LIEBICH VERURTEILT ⚖️
Der Satiriker, Provokateur, Aktivist Sven Liebich aus Halle wurde u.a. wegen des vom Gericht als "erwiesen" dargestellten Straftatbestandes "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" (§ 166 StGB) zu einer Haftstrafe von 11 Monaten verurteilt - die drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt ist.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Damit erfolgt eine Verurteilung wegen eines Meinungsverbrechens - der satirischen "Beschimpfung" des Propheten Mohammed mittels einer grafischen Darstellung.
Nach diesen Maßstäben der überspitzten Kritik am Islam würde die Justiz der "Herrschaft des Unrechts" der "Bundesrepublik" auch die Redaktionen von "Charlie Hebdo" (Frankreich) und "Jyllands-Posten" (Dänemark) aburteilen!
Die an den Haaren herbeigezogene Anwendung des bundesrepublikanischen Islam-Schutzgesetzes in der Causa Liebich sollte bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden.
Der "Prophet" Mohammed darf nicht durch nationale Gesetze und nationale Rechtssprechung vor dem Grundrecht der Meinungsfreiheit säkularer Gesellschaften, Staaten tabuisiert, "geschützt" werden!
Dieses Urteil aus Halle ist ein europäischer Skandal ⚖️🇪🇺
#bundesrepublik #liebich #halle #mohammed #islam #weltanschauung #religion #charliehebdo #jyllandsposten #islamisierung #herrschaftdesunrechts #justizskandal #egmr #emrk #merkelregime #meinungsfreiheit #freedomofspeech #buntland #widerstand
Quelle:
#widerstandberlin
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@infokanalberlin
Der Satiriker, Provokateur, Aktivist Sven Liebich aus Halle wurde u.a. wegen des vom Gericht als "erwiesen" dargestellten Straftatbestandes "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" (§ 166 StGB) zu einer Haftstrafe von 11 Monaten verurteilt - die drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt ist.
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