#Ratschlag #Ermahnung
Liebe Kanalabonnenten und Besucher, die subtileren Angelegenheiten des fiqh sind Angelegenheiten der Fachleute und das Nachhaken einer Person, die höchstwahrscheinlich nicht weiß, was ein „dalīl“ ist, die Hermeneutik und noch die Semantik des Koran und der Sunna kennt, ist bei der Rechtsauskunft nicht akzeptabel. Anderes gilt beim Studium und Lernen. Wären die Angelegenheiten alle durch explizite und definitive Texte geregelt, dann würde man keinen faqīh mehr benötigen. Was soll man z. B. mit folgender Frageformulierung beginnen:
„Ich habe eine fatwā gelesen, in der so und so als Beweis genannt worden ist. Ist das ein Beweis und wenn das nicht stimmt, was ist der Beweis dafür, dass es doch erlaubt ist?“
Wenn jemand nicht weiß, was als Beweis verwendet werden darf und akzeptabel ist und was nicht, der fragt am besten nicht nach dem Beweis. Es ist bei der Rechtsauskunft nicht verbindlich für jede Angelegenheit einen „dalīl“ zu nennen, da diese von der Masse des gemeinen Volkes sowieso nicht nachvollziehbar sind. Wer Gegenteiliges behauptet, der war höchstwahrscheinlich nicht weiter als die Thematiken der Reinheit gekommen. Die fatāwā der a ʾimma ʾ wie etwa die fatāwā der Rechtsschulen, sind für das gemeine Volk wie die Texte der Scharia, wie es aš-Šāṭibī in seinem Werk al-Iʿtiṣām erwähnte. Das gemeine Volk bemüht sich, die richtige und kompetente Person zu fragen. Fragen nach den Beweisen in komplexen, von umfangreicher Kenntnis, abhängenden Sachverhalte können nicht jedem weisgemacht werden.
Man möge vielleicht einwenden, dass man doch überhaupt nicht einschätzen kann, wo der Fragende steht, dem sei aber erwidert, dass die Frage und die Art wie man sie stellt mehr verrät, als mancher glauben mag.
Wallāh al-mustaʿān
@meinarabischkurs
Liebe Kanalabonnenten und Besucher, die subtileren Angelegenheiten des fiqh sind Angelegenheiten der Fachleute und das Nachhaken einer Person, die höchstwahrscheinlich nicht weiß, was ein „dalīl“ ist, die Hermeneutik und noch die Semantik des Koran und der Sunna kennt, ist bei der Rechtsauskunft nicht akzeptabel. Anderes gilt beim Studium und Lernen. Wären die Angelegenheiten alle durch explizite und definitive Texte geregelt, dann würde man keinen faqīh mehr benötigen. Was soll man z. B. mit folgender Frageformulierung beginnen:
„Ich habe eine fatwā gelesen, in der so und so als Beweis genannt worden ist. Ist das ein Beweis und wenn das nicht stimmt, was ist der Beweis dafür, dass es doch erlaubt ist?“
Wenn jemand nicht weiß, was als Beweis verwendet werden darf und akzeptabel ist und was nicht, der fragt am besten nicht nach dem Beweis. Es ist bei der Rechtsauskunft nicht verbindlich für jede Angelegenheit einen „dalīl“ zu nennen, da diese von der Masse des gemeinen Volkes sowieso nicht nachvollziehbar sind. Wer Gegenteiliges behauptet, der war höchstwahrscheinlich nicht weiter als die Thematiken der Reinheit gekommen. Die fatāwā der a ʾimma ʾ wie etwa die fatāwā der Rechtsschulen, sind für das gemeine Volk wie die Texte der Scharia, wie es aš-Šāṭibī in seinem Werk al-Iʿtiṣām erwähnte. Das gemeine Volk bemüht sich, die richtige und kompetente Person zu fragen. Fragen nach den Beweisen in komplexen, von umfangreicher Kenntnis, abhängenden Sachverhalte können nicht jedem weisgemacht werden.
Man möge vielleicht einwenden, dass man doch überhaupt nicht einschätzen kann, wo der Fragende steht, dem sei aber erwidert, dass die Frage und die Art wie man sie stellt mehr verrät, als mancher glauben mag.
Wallāh al-mustaʿān
@meinarabischkurs