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Zuvor hatten die Besitzer von Apple-Geräten behauptet, das Unternehmen habe regelmäßig ihre privaten Gespräche aufgezeichnet und diese Informationen an Werbekunden weitergegeben (Active Listening).
Die Kläger behaupten, dass ihre Geräte, nachdem sie in privaten Gesprächen über bestimmte Marken gesprochen hatten, anfingen, Werbung für diese Marken anzuzeigen.
Apple hat einem Bundesgericht in Oakland, Kalifornien (USA), bereits eine vorläufige Vergleichsvereinbarung vorgelegt.
US-Bürger, die zwischen dem 17. September 2014 und dem 31. Dezember 2024 Siri-aktivierte Apple-Geräte besaßen, werden entschädigt, wenn die Vereinbarung genehmigt wird.
Quelle: @GHZFriedrichMaik
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