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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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Forwarded from Jessica Hamed
#Eilantrag #Hochschule #abgelehnt #RLP 

Gestern lehnte das VG Mainz unseren Antrag ab. Es ist der Ansicht, dass weder ein Anordnungsanspruch vorliegt noch ein Eilbedürfnis. Letzteres insbesondere deshalb, weil das Gericht keine „unzumutbare“ finanzielle Belastung, die etwa zur Aufgabe des Studiums zwänge, erkennt. Hierzu verwies es u.a. auf den kurzen Zeitraum der Regelung bis zum 07.11.2021, „da nicht ohne weiteres absehbar ist, ob und inwieweit die entsprechenden Regelungen aufrechterhalten werden.“

Der Hinweis auf die kurze Verordnungsdauer ist insofern interessant, als auch das Land darauf hinwies. Vielleicht überrascht uns RLP und verlängert die Regelung nicht? 

In der AZ heißt es:

„Heyne zeigt sich nach Bekanntgabe enttäuscht über den Beschluss: Ich habe heute ein wenig meinen Glauben an die Gerichte verloren. Besonders getroffen hat mich, dass das Gericht auch auf das kostenfreie #Impfangebot hinwies und meint, dass die Inanspruchnahme grundsätzlich „nicht unzumutbar“ sein dürfte. Ich habe doch gerade erklärt, dass ich mich nicht gegen Covid impfen lassen möchte, gilt mein freier Wille denn gar nichts?“

Die Anwältin des Studenten, Jessica Hamed aus Mainz, kündigt bereits wenige Stunden nach der Entscheidung an, weitere Rechtsmittel prüfen zu wollen…In einer Stellungnahme heißt es, sie sieht in der Begründung des Gerichts eine deutliche Überspannung des #Vorsorgeprinzips

„Nachdem das Land selbst vorgetragen hat, davon auszugehen, dass 90 % der Studierenden geimpft seien, fragen wir uns, was noch erreicht werden soll, um wieder zur #Normalität zurückzukehren.“

Anders als in allgemeinen Schulen kämen in Hochschulen…ausschließlich Menschen zusammen, die sich impfen lassen könnten. Und die statistisch gesehen ein niedriges Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen. „Gleichwohl werden Maskenpflicht und die 3-G-Regelung aufrechthalten. Weiter über das Ziel schießen als hier, kann man kaum.“

Nachdem Eilantrag…haben sich laut seiner Anwältin mehr als 20 Studenten bei ihr gemeldet und ebenfalls Klagebereitschaft signalisiert. Über 100 weitere Studenten…[sein] an einer Klärung interessiert…Für sie alle ist die Entscheidung nun ein Rückschlag. Hamed: 

„Es zeigt einmal mehr, wie z.B. auch schon bei dem abgelehnten Eilantrag gegen die #Maskenpflicht beim #Joggen am Rhein, dass im Eilverfahren keine Chancen bestehen, gegen Ausführungen des #RKI oder Annahmen des Landes mit gegenteiligen wissenschaftlichen Annahmen anzukommen.“

https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/student-scheitert-mit-klage-gegen-3g-an-hochschulen_24719717

Das #Bundesarbeitsministerium scheint der Meinung zu sein, dass die Unis im Rahmen des #Arbeitsschutzes zur Verfügungstellung kostenloser Tests für Studierende verpflichtet sind. #Thüringen und weitere Länder erkennen diese Verpflichtung offenbar an. Dem gehen wir weiter nach. 

https://www.zeit.de/news/2021-10/14/unis-ueberrascht-von-testangebotspflicht-fuer-studierende
Forwarded from Kla.TV - Klagemauer TV
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United For Freedom: Laut den RKI-Protokollen sind wegen Maskenattesten verurteilte Ärzte politische Gefangene

HD-Video & Download:
👉 www.kla.tv/29989

Video-Text & Quellen:
👉 www.kla.tv/29989/pdf

Die Menschenrechtsorganisation United For Freedom setzt sich für die wegen Maskenattesten inhaftierten Ärzte ein. Denn laut den RKI-Protokollen sind sie politische Gefangene.

mehr dazu: #Grundrechte #RKI-Protokolle

👉 @KlagemauerTV - Folge uns auf Telegram
👉 www.kla.tv/abo - Abonniere das Original!
Forwarded from Friedemann Däblitz
Lesenswerte Pressemitteilung des VG Osnabrück zur Vorlage an das #Bundesverfassungsgericht:

„Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. (…) Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.

https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html

Meine Einordnung:

Das VG baut dem BVerfG (und vlt auch sich selbst) eine goldene Brücke. Man kann nun in den Augen der interessierten Öffentlichkeit so tun, als sei man „verarscht“ worden.

Indes: Die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung war immer schon in Frage zu stellen❗️

Die Gerichte schrieben - so auch das Bundesverfassungsgericht - ständig:

Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung [des RKI, Anm. des Verfassers], die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.

Dabei war mit der Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministers über das RKI die Missbrauchsgefahr bereits im Gesetz angelegt.

Hierzu schrieb ich in meinem Diskussionspapier „Lehren aus der Pandemie“ am 30. März 2024:

§ 2 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes definiert das Robert Koch Institut als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Die Zuordnung zum Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums bringt die Befugnis des Ministers mit sich, das Verwaltungshandeln der beaufsichtigten Behörde zu lenken. Er ist es, der das „zweckmäßige Verwaltungshandeln“ bestimmen darf. Worauf sich die Zweckmäßigkeit zu beziehen hat, ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag der Behörde.

Im Falle des
RKI sind dies epidemiologische Untersuchungen einschließlich der Erkennung und Bewertung von Risiken sowie der Dokumentation und Information – auch – der Öffentlichkeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 4 Abs. 4 BGA-NachfG).

Die Zweckmäßigen epidemiologischen Untersuchungen, die zweckmäßige Erkennung und die zweckmäßige Bewertung von Risiken, darf also (wenn er will) der Gesundheitsminister im Wege der Fachaufsicht (z.B. durch Weisungen) bestimmen. So ergibt sich das aus dem Gesetz.

Das Problem dabei: Das kann der Bundesminister doch gar nicht einschätzen. Gerade hieraus ergibt sich die Daseinsberechtigung des Instituts. Untersuchungen und Risikobewertung – das sind Aufgaben, die unvoreingenommen und redlich um Wissenschaftlichkeit bemüht ausgeübt werden müssen. Die Zuordnung des
RKI zum Gesundheitsminister mit seinen Einflussmöglichkeiten steht dem entgegen.

Dies ist ein gesetzlicher Konstruktionsfehler, der auch von kritischen Stimmen aus dem „Wissenschaftsbetrieb“ so benannt wird.

Im diesem Konstruktionsfehler ist die Missbrauchsgefahr bereits angelegt.
“ (🔗️️-> zum Diskussionspapier)

Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass das Pandemie-Narrativ zerstört werden muss. (X🔗) @RA_Friede
Forwarded from Bastian_Barucker (bastian barucker)
RKI veröffentlicht restliche Protokolle: "Die RKI-Protokolle taugten außerdem nicht dazu, ein „geheimes Wissen“ oder gar eine gezielte Täuschung zu belegen." Lesen Sie die Protokolle, um sich eine eigene Meinung zu bilden. Die FAQs sind höchst interessant.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/156637/RKI-veroeffentlicht-restliche-Protokolle-des-Coronakrisenstabes