#WIDERSTAND CHANNEL
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SCHARIA GILT IN BUNTLAND ☪️ Eine im Orient nach Scharia geschlossene Kinderehe müsse auch im ehemaligen Deutschland rechtsgültig sein, so die Auffassung der schrecklichen Juristen am Buntengerichtshof (BGH): "Der Bundesgerichtshof (BGH) hält es für unvereinbar mit dem Grundgesetz, dass nach ausländischem Recht geschlossene Ehen mit Partnern unter 16 Jahren in Deutschland automatisch unwirksam sind. Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat legte daher einen Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg nach einem Beschluss vom Freitag dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor und setzte das Verfahren aus. Der BGH-Senat sieht in dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen einen Verstoß gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes, darunter Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 6 (Ehe und Familie) (XII ZB 292/16)."
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https://amp.tagesspiegel.de/politik/karlsruhe-bgh-haelt-kinderehe-gesetz-fuer-verfassungswidrig/23761878.html