Aktuelle Kampagne auf allen Monitoren der Liechtensteinischen Post AG (insgesamt 3 aufeinanderfolgende Bilder):
NEIN zu #Ausgrenzung
NEIN zu #Impfdruck
NEIN zu #2G
NEIN zu #Ausgrenzung
NEIN zu #Impfdruck
NEIN zu #2G
lie:zeit https://www.t.ly/gHks (Link gekürzt)
2G – Nachhilfe in Zitiertechnik
Auszug aus dem Leserinnenbrief / der Stellungnahme zu dem Volksblattartikel vom 25.08.2022 und 07.09.2022
➡️ Komplette Stellungnahme lesen
➡️ Kompletten Text ungekürzt als Pressemitteilung lesen
Die Anfrage der MiM-Partei an die Redaktion des Volksblattes hinsichtlich geeigneter Nachweise, dass sich der im Fokus stehende Satz des Deutschen Sachverständigenausschusses – entgegen aller Richtlinien zur Schreibgestaltung wissenschaftlicher Arbeiten – tatsächlich nur auf die Hälfte des Absatzes bezieht oder dass der Satz in der Originalstudie von López-Güell et al. eindeutig nachweisbar vorhanden ist, konnte die Redaktion bis heute nicht belegen und bleibt daher die Meinung eines einzelnen Redakteurs.
❌ NEIN zu Ausgrenzung
❌ NEIN zu Impfdruck
❌ NEIN zu 2G
Vorstand der MiM-Partei
2G – Nachhilfe in Zitiertechnik
Auszug aus dem Leserinnenbrief / der Stellungnahme zu dem Volksblattartikel vom 25.08.2022 und 07.09.2022
➡️ Komplette Stellungnahme lesen
➡️ Kompletten Text ungekürzt als Pressemitteilung lesen
Die Anfrage der MiM-Partei an die Redaktion des Volksblattes hinsichtlich geeigneter Nachweise, dass sich der im Fokus stehende Satz des Deutschen Sachverständigenausschusses – entgegen aller Richtlinien zur Schreibgestaltung wissenschaftlicher Arbeiten – tatsächlich nur auf die Hälfte des Absatzes bezieht oder dass der Satz in der Originalstudie von López-Güell et al. eindeutig nachweisbar vorhanden ist, konnte die Redaktion bis heute nicht belegen und bleibt daher die Meinung eines einzelnen Redakteurs.
❌ NEIN zu Ausgrenzung
❌ NEIN zu Impfdruck
❌ NEIN zu 2G
Vorstand der MiM-Partei
2G – Unübliche Berichterstattung im Volksblatt
Auszug (stark gekürzt) aus der Stellungnahme zur Berichterstattung im Volksblatt.
Komplette Stellungnahme: https://www.mim-partei.li/pressemitteilungen
1. Unüblich ist eine einseitige Berichterstattung.
2. Unüblich ist es, persönliche Meinungen (Kommentare) nicht von Fakten zu trennen.
3. Unüblich ist es, Stellungnahmen und/oder Lesendenbriefe zu Fehlinterpretationen nicht zu veröffentlichen.
…
7. Unüblich ist es, wenn ein Redakteur im Namen des Volksblattes frauenverachtende und sexistische Kommentare in Zusammenhang mit der MiM-Partei in den sozialen Medien streut. (siehe Bild)
8. Unüblich ist es, dass die Geschäftsleitung der Liechtensteinischen Volksblatt AG es nicht für notwendig hält zu der Thematik (7.) Stellung zu nehmen.
..
Das Volksblatt ist an einer Richtigstellung sowie der Veröffentlichung unserer Stellungnahmen und Leserbriefe nicht interessiert. Dem entnehmen wir, dass auch in Zukunft an einer ausgewogenen Berichterstattung kein Interesse besteht.
Auszug (stark gekürzt) aus der Stellungnahme zur Berichterstattung im Volksblatt.
Komplette Stellungnahme: https://www.mim-partei.li/pressemitteilungen
1. Unüblich ist eine einseitige Berichterstattung.
2. Unüblich ist es, persönliche Meinungen (Kommentare) nicht von Fakten zu trennen.
3. Unüblich ist es, Stellungnahmen und/oder Lesendenbriefe zu Fehlinterpretationen nicht zu veröffentlichen.
…
7. Unüblich ist es, wenn ein Redakteur im Namen des Volksblattes frauenverachtende und sexistische Kommentare in Zusammenhang mit der MiM-Partei in den sozialen Medien streut. (siehe Bild)
8. Unüblich ist es, dass die Geschäftsleitung der Liechtensteinischen Volksblatt AG es nicht für notwendig hält zu der Thematik (7.) Stellung zu nehmen.
..
Das Volksblatt ist an einer Richtigstellung sowie der Veröffentlichung unserer Stellungnahmen und Leserbriefe nicht interessiert. Dem entnehmen wir, dass auch in Zukunft an einer ausgewogenen Berichterstattung kein Interesse besteht.
Jetzt den Beitrag (Interview mit Kevin Marxer und Manuel Frick) bei Radio Liechtenstein nachhören!
2G-Grundlage mit 52,7 Prozent abgelehnt
Liechtenstein sagt mit 52,7 Prozent Nein zu einer gesetzlichen Grundlage für die 2G-Regel. Das geht aus der Stimmzählung der heutigen Abstimmung hervor. Damit fehlt in Liechtenstein nach wie vor eine gesetzliche Grundlage für die 2G-Regel im Kampf gegen Covid-19.
Am deutlichsten gegen die Gesetzesänderung war die Gemeinde Eschen mit 58,1 Prozent Nein-Stimmen. Am deutlichsten für die Gesetzesänderung stimmte die Gemeinde Vaduz mit einem Ja-Anteil von 52,4 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag mit 13‘562 Stimmen bei 66,8 Prozent.
Ergebnisse der Abstimmung vom 18. September 2022 - Gesetzliche Grundlage für 2G-Regelung: https://abstimmung.li/resultat/26
2G-Grundlage mit 52,7 Prozent abgelehnt
Liechtenstein sagt mit 52,7 Prozent Nein zu einer gesetzlichen Grundlage für die 2G-Regel. Das geht aus der Stimmzählung der heutigen Abstimmung hervor. Damit fehlt in Liechtenstein nach wie vor eine gesetzliche Grundlage für die 2G-Regel im Kampf gegen Covid-19.
Am deutlichsten gegen die Gesetzesänderung war die Gemeinde Eschen mit 58,1 Prozent Nein-Stimmen. Am deutlichsten für die Gesetzesänderung stimmte die Gemeinde Vaduz mit einem Ja-Anteil von 52,4 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag mit 13‘562 Stimmen bei 66,8 Prozent.
Ergebnisse der Abstimmung vom 18. September 2022 - Gesetzliche Grundlage für 2G-Regelung: https://abstimmung.li/resultat/26
✔ Wir haben einen neuen Beitrag auf MEDIENCHECK.LI eingestellt:
🦠 ➕ ⛔️ Diesmal zum Thema Wirksamkeit von 2G
Die verräterische Antwort des Gesundheitsministeriums zu 2G
Auch dem Minister (Karl Lauterbach) musste schon damals klar gewesen sein, dass die Impfung weder vor einer Infektion noch vor einer Erkrankung mit Covid schützt, (..) entsprechende Hinweise vonseiten des RKI und auch der Hersteller gab es immerhin bereits seit November 2020.
(...).
Ziel der 2G-Massnahme sei es, die Impfquote zu erhöhen, sagte Wieler (damals amtierende RKI-Chef) im November 2021 der „Apotheken Umschau“: (...).“
MiM-Fazit
Amtliche Fahrlässigkeit darf auch in Liechtenstein nicht ohne Folgen bleiben
„2G war der schwierigste Entscheid, den wir in der Pandemie fällen mussten.“ beteuerte Regierungsrat Manuel Frick im Interview mit dem Vaterland am 18.08.2022. Die verordnete 2G-Regel beinhaltet nicht weniger als das Ausgrenzen einer ganzen Bevölkerungsgruppe aus Teilen des öffentlichen Lebens, das Diskriminieren unbescholtener Bürgerinnen und Bürger und das Missachten rechtsstaatlicher Grundsätze wie das Legalitätsprinzip und der Schutz der Grundrechte. Also all das, was in einem Rechtsstaat nie passieren dürfte.
Warum bei einer derart einschneidenden Verordnung nicht vorab geprüft wurde, ob überhaupt eine rechtliche Grundlage besteht, ist nicht nachvollziehbar und kann nur als fahrlässig bezeichnet werden. (…)
Der StGH kam zum Schluss, dass die 2G-Regel aufgrund einer mangelnden gesetzlichen Grundlage verfassungs- und gesetzwidrig war. Wenn solche Umstände keine unabhängige Aufarbeitung erfahren und daraus keine Konsequenzen folgen, dann ist auch in Zukunft zu fürchten, dass die Bevölkerung von derartigen staatlichen Übergriffen nicht geschützt ist und erneut „schwerwiegende Entscheidungen“ fernab rechtlicher Grundlagen gefällt werden.
Auf MEDIENCHECK.LI findest Du den kompletten Text, unser ausführliches Fazit und den Link zum original Beitrag.
#mimpartei #liechtenstein #impfschäden #2g #covid #mediencheck
Die verräterische Antwort des Gesundheitsministeriums zu 2G
Auch dem Minister (Karl Lauterbach) musste schon damals klar gewesen sein, dass die Impfung weder vor einer Infektion noch vor einer Erkrankung mit Covid schützt, (..) entsprechende Hinweise vonseiten des RKI und auch der Hersteller gab es immerhin bereits seit November 2020.
(...).
Ziel der 2G-Massnahme sei es, die Impfquote zu erhöhen, sagte Wieler (damals amtierende RKI-Chef) im November 2021 der „Apotheken Umschau“: (...).“
MiM-Fazit
Amtliche Fahrlässigkeit darf auch in Liechtenstein nicht ohne Folgen bleiben
„2G war der schwierigste Entscheid, den wir in der Pandemie fällen mussten.“ beteuerte Regierungsrat Manuel Frick im Interview mit dem Vaterland am 18.08.2022. Die verordnete 2G-Regel beinhaltet nicht weniger als das Ausgrenzen einer ganzen Bevölkerungsgruppe aus Teilen des öffentlichen Lebens, das Diskriminieren unbescholtener Bürgerinnen und Bürger und das Missachten rechtsstaatlicher Grundsätze wie das Legalitätsprinzip und der Schutz der Grundrechte. Also all das, was in einem Rechtsstaat nie passieren dürfte.
Warum bei einer derart einschneidenden Verordnung nicht vorab geprüft wurde, ob überhaupt eine rechtliche Grundlage besteht, ist nicht nachvollziehbar und kann nur als fahrlässig bezeichnet werden. (…)
Der StGH kam zum Schluss, dass die 2G-Regel aufgrund einer mangelnden gesetzlichen Grundlage verfassungs- und gesetzwidrig war. Wenn solche Umstände keine unabhängige Aufarbeitung erfahren und daraus keine Konsequenzen folgen, dann ist auch in Zukunft zu fürchten, dass die Bevölkerung von derartigen staatlichen Übergriffen nicht geschützt ist und erneut „schwerwiegende Entscheidungen“ fernab rechtlicher Grundlagen gefällt werden.
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#mimpartei #liechtenstein #impfschäden #2g #covid #mediencheck
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