Ab min 10. Es bahnt sich ein Trump Phänomen an. Die Medien brauchen die Einschaltquoten die Mandic ihnen bringt😉
Das Kreisjugendreferat des Landkreises Lörrach veranstaltet seit Jahren – zusammen mit dem Kreisjugendring, einem Veranstalter und vielen Moderatoren – das Format ,,Politik und Pizza“. Bei diesem Format wird unmittelbar vor anstehenden Wahlen Kandidaten und Interessierten die Möglichkeit gegeben, locker und ungezwungen ins Gespräch zu kommen. Hierbei kann man sich ein eigenes Bild von den Kandidaten machen und auch unbequeme Fragen stellen.

Mehr oder weniger zufällig fanden wir heraus, dass dieses Format auch dieses Jahr – wenn auch coronaregelkonform – stattfindet, aber wir die einzigen waren, die nicht eingeladen wurden. Auf meine Nachfrage beim Stadtjugendring hieß es anfangs wir seien eingeladen worden, hätten darauf aber nie geantwortet. Unmittelbar vor der Veranstaltung stellte sich heraus, dass wir de facto nicht von einem der Veranstalter eingeladen wurden und sich dieser aufgrund unserer erkämpften Einladung zurückziehen würde.

Es gab seitens des Kreisjugendringes ein Bashing gegen mich auf Facebook und sie beharrten darauf, mir keine Bühne liefern zu wollen, dies offenbarte lediglich ihr fragwürdiges Demokratieverständnis und ihre Antworten waren nach gewohnter Antifamanier. Bei einem anscheinenden Wirrwarr von Veranstaltern war der eigentliche Veranstalter das Kreisjugendreferat, welches als Organ der Stadt unseren Eilanträgen nachgeben musste.

Über mehrere Stunden stellte ich mich den Fragen der Jugend. Hier haben wir die zwölf besten Antworten aufgenommen und dokumentiert:

https://dubravko-mandic.de/politik-und-pizza-videos/
Glückwunsch an Kollegen RA Lober, Köln, für einen weiteren Erfolg an der Coronafront: „Zur Begründung hat der Kreis auf das aktuelle Infektionsgeschehen und die hohen Inzidenzwerte in der Stadt Düren verwiesen. Der hiergegen gerichtete Eilantrag des Antragstellers hatte Erfolg.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt:

Der Kreis sei für eine Regelung von Schutzmaßnahmen, die sich auf die Stadt Düren beschränken, schon nicht zuständig gewesen. Nach der Corona-Schutzverordnung könnten Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (sog. 7-Tages-Inzidenz) über einem Wert von 50 liegt, zwar über die Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen. Aus den landesgesetzlichen Zuständigkeitsregelungen folge aber, dass sich die Zuständigkeit der Kreise auf Anordnungen für den Bereich mehrerer örtlicher Ordnungsbehörden beschränke. Hier erstrecke sich die Allgemeinverfügung allein auf Teilbereiche der Stadt Düren und damit auf den Zuständigkeitsbereich lediglich einer Ordnungsbehörde. Es verbleibe daher bei einer Zuständigkeit der Stadt Düren und nicht des Kreises.
Die angegriffenen Regelungen der Allgemeinverfügung (Maskenpflicht und Verweilverbot) seien zudem voraussichtlich rechtswidrig. Nach der Corona-Schutzverordnung ist Voraussetzung für eine Allgemeinverfügung, mit der eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands an weiteren Orten unter freiem Himmel angeordnet wird, dass gemessen an der verfügbaren Fläche mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können. Dies sei in Bezug auf die Dürener Innenstadt nach Auffassung der Kammer (nach wie vor) nicht dargelegt. Hierzu fehle es an konkreten Feststellungen. Auch das Verweilverbot erweise sich voraussichtlich als rechtswidrig. Es sei vor dem Hintergrund des ohnehin bestehenden Abstandsgebots nicht nachvollziehbar dargelegt, dass ein Verweilverbot in Parks und Grünanlagen überhaupt geeignet sei, zu einer Reduzierung des Infektionsrisikos beizutragen. Jedenfalls sei das Verweilverbot angesichts fortbestehender ordnungsbehördlicher Möglichkeiten zur effektiven Durchsetzung des Abstandsgebots nicht erforderlich gewesen und erweise sich daher als unverhältnismäßig.“

https://www.vg-aachen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/04_210312/index.php
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
Landtagskandidat Mandic rastet komplett aus als die Polizei wiederholt seinen Wahlkampf behindert.
Neben Rheinland-Pfalz wird am Sonntag auch in Baden-Württemberg gewählt. Hier erzielte die AfD mit ihre besten Ergebnisse in Westdeutschland. Doch der Landesverband von Alice Weidel und Jörg Meuthen ist tief gespalten. Einer der dort regelmäßig anzuecken weiß, ist der Rechtsanwalt und AfD-Stadtrat in Freiburg, Dubravko Mandic. Seine kompromisslose Art hat ihn über das Bundesland hinaus bekannt gemacht. Nun kandidiert er im Wahlkreis Lörrach für den Landtag. Wir haben mit ihm über die anstehende Landtagswahl, Antifa-Anfeindungen in Freiburg, Unverdrossenheit im Umgang mit dem politischen Gegner und natürlich den Mandic-Wave gesprochen.

https://podcast.einprozent.de/landtagswahl-in-baden-wuerttemberg-dubravko-mandic-im-gespraech-451/
Mit Recht

Vom Ordnungsamt belästigt – da rastet Dubravko Mandic (AfD) aus!

Wo Dubravko Mandic aufschlägt, da ist irgendwie immer was los. Letzte Woche reagierte er auf einen „Corona-Cop“ vom Ordnungsamt, der ihn dazu nötigen wollte, während einer Videoaufnahme eine Maske zu tragen, äußerst lässig. Diesmal hatte der AfD-Landtagskandidat aus Baden-Württemberg etwas weniger Geduld, wie Ihr im Video oben sehen könnt …

https://19vierundachtzig.com/2021/03/14/vom-ordnungsamt-belaestigt-da-rastet-dubravko-mandic-afd-aus/
Der syrische Flüchtling Amad A. war auf Grund einer Fahndungspanne der Polizei zu Unrecht mehr als acht Wochen inhaftiert gewesen. In der JVA Kleve legte er den Ermittlungen zufolge einen Monat vor der Entlassung in seiner Zelle ein Feuer, an deren Folgen er starb. Seither durchleuchtet ein Untersuchungsausschuss im NRW-Landtag (PUA) die Hintergründe seines Todes.
Vorwürfe der WDR-Magazine zerbröseln
Die Zeugenaussagen vergangene Woche offenbarten, mit welch fragwürdigen Recherchemethoden die öffentlich-rechtlichen Politsendungen in dem Fall gearbeitet haben. Stets aufs Neue fand man angebliche Widersprüche zur offiziellen Todesversion. So suchten die Journalisten den Verdacht zu nähren, dass die Polizei aus rassistischen Motiven heraus den Syrer festgesetzt und ihn wider besseren Wissens nicht mehr herausgelassen hatte.


Zudem heuerten die TV-Leute Gutachter an. Diese befeuerten hanebüchene Verschwörungstheorien. Da ging es etwa um die Frage, ob die Vollzugsbeamten Amad A. trotz früher Warnhinweise absichtlich viel zu spät aus seiner in Flammen stehenden Zelle herausholten. Dabei spielten die TV-Rechercheure mit der rot-grünen Opposition über Bande. Während die Reporter weiter vermeintliche Ungereimtheiten aufdeckten, nährten die Obleute von SPD und Grünen im Untersuchungsausschuss durch ihre Kommentare in den Beiträgen die Zweifel. Dabei zielte das Kreuzfeuer auf NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) und seinen Unions-Kollegen aus dem Innenressort, Herbert Reul, ab.
Vergangene Woche aber zerbröselten – wieder einmal – wichtige Teile der Verschwörungstheorie der WDR-Magazine. So bekundeten Zeugen, dass die Fernsehmacher entlastende Analysen weggelassen hätten. Auch stellte sich heraus, dass dubiose Experten ohne nähere Kenntnis aller Fakten vor der Kamera das Fallbeil über die Gefängnis-Leute senkten.

„Monitor“-Gutachter spekuliert ins Blaue
Da ist zum Beispiel der Fall des „Monitor“-Gutachters Korbinian Pasedag. Der Fachmann für Feuerlöscher wurde von den TV-Machern zu einem erfahrenen Brandsachverständigen gemacht. Am 6. Dezember 2018 stellte Pasedag in einem „Monitor“-Beitrag die Erkenntnisse des Experten der ermittelnden Staatsanwaltschaft in den Senkel. „Der Brand, so wie von der Staatsanwaltschaft beschrieben ist, ist so nicht möglich“, referierte der Geschäftsführer des Instituts für Brand- und Löschforschung in Sachsen. Nach seiner Ansicht konnte es gar nicht sein, dass Amad A. erst 15 Minuten, nachdem er seine Matratze im Haftraum entzündet hatte, den Notrufknopf drückte. Alleine schon auf Grund der Rauchentwicklung sei dies nicht möglich. Die Aussage unterfütterten die „Monitor“-Reporter mit weiteren Spekulationen: Womöglich habe der Gefangene bereits früher um Hilfe gerufen, niemand aber habe reagiert. Auch stelle sich die Frage, ob Amad A. tatsächlich das Feuer selbst gelegt habe.

Seinerzeit assistierte der Grünen-Abgeordnete Engstfeld: „Die ganze Frage des Haftraumbrandes, was ist da eigentlich passiert, die Motivlage, der Ablauf, nachher die Ermittlungen dies ist alles mit riesen Fragenzeichen versehen.“ Der Vizefraktionschef der SPD, Sven Wolf, witterte damals ebenfalls Unrat: „Nun stellt sich die Frage, könnte Amad A. noch leben, wenn man früher reagiert hätte.“ Da war er nun der vermeintliche „Politskandal“.

Angeblicher WDR-Experte entpuppt sich als Luftnummer
Glaubt man den rot-grünen Politikern im Untersuchungsausschuss und den öffentlich-rechtlichen Medien entwickelte sich aus einer Fahndungspanne ein veritabler Gefängnisskandal. Weil Vollzugsbeamte viel zu spät eingriffen, musste Amad A. sterben. Die Ermittlungen haben allerdings längst das Gegenteil bewiesen.
Spätestens vergangene Woche wurde auch im NRW-Untersuchungsausschuss klar, dass die JVA-Bediensteten keine Schuld am Tod des syrischen Häftlings trifft. Blamabel wirkte in dem Kontext der Zeugenauftritt des „Monitor“-Sachverständigen Pasedag. All das Verschwörungsgetöse fiel in sich zusammen. So musste der WDR-Sachverständige eingestehen, den Tatort nie gesehen zu haben.
Demnach hatte er auf Basis von Bruchstücken aus dem 50-seitigen Brandgutachten des Experten der Staatsanwaltschaft per Ferndiagnose eine Gegenexpertise erstellt. Dieses Vorgehen wirkt wie Hellsehen im Dunkel.



Allein schon die Kontaktaufnahme durch die Monitor-Journalistin sei penetrant gewesen, berichtete der Zeuge jetzt. Immer wieder habe man den Dreh wiederholen müssen. Die Reporterin habe ihm gesagt, dass man unter Zeitdruck stehe. Auf Nachfrage im Untersuchungsausschuss gestand er dann, dass er eine Falschaussage im Zusammenhang mit der Uhrzeit getätigt hatte. Nach dem dreistündigen Dreh habe man ihm eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro in bar in die Hand gedrückt.

Monitor-Reporterin habe ihr Versprechen gebrochen
„Monitor" hat diese Vorwürfe gegenüber FOCUS Online bei früherer Gelegenheit zurückgewiesen. Im Interview habe sich der Zeuge so geäußert wie dargestellt, hieß es auf Anfrage. Auch seien ihm keine falschen Formulierungen in den Mund gelegt worden. Zudem habe der Zeuge „bei Nachfragen zu den Zeitabläufen keine sich widersprechenden Aussagen gemacht“, betonte die Redaktion.
Vergangenen Dienstag klang dies allerdings anders. Noch im Nachhinein machte der Zeuge den Fernsehmachern Vorwürfe. So soll die „Monitor“-Reporterin ihr Versprechen gebrochen haben, dass er seine Passagen im Film vor der Veröffentlichung nochmals zu Gesicht bekomme.
Später erkundigte sich der SPD-Fraktionsvize Wolf über die Umstände rund um das Interview mit FOCUS Online. Dabei ging es auch darum, ob die Aussagen des Zeugen in dem damaligen Bericht richtig wiedergegeben worden. Jan-Hendrik H. betonte, dass hier alles korrekt verlaufen sei. Im Gegensatz zum WDR habe ihm FOCUS Online das Skript bereits zwei Tage nach dem Interview zwecks Autorisierung oder Änderung zukommen lassen. „Und alles, was dort steht, habe ich auch so gesagt.“
Am Ende sparte der Mithäftling nicht mit Kritik an der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung: Seine Familie habe ihn davor gewarnt, ein Interview zu geben. Das gebe nur Ärger habe es geheißen. „Und sie hatte Recht.“ Es bleibt müßig, nach Fundstellen bei den WDR-Medien über diese Aussagen zu suchen. Man wird sie nicht finden.

https://www.focus.de/politik/deutschland/oeffentlich-rechtliche-vorverurteilung-wdr-schuert-im-fall-amad-a-hass-gegen-justiz-und-blamiert-sich-bis-auf-die-knochen_id_13090415.html
1. PROZESSTAG: LINKE GEWALTTÄTER IN STAMMHEIM

Auch heute lieferte die Szene aus polizeibekannten Antifaschisten, Gewalttätern und Funktionären aus dem Umfeld von DGB und IGMetall vor dem Oberlandesgericht ein abschreckendes Bild:

Während drinnen der Prozess wegen versuchten Totschlags begann, baute sich draußen der Schwarze Block auf, um Prozessbeobachter und Journalisten vom Betreten des Stammheimer Oberlandesgerichts abzuhalten.


Unser Zentrum-Betriebsrat Christian Schickart gab dem SWR ein kurzes Interview: https://www.ardmediathek.de/video/swr-aktuell-baden-wuerttemberg/swr-baden-wuerttemberg/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE0NTIwNDU/ (Ab Minute 10:00)
Channel name was changed to «Anwalt für Meinungsfreiheit»
Channel name was changed to «Volksanwalt Mandic - Anwalt für Meinungsfreiheit»