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Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage
3. Zollvertrag lässt ein Ungleichgewicht zu
Der Staatsgerichtshof schreibt in seinem Urteil, dass "auch wenn die 2G-Regelung [..] nach wie vor keinen Impfzwang beinhaltete, [.] doch der, >Impfdruck< wesentlich erhöht [wurde] und [.] beim betroffenen Teil der Bevölkerung das Gefühl der Ausgrenzung vom Rest der Gesellschaft [verstärkte] [..].", und stellt fest, dass "[..] die liechtensteinischen den schweizerischen COVID-Massnahmen in der Wirkung einigermassen entsprechen müssen."
Dabei ergeht folgende Empfehlung: "Auch für die Zukunft erscheint dem Staats­gerichts­hof der Hinweis wichtig, dass sich Regierung und Landtag auch bei Zoll­vertrags­materie nicht immer und uneingeschränkt auf die über den Zoll­vertrag nach Liechtenstein hinein­wirkende schweizerische Rechtslage berufen können."
(Urteil Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein vom 10.05.2022, StGH 2022/003.)
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Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage und alle Quellenangaben
4. Regelungs­gefälle zur Schweiz sind nichts Neues

Liechtenstein hat die Maskenpflicht vom 05.07.2021 bis 26.11.2021 abgeschafft, als sie in der Schweiz noch bei ähnlich hohen Fall­zahlen ihre Gültigkeit hatte.

Umgekehrt wurden in Liechtenstein Restaurants geschlossen, während diese in der Schweiz noch geöffnet waren.

Es hat also bereits Regelungs­gefälle auf beiden Seiten gegeben, die zu einem "Ungleichgewicht" beider Länder im Sinne von nicht übernommenen Massnahmen führten.

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Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage und alle Quellenangaben
5. Volks­entscheide sind zu akzeptieren

Während Gesetze in der Schweiz aufgrund Schweizer Volks­entscheide in der Schweiz Gültigkeit haben, sollen Volks­entscheide in Liechtenstein aufgrund des Zoll­vertrages nicht angewendet werden dürfen?
Wenn dem so ist, wäre die Souveränität Liechtensteins infrage gestellt.
In Liechtenstein (im Gegensatz zur Schweiz) besteht die Möglichkeit z. B. COVID-19-Verordnungen mittels Norm­kontroll­antrag vor dem Staats­gerichts­hof anzufechten. Diese Möglichkeit ist unsinnig, sollten die daraus resultierenden Konsequenzen aufgrund des Zoll­vertrages nicht umgesetzt werden können.

Dass die Regierung als Antwort zum Nein zur 2G-Gesetzesvorlage mit Komplettschliessungen droht, zeigt, dass der Regierung "im Gleichschritt mit der Schweiz zu agieren" wichtiger ist, als adäquate, dem Volkswillen angepasste Lösungen zu finden.

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Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage
6. Nachhaltige Alternativen zu 2G sind bekannt

2G ist eine kollektive Massnahme, die auch nicht geimpfte Personen zur Risiko­gruppe macht. Es geht darum, differenziert dort zu schützen und z. B. ggfs. zu isolieren, wo gehäuft schwere Symptome festzustellen sind und eine hohe Ansteckungs­gefahr besteht.
Eine pauschale Ausgrenzung aus dem öffentlichen Leben ganzer Bevölkerungs­gruppen ohne Symptome ist sinnlos.

Personen mit Symptomen sind frühzeitig durch medizinisches Fach­personal auch mit mittlerweile zugelassenen Medikamenten zu behandeln. Schutz­konzepte sind in Zusammen­arbeit mit Fach­personal auf Basis valider Daten und Erfahrungen (z. B. Influenza-Pandemie 2012) zu erstellen.

(Vgl.: o.V.: Konzept für den Umgang mit starken saisonalen Krankheitswellen. In: https://www.mim-partei.li/blog/gesundheit-3/konzept-fur-den-umgang-mit-starken-saisonalen-krankheitswellen-7, zugegriffen am 02.08.2022.)

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Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage und alle vollständigen Quellenangaben
7. Kollateral­schäden müssen verhindert werden

Einschneidende Massnahmen wie die 2G-Regel müssen mit allen Mitteln verhindert werden, denn sie führen nachweislich nicht nur zu erheblichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kollateral­schäden. Vorwiegend zeichnen sich massive psychische Folgen vor allem für Kinder und Jugendliche ab.

Die Schweizer Stiftung für Kinder und Jugendliche verzeichnet im Corona-Jahr 2021 fast doppelt so viele Suizid-Beratungen wie vor der Pandemie.
(Vgl.: o.V.: Pro Juventute verzeichnet massiv mehr Suizid-Beratungen.)

In der Praxis von Kinderarzt René Kindli häufen sich Kinder und Jugendliche, die Depressionen, Angst­störungen und Verhaltens­auffälligkeiten zeigen.
(Vgl.: Böhler Silvia: René Kindli: „Es ist dringend nötig, dass wir nach Lösungen suchen“)

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8. Auch Kinder und Jugendliche sind durch 2G betroffen

Sogar der während der Sonder­sitzung des liechtensteinischen Landtages vom 29.07.2022 eingebrachte Antrag von Sascha Quaderer (FBP), dass die 2G-Regel nur für Personen ab 16 Jahren eingeführt werden dürfe, wird mit 12 Stimmen nicht angenommen.

Derartige Entscheidungen stellen eine gänzlich neue Eskalation der Freiheits- und Gesundheitsbedrohung von Kindern und Jugendlichen dar.
Die fatalen psychischen Folgen für diese Generation sind inzwischen ausreichend bekannt und dokumentiert.

Gerade Kinder und Jugendliche müssen in eine freie und demokratische Zukunft blicken können. Rücken an diese Stelle Zukunfts­angst, Panik, emotionale Stummheit, Freiheits-, Macht- und Vertrauensverlust, Impfdruck, Konformismus und digitale Überwachung, sabotieren wir nicht nur die Demokratie, sondern unsere eigene Zukunft.

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Zu 8. Auch Kinder und Jugendliche sind durch 2G betroffen

Der Ausschluss eines Vormundes führt zugleich zu dem Ausschluss von Kindern und Kleinkindern. Wenn ein Elternteil nicht geimpft oder nicht genesen ist, ist z. B. ein Schwimmbad- oder ein Restaurantbesuch für das Kind nicht möglich. Indirekt wird dadurch über die Minderjährigen Impfdruck auf die Erziehungsberechtigten aufgebaut: Das Kind darf wegen den Eltern nicht am öffentlichen Leben teilnehmen.

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