POLIZEI-SKANDAL SACHSEN-ANHALT. Ein ehemaliger “Mister Germany” hat existenzielle Ängste und wird - mitsamt Familie und Nachbarn - aus heiterem Himmel mit einer vollkommen unverhältnismäßigen Polizeiaktion des SEK Sachsen-Anhalt konfrontiert. In einer panischen, verstörten Übersprungshandlung leistet er bewaffneten Widerstand.
Er wird zusammengeschossen. Die Polizei schießt angeblich zuerst, so ein niemals vernommener Augenzeuge der Polizei. Zeugen werden durch die Polizei eingeschüchtert, nicht vernommen, Beweismittel manipuliert und unterschlagen.
Das ist Krieg eines Staates, der nicht mehr unser Staat ist, gegen seine Bürger. Die er hasst und verachtet☠️
#polizeiskandal #sachsenanhalt #zeitz #causaursache #fallursache #ursache #adrianursache #reichsbuerger #sek #staatsterror #merkelterror #merkelregime #widerstand
https://mobil.mz-web.de/halle-saale/prozess-gegen-adrian-ursache-spektakulaere-wende-im-verfahren-gegen-ex-schoenheitskoenig--29277654
Er wird zusammengeschossen. Die Polizei schießt angeblich zuerst, so ein niemals vernommener Augenzeuge der Polizei. Zeugen werden durch die Polizei eingeschüchtert, nicht vernommen, Beweismittel manipuliert und unterschlagen.
Das ist Krieg eines Staates, der nicht mehr unser Staat ist, gegen seine Bürger. Die er hasst und verachtet☠️
#polizeiskandal #sachsenanhalt #zeitz #causaursache #fallursache #ursache #adrianursache #reichsbuerger #sek #staatsterror #merkelterror #merkelregime #widerstand
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Mitteldeutsche Zeitung
Prozess gegen Adrian Ursache: Spektakuläre Wende im Verfahren gegen Ex-Schönheitskönig? | MZ.de
Im Verfahren wegen versuchten Mordes gegen den früheren Mister Germany Adrian Ursache könnte sich eine spektakuläre Wende andeuten.
OFFENE REPRESSION DES MERKEL-REGIMES. Generalbundesanwalt, 8.4.2018: "Die Bundesanwaltschaft lässt seit heute Morgen (8. April 2018) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs unter anderem die Wohnungen von acht namentlich bekannten Beschuldigten sowie weiterer nicht tatverdächtiger Personen in Berlin, Brandenburg und Thüringen durchsuchen.
Die Beschuldigten stehen in dem Verdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Darüber hinaus bestehen Anhaltspunkte für waffenrechtliche Verstöße.
Festnahmen sind bislang nicht erfolgt.
Die heutigen Durchsuchungsmaßnahmen stehen nicht im Zusammenhang mit der gestrigen Tat in Münster.
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen gehören die Beschuldigten der sogenannten Reichsbürgerszene an. Als solche identifizieren sich die Beschuldigten mit dem deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 und lehnen die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Vor diesem Hintergrund sollen sich die Beschuldigten zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt, spätestens aber im Sommer 2017, zu einer Vereinigung zusammengeschlossen haben, um innerhalb der sogenannten Reichsbürgerszene koordiniert agieren zu können. Ihr Ziel soll es sein, die bundesrepublikanische Ordnung durch eine an die organisatorische Struktur des deutschen Kaiserreiches angelehnte, neue staatliche Ordnung zu ersetzen. Dabei sollen die Beschuldigten auch in Betracht gezogen haben, nötigenfalls zielgerichtet Menschen zu töten. Nach den bisherigen Ermittlungen könnten sich die Beschuldigten zu diesem Zweck bereits Waffen beschafft haben.
Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Beschuldigten tatsächlich über Waffen verfügen. Vor diesem Hintergrund sind die GSG 9 und das MEK des Bundeskriminalamtes im Einsatz. Sie unterstützen die Beamten des Bundeskriminalamtes sowie der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg und Thüringen bei den heutigen Maßnahmen.
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Gera am 16. August 2017 Ermittlungen aufgenommen. Die Bundesanwaltschaft hat das dortige Verfahren am 24. Oktober 2017 übernommen und Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB) eingeleitet."
KONTEXT: Auch wenn der gegen Linksterror (neue "RAF") beharrlich NICHT wegen § 129 a StGB ermittelnde Generalbundesanwalt es in Abrede stellt - natürlich erfolgt diese Repression gegen rechtsanarchistische Wirrköpfe exakt im zeitlichen, juristischen, operationellen Umfeld der mutmaßlich inszenierten Anschläge von Münster und Cottbus; hier wird vom Merkel-Regime erkennbarst versucht einen neuen "NSU" nach bewährtem Strickmuster zu konstruieren‼️
#generalbundesanwalt #merkelregime #terror #terrorismus #repression #reichsbuerger #buntland #diktatur #widerstand
http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=764
Die Beschuldigten stehen in dem Verdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Darüber hinaus bestehen Anhaltspunkte für waffenrechtliche Verstöße.
Festnahmen sind bislang nicht erfolgt.
Die heutigen Durchsuchungsmaßnahmen stehen nicht im Zusammenhang mit der gestrigen Tat in Münster.
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen gehören die Beschuldigten der sogenannten Reichsbürgerszene an. Als solche identifizieren sich die Beschuldigten mit dem deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 und lehnen die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Vor diesem Hintergrund sollen sich die Beschuldigten zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt, spätestens aber im Sommer 2017, zu einer Vereinigung zusammengeschlossen haben, um innerhalb der sogenannten Reichsbürgerszene koordiniert agieren zu können. Ihr Ziel soll es sein, die bundesrepublikanische Ordnung durch eine an die organisatorische Struktur des deutschen Kaiserreiches angelehnte, neue staatliche Ordnung zu ersetzen. Dabei sollen die Beschuldigten auch in Betracht gezogen haben, nötigenfalls zielgerichtet Menschen zu töten. Nach den bisherigen Ermittlungen könnten sich die Beschuldigten zu diesem Zweck bereits Waffen beschafft haben.
Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Beschuldigten tatsächlich über Waffen verfügen. Vor diesem Hintergrund sind die GSG 9 und das MEK des Bundeskriminalamtes im Einsatz. Sie unterstützen die Beamten des Bundeskriminalamtes sowie der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg und Thüringen bei den heutigen Maßnahmen.
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Gera am 16. August 2017 Ermittlungen aufgenommen. Die Bundesanwaltschaft hat das dortige Verfahren am 24. Oktober 2017 übernommen und Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB) eingeleitet."
KONTEXT: Auch wenn der gegen Linksterror (neue "RAF") beharrlich NICHT wegen § 129 a StGB ermittelnde Generalbundesanwalt es in Abrede stellt - natürlich erfolgt diese Repression gegen rechtsanarchistische Wirrköpfe exakt im zeitlichen, juristischen, operationellen Umfeld der mutmaßlich inszenierten Anschläge von Münster und Cottbus; hier wird vom Merkel-Regime erkennbarst versucht einen neuen "NSU" nach bewährtem Strickmuster zu konstruieren‼️
#generalbundesanwalt #merkelregime #terror #terrorismus #repression #reichsbuerger #buntland #diktatur #widerstand
http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=764
www.generalbundesanwalt.de
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Pressemitteilung
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere…