Die Verwendung des “Judensterns” unter Ersetzung des Worts “Jude” durch die Wörter “nicht geimpft”, “AFD Wähler”, “SUV Fahrer” und “Islamophob” in einem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil erfüllt als Beitrag zur öffentlich geistigen Auseinandersetzung ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Absatz 3 StGB und stellt auch keine Beleidigung der unter nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Juden dar.

https://www.meinungsfreiheit-anwalt.de/straflosigkeit-des-verwendens-des-judensterns-bei-querdenkern-und-massnahmenkritikern/
RA Mandic erklärt, W.s Aussage sei insgesamt glaubhaft. Demnach habe Paul-Ludwig U. die Anschläge auf Moscheen vorgeschlagen. Auch die Annahme W.s, es habe sich bei „Wodans Erben“ etc. um Mittelalter-Reenactment-Gruppen gehandelt, sei glaubhaft. Dann geht Mandic auf Aussagen des Richters zur Migrationspolitik Merkels im Zusammenhang mit W.s Aussagen ein: „Die FDGO werde umdefiniert zur Richtlinien-Kompetenz der Kanzlerin.“

RA Mandic schätzt U. als psychisch kranken Spitzel ein

Mandic betont erneut, dass W. immer wieder von Auffälligkeiten beim Angeklagten Paul-Ludwig U. berichtete. Der Angeklagte U. trete eher als Ankläger, denn als Angeklagter auf. Mandic zitiert die Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Martina Renner: „Wie immer stellt sich auch in diesem Fall einer V-Person die Frage, welchen Anteil sie – und damit die führende Behörde – an der kriminellen Dynamik der Gruppe hatte.“ U. habe immer wieder geprahlt mit seine 20 Jahren Gefängnis. […]

Anscheinend sei nicht klar gewesen, wofür die Geldsammlung bei dem Treffen bestimmt gewesen sei. Auch der geplante Kauf eines Vereinsheims sei glaubhaft. Zum Erwerb der Waffen sagt RA Mandic, auch völlig normale Menschen kämen auf die Idee, es sei gut eine Waffe zu besitzen. RA Mandic verweist in seiner Stellungnahme weiter auf den angeblichen Drogenkonsum von U. in den Pausen des Treffens. Zum Vorhalt der Bilder gibt RA Mandic an, Thorsten W. habe nur Paul-Ludwig U. und Werner S erkannt. U. scheine nicht nur ein Spitzel zu sein, sondern auch psychisch krank. […]

Verteidigung von Michael B.: Er hat nie Politik gemacht

Die Auswahl der Bilder bei der Befragung von Thorsten W. vor Gericht solle der ganzen Gruppe öffentlichkeitswirksam ein „nationalsozialistisches Gepräge“ geben. RA Mandic sprach von der zusammenhangslosen Einführung von „Bildchen mit SS-Männern“. Der Angeklagte Michael B. habe nie Politik gemacht. Ihn habe nur die Grenzöffnung 2015 gestört. Der VR legitimierte laut RA Mandic am vorangegangenen Prozesstag Merkels Grenzöffnung. Der VR verweist auf einen Paragrafen der Strafprozessordnung, es müsse bei der Stellungnahme einen Bezug zur Vernehmung geben. RA Mandic beendet nach diesem Hinweis seine Stellungnahme.



https://www.mobile-beratung-nrw.de/details/gruppe-s-prozesstage-5-und-6-der-reumuetige-stefan-k-und-werner-s-hass-gegen-die-eigene-gruppe
„Nachts im Mutantenlabor“

Einer der beiden Hauptprotagonisten des Spiels ist der AfD-Politiker Dubravko MANDIC, der im Raum Freiburg/Lörrach beheimatet ist und dem formell aufgelösten „Flügel“ angehörte. Das Setting bildet laut Begrüßungsbildschirm ein „geheimes Bio-Labor der chinesischen Regierung“, aus dem „etwas“ entkommen ist. Der Spieler wird aufgefordert, die „FFP2 Maske“ aufzusetzen und den beiden Helden „Mandic dem Chad und Konrad dem Nerd“8 bei „ihrem Abenteuer zur Seite zu stehen“. Der Begrüßungsbildschirm des Spiels zeigt MANDIC in kämpfender Pose mit Schwert und Schild, auf dem das Logo der AfD zu erkennen ist. Thematisch nimmt das Spiel eindeutig Bezug auf die Corona-Pandemie und den rassistisch geprägten Begriff des „Chinesischen Virus“. Der Name der – fiktiven – chinesischen Stadt „Mauwus Gai“ könnte auf eine Verballhornung des englischen Wortes „gay“ (schwul) hindeuten. Im Szene-Jargon der „Neuen Rechten“ werden nicht anerkennungswürdige Sachverhalte häufig mit dem Zusatz „gay“ abgewertet.

Abgesehen von der Darstellung eines Rechtsextremisten als „Titelheld“ sind in der Spielhandlung selbst keine extremistischen Inhalte feststellbar. Die MANDIC-Figur kämpft sich mit Hilfe ihres Schildes und von „Konrad“ durch verschiedene Räumlichkeiten des Labors und besiegt optisch neutral gehaltene Gegner mit Schwerthieben.

Aus Sicht des Verfassungsschutzes ist darüber hinaus das Titellied des Spiels von Interesse, das im Begrüßungs-Bildschirm im Hintergrund läuft. Das Lied „Chad Mandic – AfD Wave“ wurde mit dazugehörigem Video vom Account „Retrorebel“ am 28. Februar 2021 auf YouTube bzw. am 1. März 2021 auf Instagram veröffentlicht. Inhaltlich werden darin wave-typische Elektro-Wiederholungen des Namens „Mandic“ sowie direkte Zitate der Person verwendet. Das Lied ist eindeutig eine Glorifizierung der Person MANDIC sowie deren Aussagen. MANDIC wird von seinen „Fans“ oftmals zum Gegenstand szenetypisch positiv überzeichneter Online-Veröffentlichungen gemacht (vgl. hierzu seine bereits erwähnte Bezeichnung als „Chad“). Hierbei dürften das Auftreten des Strafverteidigers und seine persönlichen Beziehungen, insbesondere zu jüngeren Rechtsextremisten, eine Rolle spielen.“

https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Programmieren+fuer+die+Heimat+_+Spieleentwickler+verknuepfen+technisches+Know-how+mit+rechtsextremistischer+Propaganda
Prozessbeobachtung #8

Filmemacher Simon Kaupert sagt aus und dokumentiert so die äusserst brutale Tat. Durch ihn können einige Täter anhand von persönlichen Merkmalen indendifiziert werden.

Anwälte der Verteidigung reagieren gereizt und versuchen erneut, Zeugen verbal zu attackieren.

Zeugen der Kriminaltechnik sichern Haar in Tatwaffe (Tierabwehrpistole) und können den Angeklagten Joel Petzold anhand persönlicher Merkmale indendifizieren.

Vor Gericht ein verändertes Kräfteverhältnis, Zentrum Automobil stark im Zuschauerraum vertreten, Linksextremisten reagieren gereizt und verhalten sich auch im Gericht respektlos.

Am 17.6.2021 wird der Prozess fortgesetzt, wir werden berichten.
Vorsicht bei der Vorverurteilung von Boateng. Hintergrund dürfte eher der familiengerichtliche Streit mit der Ex sein, in dem sie sich jetzt Vorteile erhofft. Nach Anklage soll Boateng seine Ex-Freundin bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben.

Außerdem soll er nach Angaben der Staatsanwaltschat „in voller Wucht“ eine Glaslaterne und eine mit Getränken gefüllte Kühltasche auf sie geworfen haben. Die Vorwürfe lauteten auf Beleidigung und vorsätzliche Körperverletzung.

Die ehemalige Lebensgefährtin (31) von Boateng, Mutter seiner Zwillingstöchter (10), hatte ihn bereits 2018 angezeigt.

Der 33-Jährige bestritt alle Vorwürfe, gab sich vor Gericht entspannt und äußerte sich umfassend zu den Vorwürfen. Er schilderte den Vorfall vor Gericht am Donnerstagmittag ganz anders: Seine ehemalige Lebensgefährtin sei aggressiv und beleidigend geworden, habe ihn während eines Streits an der Lippe verletzt und auf ihn eingeschlagen.

Als er sie dann von sich habe wegschieben wollen, sei sie gestürzt. Er habe auch keine Laterne auf sie geworfen, sondern ein Kissen gegen einen Tisch. Dabei sei die Laterne zu Boden gefallen.

#rechtsanwalt #dervolksanwalt #mandicistda

https://youtu.be/JxgydIzV5aA
Heute verteidigte ich wieder in dem Terrorverfahren gegen die sogenannte "Gruppe S" vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in Stammheim. In den beiden Prozesstagen dieser Woche befassten wir uns mit der Vernehmung eines Beamten vom LKA Baden-Württemberg der einen der Angeklagten nach seiner Hausdurchsuchung vor eineinhalb Jahren in München festgenommen hatte. Dieser Angeklagte hatte nämlich damals auch Angaben zur Sache gemacht, wohl in der Hofffnung dann schnell freigelassen zu werden. Tatsächlich fuhr er wie die anderen Zwölf Angeklagten ein und verbringt seitdem sein Leben in Untersuchungshaft. Der Beamte selbst war nicht mit der Sache vertraut. Auf meine Frage hin schilderte er wie damals in Stuttgart plötzlich alles zusammengetrommelt wurde, d.h. auch fachfremde Beamte zusammengezogen wurden um die zahlreichen Durchsuchungsmaßnahmen und Festnahmen durchzuführen. Er sagte auch, dass es nur ein kurzes Briefing gegeben habe wo man die mit der Sache nicht vertrauten Beamten kurz in die Lage eingewiesen habe.
Im Verfahren um den linken Angriff auf rechte Demonstranten am Rande einer Corona-Demo auf dem Wasen im Mai 2020 holt ein Opferanwalt zum Rundumschlag aus und fordert weitere Ermittlungen.

Mit schwarzen Stiefeln und einer tarngefleckten Militärhose betritt Andreas Z. den Sitzungssaal. Kampfbereit ist am Mittwochmorgen aber vor allem sein Rechtsanwalt. Dubravko Mandic vertritt im Prozess gegen die zwei dem linken Antifa-Lager angehörenden Diyar A. und Joel P. den Nebenkläger Andreas Z. – und das mit einer enormen Vehemenz.


https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.antifa-wasen-prozess-in-stuttgart-wenn-der-gerichtssaal-zur-politischen-buehne-wird.b4f3be32-ae65-4eba-9975-b3b78e25e4ab.html