Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht
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Aktuelle Ladungen zu Gerichtsverhandlungen bitte @Terminverteiler_Bot senden.

Die Rechtsstaatlichkeit wird in der BRD immer mehr abgebaut. Das merken viele erst dann, wenn sie einmal selbst vor Gericht stehen.

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Thema heute: „LG Darmstadt - gnadenlos?“

Heute haben wir den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Darmstadt wahrgenommen. In dem vorliegenden Verfahren ging es um eine Frau unter 50, die sich nur einmal hat impfen lassen und im Anschluss an diese eine Impfung mit EX8679 gesundheitliche Schäden erlitt. Diese bestanden darin, dass eine Myokarditis zu verzeichnen war und es stellten sich extreme Fieberschübe ein, die bis heute seit Mai 2021 in wöchentlichen Schüben anhalten. Ferner wurde Endothelitis und Vaskulitis mit Blutbild diagnostiziert.

Die Kammer war ungehalten, weil die Klägerin nur wenige ärztliche Befundberichte eingereicht hatte.

Die Klägerin erklärte, dass sie überall bei verschiedensten Krankenhäusern angerufen habe, um Behandlungstermine zu erhalten. Immer dann, wenn der Verdacht im Raum stand, dass es sich um einen Impfschaden handeln könne, hätten ALLE angefragten Ärzte die Behandlung abgelehnt. Dies gilt auch für Professor Schieffer in Marburg, der zunächst einmal mitteilen ließ, dass sich doch die Klägerin ein zweites Mal impfen lassen möge, bevor sie einen Termin bei ihm bekomme.

Der Klägerin wurde ein Warteplatz bei Prof. Schieffer in den Viertausendern genannt.

Die Klägerin wurde umfassend persönlich angehört und sie teilte mit, dass sie in ihrem medizinischen Beruf ausschließlich Dritte - ihre Patienten - schützen wolle. Hätte sie gewusst, dass es keinen Übertragungsschutz gab, weil er von BioNTEch weder als therapeutischer Nutzen beantragt, noch genehmigt worden war, hätte sie sich nicht impfen lassen.

Über Monate lag sie mit Fieber zu Hause im Bett.

Die mangelnde Unterstützung durch die Ärzteschaft soll ihr nun zum Verhängnis werden. Erst unterlassene Hilfeleistung durch Ärzte und dann der Vorwurf, dass es genau deshalb keine umfassende ärztliche Dokumentation gäbe als Folge durch das Gericht.

Welcher Kardiologe und Immunologe im Raum Frankfurt/Main fühlt sich sich angesprochen, die nun seit 3 Jahren andauernden Leiden sauber aufzunehmen, ergebnisoffene Diagnosen zu stellen und Behandlungsangebote zu unterbreiten.

Das Landgericht Darmstadt wollte eine Entscheidung am Schluss der Sitzung fällen. Wie die wohl aussehen wird, kann sich jeder denken.

Für das BMG der klare Hinweis, dass die Politik, Impfschäden nicht zu behandeln oder substantiell zu erschweren, nunmehr auch bei Gerichten Früchte trägt. Kollusives Zusammenwirken von Impfherstellern und Regierung zahlt sich aus.

Danach fragte dann auch eine Beisitzerin, ob tatsächlich das BMG die Anwaltsgebühren der Beklagten Rechtsanwälte zahle, was die Prozessbevollmächtigte zähneknirschend einräumte. Auch die Tatsache, dass das BMG auch noch die Kanzlei Gleiss Lutz als Koordinierungsstelle dazwischen geschaltet habe, wurde bejaht. Ferner wurde die Beschäftigung eines Ärzteteams vorgetragen, das die Unterlagen im Hinblick auf mögliche alternative Ursachen prüfe.

Ich fasse als Prozessbevollmächtigter der Klagepartei zusammen, dass Goliath David zunächst Handschellen anlegte, dann die Augen verband und an einen Stuhl fesselte und dann rief, „Treff mich doch“. Der Kampf wird über die Ärzteschaft immer unfairer ausgetragen.

So stach offenkundig die Beweismittel der LMU München jemand an die Ärzte der Pharmaindustrie durch, die das wieder bei den behandelnden Ärzten monierten mit der sofortigen Folge, dass das Münchener Institut genau wegen der Verwendung der Diagnose im gerichtlichen Verfahren gegenüber der dortigen Geschädigten jede weitere Behandlung ablehnen musste.

Landgerichte in Deutschland leben häufig noch im Rosamunde Pilcher Film. Leider ist die Welt aber völlig anders und liegt außerhalb der Vorstellungskraft der Richter.

Hier hat der Kampf mit fairen Prozessbedingungen nichts zu tun.

#Aufwachen #Termin #Landgericht #Darmstadt #Hilfeleistung #unterlassen #Impfschaden #Impfschäden #Schadenersatz

https://x.com/anwaltulbrich/status/1762493322151539162?s=46&t=g36ky_CC-x_eFRBaGd-H4Q

Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

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Pressemitteilung
18.09.2024 -
Landgericht Trier
Gerichtsverhandlung
Kinderärztin Dorothea Thul


Gute Nachrichten zu Beginn der Verhandlung am Montag, den 16.09.2024. Die Auflage zur Meldepflicht bei der Polizei wurde von zweimal auf einmal pro Woche reduziert.

Frau Thul begann am Montag mit der Einlassung zur Sache und setzte sie am heutigen Mittwoch fort. Sie erzählte von ihrer Ausbildung und Karriere als Ärztin in England und Deutschland. Sie ist als Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin anerkannt und setzt sich seit über 20 Jahren für Kinderschutz ein. Dementsprechend hat sie während der Einlassung von einigen Fällen von Kindesmisshandlung berichtet.
Die Einlassung soll nach aktuellem Stand am 11.10.2024 fortgeführt werden und wird weiterhin unschätzbare Zeit in Anspruch nehmen.

Weitere Termine sind heute bekannt worden:
🗓24.09.2024 - 09:00 Uhr - Evtl. kurze Besprechung
🗓11.10.2024 - 09:00 Uhr
🗓17.10.2024 - 09:00 Uhr
🗓04.11.2024 - 10:00 Uhr
📍Landgericht Trier

#trier #landgericht #dorotheathul
Pressemitteilung
24.09.2024 -
Landgericht Trier
Gerichtsverhandlung

Kinderärztin Dorothea Thul

Frau Thul beantragte zu Beginn, die Meldeauflage komplett aufzuheben. Wie schon in vergangenen Verhandlungen erklärt sie, dass sie wissen will, wer hinter den Anzeigen gegen sie steckt und deshalb erst recht selbst im Gericht erscheinen möchte.

Danach fuhr die Kinderärztin mit der Einlassung zur Sache fort. Sie betonte, dass sie zu jedem Punkt etwas sagt, weshalb bisher laut ihrer Aussage nur 40% besprochen sind. Die Verhandlung dauerte von 9:00 Uhr bis 17:35 Uhr und musste aus gesundheitlichen Gründen in der Mittagszeit unterbrochen werden.

Folgende Termine stehen fest:
🗓11.10.2024 - 9:00 Uhr
🗓17.10.2024 - 9:00 Uhr
🗓04.11.2024 - 10:00 Uhr
🗓05.11.2024 - 9:00 Uhr
📍Landgericht Trier

Die Angaben können kurzfristig abweichen, diese teile ich auf meinem Kanal mit:
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#trier #landgericht #dorotheathul

#RP
#Fr1110 #Do1710 #Mo0411 #Di0511

@Prozessbeobachter
Pressemitteilung
11.10.2024 -
Landgericht Trier
Gerichtsverhandlung

Kinderärztin Dorothea Thul

Frau Thul setzte an diesem Tag ihre Einlassung zur Sache nicht fort. Einer der zwei Verteidiger war nicht anwesend.
Trotzdem machte der Sachverständige sein Gutachten bezüglich der Angeklagten. Er erzählte von seiner Qualifikation, legte sie aber nicht vor. Frau Thul hatte in den Verhandlungen davor bei der Richterin beantragt, dass der Gutachter seine Qualifikation vorlegen soll. DIe Richtering ging dem bisher nicht nach.
Frau Thul war während des Gutachtens nicht anwesend, weil sie es ausdrücklich ablehnte. Erst, nachdem der Gutachter entlassen wurde, kam sie wieder in den Gerichtssaal.

Beim nächsten Termin soll die Einlassung fortgeführt werden.

🗓17.10.2024 - 9:00 Uhr
📍Landgericht Trier

Live bei allen zukünftigen Gerichtsverhandlungen dabei:
https://t.me/SuendenbockOnTour

#trier #landgericht #dorotheathul

#RP #Do1710 #Trier

@RheinlandPfalzInfoChat
Pressemitteilung
17.10.2024 -
Landgericht Trier
Gerichtsverhandlung
Kinderärztin Dorothea Thul


Frau Thul beantragte die Verschriftlichung von Videos, damit besser erkenntlich ist, dass sie Aussagen daraus zitiert hat und diese nicht als ihre eigenen Aussagen dargestellt werden sollen. Hier wird der Kinderärztin Volksverhetzung vorgeworfen. Die Richterin lehnte diesen Antrag ab.
Frau Thul beantrsgte auch wieder die Aufhebung der Meldepflicht. Sie zeigte sich immer zuverlässig und betonte nochmals, dass sie selbst äußerstes Interesse an der Aufklärung dieses Verfahrens hat. Ihre Verteidigung bestätigte ebenfalls, dass die Verdunklungsgefahr nicht gegeben ist.
Nach der Besprechung von weiteren Terminen fuhr sie mit der Einlassung zur Sache fort, die bald endet.

Folgende Verhandlungstermine stehen fest:
🗓04.11.2024 - 10:00 Uhr
🗓05.11.2024 - 9:00 Uhr
🗓11.11.2024 - 14:00 Uhr
🗓02.12.2024 - 9:00 Uhr
📍Landgericht Trier

Änderungen werden mitgeteilt:
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#dorotheathul #landgericht #trier
🗓29.10.2024 - 10:00 Uhr
📍Landgericht Koblenz
Gerichtsverhandlung
Az: 6 KLs 6 Js 592/22 (3)

Christopher Oppermann wird die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftatem vorgeworfen.
Laut Berichten habe er gedroht, den Chef der Grünen Robert Habeck zu erschießen.
Daraufhin wurde seine Wohnung mit dem SEK durchsucht.

Einen Bericht sendete er mir zu:
https://www.tag24.de/erfurt/crime/er-drohte-gruenen-chef-robert-habeck-zu-erschiessen-razzia-nach-erneuter-amok-drohung-2248290

Weitere Infos auf Anfrage:
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#landgericht #koblenz

#RP #Di2910

Eine ungerechte Justiz fürchtet nichts mehr als Zeugen.

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🗓️ @Prozessbeobachter
Partnervermittlung: 8.000 Euro trotz Misserfolg gefordert! 👩‍❤️‍💋‍👨💸 #landgericht #münchen — Mingers. Rechtsanwälte
https://youtu.be/ErWB40SfJjM 0:32

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Pressemitteilung
04.11.2024 -
Landgericht Trier
Gerichtsverhandlung
Kinderärztin Dorothea Thul


Frau Thul setzte ihre Einlassung zur Sache fort.
Die Richterin lehnte den Antrag von Fr. Thul zur Aufhebung der Meldepflicht vom 17.10.2024 ab.

Rechtsanwalt Nahrath beantragte zum Ende die Aufhebung des Haftbefehls.
Der Verteidiger erklärt:
Als das Landgericht Trier Fr. Thul aus der U-Haft entließ, legte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Beschwerde ein. Währenddessen nahm Fr. Thul an den Verhandlungen teil, was für das Oberlandesgericht Koblenz ganz entscheidend war, die Beschwerde zurückzuweisen.
Es besteht keine Fluchtgefahr, weil Fr. Thul selbst großes Interesse an dem Berufungsverfahren hat, was sie durch das Fernbleiben verlieren würde.

Folgende Verhandlungstermine stehen fest:
🗓11.11.2024 - 14:00 Uhr - Kurztermin
🗓02.12.2024 - 9:00 Uhr
🗓10.12.2024 - 9:00 Uhr
🗓20.12.2024 - 9:00 Uhr
📍Landgericht Trier

Live bei den Verhandlungen dabei:
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#dorotheathul #landgericht #trier
Pressemitteilung
11.11.2024 - Trier
/ Wittlich
Gerichtsverhandlung
Kinderärztin Dorothea Thul


Der Termin wurde kurzfristig vom Landgericht Trier ins Krankenhaus Wittlich verlegt, weil einer der Schöffen dort ist.

In ca. 15 Minuten wurden verschiedene Punkte vorgelesen und besprochen. Ein wichtiger Punkt war die in der letzten Verhandlung beantragte Aufhebung des Haftbefehls.
Staatsanwältin Stenzel lehnte die Aufhebung ab, aber ohne Begründung.

Weiterhin stellte sich heraus, dass bei Zeugenaussagen im Landgericht keine wörtliche Protokollierung stattfindet, anders als im Amtsgericht.
Frau Thul erzählt, dass früher auch nicht so verfahren wurde.
Am Ende der Verhandlung beantragte sie nochmals die Aufhebung der Meldepflicht und möchte ihre Einlassung zur Sache beim nächsten Termin fortsetzen.

🗓02.12.2024 - 9:00 Uhr
🗓10.12.2024 - 9:00 Uhr
🗓20.12.2024 - 9:00 Uhr
📍Landgericht Trier

Live bei den Verhandlungen dabei:
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#trier #wittlich #kinderärztin #dorotheathul #landgericht
Pressemitteilung
02.12.2024 + 10.12.2024
📍
Landgericht Trier
Kinderärztin Dorothea Thul


Am 02.12.2024 war eine Gutachterin für Sprachanalyse geladen und es wurden neue Verhandlungstermine besprochen.
Am 10.12.2024 war eine entlastende Zeugin geladen. Es ging unter anderem um die Telegram-Kanäle, die im Laufe Prozesses genannt wurden.
Die Richterin Kaucher lehnte einen weiteren Beweisantrag ab. Am Ende der Verhandlung sagte sie, dass Frau Thul sich jederzeit weiterhin zur Sache einlassen kann.
Es ist schwierig einzuschätzen, wie die Verhandlung weitergeht…

Folgende Verhandlungstermine stehen fest:

🗓20.12.2024 - 9:00 Uhr
🗓07.01.2025 - 9:00 Uhr
🗓21.01.2025 - 9:00 Uhr
📍Landgericht Trier

Live bei den Verhandlungen dabei:
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#trier #landgericht #kinderärztin #dorotheathul

#RP
#Fr2012 #Di0701 #Di2101
#Trier

Eine ungerechte Justiz fürchtet nichts mehr als Zeugen.

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Pressemitteilung
20.12.2024
📍
Landgericht Trier
Kinderärztin Dorothea Thul


Die Richterin Kaucher hatte für diesen Tag die Plädoyers vorgesehen. Diese wurden aber noch nicht vorgetragen.
Rechtsanwalt Nahrath stellte Beweisanträge, denen sich Rechtsanwalt Schaffarczyk anschloss. Die Richterin lehnte sie zugunsten der Angeklagten ab, weil die geschilderten Tatsachen von Frau Thul als wahr unterstellt wurden. Es ging um eine SIM-Karte, bei der man feststellte, dass sie keine Daten enthält, die die Anklage stützen.
Ein weiterer Punkt war, dass nicht Fr. Thul, sondern jemand anderes der Betreiber eines Telegram-Kanals ist, der bisher Fr. Thul zugesprochen wurde aufgrund des Namens und der Inhalte im Kanal.
Fr. Thul ist mit der Einlassung zur Sache zum Ende gekommen und kann Weihnachten zu Hause verbringen.

Folgende Verhandlungstermine stehen fest:

🗓07.01.2025 - 9:00 Uhr
🗓21.01.2025 - 9:00 Uhr
📍Landgericht Trier

Live vor Ort:
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#trier #landgericht #kinderärztin #dorotheathul

#RP #Di0701 #Di2101
Pressemitteilung
07.01.2025
📍
Landgericht Trier
Kinderärztin Dorothea Thul


Zu Beginn stellte Rechtsanwalt Nahrath mehrere Beweisanträge, die von Richterin Kaucher abgelehnt wurden.
Fr. Thul reichte eine schriftliche Einlassung ein, danach wurde die Beweisaufnahme geschlossen.
Staatsanwältin Stenzel trug ihr Plädoyer vor. Bei den Vorwürfen in einigen Punkten beantragte sie eine mehrjährige Haftstrafe und behauptete, dass Fr. Thul unter Bewährung weitere Straftaten begehen würde.
Danach trugen Rechtsanwälte Schaffarczyk und Nahrath ihre Plädoyers vor, in dem sie klarstellten, dass aus ihrer Sicht nichts feststeht. Das Gericht konnte nicht beweisen, was Fr. Thul vorgeworfen wird. Sie fordern Freispruch und die Kosten auf die Staatskasse zu legen.
Fr. Thul wird ihr Schlusswort am nächsten Termin vortragen.

Folgende Verhandlungstermine stehen fest

🗓21.01.2025 - 12:30 Uhr
🗓03.02.2025 - 09:00 Uhr
📍Landgericht Trier

Live dabei:
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#trier #landgericht #kinderärztin #dorotheathul

#RP #Di2101 #Mo302
Forwarded from Sündenbock on Tour
Pressemitteilung
21.01.2025
📍
Landgericht Trier
Kinderärztin Dorothea Thul
25. Verhandlungstag - Urteil


Frau Thul hat sich den Plädoyers ihrer Rechtsanwälte Nahrath und Schaffarczyk angeschlossen.
Sie fügte einige Punkte zu ihren Tatvorwürfen hinzu.
Nach einer Pause wurde in Abwesenheit von Fr. Thul folgendes Urteil von Richterin Kaucher verkündet:

Dorothea Thul wird wegen
⁃ Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
⁃ Übler Nachrede
⁃ Öffentlicher Beleidigung
⁃ Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen
⁃ Volksverhetzung
⁃ Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz
in jeweils mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft forderte 2 Jahre und 10 Monate.

Es wurde vermutlich bereits Revision eingereicht. Dieser Prozess ist somit auch nach über 9 Monaten immer noch nicht abgeschlossen.

Es finden keine weiteren Verhandlungstermine statt!

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Pressemitteilung
06.03.2025
📍
Landgericht Trier - 1. Große Jugendkammer
Aktenzeichen: 2a KLs 8025 Js 23850/24
Gerichtsverhandlung wegen sexuellen Missbrauch von Kindern


Ein Mann im Alter von Anfang-Mitte 30 wurde heute wegen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in 22 Fällen zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Findet ihr das gerecht?

#kinderschutz #missbrauch #landgericht #trier