Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist
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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-
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‼️Muster-Widerspruch gegen die Androhung eines Zwangsgeldes bezüglich Masernimpfung‼️

Eltern die ihre Kinder vor einer Masernimpfung schützen möchten erhalten leider oft vom zuständigen Gesundheitsamt eine Zwangsgeldandrohung. Damit will das Gesundheitsamt die Eltern zwingen, dass sie ihre Kinder doch noch gegen Masern impfen lassen.

Leider haben es Eltern die ihre Kinder vor einer Masernimpfung schützen wollen aktuell besonders schwer deshalb habe ich mich dazu entschieden einen Widerspruch gegen die Zwangsgeldandrohung zu verfassen und allen Eltern als Muster zur Verfügung zu stellen.

So eine Zwangsgeldandrohung macht natürlich Angst und viel Eltern wissen dann leider auch gar nicht wie sie sich in so einer Situation am besten dagegen verteidigen können. Durch die Bereitstellung des Widerspruchs hoffe ich Eltern ein wenig zu helfen und ihnen die Angst nehmen zu können.

Alle Eltern denen ein Zwangsgeld angedroht wurde können den von mir verfassten Widerspruch gerne nutzen.

Wer den Widerspruch gegen die Zwangsgeldandrohung nutzen möchte kann mich über die E-Mail-Adresse :

christian.dahlmann@protonmail.com

kontaktieren.

Den Widerspruch mit einer Anleitung übersende ich euch dann direkt per E-Mail.

In den nächsten Tagen werde ich auch noch einen Widerspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung verfassen und dann hier auf dem Kanal wieder zur Verfügung stellen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
In eigener Sache‼️

Ich bin erst heute Morgen aus dem Krankenhaus entlassen worden. Vor 7 Tagen musste ich als Notfall im Krankenhaus aufgenommen werden da ich enorme Schmerzen im Bereich des Magens hatte. Um einen Magendurchbruch zu verhindern war eine Operation notwendig.

Die letzten Tage waren dementsprechend sehr anstrengend weshalb es mir leider nicht möglich war eure E-Mails zu beantworten und/oder eure Anfragen zu bearbeiten.

Da ich nun aber aus dem Krankenhaus entlassen wurde werde ich wieder damit beginnen eure E-Mails und Anfragen zu bearbeiten. Ich gehe davon aus, dass ich alle noch ausstehenden E-Mails und Anfragen bis spätestens Freitag abgearbeitet haben werde.

Tut mir leid, dass es mal wieder länger dauert. Macht euch aber keine Sorgen denn ich werde alle eure Anfragen beantworten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Erfolgreicher Widerspruch gegen Betreuungsverbot eines ungeimpften Kindes‼️

Vor einem Monaten hatte das Gesundheitsamt Neuruppin gegen einen 4 jährigen Jungen ein sogenanntes Betreuungsverbot erlassen. Mit diesem Betreuungsverbot wollte das Gesundheitsamt verhindern, dass der ungeimpfte Junge am Kindergarten teilnehmen kann.

Das Gesundheitsamt hat das Betreuungsverbot damit begründet, dass die Eltern des Jungen keinen Impfnachweis vorgelegt haben und somit die Voraussetzungen für die Verhängung des Betreuungsverbot vorliegen würden.

Wir haben gegen das Betreuungsverbot sofort Widerspruch erhoben und diesen damit begründet, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht geklärt ist ob der Junge überhaupt geimpft werden darf denn es besteht der Verdacht, dass der Junge gegen Komponenten des Masernimpfstoff allergisch ist. Um dies abzuklären hat die Mutter des Jungen bei einem Allergologen einen Termin für Januar 2024 vereinbart bei welchem geprüfte werden soll ob tatsächlich eine Allergie vorliegt. Zudem haben wir vorgetragen, dass es überhaupt keine Pflicht gibt ein Betreuungsverbot zu verhängen. Es soll zwar ein Betreuungsverbot verhängt werden aber es muss eben nicht verhängt werden. Deshalb muss jeder Fall einzeln geprüft werden und dabei muss auch die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Im vorliegenden Fall wäre die Verhängung des Betreuungsverbot eben nicht verhältnismäßig gewesen da es sich lediglich um einen Zeitraum von ca. 3 Monaten gehandelt hat bis die medizinische Untersuchung beim Allergologen erfolgt. Das Kind für diesen Zeitraum aus dem Kindergarten auszuschließen welchen er schon seit mehr als einem Jahr besucht und dort Freundschaften geknüpft hat wäre nicht mal ansatzweise verhältnismäßig gewesen.

Das Gesundheitsamt hat unserem Widerspruch dann auch entsprochen und das Betreuungsverbot selber aufgehoben.

Dieser Fall zeigt wieder, dass es wichtig ist nicht jede behördliche Entscheidung einfach zu akzeptieren.

In den kommenden Tagen werde ich hier einen Muster-Widerspruch veröffentlichen mit welchem Eltern gegen ein Betreuungsverbot selber Widerspruch erheben können.

Nach meiner Operation in der letzten Woche bin ich nun wieder dabei mich um die Anliegen der Eltern zu kümmern. So ein Erfolg motiviert mich natürlich sehr.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Einstweilige Anordnung gegen das Gesundheitsamt Hagen erwirkt‼️

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat unserem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Hagen entsprochen.

Vor ein paar Wochen hat mich eine Mutter eines Jungen im Alter von 3 Jahren um Hilfe gebeten denn das Gesundheitsamt Hagen hat gegen den Jungen ein Betreuungsverbot erlassen mit der Begründung, dass die Mutter des Kindes keinen Impfnachweis vorgelegt hat.

Tatsächlich hat die Mutter keinen Impfnachweis vorgelegt jedoch ein Attest in Verbindung mit einem Behandlungsprotokoll über die chronischen Erkrankung des Kindes. Der Junge leidet unter anderen an einem chronischen Immundefekt.

Auf Grund des Immundefekt ist eine Impfung mit einem Lebendimpfstoff so wie bei der Masernimpfung für ihn lebensgefährlich. Die Mutter hat deshalb von dem behandelnden Arzt ein entsprechendes Attest erhalten. Zudem hat sie auch die komplette Patientenakte mit allen Befunden dem Gesundheitsamt vorgelegt.

Trotz diesen eindeutigen Nachweisen hat das Gesundheitsamt das Attest nicht annerkannt und behauptet, dass das Attest nicht den Anforderungen entsprechen würde. Anschließend hat das Gesundheitsamt gegen den Jungen ein Betreuungsverbot erlassen woraufhin der Junge nicht mehr am Kindergarten teilnehmen konnte.

Trotz mehrfacher Aufforderung das Betreuungsverbot aufzuheben und das vorgelegte Attest anzuerkennen bliebt das Gesundheitsamt bei seiner Rechtsauffassung. Daher mussten wir in dieser Sache Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erheben. Da bis zu einer Bescheidung bei Klagen schon mal mehrere Jahre vergehen können haben wir zusätzlich einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt mit dem Ziel, dass das Betreuungsverbot bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache (Klage) aufgehoben wird. Da wir in der Begründung des Antrags eindeutig nachgewiesen haben, dass die Befunde und das streitgegenständliche Attest gültig sind und tatsächlich ein Immundefekt vorliegt hat das Verwaltungsgericht unserem Antrag entsprochen und die einstweilige Anordnung erlassen.

Wir gehen mittlerweile davon aus, dass es die normale Vorgehensweise einiger Gesundheitsämter ist pauschal Atteste bezüglich der Masernimpfung abzulehnen ohne die Atteste inhaltlich zu prüfen.

Es ist daher sehr positiv, dass das Verwaltungsgericht unserem Antrag entsprochen und die einstweilige Anordnung erlassen hat. Das Gesundheitsamt kann zwar gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen aber das ändert erst einmal nichts daran, dass der Junge wieder am Kindergarten teilnehmen kann.

Auf Grund dieser eindeutigen Entscheidung gehen wird davon aus, dass unsere Klage erfolgreich sein wird.

Ich freue mich wirklich sehr für den Jungen und dessen Mutter. Dieser Fall zeigt mal wieder, dass man Entscheidungen von Gesundheitsämter und Behörden nicht einfach hinnehmen muss. Nur wenn man sich gegen rechtswidrige Entscheidung verteidigt kann man etwas verändern.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Masernimpfung ohne Einwilligung der Eltern‼️

Heute berichte ich mal über einen etwas außergewöhnlichen Fall indem es um ein Mädchen im Alter von 3 Jahren geht welches tagsüber von der Großmutter betreut wurde. Die Eltern haben sich schon vor der Geburt getrennt und da beiden Elternteile berufstätig sind hat es sich ergeben, dass sich die Großmutter des Kindes tagsüber um das Kind gekümmert hat. Anfangs hat alles wunderbar funktioniert aber mit der Zeit hat die Großmutter angefangen der Mutter Vorschriften bei der Erziehung des Kindes zu machen und sich ständig eingemischt. Auch bezüglich der Masernimpfung wollte sie die Mutter dazu bringen das Kind gegen Masern impfen zu lassen. Die beiden Eltern waren sich aber darüber einig, dass sie ihr Kind nicht gegen Masern impfen lassen werden. Leider wollte das die Großmutter nicht akzeptieren weshalb es immer öfters zum Streit gekommen ist.

Eines Tages, als die Mutter ihr Kind wie üblich bei der Großmutter abgeholt und das Kind gefragt hat wie denn der Tag verlaufen sei hat das Kind stolz erzählt, dass alle sie gelobt hätten weil sie so tapfer gewesen ist und bei der Spritze nicht geweint hat. Die Mutter hat erst gar nicht verstanden was die Tochter damit meint und hat deshalb nochmals nachgefragt. Die Tochter hat dann erzählt, dass sie mit der Großmutter beim Kinderarzt gewesen ist und sie dort eine Spritze erhalten hat. Völlig schockiert über diese Neuigkeit hat sie bei der Großmutter nachgefragt ob es tatsächlich so gewesen ist. Daraufhin hat die Großmutter erklärt, dass sie selber einen Termin beim behandeldnen Kinderarzt vereinbart und das Kind zur Masernimpfung gebracht hat.

Beide Eltern waren über diesen Eingriff und die Dreistigkeit völlig entsetzt und hätten nie damit gerechnet, dass die Großmutter sich so dreist verhalten würde.

Um ihr Kind zu schützen haben die Eltern des Kindes der Großmutter den Kontakt zur Tochter verboten. Die Betreuung wurde dann vorübergehend von der Schwester der Mutter übernommen da die Schwester selber ein Kind hat und dieses auch selber betreut.

Ein paar Wochen später hat die Mutter ein Schreiben mit einem Termin vom Jugendamt erhalten. Auf Nachfrage beim Jugendamt hat sich herausgestellt, dass die Großmutter dem Jugendamt gemeldet hat, dass die Eltern das Kind vernachlässigen würden und sich weigern, das Kind gegen Masern impfen zu lassen was in ihren Augen einer Kindeswohlgefährdung gleichkommt. Das Jugendamt hat dann mit Einverständnis der Eltern ein Hausbesuch durchgeführt und natürlich nichts verdächtiges gefunden. Eigentlich war damit die Sache erledigt jedoch hat die Großmutter zwischenzeitlich einen Rechtsanwalt beauftragt mit dem Zeil das Kontaktverbot aufheben zu lassen und um zu prüfen ob sie die Übertragung des Sorgerechts beantragen kann bzw. die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Ich hab den Eltern daraufhin geraten einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Vertretung zu beauftragt. Trotz mehrfachem Schriftverkehr hat der Rechtsanwalt der Großmutter einen Antrag beim Familiengericht gestellt mit welchem das Kontaktverbot aufgehoben werden sollte.

Tatsächlich ist es dann zu einer Gerichtsverhandlung gekommen in welcher auch die Sachbearbeiterin des Jugendamtes und der behandelnde Kinderarzt befragt wurden. Während der Befragung des Kinderarzt hat dieser berichtet, dass die Großmutter ihn damals getäuscht hat indem sie selber den Termin vereinbart und gegenüber dem Kinderarzt behauptet hat, dass die Eltern der Masernimpfung zugestimmt hätten. Nur deshalb wurde die Impfung durchgeführt. Da die Großmutter das Kind mehrfach in der Vergangenheit zum Kinderarzt gebracht und begleitet hat war alles völlig normal für den Kinderarzt.

Das Familiengericht hat ziemlich deutlich den Antrag der Großmutter abgelehnt und angemerkt, dass das Verhalten der Großmutter möglicherweise strafrechtlich relevant gewesen sein könnte. Ungeachtet dessen hat aber auch das Familiengericht daraufhin gewiesen, dass die Weigerung ein Kind gegen Masern impfen zu lassen unter Umständen als Kindeswohlgefährdung gewertet werden könnte.
Beide Eltern waren sehr erleichtert, dass das Familiengericht den Antrag der Großmutter abgelehnt hat. Auf eine Strafanzeige gegen die Großmutter haben die Eltern verzichtet.

In den darauffolgenden Wochen hat die Tochter immer wieder nach der Großmutter gefragt und man konnte sehen, dass die Tochter ihre Großmutter sehr vermisst. Da die Tochter zunehmend immer mehr darunter gelitten hat, dass sie die Großmutter nicht mehr besuchen konnte haben die Eltern entschieden zum Wohl der Tochter wieder Kontakt zur Großmutter aufzunehmen und sich mit dieser zu treffen. Klar war aber dass das Kind nie wieder alleine mit der Großmutter sein wird. Besuche werden nur im Beisein der Mutter erfolgen.

Trotz der positiven Entscheidung des Familiengericht war das ganze Verfahren ziemlich belastend für die Eltern und natürlich auch für die Tochter. Es zeigt aber auch, dass den Eltern das Wohlergehen der Tochter wirklich wichtig ist weshalb sie den Kontakt zu Großmutter wieder aufgenommen haben obwohl das Verhalten der Großmutter völlig inakzeptabel gewesen ist.

Bezüglich der Masernimpfung muss nun abgewartet werden ob das Jugendamt und/oder das Gesundheitsamt tätig wird denn die Eltern werden der Nachimpfung natürlich nicht zustimmen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Wünsche Euch allen fröhe Weihnachten und eine ganz schöne Weihnachtszeit ☃️☃️☃️ Lieben Gruß Christian Dahlmann
In eigener Sache:

Vom 23.12.2023 bis zum 31.12.2023 musste ich leider erneut im Krankenhaus behandelt und operiert werden. Am 23.12.2023 hatte ich extreme Magenschmerzen und starke Krämpfe so, dass ich einen RTW bestellen musste welcher mich ins Krankenhaus gebracht hat. Im Krankenhaus hat man dann festgestellt, dass ein Magengeschwür gerissen ist weshalb ich auch sofort operiert werden musste. Die Operation erfolgte im Wege der sogenannten Schlüsselloch-Chirurgie wo nur 3 Löcher gemacht werden so dass der Magen nicht geöffnet werden musste. Glücklicherweise verlief die Operation sehr gut und in den darauffolgenden Tagen hatte ich nur leichte Schmerzen.

Da es mir aktuell den Umständen entsprechend relativ gut geht bin ich wieder in der Lage Eltern zu helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten. Die bereits eingegangenen E-Mails werde ich umgehend bearbeiten.

Im Jahr 2024 werden auch einige unserer Klagen von den Gerichten beschieden. Bereits im Januar findet eine Verhandlung vor dem Familiengericht statt in welcher entschieden wird ob das Sorgerecht von dem Vater auf die Mutter übertragen wird weil der Vater sich weigert das gemeinsame Kind gegen Masern impfen zu lassen. Einen ähnlichen Fall hatten wir vorletztes Jahr wo es darum ging, dass die Mutter ihr Kind nicht gegen Covid19 impfen lassen wollte. Über den Ausgang des Verfahrens werde ich hier auch wieder berichten.

Ich bin jedenfalls sehr motiviert und hoffe, dass das Jahr 2024 einige positive Veränderungen bringen wird. In den kommenden Tagen werde ich bezüglich der Bußgeldverfahren welche gegen Eltern eingeleitet wurden die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen zwei vorgefertigte Schriftsätze als Muster veröffentlichen mit welchem sich die betroffenen Eltern schon einmal gegen den Bußgeldbescheid verteidigen können. Beide Schriftsätze habe ich in Zusammenarbeit mit einem befreundeten Rechtsanwalt erarbeitet bzw. verfasst.

Eure Anfragen werde ich wie oben schon geschrieben umgehend bearbeiten. Ihr braucht euch keine Sorgen machen, dass ich einzelne E-Mails vergesse. Mit ist ja selber bewusst wie wichtig es ist Eltern zu helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten.

Zum Schluss noch die Bitte, dass sollte euer Anliegen schnellstmöglich behandelt werden müssen weil es um Fristen geht dann schreibt in den Betreff der E-Mail einfach Dringend oder Fristsache. Ich werde diese E-Mails dann sofort bearbeiten da es wichtig ist, dass die Fristen eingehalten werden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Freispruch vom Tatvorwurf des Gebrauchs eines unrichtige Gesundheitszeugnis‼️

Die Staatsanwaltschaft hat einer 76 jährigen Frau vorgeworfen, dass sie im Jahr 2022 ein unrichtiges Gesundheitszeugnis verwendet hat um sich rechtswidirg von der sogenannten Maskenpflicht befreien zu lassen.

Im April 2023 hat mich eine 76 jährige Frau per E-Mail kontaktiert und mir geschildert, dass sie schon seit Jahrzehnten unter einer chronischen Lungenerkrankung leidet und sie deshalb ihren behandelnden Arzt per E-Mail angefragt hat ob ihre Erkrankung für die Ausstellung eines Attest welches sie von der Maskenpflicht entbindet ausreicht. Der behandelnde Arzt hat ihr sodann das Attest ausgestellt und es ihr postalisch zugeschickt.

Der behandelnde Arzt der Frau hat auch anderen Patienten geholfen und diese von der Maskenpflicht im Wege eines Attest befreit. Mehrere Ordnungsämter haben deshalb gegen den Arzt Strafanzeige erstattet. Bei der Durchsuchung der Praxis hat die Staatsanwaltschaft die E-Mail der Beschuldigten gefunden und sie deshalb wegen oben genannten Tatvorwurf angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass das Attest so wie die Atteste der anderen Patienten nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Die Atteste seien zu pauschal gehalten und laut Staatsanwaltschaft hätte keine Untersuchung stattgefunden. Völlig absurd da die Beschuldigte ja schon seit Jahrzehnten von dem Arzt behandelt wurde.

Gegen die Beschuldigte hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen welchem wir widersprochen haben so, dass es zu der Verhandlung am Amtsgericht gekommen ist. Ich habe auch schon vorher für die Beschuldigte gegen über dem Gericht dargelegt, dass sie selber den Arzt überhaupt nicht aufgefordert hat ihr ein Attest auszustellen. Sie hat lediglich den Arzt gefragt ob die chronische Erkrankung ihrer Atemwege ausreicht um einen Anspruch auf Befreiung von der Maskenpflicht zu haben. Der Arzt hat dies durch Ausstellung des Attest bejaht.

Zudem ist es der Beschuldigten überhaupt nicht möglich selber zu erkennen ob ein Attest die notwendigen Anforderungen bzw. Voraussetzungen erfüllt.

Anschließend habe ich einen befreundeten Rechtsanwalt gebeten die 76 jährige Frau in dieser Sache zu verteidigen. Sie selber erhält leider nur eine geringe Rente und ist daher nicht in der Lage die Kosten für einen Rechtsanwalt aufzubringen. Der Rechtsanwalt hat dankenderweise die Verteidigung übernommen. Durch meine Vorarbeit konnte ich dem Rechtsanwalt auch einiges an Arbeit ersparen so, dass er keinen zu großen Aufwand hatte.

Am Tag der Verhandlung hat er noch einmal die Argumente wiederholt und einen Freispruch beantragt. Ziemlich am Anfang der Verhandlung hat der Richter den Vertreter der Staatsanwaltschaft gefragt ob man sich in dieser Sache vielleicht einigen könne. Er hat aber erklärt, dass er keine Absprache treffen werde da er dazu keine Veranlassung sieht weil seiner Meinung nach die Sachlage eindeutig sein.

Der Staatsanwalt hat anschließend eine Verurteilung zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ausgesetzt zur Bewehrung als angemessen erachtet.

Der Richter hat sich für ca. 30 Minuten zurückgezogen und anschließend die Beschuldigte vom Tatvorwurf freigesprochen da auch er kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennen konnte. Der Tatvorwurf hat sich nicht bestätigt so, dass ein Freispruch erfolgen musste.

Ich freue mich jedenfalls sehr darüber, dass die Beschuldigte freigesprochen wurde. Ungeachtet dessen habe ich aber überhaupt kein Verständnis dafür, dass man einer 76 jährigen Frau die Strapazen und die emotionalen Belastungen eines Strafverfahren mit anschließender Hauptverhandlung antut.

Meine juritische Hilfe ist ja grundsätzlich kostenlos und solche Entscheidungen bzw. Erfolge motivieren mich sehr um auch weiterhin anderen Betroffenen zu helfen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Muster-Einspruch gegen Zwangsgeldandrohung sowie Muster-Einspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung des Gesundheitsamtes bezüglich der Masernimpfung ‼️

In den letzten Tagen haben sich vermehrt Eltern bei mir gemeldet gegen die vom Gesundheitsamt eine Zwangsgeldandrohung oder sogar schon eine Zwangsgeldfestsetzung erlassen wurden. Die Gesundheitsämter versuchen im Wege des Zwangsgeldes Eltern zu zwingen ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen. Sie spekulieren bewusst mit der Angst der Eltern vor einem finanziellen Schaden.

Um den betroffenen Eltern schon einmal direkt in dieser Situation zu helfen habe ich einen Einspruch gegen die Zwangsgeldandrohung und einen Einspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung als Muster verfasst. Die Eltern müssen lediglich noch die fehlenden Daten eintragen und können anschließend den entsprechenden Einspruch an das Gesundheitsamt versenden.

Eine genaue Anleitung füge ich dem Einspruch gegen die Zwangsgeldandrohung und gegen die Zwangsgeldfestsetzung bei. In der Anleitung ist ausführlich erklärt wie der jeweilige Einspruch genau gestellt werden muss und welche Frist dazu bestehen.

Betroffene Eltern können mich gerne über meine E-Mail-Adresse:


christian.dahlmann@protonmail.com


kontaktieren.

Anschließend versende ich den Einspruch gegen die Zwangsgeldandrohung, den Einspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung und die dazugehörige Anleitung direkt per E-Mail.

Mir ist es schon länger sehr wichtig Eltern zu helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten. Mit dieser aktuellen Hilfsmaßnahme hoffe ich auch den betroffen Eltern zu zeigen, dass sie in dieser anstrengenden und bedrohlichen Situation nicht alleine sind.

Sollten noch Fragen bestehen kann man mich natürlich gerne kontaktieren.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
❗️Unsere Klage gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff❗️

Vor ein paar Monaten haben wir Klage gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff erhoben. Ziel der Klage ist es Eltern zu ermöglichen die Masernimpfung bis auf unbestimmte Zeit zurückstellen zu können, um so ihr Kind vor der Masernimpfung zu schützen.

Aktuell gibt es in Deutschland nur den Masern-Kombinationsimpfstoff welcher auch Komponente gegen Mumps und Röteln enthält. Zwar wurde festgelegt, dass eine Impfung gegen Masern verpflichtend ist, aber es wurde eben keine Pflicht zur Impfung gegen Mumps und Röteln beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich wahrscheinlich gedacht, dass die Gelegenheit ziemlich gut ist um zu erreichen, dass im Wege der Masernimpfung auch eine Impfung gegen Mumps und Röteln erfolgt.

Bis vor ein paar Jahren war der Masern-Einzelimpfstoff auch in Deutschland problemlos erhältlich und mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass Eltern sich auch für den Masern-Einzelimpfstoff entscheiden können. Bisher wurde dann der Masern-Einzelimpfstoff in diesen Fällen aus Österreich importiert. Mittlerweile ist das aber auch nur noch selten möglich.

Wenn wir mit unserer Klage erfolgreich sind, werden Eltern sich für den Masern-Einzelimpfstoff entscheiden können was dann zur Folge hat, dass die Masernimpfung auf unbestimmte Zeit zurückgestellt werden muss.

Es liegt nicht in der Verantwortung der Eltern dafür Sorge zu tragen, dass der Masernimpfstoff vorhanden ist, sondern dafür ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig.

Wenn überhaupt wird der Masern-Einzelimpfstoff erst in mehreren Jahren wieder in Deutschland verfügbar sein. Realistischer ist es aber dass der Masern-Einzelimpfstoff überhaupt nicht mehr in Deutschland erhältlich sein wird da die finanziellen Kosten dafür zu hoch sind, wenn man davon ausgeht, dass lediglich zwischen 15.000 und 20.000 Eltern sich für den Masern-Einzelimpfstoff entscheiden.

Genau das hätte dann zur Folge, dass Eltern welche sich für den Masern-Einzelimpfstoff entscheiden die Masernimpfung effektiv verhindern können.

Voraussichtlich im März/24 oder im April/24 wird das Verwaltungsgericht unsere Klage bescheiden.

Für die Zwischenzeit habe ich in Zusammenarbeit mit einem befreundeten Fachanwalt für Verwaltungsrecht eine Vorgehensweise erarbeitet welche es Eltern ermöglicht die Masernimpfung vorübergehend zurückstellen zu lassen. Diesen Rückstellungsantrag haben wir auch in den letzten Wochen noch einmal überarbeitet und aktualisiert.

In den kommenden Tagen werde ich hier den Antrag auf Rückstellung der Masernimpfung und dazu eine ausführliche Anleitung veröffentlichen damit Eltern ihn nutzen können um schon jetzt ihr Kind vor der Masernimpfung zu schützen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/dahlmannchristian
‼️Maskenprozess: Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft‼️

In der Berufungsverhandlung gegen die Weinheimer Ärztin, welche 4200 Atteste ausgestellt haben soll, hat nun die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 4 Jahren gefordert.

Die Verteidigung hat schon vor dem Amtsgericht einen Freispruch gefordert und die Auffassung vertreten, dass es sich bei den Attesten nicht um Gesundheitszeugnisse im rechtlichen Sinne gehandelt habe.

Die Ärztin hatte sich in dem ersten Prozess als überzeugte Gegnerin der Maskenpflicht zu Corona-Zeiten präsentiert und behauptet, sie habe so handeln müssen. Sie sagte, das Tragen von Masken sei generell gesundheitsschädlich. Es führe unter anderem zu Atemschwierigkeiten und der Gefahr einer Re-Infektion.

Dass es überhaupt zu einem Prozess gekommen ist, finde ich völlig absurd, denn es handelt sich bei der Ärztin um eine Frau, die unzählige Patienten vor einer Erkrankung durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geschützt hat.

Die Staatsanwaltschaft ist zudem der Meinung, dass es sich bei den Betroffenen gar nicht um Patienten handeln würde, weil angeblich keine Untersuchung erfolgt ist. Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar, denn in der damaligen Zeit sind Behandlungen auch telefonisch durchgeführt worden. Selbst jetzt noch kann man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung telefonisch bestellen.

In dem Verfahren soll eine Ärztin, die sich wirklich für ihre Patienten eingesetzt hat, verurteilt werden. Diese Ärztin hat ihren Patienten geholfen, ob wohl ihr ganzes berufliches Leben vom Staat vernichtet wurde und ihr eine Haftstrafe angedroht wurde bzw. immer noch wird.

Am 08.02.2024 wird der Prozess fortgesetzt und die Verteidigung der angeklagten Ärztin wird ihr Plädoyer halten. Möglicherweise wird im Anschluss schon das Urteil verkündet.

Sollte es wieder zu einer Verurteilung kommen, kann die angeklagte Ärztin noch Revision einlegen. In der Revision geht es jedoch nur noch darum, ob es zu Rechtsfehler gekommen ist.

Ich hoffe jedoch, dass es zu einem Freispruch kommt, denn die Ärztin hat lediglich anderen Menschen geholfen.

Die Verhandlung beginnt am 08.02.2024 um 9 Uhr. Wer sich die Verhandlung als Zuschauer anschauen möchte, sollte ca. 15 Minuten vor dem Beginn der Verhandlung ankommen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/dahlmannchristian
Aktuell Nachricht in eigener Sache‼️

Leider ist es zu einem Rückstand bei der Beantwortung euer E-Mails gekommen. Der Grund dafür ist, dass ich in den letzten 16 Tagen zweimal stationär im Krankenhaus als Notfall behandelt werden musste. Am letzten Freitag wurde ich das letzte Mal ins Krankenhaus gebracht und war dort bis heute Morgen. So wie es aussieht, muss ich im kommenden Monat operiert werden, damit meine Magenerkrankung nicht wieder zu einem Durchbruch führt. Da ich erst heute Morgen entlassen wurde, konnte ich eure E-Mails nicht beantworten. Da mir aber bewusst ist, dass eurer Anliegen wichtig sind, werde ich heute Nachmittag damit beginnen, die unbeantworteten E-Mails zu bearbeiten. Wenn alles planmäßig läuft, sollte ich bis Mittwoch damit fertig sein.

Ich werde jedenfalls so schnell wie möglich eure E-Mails beantworten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/dahlmannchristian
❗️Magendurchbruch Intensivstation❗️

Vor 10 Tagen hab ich einen Magendurchbruch erlitten und musste bis heute Morgen auf der Intensivstation behandelt werden. Eine Notoperation war notwendig, da mein Magen auf Grund eines Geschwür aufgerissen ist, ohne diese Notoperation wäre ich gestorben. Ich bin immer noch im Krankenhaus und werde wohl auch bis Freitag bleiben müssen, jedoch wurde ich heute Morgen auf die normale Station verlegt.

Ich werde mir heute Nachmittag mein Notebook bringen lassen, damit ich Eure Anfragen und E-Mails bearbeiten kann. Auf der Intensivstation war es mir nicht möglich irgendetwas zu machen, denn die meiste Zeit war ich sediert.

Sobald ich heute Nachmittag mein Notebook bekomme, werde ich wie gesagt Eure E-Mails und Anfragen bearbeiten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Zwangsgeldfestsetzung Einspruch.docx
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‼️Muster-Einspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung durch das Gesundheitsamt in Sachen Masernimpfung‼️

Eltern gegen die ein Zwangsgeld festgesetzt wurde können den Muster-Einspruch nutzen um sich gegen das Zwangsgeld zu verteidigen.

Um den Muster-Einspruch nutzen zu können müssen die fehlenden Angaben eintragen werden. Anschließend können Sie ihn versenden. Das Gesundheitsamt wird Ihnen dann die Akte übersenden. Danach muss der Einspruch entsprechend begründet und die Aufhebung des Zwangsgeldes beantragt werden. Gerne helfe ich Ihnen dann bei der Formulierung und wenn Sie Fragen haben, können Sie mich natürlich gerne über die E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann@protonmal.com

kontaktieren.

Meine juristische Hilfe ist grundsätzlich kostenlos.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Masernimpfung: Ungeimpfte Schülerin darf an Klassenfahrt teilnehmen‼️

Die dritte Klasse einer Grundschule in NRW wird im Juni/2024 eine Klassenfahrt nach Norderney unternehmen. Die Planungen für diese Klassenfahrt haben schon Ende 2023 angefangen und direkt zu Beginn der Planungen hat die Schulleitung die neunjährige Schülerin Miriam L. von der Klassenfahrt ausgeschlossen, mit der Begründung, dass die Schülerin nicht gegen Masern geimpft ist. Trotz der mehrfachen Bemühungen der Eltern, die Sache zu klären, blieb die Schulleitung bei ihrer Entscheidung. Für die Schulleitung war es auch unerheblich, dass die Schülerin schon seit Jahren an Asthma leidet. Ihre Impfunfähigkeitsbescheinigung wurde natürlich vom Gesundheitsamt und der Schulleitung auch nicht anerkannt.

Die Eltern der Schülerin haben mich Anfang Januar 2024 kontaktiert, mir den Sachverhalt geschildert und um juristische Hilfe gebeten. Zusammen mit den Eltern habe ich erst einmal versucht, die Sache mit der Schulleitung außergerichtlich zu klären, aber die Schulleitung war nicht einmal bereit ein Gespräch zu führen. Deshalb blieb uns leider nichts anderes übrig, als in dieser Sache Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Nach schriftlicher Erläuterung und Anhörung der Beklagen hat das Gericht einen Hinweis erteilt, in welchem es mitgeteilt hat, dass es in diesem Fall die Meinung vertritt, dass der Ausschluss von der Klassenfahrt unzulässig sei denn der Ausschluss wurde pauschal erlassen, ohne die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Ausschlaggebend ist aber, dass es sich bei einer Klassenfahrt um Schulunterricht handelt und nicht wie von der Schulleitung behauptet um eine schulische Freizeitaktivität. Die Beklagte war trotzdem nicht bereit, die Schülerin an der Klassenfahrt teilnehmen zu lassen.

Am Mittwoch, dem 06.03.2024 hat das Verwaltungsgericht unserer Klage entsprochen und den Ausschluss von der Klassenfahrt aufgehoben. Wie bereits in dem gerichtlichen Hinweis mitgeteilt, handelt es sich bei der Klassenfahrt um Schulunterricht. Zusätzlich ist der Ausschluss der ungeimpften Schülerin pauschal und ohne Anhörung erfolgt, was auch unzulässig ist, da in jedem einzelnen Fall die Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss.

Die Beklagte hat zwar angekündigt gegen den Beschluss Rechtsmittel einzulegen, aber wir gegen davon aus, dass auch die nächste Instanz den Beschluss bestätigen wird, denn bereits in der Vergangenheit wurde schon mehrfach gerichtlich geklärt, dass ungeimpfte Schüler nicht vom Schulunterricht ausgeschlossen werden dürfen.

Es freut mich sehr, dass ich der Familie helfen konnte. Positiv ist auch, dass sobald die Entscheidung rechtskräftig wird bzw. geworden ist, andere Eltern, deren Kinder auch von einer Klassenfahrt ausgeschlossen wurden, nur weil sie nicht gegen Masern geimpft sind, diese Entscheidung nutzen können.

Wenn die Eltern einverstanden sind, dann werde ich den Beschluss, sobald er den Eltern zugestellt wurde, hier auch veröffentlichen. Wichtig ist den Eltern aber, dass der Nachnahme ihrer Tochter nicht genannt wird, da sie ihre Tochter schützen möchten.

Ich befinde mich zwar immer noch im Krankenhaus, aber trotzdem wollte ich Euch schon einmal jetzt von dieser positiven Entscheidung berichten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Ärztin Dr. Bianca Witzschel seit über einem Jahr in U-Haft‼️

Die Moritzburger Ärztin Dr. Bianca Witzschel befindet sich seit Februar/2023 in der JVA Chemnitz, weil sie ihre Patienten vor Impfschäden geschützt hat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, dass sie falsche Atteste ausgestellt haben soll. Fakt ist aber, dass der damalige Impfstoff nicht mal ansatzweise getestet wurde und wie man mittlerweile weiß Impfschäden verursacht hat.

Staatsanwaltschaft hat angekündigt, eine Haftstrafe von nicht unter 3 Jahren fordern zu wollen.

Dr. Witzschel hat nur ihre Patienten vor diesen Impfschäden schützen wollen. Als Arzt ist man verpflichtet seine Patienten vor gesundheitlichen Schäden zu schützen und genau das hat sie auch getan.

Es ist nicht normal, dass Frau Dr. Witzschel so lange in U-Haft verbringen muss. Normalerweise wird bei diesem Tatvorwurf nur sehr selten U-Haft angeordnet. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht begründen die U-Haft damit, dass angeblich Fluchtgefahr bestehen würde, was aber völlig absurd ist. Richtig dreist ist auch die Behauptung der Staatsanwaltschaft, dass Dr. Witzschel selber Schuld an der langen U-Haft sei, weil sie sich zu dem Tatvorwurf nicht äußert. Jeder Angeklagte hat aber das Recht zu schweigen und das darf man ihm nicht negativ auslegen. Zudem muss man in diesem Fall auch bedenken, dass Dr. Witzschel als Ärztin der Verschwiegenheitspflicht unterliegt und schon deshalb keine Angaben machen darf.

Die lange U-Haft ist für Frau Dr. Witzschel natürlich sehr belastend. Für Menschen, die so lange inhaftiert sind, ist daher ein Briefkontakt enorm wichtig und hilft, die lange Haftzeit zu überstehen. Deshalb nachfolgend die Adresse von Frau Dr. Witzschel für alle, die ihr vielleicht einen netten und aufbauenden Brief schreiben möchte, damit sie weiß, dass es Menschen gibt, die zu ihr stehen und sie nicht alleine ist.

JVA Chemnitz
z.Hd Gefangene Dr. Bianca Witzschel
Thalheimer Straße 29
09125 Chemnitz

Frau Dr. Witzschel hat sich selbstlos für ihre Patienten eingesetzt und sogar ihre Freiheit geopfert. Wahrscheinlich hat sie damit ihre Patienten vor gesundheitliche Schäden geschützt. Man kann ihr dafür gar nicht genug danken.

Der nächste Verhandlungstag beginnt am
28.03.2024 um 9 Uhr.
Hammerweg 7
01069 Dresden

Wenn ihr euch die Verhandlung vor Ort anschauen möchte, sollte ihr ca. 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung ankommen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
❗️Polizeigewalt gegen friedliche Bürger❗️

In der Coronazeit ist es auf sehr viele Demonstration zu Polizeigewalt gekommen. Friedliche Bürger wurden von der Polizei niedergeschlagen, fixiert und inhaftiert und das nur, weil sie gegen die absurden Beschränkungen und Sanktionen demonstriert haben.

Um die Täter strafrechtlich verfolgen zu können hatte ich damals einen Kanal erstellt, wo jeder Beweisvideos hochladen konnte. Ich wollte damit den Opfern helfen und bei der Erstattung von Strafanzeigen unterstützen.

Damit die Opfer dieser polizeilichen Gewaltexzesse nicht vergessen werden, möchte ich den Kanal als Archiv nutzen bzw. bestehen lassen.

Mir ist es einfach sehr wichtig, dass die Opfer nicht vergessen werden denn sie haben sich für unsere Freiheit eingesetzt.

Der Telegram-Kanal ist unter nachfolgendem Link erreichbar:

t.me/PolizeigewaltOpferArchiv

Lieben Gruß
Christian Dahlmann
‼️Bußgeldbescheid gegen Eltern eines ungeimpften Kindes vom Amtsgericht Iserlohn aufgehoben‼️

Das Gesundheitsamt Märkischer-Kreis hat gegen die Eltern eines nicht gegen Masern geimpftes Kindes jeweils ein Bußgeld von 250 Euro verhängt. Die Eltern hätten sich mehrfach geweigert, einen Nachweis über die erfolgte Masernimpfung vorzulegen.

Schon bevor das Gesundheitsamt den Bußgeldbescheid gegen die Eltern erlassen hat, hab ich ihnen bereits dabei geholfen ihr Kind gegen die Masernimpfung zu schützen. Es bestand und besteht immer noch der Verdacht, dass das Kind gegen Impfkomponenten des Masern-Kombinationsimpfstoff allergisch ist. Zudem hat der behandelnde Kinderarzt eine Impfunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt, welche jedoch vom Gesundheitsamt nicht anerkannt wurde. Deshalb hab ich für die Eltern einen Antrag auf Rückstellung der Masernimpfung verfasst, und zwar mit der Begründung, dass der Verdacht besteht, dass das ungeimpfte Kind gegen Impfkomponenten des Masern-Kombinationsimpfstoff allergisch ist und deshalb erst durch einen Allergologen untersucht werden muss, um festzustellen, ob tatsächlich eine Allergie vorliegt. Da die meisten Allergologen erst nach 6 Monaten einen freien Termin vergeben können, hatte ich den Antrag auf Rückstellung so formuliert, dass die Rückstellung so lange Bestand hat, bis durch den Allergologen geklärt wurde, ob eine Allergie vorliegt.

Das Gesundheitsamt hat den Antrag auf Rückstellung der Masernimpfung abgelehnt und gleichzeitig den Bußgeldbescheid gegen beide Eltern erlassen. Den von mir verfassten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist das Gesundheitsamt nicht gefolgt, sodass nun das Amtsgericht Iserlohn zuständig geworden ist. Für die Eltern habe ich dort beantragt, den Bußgeldbescheid aufzuheben oder hilfsweise das Verfahren einzustellen mit der Begründung, dass der Bußgeldbescheid nicht verhältnismäßig sei da aktuell noch geprüft wird, ob das Kind überhaupt geimpft werden kann, da der Verdacht besteht, dass das Kind gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff allergisch ist. Das Gesundheitsamt hätte, bis das Ergebnis der medizinischen Untersuchung vorliegt, abzuwarten müssen, denn sollte das Kind gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff allergisch sein wäre die Impfung für das Kind lebensgefährlich. Das Gesundheitsamt erwiderte, dass der Antrag auf Rückstellung rechtsmissbräuchlich gestellt wurde. Bezüglich der Verhältnismäßigkeit hat das Gesundheitsamt nichts vorgetragen.

Am Freitag, dem 15.03.2024 hat das Amtsgericht Iserlohn den Bußgeldbescheid aufgehoben und ist dem von mir verfassten Antrag auf Aufhebung des Bußgeldbescheides gefolgt. Da ich leider immer noch im Krankenhaus behandelt werde konnte ich bei der mündlichen Hauptverhandlung nicht persönlich anwesend sein. Deshalb werde ich die genaue Begründung des Amtsgericht Iserlohn erst mit Zustellung des Beschluss hier veröffentlichen können.

Über die Entscheidung freue ich mich für die Eltern sehr denn ihnen geht es nur um das Wohl ihres Kindes genau wie allen anderen Eltern auch, die ihre Kinder vor einer Masernimpfung schützen möchten. In sehr vielen Fällen erlebe ich wie Eltern die ihre Kinder einfach nur schützen möchten vom Gesundheitsamt massiv unter Druck gesetzt werden. Die ungeimpften Kinder werden vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen und dürfen in der Schule nicht an gemeinschaftlichen Veranstaltungen oder Kursen teilnehmen.

Genau deshalb freue ich mich sehr über den jetzigen Beschluss, welchen andere Eltern zukünftig auch nutzen können.

Eltern, gegen die auch ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, können mich gerne über die E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann@protonmail.com

kontaktieren.

Ich helfe dann gerne und meine Hilfe ist wie schon immer grundsätzlich kostenlos.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Dr. Bianca Witzschel weiterhin in Untersuchungshaft‼️

Seit mehr als einem Jahr befindet sich Frau Dr. Bianca Witzschel in Untersuchungshaft. Ein Haftprüfungsantrag wurde nun vom zuständigen Gericht erneut abgelehnt, was zur Folge hat, dass sie weiter in Untersuchungshaft bleiben muss. Für einen normal denkenden Menschen ist es nicht mal ansatzweise nachvollziehbar, weshalb man wegen eines so harmlosen Tatvorwurf über ein Jahr in Untersuchungshaft verbringen muss. Selbst Personen, die einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Missbrauchs angeklagt sind, werden in der Regel nicht automatisch in Untersuchungshaft genommen.

Eine Ärztin die ihre Patienten vor den negativen Auswirkungen der Impfung schützen wollte wird nun durch den Staat verfolgt und ihrer Freiheit beraubt. Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, welche die Untersuchungshaft rechtfertigen würden. Es liegt keine Wiederholungsgefahr vor und auch eine Verdunklungsgefahr ist nicht ersichtlich denn die Sache wird bereits vor Gericht verhandelt und selbst wenn man von einer Verdunklungsgefahr ausgehen würde gibt es mehrere Möglichkeiten um die Verdunklungsgefahr auszuschließen, ohne dass man die Untersuchungshaft anordnen muss. Maßnahmen müssen immer verhältnismäßig sein, was ich in diesem Verfahren nicht mal ansatzweise der Fall ist.

Frau Dr. Witzschel würde sich bestimmt über einen Briefkontakt freuen, denn so eine Untersuchungshaft ist für die Betroffenen sehr belastend. Für jemanden, der sich so lange in Haft befindet, ist Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der JVA sehr wichtig und hilft dabei nicht zu verzweifeln. Wer Frau Dr. Witzschel einen Brief schreiben möchte, kann dies über die nachfolgende Adresse tun:

JVA Chemnitz
z.Hd Gefangene Dr. Bianca Witzschel
Thalheimer Straße 29
09125 Chemnitz

In den kommenden Verhandlungen wird sich erneut zeigen, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft völlig unbegründet sind und Frau Dr. Witzschel nur ihre Patienten vor gesundheitlichen Schäden bewahren wollte, denn genau das ist es was ein Arzt tun muss.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian