Forwarded from Friedemann Däblitz
Lesenswerte Pressemitteilung des VG Osnabrück zur Vorlage an das #Bundesverfassungsgericht:
„Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. (…) Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.“
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html
Meine Einordnung:
Das VG baut dem BVerfG (und vlt auch sich selbst) eine goldene Brücke. Man kann nun in den Augen der interessierten Öffentlichkeit so tun, als sei man „verarscht“ worden.
Indes: Die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung war immer schon in Frage zu stellen❗️
Die Gerichte schrieben - so auch das Bundesverfassungsgericht - ständig:
„Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung [des RKI, Anm. des Verfassers], die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.“
Dabei war mit der Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministers über das RKI die Missbrauchsgefahr bereits im Gesetz angelegt.
Hierzu schrieb ich in meinem Diskussionspapier „Lehren aus der Pandemie“ am 30. März 2024:
„§ 2 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes definiert das Robert Koch Institut als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Die Zuordnung zum Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums bringt die Befugnis des Ministers mit sich, das Verwaltungshandeln der beaufsichtigten Behörde zu lenken. Er ist es, der das „zweckmäßige Verwaltungshandeln“ bestimmen darf. Worauf sich die Zweckmäßigkeit zu beziehen hat, ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag der Behörde.
Im Falle des RKI sind dies epidemiologische Untersuchungen einschließlich der Erkennung und Bewertung von Risiken sowie der Dokumentation und Information – auch – der Öffentlichkeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 4 Abs. 4 BGA-NachfG).
Die Zweckmäßigen epidemiologischen Untersuchungen, die zweckmäßige Erkennung und die zweckmäßige Bewertung von Risiken, darf also (wenn er will) der Gesundheitsminister im Wege der Fachaufsicht (z.B. durch Weisungen) bestimmen. So ergibt sich das aus dem Gesetz.
Das Problem dabei: Das kann der Bundesminister doch gar nicht einschätzen. Gerade hieraus ergibt sich die Daseinsberechtigung des Instituts. Untersuchungen und Risikobewertung – das sind Aufgaben, die unvoreingenommen und redlich um Wissenschaftlichkeit bemüht ausgeübt werden müssen. Die Zuordnung des RKI zum Gesundheitsminister mit seinen Einflussmöglichkeiten steht dem entgegen.
Dies ist ein gesetzlicher Konstruktionsfehler, der auch von kritischen Stimmen aus dem „Wissenschaftsbetrieb“ so benannt wird.
Im diesem Konstruktionsfehler ist die Missbrauchsgefahr bereits angelegt.“ (🔗️️-> zum Diskussionspapier)
Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass das Pandemie-Narrativ zerstört werden muss. (X🔗) @RA_Friede
„Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. (…) Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.“
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html
Meine Einordnung:
Das VG baut dem BVerfG (und vlt auch sich selbst) eine goldene Brücke. Man kann nun in den Augen der interessierten Öffentlichkeit so tun, als sei man „verarscht“ worden.
Indes: Die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung war immer schon in Frage zu stellen❗️
Die Gerichte schrieben - so auch das Bundesverfassungsgericht - ständig:
„Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung [des RKI, Anm. des Verfassers], die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.“
Dabei war mit der Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministers über das RKI die Missbrauchsgefahr bereits im Gesetz angelegt.
Hierzu schrieb ich in meinem Diskussionspapier „Lehren aus der Pandemie“ am 30. März 2024:
„§ 2 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes definiert das Robert Koch Institut als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Die Zuordnung zum Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums bringt die Befugnis des Ministers mit sich, das Verwaltungshandeln der beaufsichtigten Behörde zu lenken. Er ist es, der das „zweckmäßige Verwaltungshandeln“ bestimmen darf. Worauf sich die Zweckmäßigkeit zu beziehen hat, ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag der Behörde.
Im Falle des RKI sind dies epidemiologische Untersuchungen einschließlich der Erkennung und Bewertung von Risiken sowie der Dokumentation und Information – auch – der Öffentlichkeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 4 Abs. 4 BGA-NachfG).
Die Zweckmäßigen epidemiologischen Untersuchungen, die zweckmäßige Erkennung und die zweckmäßige Bewertung von Risiken, darf also (wenn er will) der Gesundheitsminister im Wege der Fachaufsicht (z.B. durch Weisungen) bestimmen. So ergibt sich das aus dem Gesetz.
Das Problem dabei: Das kann der Bundesminister doch gar nicht einschätzen. Gerade hieraus ergibt sich die Daseinsberechtigung des Instituts. Untersuchungen und Risikobewertung – das sind Aufgaben, die unvoreingenommen und redlich um Wissenschaftlichkeit bemüht ausgeübt werden müssen. Die Zuordnung des RKI zum Gesundheitsminister mit seinen Einflussmöglichkeiten steht dem entgegen.
Dies ist ein gesetzlicher Konstruktionsfehler, der auch von kritischen Stimmen aus dem „Wissenschaftsbetrieb“ so benannt wird.
Im diesem Konstruktionsfehler ist die Missbrauchsgefahr bereits angelegt.“ (🔗️️-> zum Diskussionspapier)
Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass das Pandemie-Narrativ zerstört werden muss. (X🔗) @RA_Friede
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Friedemann Däblitz
Ganz Deutschland wartet auf die entschwärzten #RKI-Protokolle.
Damit das Thema solange nicht in Vergessenheit gerät, habe ich ein Diskussionspapier erstellt:
„Vier Lehren aus der „Pandemie“, für die es keine „Entschwärzung“ der #RKIFiles braucht“.
Damit…
Damit das Thema solange nicht in Vergessenheit gerät, habe ich ein Diskussionspapier erstellt:
„Vier Lehren aus der „Pandemie“, für die es keine „Entschwärzung“ der #RKIFiles braucht“.
Damit…
Forwarded from Satellit
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AfD-Politiker wirft Merz Missbrauch des Parlaments vor
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der #AfD-Fraktion, Bernd Baumann, hat sich sicher gezeigt, dass das #Bundesverfassungsgericht die Einberufung des alten Bundestags zur Lockerung der #Schuldenbremse stoppen werde. Dem Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich #Merz, wirft Baumann vor, er missbrauche das Parlament.
Abonniert @satellit_de!
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der #AfD-Fraktion, Bernd Baumann, hat sich sicher gezeigt, dass das #Bundesverfassungsgericht die Einberufung des alten Bundestags zur Lockerung der #Schuldenbremse stoppen werde. Dem Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich #Merz, wirft Baumann vor, er missbrauche das Parlament.
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