Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Die Staatsanwaltschaft wird heute noch eine Strafanzeige von mir gegen Karl Lauterbach erhalten, wegen des Verdachts der #Volksverhetzung (§ 130 StGB) und der verletzenden #Beleidigung (§ 192a StGB).
#EsistvorbeiKarl, #LauterbachRuecktritt jetzt! #lauterbachmussweg #Impfpflicht
Bitte liken, kommentieren und retweeten auf Twitter: haintz_markus
#EsistvorbeiKarl, #LauterbachRuecktritt jetzt! #lauterbachmussweg #Impfpflicht
Bitte liken, kommentieren und retweeten auf Twitter: haintz_markus
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Verurteilt:
Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar
Mittwoch, 11.10.2023
Amtsgericht Bergheim
Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar:
Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.
Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gericht so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.
Was dahinter steckt und vor allem wie durchaus bedenkenswerte Begründung des Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich
👉 hier im Video👈
Meine Kanäle:
👉 YouTube
👉 Telegram
Verurteilt:
Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar
Mittwoch, 11.10.2023
Amtsgericht Bergheim
Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar:
Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.
Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gericht so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.
Was dahinter steckt und vor allem wie durchaus bedenkenswerte Begründung des Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich
👉 hier im Video👈
Meine Kanäle:
👉 YouTube
👉 Telegram
YouTube
Verurteilt: Bezug auf Nürnberger Kodex strafbar
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Mittwoch, 11.10.2023
Amtsgericht Bergheim
Es war nach dem #ersten #Verhandlungstag vor einigen Wochen #vorhersehbar:
Nach #Ansicht des #Strafrichters am #AG #Bergheim stellt eine #Bezugnahme auf den #Nürnberger #Kodex von…
Mittwoch, 11.10.2023
Amtsgericht Bergheim
Es war nach dem #ersten #Verhandlungstag vor einigen Wochen #vorhersehbar:
Nach #Ansicht des #Strafrichters am #AG #Bergheim stellt eine #Bezugnahme auf den #Nürnberger #Kodex von…
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Markus Haintz auf X: "#Landtagswahlen im Osten, Demokratie & Faschisten.
Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet
#Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen.
Nach der eigenen Argumentation der Staatsanwaltschaft, der ich die Strafanzeige geschickt habe, liegt hier eine Volksverhetzung vor.
Ein Mandant / eine Mandantin von Haintz legal wurde aufgrund eines vermeintlichen Vergleichs mit COVID-Bezug von eben jener Staatsanwaltschaft angeklagt (Strafbefehl) und erstinstanzlich wegen vermeintlicher Volksverhetzung von einem Amtsgericht verurteilt.
Die Berufung hiergegen liegt seit fast 2 Jahren beim Landgericht, welches offenkundig Probleme damit hat, den Fall zu händeln.
In diesem konkreten Fall wurde gerade kein Bezug zu einem Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (Völkermord) gezogen, welcher aber für eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch zwingend erforderlich ist. Trotzdem erfolgte eine Verurteilung.
Erstinstanzlich hätte hier niemals eine Verurteilung erfolgen dürfen. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des erstinstanzlichen Amtsgerichts habe ich auch Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Diesbezüglich wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, welches nach meiner Kenntnis noch immer nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft erhalten.
Nunmehr habe ich mit derselben Argumentation auch die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt. Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen ihre eigene Argumentation argumentieren wird.
Sowohl im Fall von Steinmeier als auch im Fall Schausten wurde ein Kontext zu einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs gezogen.
Steinmeier stellte bei seiner Rede anlässlich des 80. Jahrestags des Aufstands im Warschauer Getto einen Bezug zwischen dem Ukrainekrieg und dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht in Osteuropa her. Schausten stellte einen Kontext mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden her.
Ich bin wirklich gespannt, wie die politisch abhängige Staatsanwaltschaft (§ 146 f. GVG) versuchen wird, aus diesem "juristischen Dilemma" herauszukommen.
Ich fordere meine Anwaltskolleginnen und -Kollegen dazu auf, sich den unzähligen Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden, den verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und den staatlichen Machtüberschreitungen, insbesondere seit März 2020, entgegenzustellen.
Dies ist keine Bitte. Es ist eine Aufforderung zur Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht gemäß § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte.
Markus Haintz
Rechtsanwalt"
Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet
#Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen.
Nach der eigenen Argumentation der Staatsanwaltschaft, der ich die Strafanzeige geschickt habe, liegt hier eine Volksverhetzung vor.
Ein Mandant / eine Mandantin von Haintz legal wurde aufgrund eines vermeintlichen Vergleichs mit COVID-Bezug von eben jener Staatsanwaltschaft angeklagt (Strafbefehl) und erstinstanzlich wegen vermeintlicher Volksverhetzung von einem Amtsgericht verurteilt.
Die Berufung hiergegen liegt seit fast 2 Jahren beim Landgericht, welches offenkundig Probleme damit hat, den Fall zu händeln.
In diesem konkreten Fall wurde gerade kein Bezug zu einem Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (Völkermord) gezogen, welcher aber für eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch zwingend erforderlich ist. Trotzdem erfolgte eine Verurteilung.
Erstinstanzlich hätte hier niemals eine Verurteilung erfolgen dürfen. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des erstinstanzlichen Amtsgerichts habe ich auch Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Diesbezüglich wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, welches nach meiner Kenntnis noch immer nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft erhalten.
Nunmehr habe ich mit derselben Argumentation auch die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt. Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen ihre eigene Argumentation argumentieren wird.
Sowohl im Fall von Steinmeier als auch im Fall Schausten wurde ein Kontext zu einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs gezogen.
Steinmeier stellte bei seiner Rede anlässlich des 80. Jahrestags des Aufstands im Warschauer Getto einen Bezug zwischen dem Ukrainekrieg und dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht in Osteuropa her. Schausten stellte einen Kontext mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden her.
Ich bin wirklich gespannt, wie die politisch abhängige Staatsanwaltschaft (§ 146 f. GVG) versuchen wird, aus diesem "juristischen Dilemma" herauszukommen.
Ich fordere meine Anwaltskolleginnen und -Kollegen dazu auf, sich den unzähligen Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden, den verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und den staatlichen Machtüberschreitungen, insbesondere seit März 2020, entgegenzustellen.
Dies ist keine Bitte. Es ist eine Aufforderung zur Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht gemäß § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte.
Markus Haintz
Rechtsanwalt"
Forwarded from Anna Nguyen MdL
Während Teile der #Altparteien ein aktives Wahlrecht für Ausländer fordern, soll das passive Wahlrecht für unliebsame Politiker entzogen werden.
Wer wegen #Volksverhetzung verurteilt wurde, soll einem geleakten schwarz-roten Papier zufolge schon bald sein passives Wahlrecht verlieren und sich nicht mehr zur #Wahl stellen dürfen.
Da es in diesem Land dank Aufweichung des § 130 Strafgesetzbuch (StGB) schon ausreicht, mit nicht definierter Kritik am links-grünen Regierungskurs die Würde gegnerischer Abgeordneter zu verletzen, ist klar, dass dieser geplante Schritt nur darauf abzielt, die #AfD zu verhindern.
Befinden wir uns noch in einem demokratischen Land oder herrschen demnächst Zustände wie in Nordkorea?
@AnnaNguyenMdL
Wer wegen #Volksverhetzung verurteilt wurde, soll einem geleakten schwarz-roten Papier zufolge schon bald sein passives Wahlrecht verlieren und sich nicht mehr zur #Wahl stellen dürfen.
Da es in diesem Land dank Aufweichung des § 130 Strafgesetzbuch (StGB) schon ausreicht, mit nicht definierter Kritik am links-grünen Regierungskurs die Würde gegnerischer Abgeordneter zu verletzen, ist klar, dass dieser geplante Schritt nur darauf abzielt, die #AfD zu verhindern.
Befinden wir uns noch in einem demokratischen Land oder herrschen demnächst Zustände wie in Nordkorea?
@AnnaNguyenMdL
Forwarded from #WirSindVielMehr
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist von der #Meinungsfreiheit nicht gedeckt!
Was falsche Tatsachenbehauptungen sind, entscheiden dann in Zukunft die Wahrheitsverfechter der „demokratisch“ gewählten #Altparteien, die vor „demokratischer Gesinnung“ nur so triefen.
Wir hoffen, wir haben uns politisch korrekt ausgedrückt. 🤡
https://x.com/ProtestWSVM/status/1905611594995802148
#Grundgesetz #Meinungsdiktatur #Meinungsfreiheit #Volksverhetzung #Verleumdung #Diskriminierung #Diktatur #Lügen #Luegen #Luegenvervot #Lügenverbot
Folgt uns auf Telegram
t.me/wirsindvielmehr
Was falsche Tatsachenbehauptungen sind, entscheiden dann in Zukunft die Wahrheitsverfechter der „demokratisch“ gewählten #Altparteien, die vor „demokratischer Gesinnung“ nur so triefen.
Wir hoffen, wir haben uns politisch korrekt ausgedrückt. 🤡
https://x.com/ProtestWSVM/status/1905611594995802148
#Grundgesetz #Meinungsdiktatur #Meinungsfreiheit #Volksverhetzung #Verleumdung #Diskriminierung #Diktatur #Lügen #Luegen #Luegenvervot #Lügenverbot
Folgt uns auf Telegram
t.me/wirsindvielmehr