Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht
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Aktuelle Ladungen zu Gerichtsverhandlungen bitte @Terminverteiler_Bot senden.

Die Rechtsstaatlichkeit wird in der BRD immer mehr abgebaut. Das merken viele erst dann, wenn sie einmal selbst vor Gericht stehen.

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Hiermit klage ich, eine #deutsche
#Staatsbürgerin, unsere #Bundesregierung an…

…Wegen:
#Volksverhetzung, #Mord, #Beihilfe zum #Mord, unterlassener Hilfeleistung, #Völkermord, Unterstützung zur #Kriegstreibung, #Kindeswohlgefährdung,
unterlassener Hilfeleistung beim #Kindesschutz, Verschleierung von Tatsachen, Verbreitung von #Lügen, #Ausbeutung/Unterstützung anderer #Länder, #Waffenlieferung, #Veruntreuung unserer #Steuergelder, #Einschränkung der #Meinungsfreiheit - und sie kommen ihrem #Auftrag nicht nach, uns #Bürger vor jedem #Unheil zu #schützen.

Jetzt brauche ich nur noch einen tollen #Anwalt oder #Anwältin - und genug #Geld, um diese zu bezahlen.

Ich bin sooo unsagbar zornig auf unsere #Regierung und deren #Anhänger und #Gutheißer und #Unterstützer. Wär ich reich, würde ich mein komplettes #Geld für die #Anklage dieser schlimmen #Wesen im #Bundestag nutzen.

08.11.2023
🕊 https://t.me/GI_informiert

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Freispruch im Saarland

Warum eine Verhandlung am Ende auch ein wenig Nachhilfe in Sachen sozialen Medien für Gericht und Staatsanwaltschaft ergab

Dienstag, 7. November 2023

Amtsgericht Völklingen

Weil er einen Kinderarzt in seinem Telegram-Kanal als „Todespritzen-Kinderarzt“ bezeichnet haben soll, stand ein Informatiker aus dem Saarland wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede vor Gericht.

Grundlage der Anklage waren lediglich Screenshots des vermeintlichen Posts, die ein aufmerksamer Beobachter zur Anzeige gebracht hatte.

In der heutigen Verhandlung wurde der Mandant bereits aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da Urheber des Posts nachweislich nicht der Mandant war und weil blosse Screenshots keinen Vollbeweis einer Urheberschaft darstellen.

Darüber hinaus wäre die gegenständliche Bezeichnung als „Todesspritzen-Kinderarzt“ auch keine strafbare Tatsachenbehauptung im Rahmen des
§ 186 StGB. Warum das so ist und wie sich die heutige Verhandlung zu einer Art Schulung in Sachen „Telegram“ für Gericht und Staatsanwaltschaft entwickelte, erkläre ich zusammen mit dem Mandanten

👉 hier im Video 👈

Fun fact:
Dabei durfte auch ich am Ende noch etwas Überraschendes feststellen

P.S.: Die Richterin ist natürlich Direktorin und nicht Präsidentin des Amtsgerichts

Meine Kanäle:
👉 YouTube
👉 Telegram

Kanal des Mandanten
👉 Telegram

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