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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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Forwarded from Jessica Hamed
#2G #rlp #impfpflicht #selbstbestimmung #endeallermaßnahmen

Nun also auch bald #2G in Rheinland-Pfalz in Gastronomie und Hotel als #Optionsmodell.

Was sagt eigentlich Dr. Marco Buschmann dazu, der behauptete #FDP stehe für #3G? Die #FDP regiert in #RLP mit.

Die Verantwortung wird damit an die Unternehmer*innen abgewälzt. Diese müssen nun entscheiden, ob sie einen erheblichen Teil der Gesellschaft von ihren Dienstleistungen ausschließen oder sich weiter durch #Abstandsregeln gängeln lassen.

Beide Alternativen sind dabei nicht besonders attraktiv und werden so oder so für Verärgerung sorgen.

Dabei sollte sich der Ärger nicht gegen die Unternehmen richten, sondern gegen die politischen Verantwortlichen, die die Menschen auf diese Weise gegeneinander aufbringen.

Weder das #Virus noch die Unternehmen sind für diese Regelungen verantwortlich. Einzig die politischen Entscheidungsträger*innen sind es.

https://lnkd.in/gDDChbJz

Die Dehoga NRW hat dem reinen 2G-Modell eine klare Absage erteilt und es auf den Punkt gebracht:

"Der Staat will keine Impfpflicht beziehungsweise kann sie rechtlich nicht durchsetzen. Wer 2G aber verpflichtend einführen wollte, der macht aus unserer Restauranttür genau diese Hintertür", sagt Regionalpräsident Herbst. Man wolle sich nicht instrumentalisieren lassen.“

https://lnkd.in/gVUF2fNX

Die Dehoga RLP fordert hingegen eine 2G-Option als #Übergangsmodell, macht dabei aber klar, dass sie die Aufhebung aller Maßnahmen ab dem 11.10.2021 fordern:

„Präsident Gereon Haumann: „Aufgrund der bereits erreichten hohen Impfquote von über 60% der Gesamtbevölkerung, die in den nächsten Wochen weiter ansteigen wird, gibt es bereits heute keine lebensbedrohliche Gefahr mehr für die Gesamtbevölkerung. Insofern gibt es auch keine Legitimation mehr, der Gesamtbevölkerung Freiheitsrechte zu beschränken oder gar zu nehmen. Daher fordern wir das Ende aller Corona-Einschränkungen spätestens am 11. Oktober 2021!“

Die freie Entscheidung jedes Einzelnen für oder gegen eine Schutzimpfung ist zu respektieren. In gleicher Weise ist das Recht des Einzelnen auf Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit zu respektieren. Nachdem gewährleistet ist, dass bis spätestens 11.10.2021 jeder Impffähige einen Impfschutz erhalten kann, entfällt mit diesem Termin auch eine Rechtfertigung der Aufrechterhaltung von Corona-bedingten Beschränkungen, sowohl für den einzelnen Bürger als auch für unternehmerische Betätigungen,“ so Präsident Haumann.“

https://lnkd.in/gmfJ69Qm

Freilich ist es, wenn man sich die Entwicklung der vergangenen 18 Monate anschaut, illusorisch zu glauben, dass am 11.10. alle Coronamaßnahmen aufgehoben werden. Vielmehr ist mE mit Verschärfungen - natürlich erst nach der Bundestagswahl - zu rechnen.
Forwarded from Jessica Hamed
#eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen

Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:

"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html

Unsere Kernargumentre:

- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)

Auszugsweise:

„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…

#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…

Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….

In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….

Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.

Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“

Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
Forwarded from Jessica Hamed
#Eilantrag #Hochschule #abgelehnt #RLP 

Gestern lehnte das VG Mainz unseren Antrag ab. Es ist der Ansicht, dass weder ein Anordnungsanspruch vorliegt noch ein Eilbedürfnis. Letzteres insbesondere deshalb, weil das Gericht keine „unzumutbare“ finanzielle Belastung, die etwa zur Aufgabe des Studiums zwänge, erkennt. Hierzu verwies es u.a. auf den kurzen Zeitraum der Regelung bis zum 07.11.2021, „da nicht ohne weiteres absehbar ist, ob und inwieweit die entsprechenden Regelungen aufrechterhalten werden.“

Der Hinweis auf die kurze Verordnungsdauer ist insofern interessant, als auch das Land darauf hinwies. Vielleicht überrascht uns RLP und verlängert die Regelung nicht? 

In der AZ heißt es:

„Heyne zeigt sich nach Bekanntgabe enttäuscht über den Beschluss: Ich habe heute ein wenig meinen Glauben an die Gerichte verloren. Besonders getroffen hat mich, dass das Gericht auch auf das kostenfreie #Impfangebot hinwies und meint, dass die Inanspruchnahme grundsätzlich „nicht unzumutbar“ sein dürfte. Ich habe doch gerade erklärt, dass ich mich nicht gegen Covid impfen lassen möchte, gilt mein freier Wille denn gar nichts?“

Die Anwältin des Studenten, Jessica Hamed aus Mainz, kündigt bereits wenige Stunden nach der Entscheidung an, weitere Rechtsmittel prüfen zu wollen…In einer Stellungnahme heißt es, sie sieht in der Begründung des Gerichts eine deutliche Überspannung des #Vorsorgeprinzips

„Nachdem das Land selbst vorgetragen hat, davon auszugehen, dass 90 % der Studierenden geimpft seien, fragen wir uns, was noch erreicht werden soll, um wieder zur #Normalität zurückzukehren.“

Anders als in allgemeinen Schulen kämen in Hochschulen…ausschließlich Menschen zusammen, die sich impfen lassen könnten. Und die statistisch gesehen ein niedriges Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen. „Gleichwohl werden Maskenpflicht und die 3-G-Regelung aufrechthalten. Weiter über das Ziel schießen als hier, kann man kaum.“

Nachdem Eilantrag…haben sich laut seiner Anwältin mehr als 20 Studenten bei ihr gemeldet und ebenfalls Klagebereitschaft signalisiert. Über 100 weitere Studenten…[sein] an einer Klärung interessiert…Für sie alle ist die Entscheidung nun ein Rückschlag. Hamed: 

„Es zeigt einmal mehr, wie z.B. auch schon bei dem abgelehnten Eilantrag gegen die #Maskenpflicht beim #Joggen am Rhein, dass im Eilverfahren keine Chancen bestehen, gegen Ausführungen des #RKI oder Annahmen des Landes mit gegenteiligen wissenschaftlichen Annahmen anzukommen.“

https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/student-scheitert-mit-klage-gegen-3g-an-hochschulen_24719717

Das #Bundesarbeitsministerium scheint der Meinung zu sein, dass die Unis im Rahmen des #Arbeitsschutzes zur Verfügungstellung kostenloser Tests für Studierende verpflichtet sind. #Thüringen und weitere Länder erkennen diese Verpflichtung offenbar an. Dem gehen wir weiter nach. 

https://www.zeit.de/news/2021-10/14/unis-ueberrascht-von-testangebotspflicht-fuer-studierende