Der Mandant hatte sich online an Diskussionen beteiligt, die ein Artikel bei Deutschlandfunk ausgelöst hatte. Dieser thematisierte ein mögliches Verbot des Compact-Magazins, als dessen treuer Leser der Mandant sich auch bei Gericht bekannte.
Im Netz hatte der Mandant sich kritisch zu einem möglichen Kriegsszenario mit der Türkei geäußert. Die Millionen Moslems würden nur darauf warten auf Befehl von Erdogan loszuschlagen. In drastischen Worten formulierte er weiter, dass die Diskussionsteilnehmer das erst dann begreifen würfen, wenn die F-F-N (Möglicherweise volksverhetzende Bezeichnung abgekürzt) die deutschen Schlampen totgefickt haben. Es erging ein Strafbefehl über 90 Tagessätze a 100 EUR.
Ich regte mehrfach die Einstellung des Ermittlungsverfahrens an, konnte damit aber nicht durchdringen. Dies gelang mir jedoch nachdem sich Gericht und Staatsanwalt einen persönlichen Eindruck von dem nicht vorbestraften Angeklagten machen konnten. Das Verfahren wurde nach kurzen Erörterungen nach § 153a eingestellt gegen Bezahlung einer moderaten Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung.
Das Gericht betonte, dass dies die erste Einstellung im Gerichtsbezirk wegen Volksverhetzung gewesen sei. Man wird im Regelfall verurteilt.
Dubravko Mandic
#Strafverteidigungbundesweit #Rechtsanwalt #DubravkoMandic
https://www.meinungsfreiheit-anwalt.de/erfolgreiche-verteidigung-gegen-volksverhetzungsvorwurf/
Im Netz hatte der Mandant sich kritisch zu einem möglichen Kriegsszenario mit der Türkei geäußert. Die Millionen Moslems würden nur darauf warten auf Befehl von Erdogan loszuschlagen. In drastischen Worten formulierte er weiter, dass die Diskussionsteilnehmer das erst dann begreifen würfen, wenn die F-F-N (Möglicherweise volksverhetzende Bezeichnung abgekürzt) die deutschen Schlampen totgefickt haben. Es erging ein Strafbefehl über 90 Tagessätze a 100 EUR.
Ich regte mehrfach die Einstellung des Ermittlungsverfahrens an, konnte damit aber nicht durchdringen. Dies gelang mir jedoch nachdem sich Gericht und Staatsanwalt einen persönlichen Eindruck von dem nicht vorbestraften Angeklagten machen konnten. Das Verfahren wurde nach kurzen Erörterungen nach § 153a eingestellt gegen Bezahlung einer moderaten Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung.
Das Gericht betonte, dass dies die erste Einstellung im Gerichtsbezirk wegen Volksverhetzung gewesen sei. Man wird im Regelfall verurteilt.
Dubravko Mandic
#Strafverteidigungbundesweit #Rechtsanwalt #DubravkoMandic
https://www.meinungsfreiheit-anwalt.de/erfolgreiche-verteidigung-gegen-volksverhetzungsvorwurf/
Anwalt für Meinungsfreiheit
Erfolgreiche Verteidigung gegen Volksverhetzungsvorwurf
Der Mandant hatte sich online an Diskussionen beteiligt, die ein Artikel bei Deutschlandfunk ausgelöst hatte. Dieser thematisierte ein mögliches Verbot des Compact-Magazins, als dessen treuer Leser der Mandant sich auch bei Gericht bekannte. Im Netz hatte…
Vorsicht bei der Vorverurteilung von Boateng. Hintergrund dürfte eher der familiengerichtliche Streit mit der Ex sein, in dem sie sich jetzt Vorteile erhofft. Nach Anklage soll Boateng seine Ex-Freundin bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben.
Außerdem soll er nach Angaben der Staatsanwaltschat „in voller Wucht“ eine Glaslaterne und eine mit Getränken gefüllte Kühltasche auf sie geworfen haben. Die Vorwürfe lauteten auf Beleidigung und vorsätzliche Körperverletzung.
Die ehemalige Lebensgefährtin (31) von Boateng, Mutter seiner Zwillingstöchter (10), hatte ihn bereits 2018 angezeigt.
Der 33-Jährige bestritt alle Vorwürfe, gab sich vor Gericht entspannt und äußerte sich umfassend zu den Vorwürfen. Er schilderte den Vorfall vor Gericht am Donnerstagmittag ganz anders: Seine ehemalige Lebensgefährtin sei aggressiv und beleidigend geworden, habe ihn während eines Streits an der Lippe verletzt und auf ihn eingeschlagen.
Als er sie dann von sich habe wegschieben wollen, sei sie gestürzt. Er habe auch keine Laterne auf sie geworfen, sondern ein Kissen gegen einen Tisch. Dabei sei die Laterne zu Boden gefallen.
#rechtsanwalt #dervolksanwalt #mandicistda
https://youtu.be/JxgydIzV5aA
Außerdem soll er nach Angaben der Staatsanwaltschat „in voller Wucht“ eine Glaslaterne und eine mit Getränken gefüllte Kühltasche auf sie geworfen haben. Die Vorwürfe lauteten auf Beleidigung und vorsätzliche Körperverletzung.
Die ehemalige Lebensgefährtin (31) von Boateng, Mutter seiner Zwillingstöchter (10), hatte ihn bereits 2018 angezeigt.
Der 33-Jährige bestritt alle Vorwürfe, gab sich vor Gericht entspannt und äußerte sich umfassend zu den Vorwürfen. Er schilderte den Vorfall vor Gericht am Donnerstagmittag ganz anders: Seine ehemalige Lebensgefährtin sei aggressiv und beleidigend geworden, habe ihn während eines Streits an der Lippe verletzt und auf ihn eingeschlagen.
Als er sie dann von sich habe wegschieben wollen, sei sie gestürzt. Er habe auch keine Laterne auf sie geworfen, sondern ein Kissen gegen einen Tisch. Dabei sei die Laterne zu Boden gefallen.
#rechtsanwalt #dervolksanwalt #mandicistda
https://youtu.be/JxgydIzV5aA
YouTube
Der Fall Boateng
Vorsicht bei der Vorverurteilung von Boateng. Hintergrund dürfte eher der familiengerichtliche Streit mit der Ex sein, in dem sie sich jetzt Vorteile erhofft. Nach Anklage soll Boateng seine Ex-Freundin bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in…