سُئل شيخ الإسلام ابن تيمية رحمه الله :
عن طعام الزواج وطعام العزاء وطعام الختان وطعام الولادة .
#فأجاب :
أما وليمة العرس فهي سنة ، والإجابة إليها مأمور بها وأما وليمة الموت فبدعة ، مكروه فعلها ، والإجابة إليها .
وأما وليمة الختان فهي جائزة : من شاء فعلها ، ومن شاء تركها. وكذلك وليمة الولادة إلا أن يكون قد عق عن الولد ؛
فإن العقيقة عنه سنة . والله أعلم .
Scheich al-Islam Ibn Taymiyyah, möge Allah ihm gnädig sein, wurde gefragt:
Über das Essen bei der Hochzeit, das Essen beim Beileid, das Essen bei der Beschneidung und das Essen bei der Geburt.
Er antwortete:
Was das Hochzeitsmahl (walimat al-'urs) betrifft, so ist es Sunna, und die Einladung dazu ist geboten. Was jedoch das Mahl beim Tod betrifft, so ist es eine Bidʿa (unerwünschte Neuerung), und es ist verpönt, es auszurichten und dazu einzuladen.
Was das Mahl bei der Beschneidung betrifft, so ist es erlaubt: Wer will, kann es ausrichten, und wer will, kann es unterlassen. Ebenso verhält es sich mit dem Mahl bei der Geburt, es sei denn, es wurde für das Kind geopfert (ʿAqiqa);
denn die ʿAqiqa für das Kind ist Sunna. Und Allah weiß es am besten.
Madschmuʿ al-Fatawa, Band 32
عن طعام الزواج وطعام العزاء وطعام الختان وطعام الولادة .
#فأجاب :
أما وليمة العرس فهي سنة ، والإجابة إليها مأمور بها وأما وليمة الموت فبدعة ، مكروه فعلها ، والإجابة إليها .
وأما وليمة الختان فهي جائزة : من شاء فعلها ، ومن شاء تركها. وكذلك وليمة الولادة إلا أن يكون قد عق عن الولد ؛
فإن العقيقة عنه سنة . والله أعلم .
Scheich al-Islam Ibn Taymiyyah, möge Allah ihm gnädig sein, wurde gefragt:
Über das Essen bei der Hochzeit, das Essen beim Beileid, das Essen bei der Beschneidung und das Essen bei der Geburt.
Er antwortete:
Was das Hochzeitsmahl (walimat al-'urs) betrifft, so ist es Sunna, und die Einladung dazu ist geboten. Was jedoch das Mahl beim Tod betrifft, so ist es eine Bidʿa (unerwünschte Neuerung), und es ist verpönt, es auszurichten und dazu einzuladen.
Was das Mahl bei der Beschneidung betrifft, so ist es erlaubt: Wer will, kann es ausrichten, und wer will, kann es unterlassen. Ebenso verhält es sich mit dem Mahl bei der Geburt, es sei denn, es wurde für das Kind geopfert (ʿAqiqa);
denn die ʿAqiqa für das Kind ist Sunna. Und Allah weiß es am besten.
Madschmuʿ al-Fatawa, Band 32
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