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Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage
3. Zollvertrag lässt ein Ungleichgewicht zu
Der Staatsgerichtshof schreibt in seinem Urteil, dass "auch wenn die 2G-Regelung [..] nach wie vor keinen Impfzwang beinhaltete, [.] doch der, >Impfdruck< wesentlich erhöht [wurde] und [.] beim betroffenen Teil der Bevölkerung das Gefühl der Ausgrenzung vom Rest der Gesellschaft [verstärkte] [..].", und stellt fest, dass "[..] die liechtensteinischen den schweizerischen COVID-Massnahmen in der Wirkung einigermassen entsprechen müssen."
Dabei ergeht folgende Empfehlung: "Auch für die Zukunft erscheint dem Staats­gerichts­hof der Hinweis wichtig, dass sich Regierung und Landtag auch bei Zoll­vertrags­materie nicht immer und uneingeschränkt auf die über den Zoll­vertrag nach Liechtenstein hinein­wirkende schweizerische Rechtslage berufen können."
(Urteil Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein vom 10.05.2022, StGH 2022/003.)
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Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage und alle Quellenangaben
4. Regelungs­gefälle zur Schweiz sind nichts Neues

Liechtenstein hat die Maskenpflicht vom 05.07.2021 bis 26.11.2021 abgeschafft, als sie in der Schweiz noch bei ähnlich hohen Fall­zahlen ihre Gültigkeit hatte.

Umgekehrt wurden in Liechtenstein Restaurants geschlossen, während diese in der Schweiz noch geöffnet waren.

Es hat also bereits Regelungs­gefälle auf beiden Seiten gegeben, die zu einem "Ungleichgewicht" beider Länder im Sinne von nicht übernommenen Massnahmen führten.

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Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage und alle Quellenangaben
5. Volks­entscheide sind zu akzeptieren

Während Gesetze in der Schweiz aufgrund Schweizer Volks­entscheide in der Schweiz Gültigkeit haben, sollen Volks­entscheide in Liechtenstein aufgrund des Zoll­vertrages nicht angewendet werden dürfen?
Wenn dem so ist, wäre die Souveränität Liechtensteins infrage gestellt.
In Liechtenstein (im Gegensatz zur Schweiz) besteht die Möglichkeit z. B. COVID-19-Verordnungen mittels Norm­kontroll­antrag vor dem Staats­gerichts­hof anzufechten. Diese Möglichkeit ist unsinnig, sollten die daraus resultierenden Konsequenzen aufgrund des Zoll­vertrages nicht umgesetzt werden können.

Dass die Regierung als Antwort zum Nein zur 2G-Gesetzesvorlage mit Komplettschliessungen droht, zeigt, dass der Regierung "im Gleichschritt mit der Schweiz zu agieren" wichtiger ist, als adäquate, dem Volkswillen angepasste Lösungen zu finden.

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Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage
6. Nachhaltige Alternativen zu 2G sind bekannt

2G ist eine kollektive Massnahme, die auch nicht geimpfte Personen zur Risiko­gruppe macht. Es geht darum, differenziert dort zu schützen und z. B. ggfs. zu isolieren, wo gehäuft schwere Symptome festzustellen sind und eine hohe Ansteckungs­gefahr besteht.
Eine pauschale Ausgrenzung aus dem öffentlichen Leben ganzer Bevölkerungs­gruppen ohne Symptome ist sinnlos.

Personen mit Symptomen sind frühzeitig durch medizinisches Fach­personal auch mit mittlerweile zugelassenen Medikamenten zu behandeln. Schutz­konzepte sind in Zusammen­arbeit mit Fach­personal auf Basis valider Daten und Erfahrungen (z. B. Influenza-Pandemie 2012) zu erstellen.

(Vgl.: o.V.: Konzept für den Umgang mit starken saisonalen Krankheitswellen. In: https://www.mim-partei.li/blog/gesundheit-3/konzept-fur-den-umgang-mit-starken-saisonalen-krankheitswellen-7, zugegriffen am 02.08.2022.)

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Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage und alle vollständigen Quellenangaben
7. Kollateral­schäden müssen verhindert werden

Einschneidende Massnahmen wie die 2G-Regel müssen mit allen Mitteln verhindert werden, denn sie führen nachweislich nicht nur zu erheblichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kollateral­schäden. Vorwiegend zeichnen sich massive psychische Folgen vor allem für Kinder und Jugendliche ab.

Die Schweizer Stiftung für Kinder und Jugendliche verzeichnet im Corona-Jahr 2021 fast doppelt so viele Suizid-Beratungen wie vor der Pandemie.
(Vgl.: o.V.: Pro Juventute verzeichnet massiv mehr Suizid-Beratungen.)

In der Praxis von Kinderarzt René Kindli häufen sich Kinder und Jugendliche, die Depressionen, Angst­störungen und Verhaltens­auffälligkeiten zeigen.
(Vgl.: Böhler Silvia: René Kindli: „Es ist dringend nötig, dass wir nach Lösungen suchen“)

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Kompletten Text und weitere Argumente zum NEIN zur 2G-Gesetzesvorlage nachlesen
8. Auch Kinder und Jugendliche sind durch 2G betroffen

Sogar der während der Sonder­sitzung des liechtensteinischen Landtages vom 29.07.2022 eingebrachte Antrag von Sascha Quaderer (FBP), dass die 2G-Regel nur für Personen ab 16 Jahren eingeführt werden dürfe, wird mit 12 Stimmen nicht angenommen.

Derartige Entscheidungen stellen eine gänzlich neue Eskalation der Freiheits- und Gesundheitsbedrohung von Kindern und Jugendlichen dar.
Die fatalen psychischen Folgen für diese Generation sind inzwischen ausreichend bekannt und dokumentiert.

Gerade Kinder und Jugendliche müssen in eine freie und demokratische Zukunft blicken können. Rücken an diese Stelle Zukunfts­angst, Panik, emotionale Stummheit, Freiheits-, Macht- und Vertrauensverlust, Impfdruck, Konformismus und digitale Überwachung, sabotieren wir nicht nur die Demokratie, sondern unsere eigene Zukunft.

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Zu 8. Auch Kinder und Jugendliche sind durch 2G betroffen

Der Ausschluss eines Vormundes führt zugleich zu dem Ausschluss von Kindern und Kleinkindern. Wenn ein Elternteil nicht geimpft oder nicht genesen ist, ist z. B. ein Schwimmbad- oder ein Restaurantbesuch für das Kind nicht möglich. Indirekt wird dadurch über die Minderjährigen Impfdruck auf die Erziehungsberechtigten aufgebaut: Das Kind darf wegen den Eltern nicht am öffentlichen Leben teilnehmen.

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Wir haben einen neuen Beitrag auf MEDIENCHECK.LI eingestellt:
🦠 ⛔️ Diesmal zum Thema Wirksamkeit von 2G

Die verräterische Antwort des Gesundheits­ministeriums zu 2G
Auch dem Minister (Karl Lauterbach) musste schon damals klar gewesen sein, dass die Impfung weder vor einer Infektion noch vor einer Erkrankung mit Covid schützt, (..) entsprechende Hinweise vonseiten des RKI und auch der Hersteller gab es immerhin bereits seit November 2020.
(...).
Ziel der 2G-Massnahme sei es, die Impf­quote zu erhöhen, sagte Wieler (damals amtierende RKI-Chef) im November 2021 der „Apotheken Umschau“: (...).“

MiM-Fazit
Amtliche Fahr­lässigkeit darf auch in Liechtenstein nicht ohne Folgen bleiben
„2G war der schwierigste Entscheid, den wir in der Pandemie fällen mussten.“ beteuerte Regierungs­rat Manuel Frick im Interview mit dem Vaterland am 18.08.2022. Die verordnete 2G-Regel beinhaltet nicht weniger als das Aus­grenzen einer ganzen Bevölkerungs­gruppe aus Teilen des öffentlichen Lebens, das Diskriminieren unbescholtener Bürgerinnen und Bürger und das Missachten rechtsstaatlicher Grund­sätze wie das Legalitäts­prinzip und der Schutz der Grund­rechte. Also all das, was in einem Rechts­staat nie passieren dürfte.

Warum bei einer derart einschneidenden Verordnung nicht vorab geprüft wurde, ob über­haupt eine rechtliche Grund­lage besteht, ist nicht nachvollziehbar und kann nur als fahr­lässig bezeichnet werden. (…)

Der StGH kam zum Schluss, dass die 2G-Regel aufgrund einer mangelnden gesetzlichen Grund­lage verfassungs- und gesetzwidrig war. Wenn solche Umstände keine unabhängige Auf­arbeitung erfahren und daraus keine Konsequenzen folgen, dann ist auch in Zukunft zu fürchten, dass die Bevölkerung von derartigen staatlichen Übergriffen nicht geschützt ist und erneut „schwerwiegende Entscheidungen“ fernab rechtlicher Grund­lagen gefällt werden.

Auf MEDIENCHECK.LI findest Du den kompletten Text, unser ausführliches Fazit und den Link zum original Beitrag.

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Wir haben einen neuen Beitrag auf MEDIENCHECK.LI eingestellt:
😷 😲 Diesmal zum Thema Corona-Maskenpflicht für Kinder

Forscher finden keinen Beweis für Wirksamkeit von Corona-Maskenpflicht für Kinder
Unter der Leitung von Mikrobiologin Johanna Sandlund erforschte ein Team umfassend sämtliche Daten, Erhebungen und Studien, die sich während der Corona-Zeit mit dem Zusammenhang von Gesichtsmasken für Kinder und dem Schutz vor Covid-19 befassten.
(...).
Unter dem Strich konnten (..) (die Forscher) keine Belege dafür finden, dass die Maskierung von Kindern für den eigenen Schutz oder den der Umgebung vor Covid-19 nützlich gewesen sei.

MiM-Fazit
Kritische Stimmen wurden und werden auch in Liechtenstein ignoriert

(…).
Trotz den Bedenken eines Kinderarztes, den Protesten seitens der Eltern und Lehrenden und dem Einreichen eines Normkontrollantrages wurde kein offener Diskurs geführt, wurden keine alternativen Meinungen gehört, wurde die Datenlage nicht kritisch überprüft und das Wohl des Kindes nicht priorisiert.
Laut UNO-Kinderrechtskonvention, die 1995 auch von Liechtenstein ratifiziert wurde, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu betrachten. In Artikel 3 wird dies wie folgt beschrieben:
"Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Wenn das Wohl der Schutzbefohlenen anderen Zielen untergeordnet wird und die eigens dafür geschaffenen Schutzbestimmungen ignoriert werden, sind umfangreiche Folgeschäden für die betroffene Generation eine vorhersehbare und in Kauf genommene Folge. Ein solches Szenario darf sich nicht wiederholen.

Auf MEDIENCHECK.LI findest Du den kompletten Text, unser ausführliches Fazit und den Link zum original Beitrag.

#mimpartei #liechtenstein #maskenpflicht #covid #mediencheck
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Wir haben einen neuen Beitrag auf MEDIENCHECK.LI eingestellt:
💥 💉 Diesmal zum Thema Verunreinigte Impfstoffe

Spurensuche: Verunreinigte mRNA-Impfstoffe?
Mehrere private - also nicht staatliche - Labore untersuchten Impfchargen. Alle kamen zu demselben Ergebnis. „Gefunden wurden DNA-Verunreinigungen, und zwar bakterielle DNA-Verunreinigungen, die aus dem Produktionsprozess stammen.“ (Prof. Dr. Gerald Dyker). Verunreinigungen die aufgrund der besonderen Wirkungsweise der mRNA-Impfstoffe möglicherweise in die menschliche DNA gelangen. Wir haben die Firma Biontech dazu um Stellungnahme gebeten aber keine Antworten erhalten. Ob die Verunreinigungen Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben und falls ja, welche, ist bislang nicht untersucht worden. Die Behörde, die in Deutschland offiziell zuständig für die Überprüfung von Arzneimitteln ist, ist das Paul Ehrlich Institut. „Und da haben wir die ersten Fragen an das Paul Ehrlich Institut gestellt und dann festgestellt: Die haben sich darüber überhaupt keine Gedanken gemacht. Vor allem hatten wir festgestellt, dass die Qualitätskontrolle sich bei denen auf ganz wenige marginale Test beziehen. Alles andere wird vom Hersteller geliefert und die vertrauen darauf, dass das schon korrekt ist, was denen dort vorgelegt wird“ (Prof. Dr. Gerald Dyker).

MiM-Fazit
Politik, Gesundheitspolitik und Medizin müssen Antworten liefern

mRNA-Impfstoffe müssen dringend neu bewertet werden. Eine seriöse wissenschaftliche Aufarbeitung und Begleitung ist wichtig – insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch bestehende Impfungen durch mRNA-Impfungen ersetzt werden sollen.

❗️Wir haben bei Prof. Dr. Gerald Dyker nachgehakt und um ein Gespräch gebeten. Das Gespräch werden wir am 03.04.2024 in unserem YouTube-Kanal veröffentlichen.

Auf MEDIENCHECK.LI findest Du mehr Text, unser ausführliches Fazit und den
📺 Link zum kompletten originalen Video-Beitrag im MiM-YouTube-Kanal.

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