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Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage
1. Die Wirkung der 2G-Regel ist zweifelhaft
Gemäss Bericht des Sachverständigen­ausschusses des deutschen Bundes­gesundheits­ministeriums "[bleibt] der Grad der Wirkung [von 2G-Massnahmen] also zumindest zweifelhaft, insbesondere bezüglich einer Verhinderung von Hospitalisierungen."
(Allmendinger Jutta, Bergholz Werner, Brenner Michael, et al.: Evaluation der Rechts­grundlagen und Maßnahmen der Pandemie­politik. Hrsg. vom Sachverständigen­ausschuss nach § 5 Absatz 9 Infektions­schutzgesetz Bundesgesundheits­ministerium, Berlin 2022, Seite 77.)
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Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage
2. Intensiv­betten in der Schweiz können weiterhin genutzt werden
Gemäss Dr. med. Jochen Steinbrenner, MAS (CEO), Vorsitzender der Geschäfts­leitung Spital­region Rheintal Werdenberg Sarganserland "hat eine Patientin oder ein Patient aus dem Fürstentum Liechtenstein jederzeit und uneingeschränkt genauso Anrecht auf ein Intensiv­bett z. B. im Spital Grabs wie jede andere Patientin oder jeder andere Patient [auch]."
(o.V.: "Sollte Hätte Könnte Würde". In: https://www.mim-partei.li/blog/gesundheit-3/sollte-hatte-konnte-wurde-8, zugegriffen am 28.07.2022.)
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Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage
3. Zollvertrag lässt ein Ungleichgewicht zu
Der Staatsgerichtshof schreibt in seinem Urteil, dass "auch wenn die 2G-Regelung [..] nach wie vor keinen Impfzwang beinhaltete, [.] doch der, >Impfdruck< wesentlich erhöht [wurde] und [.] beim betroffenen Teil der Bevölkerung das Gefühl der Ausgrenzung vom Rest der Gesellschaft [verstärkte] [..].", und stellt fest, dass "[..] die liechtensteinischen den schweizerischen COVID-Massnahmen in der Wirkung einigermassen entsprechen müssen."
Dabei ergeht folgende Empfehlung: "Auch für die Zukunft erscheint dem Staats­gerichts­hof der Hinweis wichtig, dass sich Regierung und Landtag auch bei Zoll­vertrags­materie nicht immer und uneingeschränkt auf die über den Zoll­vertrag nach Liechtenstein hinein­wirkende schweizerische Rechtslage berufen können."
(Urteil Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein vom 10.05.2022, StGH 2022/003.)
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4. Regelungs­gefälle zur Schweiz sind nichts Neues

Liechtenstein hat die Maskenpflicht vom 05.07.2021 bis 26.11.2021 abgeschafft, als sie in der Schweiz noch bei ähnlich hohen Fall­zahlen ihre Gültigkeit hatte.

Umgekehrt wurden in Liechtenstein Restaurants geschlossen, während diese in der Schweiz noch geöffnet waren.

Es hat also bereits Regelungs­gefälle auf beiden Seiten gegeben, die zu einem "Ungleichgewicht" beider Länder im Sinne von nicht übernommenen Massnahmen führten.

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5. Volks­entscheide sind zu akzeptieren

Während Gesetze in der Schweiz aufgrund Schweizer Volks­entscheide in der Schweiz Gültigkeit haben, sollen Volks­entscheide in Liechtenstein aufgrund des Zoll­vertrages nicht angewendet werden dürfen?
Wenn dem so ist, wäre die Souveränität Liechtensteins infrage gestellt.
In Liechtenstein (im Gegensatz zur Schweiz) besteht die Möglichkeit z. B. COVID-19-Verordnungen mittels Norm­kontroll­antrag vor dem Staats­gerichts­hof anzufechten. Diese Möglichkeit ist unsinnig, sollten die daraus resultierenden Konsequenzen aufgrund des Zoll­vertrages nicht umgesetzt werden können.

Dass die Regierung als Antwort zum Nein zur 2G-Gesetzesvorlage mit Komplettschliessungen droht, zeigt, dass der Regierung "im Gleichschritt mit der Schweiz zu agieren" wichtiger ist, als adäquate, dem Volkswillen angepasste Lösungen zu finden.

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Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage
6. Nachhaltige Alternativen zu 2G sind bekannt

2G ist eine kollektive Massnahme, die auch nicht geimpfte Personen zur Risiko­gruppe macht. Es geht darum, differenziert dort zu schützen und z. B. ggfs. zu isolieren, wo gehäuft schwere Symptome festzustellen sind und eine hohe Ansteckungs­gefahr besteht.
Eine pauschale Ausgrenzung aus dem öffentlichen Leben ganzer Bevölkerungs­gruppen ohne Symptome ist sinnlos.

Personen mit Symptomen sind frühzeitig durch medizinisches Fach­personal auch mit mittlerweile zugelassenen Medikamenten zu behandeln. Schutz­konzepte sind in Zusammen­arbeit mit Fach­personal auf Basis valider Daten und Erfahrungen (z. B. Influenza-Pandemie 2012) zu erstellen.

(Vgl.: o.V.: Konzept für den Umgang mit starken saisonalen Krankheitswellen. In: https://www.mim-partei.li/blog/gesundheit-3/konzept-fur-den-umgang-mit-starken-saisonalen-krankheitswellen-7, zugegriffen am 02.08.2022.)

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7. Kollateral­schäden müssen verhindert werden

Einschneidende Massnahmen wie die 2G-Regel müssen mit allen Mitteln verhindert werden, denn sie führen nachweislich nicht nur zu erheblichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kollateral­schäden. Vorwiegend zeichnen sich massive psychische Folgen vor allem für Kinder und Jugendliche ab.

Die Schweizer Stiftung für Kinder und Jugendliche verzeichnet im Corona-Jahr 2021 fast doppelt so viele Suizid-Beratungen wie vor der Pandemie.
(Vgl.: o.V.: Pro Juventute verzeichnet massiv mehr Suizid-Beratungen.)

In der Praxis von Kinderarzt René Kindli häufen sich Kinder und Jugendliche, die Depressionen, Angst­störungen und Verhaltens­auffälligkeiten zeigen.
(Vgl.: Böhler Silvia: René Kindli: „Es ist dringend nötig, dass wir nach Lösungen suchen“)

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8. Auch Kinder und Jugendliche sind durch 2G betroffen

Sogar der während der Sonder­sitzung des liechtensteinischen Landtages vom 29.07.2022 eingebrachte Antrag von Sascha Quaderer (FBP), dass die 2G-Regel nur für Personen ab 16 Jahren eingeführt werden dürfe, wird mit 12 Stimmen nicht angenommen.

Derartige Entscheidungen stellen eine gänzlich neue Eskalation der Freiheits- und Gesundheitsbedrohung von Kindern und Jugendlichen dar.
Die fatalen psychischen Folgen für diese Generation sind inzwischen ausreichend bekannt und dokumentiert.

Gerade Kinder und Jugendliche müssen in eine freie und demokratische Zukunft blicken können. Rücken an diese Stelle Zukunfts­angst, Panik, emotionale Stummheit, Freiheits-, Macht- und Vertrauensverlust, Impfdruck, Konformismus und digitale Überwachung, sabotieren wir nicht nur die Demokratie, sondern unsere eigene Zukunft.

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Zu 8. Auch Kinder und Jugendliche sind durch 2G betroffen

Der Ausschluss eines Vormundes führt zugleich zu dem Ausschluss von Kindern und Kleinkindern. Wenn ein Elternteil nicht geimpft oder nicht genesen ist, ist z. B. ein Schwimmbad- oder ein Restaurantbesuch für das Kind nicht möglich. Indirekt wird dadurch über die Minderjährigen Impfdruck auf die Erziehungsberechtigten aufgebaut: Das Kind darf wegen den Eltern nicht am öffentlichen Leben teilnehmen.

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9. Zertifikate sind befristet – alle sind durch 2G betroffen

Die Gültigkeit von COVID-19-Impfzertifikaten beginnt am Tag der vollständigen Impfung mit einem mRNA-Impfstoff.

Bei der Impfung mit dem Johnson & Johnson Impfstoff "Janssen" beginnt sie am 22. Tag nach erfolgter Impfung. Seit 31. Januar 2022 ist die Gültigkeits­dauer auf 270 Tage verkürzt worden.

Die Gültigkeit von COVID-19-Genesungs­zertifikaten beginnt am elften Tag nach dem ersten positiven Ergebnis einer molekular­biologischen Analyse auf SARS-CoV-2. Die Gültigkeits­dauer beträgt 180 Tage ab dem Testdatum.

Quelle, zugegriffen am 01.08.2022

Der Grossteil der liechtensteinischen Bevölkerung ist, betrachtet man auch die sinkende Bereitschaft zu einer weiteren Impfung, von der 2G-Gesetzesvorlage betroffen.

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🙏❤️ Danke an alle, die uns unterstützen! ❤️🙏
Weitere Kampagnen-Aktionen werden nächste Woche starten.
Foto: Schaan gegenüber Postlogistikzentrum Richtung Autobahn.

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Abstimmungsunterlagen und Informationen zur Volksabstimmung „Gesetzliche Grundlage für 2G-Regelung“: https://www.abstimmungen.li/

Hinweis Druckfehler: In der Informationsbroschüre zur Volksabstimmung über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes befindet sich ein Druckfehler:
„Die Broschüre bietet gleichzeitig den Befürwortern und den Gegnern des Finanzbeschlusses die Möglichkeit, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ihre Argumente zu erläutern.“

Es wird NICHT gleichzeitig über einen Finanzbeschluss abgestimmt. Die Abstimmung bezieht sich ausschliesslich auf die Abänderung des Gesundheitsgesetzes in Bezug auf die Möglichkeit der Einführung einer 2G-Regelung.

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Aktuelle Umfrage über die Volksabstimmung „Änderung des Gesundheitsgesetzes“

Das Liechtenstein-Institut hat eine Umfrage zur Volksabstimmung erstellt. An der Umfrage kannst Du hier anonym teilnehmen:
https://s2survey.net/2G-Regelung/
Du benötigst in etwa 10-15 Minuten um alle Fragen zu beantworten. Wir empfehlen die Fragestellungen sehr genau durchzulesen.

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2G - Nachhilfe in Zitiertechnik
Auszug aus der Stellungnahme/Richtigstellung zu aktuellen Artikeln vom 25.08.2022 und 07.09.2022 aus dem Volksblatt.

Komplette Stellungnahme: https://www.mim-partei.li/pressemitteilungen

Ein Zitat ist manipuliert, wenn es nicht korrekt zitiert wurde. Das Zitat aus dem Bericht des Deutschen Sachverständigenausschusses wurde durch die MiM-Partei korrekt zitiert und würde jede Plagiatsprüfung einer Dissertation bestehen, denn die aufgrund der Verständlichkeit hinzugefügten Wörter sind mit eckigen Klammern deutlich gekennzeichnet (https://www.scribbr.de/wissenschaftliches-schreiben/klammer/).

Die nun mehrfach von einem Redakteur des Volksblattes mit erhobenem Zeigefinger und manipulativen Überschriften veröffentlichten Artikel basieren auf der Meinung des Redakteurs, dass Abschnitte, Unterabschnitte und Absätze in einer wissenschaftlichen Ausarbeitung beliebig gesetzt werden können. Dem ist nicht so.
Wieso? Jetzt kompletten Artikel lesen.

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🗳 Übersicht der bevorstehenden Abstimmungen am 21. Januar 2024

🚧☀️ Referendum Name: Änderung Baugesetz und Einführung Photovoltaikpflicht
Gesetze: Gesetz vom 6. September 2023 über die Abänderung des Baugesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Energieausweisgesetzes
(Umsetzung Gebäuderichtlinie II und MuKEn 2014) und Gesetz vom 6. September 2023 über die Abänderung des Baugesetzes und des Energieeffizienzgesetzes (Umsetzung Motionen zur Photovoltaik-Pflicht)
Parole: Die MiM-Partei empfiehlt, die Gesetzesänderung bei der Volksabstimmung abzulehnen (2 x Nein).
Fazit: Die gängige und funktionierende Praxis benötigt kein staatliches Eingreifen dank der Fachplanungsbüros und Spezialisten in Kooperation mit den Bauherren. Die aktuellen Bauvorschriften ermöglichen unterschiedliche Lösungsansätze und bevorzugen keine einseitigen Technologien.
ℹ️ Informationen: https://www.mim-partei.li/blog/infrastruktur-13/anderung-baugesetz-und-einfuhrung-photovoltaikpflicht-15

🩺💿 Referendum Name: Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG)
Initiative: Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG)
Parole: Die MiM-Partei empfiehlt der Initiative zuzustimmen (1 x Ja).
Fazit: Es ist grundlegend wichtig, dass für die Erfassung, Speicherung und Verwendung von persönlichen Daten eine aktive Zustimmung der betroffenen Personen eingeholt werden muss. Nur eine „Opt-in Variante“ garantiert, dass ein Entscheid für das elektronische Gesundheitsdossier (eGD), nach Abwägung der Vor- und Nachteile und aus freiem Willen gefällt wurde.
ℹ️ Informationen: https://www.mim-partei.li/blog/gesundheit-3/elektronisches-gesundheitsdossier-14

🗳 Stimmabgabe (Wahllokale): Sonntag, 21. Januar 2024, 10:30 bis 12:00 Uhr

Quelle (Grafik): https://t.me/EuropeElects/14310
Liechtenstein bei Europe Elects: https://europeelects.eu/liechtenstein/

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