Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist
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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Der nächste Justizskandal❗️❗️❗️

Ich wurde heute trotz Attest nicht in das Amtsgericht Göppingen gelassen.

Der Direktor des Amtsgerichts hat dieses für nicht ausreichend befunden.

Er ist offenbar der Ansicht, dass er sowohl eine medizinische Maske anordnen, als auch medizinische Diagnosen in Attesten verlangen darf. Das hat mit Hausrecht nichts zu tun, das ist Willkür.

Nach kurzer Diskussion hat er mir ohne Vorwarnung mitgeteilt, wenn ich jetzt nicht sofort das Gebäude verlassen würde, würde er mich mit Gewalt rauswerfen lassen.

Im Gerichtssaal wurde dann ohne mich verhandelt, entgegen § 176 (2) GVG mit Maske, was nicht zulässig ist.
Die medizinische Vorerkrankung meiner Mandantin wurde nicht akzeptiert, von der zuständigen Richterin, derartige sei in einer Pandemie nicht ausreichend.

@haintz
Forwarded from Jessica Hamed
Soeben gab das Verwaltungsgericht Augsburg mit Beschluss von heute meinem Eilantrag gegen die per Allgemeinverfügung vom Gesundheitsministerium bayernweit angeordnete Testpflicht (Grenzpendler) meines Mandanten, vollumfänglich statt.

Er muss sich daher nicht mehr kalenderwöchentlich einem Test unterziehen. Die Entscheidung gilt nur für meinen Mandanten, ich würde aber erwarten, dass der Freistaat eine Regelung, die ein Gericht derart deutlich beanstandet für alle Bürger*innen aufhebt.

Das VG sieht bereits keine ausreichende Rechtsgrundlage und hat ferner erhebliche Zweifel am infektiologischen Nutzen der „kalenderwöchentlichen Testpflicht“

Beschluss: https://www.ckb-anwaelte.de/download/SS_VG_Augsburg-Beschluss.pdf

Eilantrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/2021000098JHJH1159-Verwaltungsgericht_Augsburg.pdf
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
❗️❗️❗️Anonymer Leak aus der Münchner Polizei über die politisch motivierte Einsatztaktik zur Störung künftiger Versammlungen❗️❗️❗️

Das deckt sich mit meinen Erfahrungen. Die politische Führung tut alles, um Gründe zu finden, die Versammlungen zu verbieten. Ich werde dieses Schreiben allen künftigen Schreiben an das KVR und den Gerichten beilegen.

Wir werden am Sonntag noch mehr darauf achten, jegliche polizeiliche Maßnahme, welche einen Vorwand zur Auflösung oder Beschränkung künftiger Versammlungen liefern soll, zu begegnen.

Die Polizeiführung agiert rein politisch, woher diese Anweisungen kommen, könnt ihr euch denken.

Danke an den Tipgeber!
‼️Hilfe bei Klage gegen die Kontaktbeschränkungen‼️

Ich habe heute gegen die noch geltenden Kontakbeschränkungen Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Die verschärften Kontaktbeschränkungen sind nicht mal ansatzweise verhältnismäßig und müssen umgehend aufgehoben werden. Der Inzidenzwert ist seit Wochen rückläufig aber die Kontaktbeschränkungen gelten immer noch. In einem anderen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen hat das Gericht heute die Maskenpflicht in der Stadt Düren aufgehoben. Das ist ein weiterer Erfolg der zeigt, dass es Sinn macht sich gegen die Beschränkungen gerichtlich zu wehren.

Die Gerichtskosten für die Klage sind auf 438 Euro beziffert. Wer die Klage unterstützen und mir bei der Zahlung der Gerichtskosten helfen möchte kann dies mit einer Spende auf nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: BE67 9671 9008 3687
BIC: TRWIBEB1XXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

(Es handelt sich um ein belgisches Bankkonto da in Deutschland immer mehr Konten von Kritikern der Corona-Beschränkungen gekündigt werden)

Vielen lieben Dank!


Für bin jede Hilfe bin ich wirklich sehr dankbar da ich alle Klagen und Projekte selber finanziere. Sollte meine Klage erfolgreich sein werden die Gerichtskosten erstattet so, dass ich die Spende/Unterstützung erstatten bzw. zurückzahlen werde.

Vielen Dank an alle die helfen können.

Liebe Grüße 
Christian Dahlmann  

t.me/DahlmannChristian
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Karl Hilz wurde in Amberg mal wieder abgeführt. Mich würde dann doch mal die Rechtsgrundlage interessieren, ein Ausschluss gemäß dem Versammlungsgesetz ist nicht möglich, da er die Versammlung nicht grob stört. Ein Platzverweis scheitert an der Polizeifestigkeit des Versammlungsgesetzes. Störereigenschaft liegt nicht vor, eine konkrete Gefahr ist nicht zu belegen, § 2 IfsG. Derartige Ausschlüsse sind daher meines Erachtens regelmäßig strafbare Nötigungen,bis hin zu Freiheitsberaubungen und sollten zur Anzeige gebracht werden. Wer Bei der Polizei arbeitet und zu solchen Ausschlüssen angewiesen wird, sollte die remonstrieren.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
200220 VG München Beschluss Demo 21.02.2021_geschwärzt.pdf
1.3 MB
Kommentierter Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 20.02.2021 zur Demonstration am Sonntag den 21.02.2021um 16 / 18 Uhr (Siehe oben).

Das Verwaltungsgericht hat auch hier wieder zugegeben, dass es medizinische Fakten nicht bewerten kann
und deshalb zugunsten der "Allgemeinheit" die Beschränkungen aufrechterhalten muss.

Stand jetzt dürfen 50 Ordner vom Königsplatz über das Siegestor zu Marienplatz ziehen.
Es erinnert mich ein bisschen an Landshut vom 19.09.2020, als 5 Teilnehmer als vertretbar angesehen wurden. Es ist der 1. Demo-Zug von Maßnahmenkritikern in München seit vielen Monaten.

Natürlich gehe ich dagegen in Beschwerde, ich möchte mit mehr Leuten durch die Stadt ziehen.
‼️Ein kleiner Erfolg im Kampf gegen die absurden Corona-Schutzmaßnahmen‼️

Das Augsburger Verwaltungsgericht hat entschieden,  dass die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger rechtswidrig ist. Bei diesem Beschluss handelt es sich zwar lediglich um eine Einzelfallentscheidung. Dennoch hat der Freistaat nun gehandelt und die bayerische Pflicht für einen wöchentlichen Corona-Test für Pendler und Grenzgänger in beziehungsweise aus Risikogebieten aufgehoben. 

Es ist ein kleiner Erfolg der zeigt, dass es sinnvoll ist sich gegen rechtswidrige Beschränkungen zu wehren.

https://www.pnp.de/lokales/berchtesgadener-land/Ministerium-hebt-Testpflicht-fuer-Grenzpendler-nach-Bayern-auf-3922268.html




t.me/DahlmannChristian
Forwarded from Jessica Hamed
Absolut lesenswertes Urteil des AG Ludwigsburg vom 29.01.2021 - seit dem 09.02.2021 rechtskräftig (Az. 7 owi 170 Js 112950/20).

Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens („Tatzeitpunkt“ 20.5.20) stellte das Gericht u.a.fest:


„§ 28 Abs. 1 S. 1 IfSG i.V.m. § 32 IfSG stellt bereits keine taugliche Ermächtigungs- grundlage dar (a), ferner verstößt die Regelung im Verordnungswege gegen den Parlamentsvorbehalt (b), überschreitet ohnehin den Gestaltungsspielraum der Exekutive (c) und verstößt insoweit gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, als durch die in schneller Folge vorgenommenen Änderungen der CoronaVO ein verlässlicher und stabiler Ordnungs- rahmen für den Bürger nicht mehr gegeben ist (d)...

Mit den Grundsätzen der Gefahrenabwehr (s.o.) hat dies jedoch nichts mehr gemein. Gefahrenprognose und Adressatenauswahl werden derart pauschaliert, dass die Inan- spruchnahme eines konkreten Störers zur Bekämpfung einer konkreten Infektionsgefahr an einem abgrenzbaren Ort gänzlich zu Gunsten einer allgemeingültigen und vollkom- men abstrakten Einschätzung aufgegeben werden (so auch AG Dortmund, Urteil vom 2. November 2020 - 733 OWi 127 Js 75/20 - 64/20 - juris). § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG wird hier- durch zu einer „Ermächtigung für alles und jedes“ (kritisch hierzu Volkmann, NJW 20, 3153 ff. (3156)).“
Forwarded from Jessica Hamed
Das VG Berlin stuft den vollständigen Ausschluss einzelner Klassenstufen vom Präsenzunterricht als rechtswidrig ein. In der PM heißt es u.a.:

„Soweit einzelne Jahrgangsstufen jenseits der Primarstufe und der Abschlussklassen zurzeit von der Präsenzbeschulung im Wechselmodell vollständig ausgeschlossen seien, erweise sich dies hingegen als gleichheits- und deshalb rechtswidrig. Denn die vom Antragsgegner für den Ausschluss der Klassen 7 bis 9 vom Präsenzunterricht angeführten Gründe rechtfertigen keine Ungleichbehandlung der Antragsteller gegenüber Schüler(inne)n der Abschlussklassen. Insbesondere trage der Verweis auf fehlende Abschlussprüfungen nicht, da Präsenzwechselunterricht auch Jahrgangsstufen offenstehe, in denen keine Abschlussprüfungen abzulegen seien, namentlich den Jahrgangsstufen 5, 6 und 11.“

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1062949.php

Ob das der VGH Kassel in unserem Verfahren auch so sieht?
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Bewegte Kundgebung am Samstag den 13.03.2021:

Start und Ende:
Königsplatz (Geändert)

Route:
https://goo.gl/maps/fktDRfbBafpGcUxz7
4,6 km / 1 Stunde 15 Minuten


Ansammlung (Verlosung der Plätze): 11:00 Uhr
Beginn: 11:30 Uhr


Demonstrationsmotto (vorläufig):
Grundrechte als Mangelware?
Versammlungsfreiheit nach dem Zufallsprinzip?
Forwarded from Jugend informiert (Anna)
Nürnberg ist unser dritter Stopp ‼️

Wir besuchen heute wieder viele Schulen ‼️

➩ Wir sind gespannt wie
unser dritter
Tag verläuft.

➩ Wir halten euch auf dem
Laufenden.

↳ Es wird Zeit, dass
unserer Generation
zumindest dieser Teil
der Kindheit
und Jugend wieder
zurück gegeben
wird!

@Corona_Jugend_informiert
Forwarded from Jugend informiert (Anna)
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Fragen zum Nachdenken

➩ Wir haben uns einige
Fragen gestellt, die zum
Nachdenken anregen
sollen.

➩ z.B.: Wenn Masken
helfen, warum dann 1,5
Meter Abstand.

➩ und viele weitere
interessante Fragen :)

@Corona_Jugend_informiert
‼️Grundschule akzeptiert nach Intervention das Attest zur Maskenbefreiung‼️

Vor ca. 1 Woche hat mich eine Mutter kontaktiert und mir geschildert, dass ihr krankes Kind trotz Attest in der Grundschule eine Maske tragen muss. Die Schulleitung war nicht bereit das Attest anzuerkennen. Die Mutter hat mich dann um Hilfe gebeten.

Daraufhin habe ich der Schulleitung die Rechtslage und die aktuellen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte geschildert und gleichzeitig aufgefordert, innerhalb einer Frist von 7 Tagen das Attest anzuerkennen. Zudem habe ich angekündigt, dass sollte die Schulleitung das Attest nicht anerkennen wir dann Klage und Antrag um den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht einreichen werden.

Die Schulleitung hat vor 2 Tagen schriftlich mitgeteilt, dass sie das Attest akzeptieren und das Kind wieder ganz normal am Schulunterricht teilnehmen kann.

In ähnlichen Fällen konnte ich anderen Eltern auch bereits helfen damit die Gesundheit ihrer Kinder nicht weiter gefährdet wird. 

Eltern die Probleme mit der Schulleitung haben können mich gerne über die E-Mail:

christian.dahlmann.online@gmail.com

kontaktieren.

Ich helfe gerne und werde die Interessen der Eltern und der betroffenen Kinder juristischen verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen 
Christian Dahlmann


t.me/DahlmannChristian
‼️Testpflicht bei Grundschulkindern‼️

Mittlerweile ist es schon zur Normalität geworden, dass Kinder in Schulen auf Covid 19 getestet werden. Zwar sind diese Tests freiwillig aber in Wirklichkeit ist es so, dass Kinder die sich nicht testen lassen wollen von der Schule ausgeschlossen werden. 

Dieser Zustand ist unerträglich. Ich habe mich daher dazu entschlossen eine Normenkontrollklage vorzubereiten und dann beim Oberverwaltungsgericht einzureichen.

Die Normenkontrollklage wird sich erstmal nur auf die Testung von Grundschulkinder beziehen.Hier sehe ich die meiste Aussicht auf Erfolg.

Leider ist es so, dass eine Normenkontrollklage immer von einem Rechtsanwalt eingereicht und ein Prozesskostenvorschuss geleistet werden muss.

Ich habe die Sache mit einem befreundeten Rechtsanwalt besprochen und erreicht, dass er lediglich die Grundgebühr für seine Tätigkeit berechnen wird. In einer Normenkontrollklage sind das Gebühren in Höhe von 600 Euro. Der Prozesskostenvorschuss wird ca. 350 Euro hoch sein.

Ich selber habe nicht die finanziellen Möglichkeiten die Kosten zu übernehmen da ich schon die juristischen Hilfsprojekte finanziere.

Deshalb bitte ich euch nun um eure Hilfe denn nur gemeinsam können wir dem Irrsinn ein Ende bereiten.

Wer die Normenkontrollklage mit einer Spende unterstützen möchte kann dies über nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Sollten nicht genug Spenden eintreffen werde ich alle geleisteten Spenden wieder zurück erstatten.

Ich bedanke mich bei euch allen schon mal im Voraus.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht 

Ich habe Gestern eine Verfassungsbeschwerde in Verbindung mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung  gegen die sogenannte ,,Corona-Notbremes,, beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. 

Im Besonderen richtet sich meine Verfassungsbeschwerde gegen die rechtswidrige bundesweite Ausgangssperre. Diese massiven Einschränkungen unserer Grundrechte sind nicht hinnehmbar. Es ist völlig unzulässig, dass unsere Grundrechte in diesem Ausmaß eingeschränkt werden.

Normalerweise sehe ich Verfahren beim Bundesverfassungsgericht eher skeptisch denn das Bundesverfassungsgericht ist dafür bekannt Verfassungsbeschwerden oft ohne inhaltliche Prüfung abzulehnen aber in der aktuellen Situation gehe ich davon aus, dass Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangssperre und gegen die Missachtung unserer Grundrechte erfolgreich sein werden.


Lieben Gruß 
Christian Dahlmann 


t.me/DahlmannChristian
‼️Impfpflicht für Schulkinder‼️

Sobald der Impfstoff auch für Kinder zugelassen wird gehe ich davon aus, dass eine Impflicht für Schulkinder eingeführt wird. 

Es wird so ähnlich wie bei der Testpflich an Schule geschehen. Erst wird es freiwillig sein und nach ein paar Wochen wird es dann verpflichtend werden.

Zwischen der Testpflicht und einer Impfpflicht besteht aber der Unterschied, dass die Impfung einen erheblichen Eingriff darstellt. Beim einem Schnelltest ist der Eingriff nicht so erheblich. Deshalb habe ich die Hoffnung, dass die Verwaltungsgerichte auf Antrag der Eltern eine Impfpflicht untersagen bzw. aufheben werden.

Es kommt natürlich auch darauf an in welcher Form die Impflicht angeordnet wird. Möglicherweise wir auch ein neues Gesetz auf Bundesebene erlassen.

Wir alle sollten uns aber schon einmal darauf vorbereiten, dass es zu einer Impfpflicht von Schülern kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen 
Christian Dahlmann 

t.me/DahlmannChristian
https://amp.krone.at/2414029

Ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz könnte die Strafverfolgung von Corona- und Quarantäne-Sündern auf den Kopf stellen. Darin heißt es, eine Missachtung des Absonderungsbescheides bedeute nicht zwingend eine Verurteilung. Es geht um die Viruslast im Körper. Also: Wie ansteckend jemand zur Tatzeit ist.
‼️Klage und Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Testpflicht eingereicht‼️

Heute habe ich die von mir verfasste Klage gegen die Testpflicht im Kreis Lippe an das Verwaltungsgericht Minden gesendet. Zusätzlich habe ich auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.

Mittlerweile braucht man für die Teilnahme am normalen Leben einen aktuellen negativen Schnelltest. Ohne eine Testung kann man am gesellschaftlichen Leben fast nicht mehr teilnehmen. Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel, in Verwaltungsgebäuden, in Schulen und Kindergärten werden aktuell flächendeckend beschlossen.

Es ist absolut rechtswidrig, dass die Gewährung von Grundrechten von einem negativen Schnelltest abhängig gemacht wird. Diese erheblichen Einschränkungen sind nicht mal ansatzweise gerechtfertigt und dürfen nicht einfach akzeptiert werden 

Ich gehe davon aus, dass meine Klage und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gute Aussicht auf Erfolg hat.

Über das Ergebnis der Klage und dem Eilantrag werde ich natürlich berichten. 

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann


t.me/DahlmannChristian
‼️Die Denunzianten waren erfolgreich. Meine Bank hat heute mein Konto gelöscht‼️

Jetzt hat es leider auch mich erwischt. Seit Tagen sind mehrere Email's bei meiner Bank eingegangen in welchen berichtet wurde, dass ich mich für die Beendigung der Corona-Einschränkungen einsetze und Eltern sowie Betroffenen in Bußgeldverfahren helfe. Die Bank hat mir deshalb heute mitgeteilt, dass sie mein Konto gelöscht haben.

Querdenker und Coronaleugner will man nicht als Kunden haben. Ich bin zwar kein Coronaleugner aber das interessiert die Bank nicht. Mein Vergehen ist es, dass ich Menschen helfe die ansonsten der staatlichen Willkür hilflos ausgeliefert wären.

Von anderen Aktivisten und Rechtsanwälten habe ich zwar mitbekommen, dass deren Konten auch gelöscht wurden aber ich hatte die Hoffnung, dass es mich nicht trifft. 

Glücklicherweise konnte ich heute Nachmittag ein neues Bankkonto eröffnen. Das Bankkonto wird nun von einer Bank geführt die Ihre Angebote und Leistungen hauptsächlich online anbietet und in Litauen ansässig ist. Auf Grund der Zustände in Deutschland kann ich jedem empfehlen ein Bankonto im EU-Ausland zu eröffnen. Es gibt mittlerweile einige gute Anbieter die es einem ermöglichen ein Konto online zu eröffnen und zu verwalten. 

Auch wenn ich seit einigen Monaten immer wieder Einschränkungen und/oder Benachteiligungen ausgesetzt bin werde ich trotzdem weiterhin Menschen helfen die sich ansonsten nicht gegen die absurden Corona-Maßnahmen wehren könnten. Ich werde mich weiterhin für den Erhalt der Grundrechte einsetzen. 

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann

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Meine Arbeit und die juristischen Hilfsprojekte leben durch deine Spende. Wer meinen Einsatz unterstützen möchte kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Vielen lieben Dank!


t.me/DahlmannChristian