Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist
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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-
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‼️Demonstrationsverbot vom Verwaltungsgericht bestätigt‼️

Die berliner Polizei hat Gestern die Demonstration verboten. Gegen die Verbotsverfügung haben wir beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Leider hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt und das Demonstrationsverbot bestätigt. Wir hätten zwar Rechtsmittel einlegen können aber dafür fehlen uns die finanziellen Mittel deshalb haben wir uns dazu entschieden keine Rechtsmittel einzulegen.

Die Kosten für das verlorene Verfahren vor dem Verwaltungsgericht werden bei ca. 428 Euro liegen. Wir haben bereits selber 210 Euro zusammen bekommen. Für die noch übrigen 218 Euro benötigen wir eure Hilfe. 

Deshalb bitten wir hiermit um eure Unterstützung. Wir benötigen noch 218 Euro um die Kosten des Verfahrens bezahlen zu können.

Wer uns helfen möchte kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann 

t.me/DahlmannChristian
Impfpflicht an Schulen

Impfung als Voraussetzung für die Teilnahme am normalen Schulunterricht. Wahrscheinlich wird es so laufen wie mit der jetzigen Testpflicht. Am Anfang waren die Testungen auch erst freiwillig und jetzt sind sie Voraussetzung für die normale Teilnahme am Schulunterricht. 

Alle Politiker versichern zwar aktuell, dass es zu keiner Impfpflicht kommen wird aber eine indirekte Impflicht ist sehr wahrscheinlich. Wir sehen es doch jetzt schon im ganz normalen Alltag. Ohne Testung ist man von gesellschaftlichen Leben weitestgehend ausgeschlossen. In ein paar Monaten wir es dann heißen ohne Impfung kein Zutritt.

In den Schulen wird es etwas länger dauern aber die indirekte Impfpflicht wird kommen. Die Auswirkungen werden die Gleichen sein. Schüler die nicht geimpft sind dürfen das Schulgelände nicht betreten oder werden von den geimpften Schülern getrennt und in anderen Schulräumen beschult. Dadurch wird es zwangsläufig auch zu Mobbing kommen. Das Gleiche passiert ja jetzt auch schon mit Schülern die sich nicht testen lassen. 

Wir sollten uns deshalb schon jetzt darüber Gedanken machen und uns darauf vorbereiten. Nur so können wir die negativen Auswirkungen minimieren.

t.me/DahlmannChristian
Kundgebung der Freien Linken NRW


Für freie Impfentscheidung –
volle Grundrechte für alle !

Kundgebung der Freien Linken NRW
vor der Universitätsklinik Essen

Freitag, 11. Juni 2021, 16 Uhr
Demo angemeldet vor Haupteingang,
Hufelandstraße 55, Essen

- achtet auf Ankündigungen im Fall von Ortswechseln -
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof äußert sich zum Anspruch auf Distanzunteŕricht für Schüler welche der Test-Teilnahme widersprechen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) lehnte am Montag zwar den Antrag einer Grundschülerin ab, die Testpflicht vorläufig außer Vollzug zu setzen aber das Gericht stellte klar, dass die Test-Teilnahme freiwillig sei. Somit müsse bei fehlendem Einverständnis sichergestellt sein, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen. Kindern dürfen keine Bildungsnachteile durch die Nicht-Teilnahme bei den Corona-Tests entstehen.


https://www.infranken.de/lk/forchheim/bayern-urteil-zur-corona-test-pflicht-an-schulen-pflicht-mit-luecke-fuer-gegner-art-5190177

t.me/DahlmannChristian
‼️Hilfe bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf Beschulung im Wege des Distanzunterrichts‼️

Kinder und Heranwachsende in Deutschland haben einen Rechtsanspruch auf Beschulung. Dieser Rechtsanspruch kann nicht von der Zustimmung zur Durchführung der Schnelltests abhängig gemacht werden. 

Die Schulleitung ist zwar leider im Wege des Hausrechts berechtigt Schüler von Eltern die der Durchführung der Testung widersprechen haben ein Betretungsverbot auszusprechen. Ein Ausschluss von der Beschulung ist jedoch nicht möglich. Bisher wurden deshalb Schüler im Distanzunterricht beschult. Mittlerweile haben aber fast alle Schulen den Distanzunterricht und Wechselunterricht  abgeschafft.

Schüler die aktuell der Durchführung der Testungen widersprochen haben werden leider nun von der Beschulung komplett ausgeschlossen.

Dieser Ausschluss von der Beschulung ist rechtswidrig. Leider interessiert das die Schulleitungen wenig. 

Deshalb ist es wichtig, dass die betroffenen Schüler und deren Eltern jetzt selber tätig werden. Als Erstes muss die jeweilige Schulleitung aufgefordert werden den Distanzunterricht zu ermöglichen. Sollte die Schulleitung nicht bereit sein eine Beschulung durchzuführen ist es notwendig beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einzureichen und den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu beantragen.

Schüler und Eltern die bei der richtigen Formulierung der Schriftsätze Hilfe benötigen können sich gern über die E-Mail: 

christian.dahlmann.online@gmail.com 

bei mir melden.

Im letzten Jahr war es so, dass Schüler welche auf Grund von Erkrankungen keinen Maske tragen konnten immer wieder Probleme mit der Schulleitung bekommen haben. Die Schulleitungen haben prinzipiell Attest nicht anerkennen wollen. Einigen Eltern bzw. Schülern konnte geholfen werden in dem wir der Schulleitung deren rechtswidriges Verhalten aufgezeigt haben. Auch bei dem aktuellen Problem mit der Beschulung von Schülern die der Testung widersprochen haben ist es wichtig, dass man sich gegen das rechtswidrige Vorgehen der Schulleitungen wehrt. 
 

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Hilfe und Antragsvorlage bei der Durchsetzung der häuslichen Testung in Form eines Spucktest‼️

Vor einem Monat hat die Schulaufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren erklärt, dass die häusliche Testung zulässig ist und die Testpflicht erfüllt.

In allen Bundesländern ist die Rechtslage ähnlich oder sogar  identisch. Deshalb habe ich mit einem Rechtsanwalt welcher sich auf das Verwaltungsrecht spezialisiert hat eine Antrag auf Zulassung der häuslichen Testung verfasst. Diese Vorlage kann von allen Eltern verwendet werden.

Eltern welche die häusliche Testung in Anspruch nehmen möchten können sich gerne an mich über die Email-Adresse:

christian.dahlmann.online@gmail.com

wenden.

Gerne helfe ich dann bei der Durchsetzung und Beantragung der häuslichen Testung. 

Zudem können wir dann gleichzeitig auch die Zulassung der sogenannten Spucktests beantragen. Diese Art der Testung ist bei weitem angenehmer und nicht gesundheitsschädlich.

Leider wird die Testpflicht auch nach den Schulferien bestehen bleiben deshalb ist es wichtig, dass wir die häusliche Testung zeitnah beantragen. Wenigstens ist die häusliche Testung und die Durchführung im Wege eines Spucktest wesentlich angenehmer als die normalen Testungen in der Schule.

Natürlich bleibt das Ziel die Testpflicht komplett abzuschaffen aber bis dahin kann die häusliche Testung als Zwischenlösung genutzt und als kleineres Übel verstanden werden.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann


t.me/DahlmannChristian
‼️Erfolgreiche Durchsetzung der häuslichen Selbsttestung in 7 Schulen‼️

In 7 Schulen konnten ich in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Eltern die häusliche Selbsttestung durchsetzen. Diese Notlösung bis zur kompletten Abschaffung der Testpflicht ermöglicht es den Eltern die Testung selber im häuslichen Umfeld durchzuführen. Dabei kann auch ein sogenannter Antigen-Spucktest verwendet werden. 

Um die häusliche Selbsttestung beantragen zu können habe ich vor ein paar Wochen einen juristisch geprüften Antrag verfasst. Mit diesem Antrag können die Eltern ganz einfach bei der jeweiligen Schulleitung die häusliche Selbsttestung beantragen. 

Sollte die Schulleitung sich weigern die häusliche Selbsttestung zu akzeptieren helfe ich natürlich gerne bei der juristischen Durchsetzung des Antrags.

Eltern welche auch die häusliche Selbsttestung nutzen möchten können mich gerne über die Email Adresse:

christian.dahlmann.online@gmail.com

kontaktieren.

Aktuell haben in vielen Bundesländern die Sommerferien angefangen. Die Ferienzeit können wir jetzt nutzen um direkt im neuen Schuljahr die häusliche Selbsttestung anwenden zu können. 

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann



t.me/DahlmannChristian
Verwaltungsgericht Minden hebt Maskenpflicht in Parkanlagen und auf Spielplätzen auf

Die Stadt Detmold hat im Wege einer Allgemeinverfügung eine Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Parkanlagen und auf Spielplätzen erlassen. Ein dagegen gerichteter Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde nun vom Verwaltungsgericht Minden entsprochen.

Die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Parkanlagen und auf Spielplätzen ist angesichts des sehr niedrigen Inzidenzwertes nicht einmal mehr ansatzweise gerechtfertigt.

Es macht Hoffnung, dass es immer noch Gerichte gibt die objektive Beschlüsse fassen.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Normenkontrollklage gegen Testpflicht im Kindergarten‼️


Es ist ja nun schon zur Normalität geworden, dass selbst in Kindergärten die Kinder getestet werden. Diese Testungen sind augenscheinlich zwar freiwillig aber in Wirklichkeit ist es so, dass wenn die Testung verweigert wird das jeweilige Kind von der Betreuung im Kindergarten ausgeschlossen wird.

Mittlerweile ist es jedoch wissenschaftlich bewiesen, dass Kinder nur in äußerst seltenen Fällen selber an Covid19 erkranken. Eine Gefahr von Kindern ist daher fast ausgeschlossen. Trotzdem werden die Kinder und die Eltern massiv genötigt dieser völlig sinnlosen Testung zuzustimmen. 

Dieser Zustand ist einfach unerträglich und nicht hinnehmbar. Daher habe ich mich dazu entschlossen eine Normenkontrollklage vorzubereiten und dann beim Oberverwaltungsgericht einzureichen.

Die Normenkontrollklage wird sich auf die Testpflicht in Kindergärten beziehen. Hier sehe ich die meiste Aussicht auf Erfolg und zwar auch weil sich aktuell in Deutschland fast niemand mehr infiziert. Die notwendige Verhältnismäßigkeit für solche massiven Einschränkungen ist nicht gegeben und daher ist die Testpflicht aufzuheben.

Es ist aber leider so, dass eine Normenkontrollklage immer von einem Rechtsanwalt eingereicht und ein Prozesskostenvorschuss geleistet werden muss.

Ich habe die Sache mit einem befreundeten Rechtsanwalt besprochen und erreicht, dass er lediglich die Grundgebühr für seine Tätigkeit berechnen wird. In einer Normenkontrollklage sind das Gebühren in Höhe von 600 Euro. Der Prozesskostenvorschuss wird ca. 350 Euro hoch sein.

Ich selber kann 350 Euro beisteuern so, dass der Prozesskostenvorschuss schon einmal bezahlt ist. Da ich aber auch noch die andern juristischen Hilfsprojekte finanziere ist mehr leider nicht möglich. Meine ehemalige Kollegin Frau Susanne Rojari hat sich bereit erklärt 200 Euro für die Normenkontrollklage beizusteuern. 

Uns fehlen daher jetzt noch 400 Euro. Deshalb bitte ich euch um eure Hilfe denn nur gemeinsam können wir dem ganzem Irrsinn ein Ende bereiten.

Wer die Normenkontrollklage mit einer Spende unterstützen möchte kann dies über nachfolgende Bankverbindung tun:

IBAN: LT46 3500 0100 0841 7641
BIC: EVIULT2VXXX
Kontoinhaber: Christian Dahlmann

Sollten nicht genug Spenden eintreffen werde ich alle geleisteten Spenden wieder zurück erstatten.

Ich bedanke mich bei euch allen schon einmal im Voraus.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Kurze Info:

Mir ging es die letzten Tage gesundheitlich nicht gut weshalb ich einige Anfragen noch nicht beantworten konnte. Mittlerweile geht es mir aber wieder besser und bis spätestens Montag werde ich die ausstehenden Anfragen auch beantworten.


Lieben Gruß 
Christian Dahlmann
Forwarded from Aktivist Mann #PEACE
Media is too big
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,,Wir dachten ihr hattet uns vergessen". Es gibt abgeschnittene Dörfer, die Hilfe brauchen! Wie kann es zu so einem Skandal in Deutschland kommen?
Weshalb sind nur Schuld und Ahrweiler so bekannt?

👉🏻 @AktivistMann
Eigentlich wollte ich mich zu den ganzen Grabenkämpfen nicht äußern aber ich finde es mittlerweile sehr erschreckend welches Ausmaß diese Kämpfe angenommen haben. Ich selber bin zwar nicht daran beteiligt da ich mich lieber auf die Arbeit und Durchführung der Hilfsprojekte kümmere anstatt mich mit anderen zu streiten jedoch merke auch ich welche Unruhe diese ganzen Kämpfe anrichten.

Wir haben doch alle eigentlich das gleiche Ziel. Wir müssen uns gegenseitig gegen die staatliche Willkür und deren absurden Einschränkungen schützen. Wir müssen die Kinder vor Zwangsmaßnahmen wie die Testungen und gegen den von Lehrern ausgeübten Druck einer Zwangsimpfung schützen. Wir müssen uns juristisch gegen Einschränkungen und Zwangsmaßnahen wehren. Der Gegner will uns spalten und uns schwächen. Dazu versucht er mit Hilfe von Bußgeldverfahren und Strafanzeigen den Druck auf den Einzelnen zu erhöhen und von einer weiteren Teilnahme an Demonstrionen abzuhalten. Der Staat wird versuchen uns vom gesellschaftlichen Leben soweit wie möglich auszuschließen.

Gerade in der jetzigen Zeit ist es deshalb enorm wichtig, dass wir weiterhin zusammenhalten und uns gegenseitig vor den Zwangsmaßnahmen und staatlichen Einschränkungen schützen. Nur wenn wir zusammenhalten können wir etwas verändern.

Deshalb konzentriert euch bitte auf das Wesentliche, überlegt wie wir etwas zum positiven verändern und anderen helfen können.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Zufällig habe ich gerade erfahren, dass die COTEON GmbH als Alternative zu den Testzentren die online Selbsttestung mit zugelassenem Zertifikat anbietet. Sogar Speicheltests werden angeboten.

Man muss sich auf der Internetseite  registrieren und die Test kaufen welche dann postalisch geliefert werden. Die Durchführung der Testung muss lediglich mit dem Handy aufgezeichnet werden. Das Video schickt man danach an den Anbieter der die Videos prüft und innerhalb von ein paar Stunden bekommt man dann das Zertifikat online übermittelt.

Vielleicht ist das ja für alle die sich sowieso testen lassen eine Alternative zu den Testzentren. Vorallem da hier Speicheltests angeboten werden.


https://www.covidtestonline.de/
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

In einem Bußgeldverfahren hat ein Richter am Amtsgericht einfach ein Versäumnissurteil erlassen mit der Begründung die Betroffene sei zur Hauptverhandlung nicht erschienen.

Dagegen haben wir Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt. Es war nämlich so, dass in der Ladung vermerkt war, dass die Betroffene nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen muss. Augenscheinlich wollte der Richter das Verfahren wohl schnell mit einer Verurteilung der Betroffenen erledigen aber nicht mit uns.

Unser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war erfolgreich so, dass nun die Hauptverhandlung erneut durchgeführt werden muss. Wir werden nun noch einige Zeugen laden lassen um zu beweisen, dass der Vorwurf die Betroffene hätte gegen Versammlungsauflagen verstoßen völlig absurd und nicht zutreffend ist.

Über den Ausgang des Verfahrens werde ich berichten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Thüringen beschließt Bußgeld gegen Eltern ungetesteter Schüler‼️

Thüringer Eltern, deren Schulkindern ungetestet sind droht künftig ein Bußgeld zwischen 60 und 250 Euro. 

Die Verhängung eines Bußgeldes gegen Eltern deren Kinder nicht getestet sind ist ❗️rechtswidigrig❗️und zwar weil Eltern das Recht haben der Schulleitung die Testungen zu verbieten. Ein Bußgeld kann nicht wegen einer Maßnahme verhängt werden die zulässig ist.

Eltern die nicht möchten, dass ihre Kinder in der Schule getestet werden sollten unbedingt der Schulleitung die Testung ihres Kindes verbieten. Eine entsprechende Verbotserklärung habe ich bereits vor Monaten verfasst. Jeder der die Verbotserklärung nutzen möchte kann mich gerne über meine E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann.online@gmail.com

kontaktieren.

Die Verbotserklärung kann auch in allen anderen Bundesländern genutzt werden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Erfolgreiche Durchsetzung der häuslichen Selbsttestung in 34 Schulen‼️

Mittlerweile sind wir mit insgesamt 34 Anträgen auf häusliche Selbsttestung erfolgreich gewesen.

In den nachfolgenden Bundesländern konnten wir die häusliche Selbstestung durchsetzen:

1. Rheinland-Pfalz = 8 Anträge
2. Berlin = 6 Anträge
3. Bayern = 5 Anträge
4. NRW = 9 Anträge
5. Thüringen = 4 Anträge
6. Niedersachsen : 2 Anträge

Natürlich gibt es leider auch ein große Anzahl von Schulen welche die häusliche Selbsttestung abgelehnt haben. In diesen Fällen habe ich für die Eltern die Testung im Weg eines Spucktest welcher außerhalb der Schule in einer Teststelle durchgeführt wird erfolgreich durchsetzen können. Für den Fall, dass es in der Umgebung der jeweiligen Eltern keine Testellen gibt die eine Testung im Wege eines Spucktest anbieten können die Eltern die sogenannte Onlinetestung als Alternative nutzen.

Die Schulleitung kann diese Art der Testung nicht einfach verbieten da die Testellen und auch die Onlinetestung vom Gesundheitsministerium zugelassen wurden.

Um die häusliche Selbsttestung beantragen zu können habe ich vor ca. 5 Wochen einen juristisch geprüften Antrag verfasst. Mit diesem Antrag können die Eltern ganz einfach bei der jeweiligen Schulleitung die häusliche Selbsttestung beantragen. 

Eltern welche auch die häusliche Selbsttestung nutzen möchten können mich gerne über die E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann.online@gmail.com

kontaktieren. Ich helfe den jeweiligen Eltern dann gerne bei der Beantragung.

Lieben Gruß 
Christian Dahlmann



t.me/DahlmannChristian
Klage beim Verfassungsgerichtshof Thüringen eingereicht

Am Freitag den 01.10.2021 habe ich beim Verfassungsgerichtshof Thüringen Klage gegen die Separierung von Schülern die sich nicht testen lassen möchten eingereicht.

Mittlerweile werden Schüler die sich nicht testen lassen möchten in der Schule separiert damit sie keinen Kontakt zu anderen Schülern haben.

Diese Vorgehensweise ist völlig inakzeptabel, diskriminierend und nicht zu tolerieren. Deshalb habe ich mich dazu entschieden Klage einzureichen.

Nur wenn man sich gegen Unrecht wehrt kann man etwas verändern.

Über den Verlauf des Prozess werde ich Euch hier informieren.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Verwaltungsgerichtshof erklärt Ausgangsbeschränkungen für rechtswidigrig

Juristische Niederlage für die Staatsregierung: Die Ausgangsbeschränkung in der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 war laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof "unverhältnismäßig" und damit unwirksam.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

https://www.br.de/nachrichten/bayern/verwaltungsgerichtshof-kippt-markus-soeders-erste-ausgangsbeschraenkung,Sl2uJUZ

t.me/DahlmannChristian
‼️Große Impfaktion an Schulen beschlossen‼️

Die zuständigen Ministerien der jeweiligen Bundesländer haben nun beschlossen Schüler direkt in der Schule impfen zulassen. Ab Mitte Oktober wird Niedersachsen mit der Impfung von Schüler beginnen.

Zur Durchführung der Impfungen werden Ärzte an die Schulen geschickt um dort dann die Schüler zu impfen. Zusätzlich wird Niedersachsen seine bereits bestehenden 135 mobilen Impfteams einsetzen.

Die anderen Bundesländer werden sich der Maßnahme anschließen und in den kommenden Wochen flächendeckend Schüler in den jeweiligen Schulen impfen.

Es ist davon auszugehen, dass in den Schulen die Kinder massiv unter Druck gesetzt werden damit diese der Impfung zustimmen. Es wird auch zu einem Gruppenzwang kommen.

Eltern die ihre Kinder vor einer Impfung schützen möchten können dies nur wenn sie der Schulleitung explizit die Impfung auf dem Schulgelände und wärend der Schulzeit verbieten.

Um Eltern zu helfen habe ich eine Verbotserklärung verfasst mit welcher die jeweiligen Eltern ihre Kinder vor einer Impfung schützen können.

Die von mir verfasste Verbotserklärung erfüllt alle juristischen Anforderung.

Eltern welche die Verbotserklärung nutzen möchten können mich gerne über meine nachfolgende E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann.online@gmail.com

kontaktieren.

Es ist notwendig, dass wir jetzt auf die Bedrohung durch die Impfung reagieren und unsere Kinder schützen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann


t.me/DahlmannChristian
Bitte um etwas Geduld

Da es mir die letzten zwei Wochen fast durchgehend gesundheitlich sehr schlecht ging ist es zu einem Rückstand bei der Beantwortung der eingehenden E-Mails gekommen.

Ich werde aber auf jeden Fall alle E-Mails beantworten.

Denke, dass ich spätestens bis Freitag den Rückstand abgearbeitet haben werde.

Die lange Wartezeit tut mir leid.

Vielen Dank für euer Verständnis.

Lieben Gruß
Christian Dahlmanm

t.me/DahlmannChristian