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Aufgedeckt: So wurde Baerbock zur Schleuserin der Nation💥
NGO-Aktivisten haben Afghanen gefälschte Dokumente besorgt und ihnen dabei geholfen, „abweichende Angaben im Visumverfahren zu machen“, um in Deutschland aufgenommen zu werden. Bei Befragungen durch Botschaftsmitarbeiter sollten sie notfalls lügen. Das geht aus Dokumenten hervor, die dem Spiegel vorliegen. Interne Chats dokumentieren haarsträubende Betrugsversuche.
So wird beispielsweise über einen Fall berichtet, bei dem ein Berliner Aktivist von einem Afghanen kontaktiert wurde, der um Einsicht in seine Akte bat. Der Grund: Dem Mann war offenbar nicht bekannt, welche Geschichte darin stand. Er fragte, was er denn nun sei: „Trans oder schwul“? Nur zwei Minuten später schickte der NGO-Mitarbeiter ihm die Akte. Der entsprechende Aktivist soll mehrmals so vorgegangen sein. Auch der Fall eines homosexuellen Afghanen ist in den Chat-Nachrichten gelistet. Der Mann war von einem NGO-Mitarbeiter zum Lügen animiert worden: Er solle erzählen, dass er seinen Pass verloren habe.
Einmal wurde ein Rollentausch vorgeschlagen. Der NGO-Mitarbeiter bot an, deutschen Behörden einfach einen Mann als angeblichen Partner des Afghanen als Hauptantragsteller eintragen zu lassen, der für das Programm qualifiziert war. Der Betrug ging auf, der Afghane bedankte sich mit Herzchen und Küsschen bei dem Aktivisten. Vertrauliche Dokumente und Angaben von Insidern belegen laut Spiegel, dass „es offenbar einen erheblichen Anteil an Personen“ gebe, „die sich die Einreise nach Deutschland ermogeln konnten.“ Grund für die Betrugsanfälligkeit ist folgende Regelung: Die NGOs wählen die (angeblich) gefährdeten Personen aus, denen das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesinnenministerium (BMI) danach eine vorläufige Aufnahmezusage für die Einreise nach Deutschland geben.
Der Spiegel berichtet über weitere abenteuerliche Fälle, die in den Sicherheitsbehörden die Runde machten, beispielsweise den eines siebenjährigen Mädchens, das laut eingereichten Unterlagen drei Kinder hatte; identische Fotos von Leichen oder Gefolterten wurden als Belege genutzt, um die Verfolgung verschiedener Personen zu belegen; vermeintliche Homosexuelle, die bei Fragen zu ihrer schwulen Neigung dem Botschaftspersonal an die Gurgel wollten. Mutmaßliche Pakistaner, die mit neuen afghanischen Ausweisen als Gefährdete auftraten. Das sind nur einige Beispiele, in denen der Betrug aufflog.
E-Mails aus dem Auswärtigen Amt unter Ex-Ministerin Annalena Baerbock, die bereits im vergangenen Jahr an die Öffentlichkeit gerieten, zeigen, dass im Ministerium lange auf oberflächliche Prüfungen bei Aufnahmeprogrammen gedrängt wurde, um möglichst viele Afghanen einzufliegen, während Sicherheitsaspekte vernachlässigt wurden. Berliner Ermittler sprechen laut Spiegel-Recherche von „staatlich legalisierten Schleusungen“ und kritisieren die „jahrelang fahrlässige Rolle“ des Ministeriums.
Anfang 2023 berichtete Cicero, dass auf den Visa-Listen nicht nur Afghanen mit zweifelhaftem Minderheitenstatus, sondern auch Islamisten und stockkonservative Gelehrte, darunter Scharia-Richter aus Koranschulen, standen. Die deutsche Botschaft in Islamabad schlug Alarm, da diese Personen, etwa 900 inklusive Angehöriger, teils radikalen islamistischen Gruppen nahestehen könnten und ihre Aufnahme die deutsche Rechtsordnung gefährde. Wie viele Aufnahmezusagen zurückgenommen wurden, ist unklar.
Wolfgang Kubicki, stellvertretender Vorsitzender der FDP, forderte am Dienstag auf X Konsequenzen für die ehemalige Außenministerin: „Frau Baerbock und ihre grüne Außenpolitik führten zu dem, was ein Sicherheitsbeamter „staatlich legalisierte Schleusung“ nannte. Ein Sicherheitsrisiko für das Land und ein triftiger Grund für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.“
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NGO-Aktivisten haben Afghanen gefälschte Dokumente besorgt und ihnen dabei geholfen, „abweichende Angaben im Visumverfahren zu machen“, um in Deutschland aufgenommen zu werden. Bei Befragungen durch Botschaftsmitarbeiter sollten sie notfalls lügen. Das geht aus Dokumenten hervor, die dem Spiegel vorliegen. Interne Chats dokumentieren haarsträubende Betrugsversuche.
So wird beispielsweise über einen Fall berichtet, bei dem ein Berliner Aktivist von einem Afghanen kontaktiert wurde, der um Einsicht in seine Akte bat. Der Grund: Dem Mann war offenbar nicht bekannt, welche Geschichte darin stand. Er fragte, was er denn nun sei: „Trans oder schwul“? Nur zwei Minuten später schickte der NGO-Mitarbeiter ihm die Akte. Der entsprechende Aktivist soll mehrmals so vorgegangen sein. Auch der Fall eines homosexuellen Afghanen ist in den Chat-Nachrichten gelistet. Der Mann war von einem NGO-Mitarbeiter zum Lügen animiert worden: Er solle erzählen, dass er seinen Pass verloren habe.
Einmal wurde ein Rollentausch vorgeschlagen. Der NGO-Mitarbeiter bot an, deutschen Behörden einfach einen Mann als angeblichen Partner des Afghanen als Hauptantragsteller eintragen zu lassen, der für das Programm qualifiziert war. Der Betrug ging auf, der Afghane bedankte sich mit Herzchen und Küsschen bei dem Aktivisten. Vertrauliche Dokumente und Angaben von Insidern belegen laut Spiegel, dass „es offenbar einen erheblichen Anteil an Personen“ gebe, „die sich die Einreise nach Deutschland ermogeln konnten.“ Grund für die Betrugsanfälligkeit ist folgende Regelung: Die NGOs wählen die (angeblich) gefährdeten Personen aus, denen das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesinnenministerium (BMI) danach eine vorläufige Aufnahmezusage für die Einreise nach Deutschland geben.
Der Spiegel berichtet über weitere abenteuerliche Fälle, die in den Sicherheitsbehörden die Runde machten, beispielsweise den eines siebenjährigen Mädchens, das laut eingereichten Unterlagen drei Kinder hatte; identische Fotos von Leichen oder Gefolterten wurden als Belege genutzt, um die Verfolgung verschiedener Personen zu belegen; vermeintliche Homosexuelle, die bei Fragen zu ihrer schwulen Neigung dem Botschaftspersonal an die Gurgel wollten. Mutmaßliche Pakistaner, die mit neuen afghanischen Ausweisen als Gefährdete auftraten. Das sind nur einige Beispiele, in denen der Betrug aufflog.
E-Mails aus dem Auswärtigen Amt unter Ex-Ministerin Annalena Baerbock, die bereits im vergangenen Jahr an die Öffentlichkeit gerieten, zeigen, dass im Ministerium lange auf oberflächliche Prüfungen bei Aufnahmeprogrammen gedrängt wurde, um möglichst viele Afghanen einzufliegen, während Sicherheitsaspekte vernachlässigt wurden. Berliner Ermittler sprechen laut Spiegel-Recherche von „staatlich legalisierten Schleusungen“ und kritisieren die „jahrelang fahrlässige Rolle“ des Ministeriums.
Anfang 2023 berichtete Cicero, dass auf den Visa-Listen nicht nur Afghanen mit zweifelhaftem Minderheitenstatus, sondern auch Islamisten und stockkonservative Gelehrte, darunter Scharia-Richter aus Koranschulen, standen. Die deutsche Botschaft in Islamabad schlug Alarm, da diese Personen, etwa 900 inklusive Angehöriger, teils radikalen islamistischen Gruppen nahestehen könnten und ihre Aufnahme die deutsche Rechtsordnung gefährde. Wie viele Aufnahmezusagen zurückgenommen wurden, ist unklar.
Wolfgang Kubicki, stellvertretender Vorsitzender der FDP, forderte am Dienstag auf X Konsequenzen für die ehemalige Außenministerin: „Frau Baerbock und ihre grüne Außenpolitik führten zu dem, was ein Sicherheitsbeamter „staatlich legalisierte Schleusung“ nannte. Ein Sicherheitsrisiko für das Land und ein triftiger Grund für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.“
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Keine Neuauszählung: BSW scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit zwei weiteren Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das BSW hatte unter anderem eine Neuauszählung der Bundestagswahl vom Februar sowie eine Änderung der Stimmzettelgestaltung gefordert. Es sah sich in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Die Kläger argumentierten, dass es keinen Rechtsbehelf gebe, mit dem bei einem knappen Verfehlen der Fünfprozenthürde und Zweifeln am Wahlergebnis eine unmittelbare Nachzählung der Stimmen verlangt werden könne. Bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag hatte das BSW laut endgültigem Ergebnis 4,981 Prozent der gültigen Zweitstimmen erzielt und damit den Einzug in das Parlament knapp verfehlt. Nach eigenen Angaben fehlten bundesweit etwa 9.500 Stimmen. Zudem bemängelte die Partei die gesetzliche Regelung zur Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel.
Beide Organklagen (2 BvE 6/25 und 2 BvE 9/25) verwarf das Gericht mit dem Hinweis, die Anträge seien nicht ausreichend begründet und daher unzulässig. Die Richter stellten fest, das BSW habe nicht hinreichend dargelegt, inwiefern das Unterlassen eines speziellen Rechtsbehelfs zur Wahlanfechtung eine konkrete Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte darstelle. Für gesetzgeberisches Unterlassen im Wahlrecht gelte ein weiter Gestaltungsspielraum. Die Antragstellerin habe nicht erklärt, warum dieser im vorliegenden Fall verengt sein solle.
Auch das Vorbringen vermeintlicher Auszählungsfehler sei im Kontext eines Wahlprüfungsverfahrens zu behandeln, nicht jedoch durch eine Organklage. Das Bundesverfassungsgericht wies zudem darauf hin, dass ein langwieriges Verfahren gegen die Gültigkeit der Wahl nicht ausgeschlossen sei, solange es vom Bundestag in angemessener Zeit behandelt werde.
In der zweiten Klage kritisierte das BSW die aus seiner Sicht benachteiligende Gestaltung der Stimmzettel. Die Partei habe nicht ausreichend begründet, warum die bestehende Regelung nach Paragraph 30 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes gegen das Gebot der Chancengleichheit verstoße. Nach geltendem Recht werden Parteien, die bereits im Bundestag vertreten sind, in der Reihenfolge ihrer Zweitstimmenzahl gelistet. Nur nicht vertretene Parteien folgen in alphabetischer Reihenfolge. Die Argumentation des BSW, hier werde eine sachwidrige Gleichbehandlung mit Kleinstparteien vorgenommen, überzeugte die Richter nicht.
Bereits im März hatte das Gericht einen Eilantrag des BSW zur vorläufigen Neuauszählung abgelehnt. Damals hatte die Partei erreichen wollen, dass die Stimmen noch vor der offiziellen Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses erneut geprüft werden. Auch dieses Begehren blieb erfolglos. Die Partei war im Januar 2024 gegründet worden. Zehn ehemalige Bundestagsabgeordnete der Linkspartei gehören ihr an. Bei der Bundestagswahl verfehlte sie knapp den Einzug, erzielte jedoch bei der Europawahl sowie bei mehreren Landtagswahlen Ergebnisse über fünf Prozent.
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Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit zwei weiteren Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das BSW hatte unter anderem eine Neuauszählung der Bundestagswahl vom Februar sowie eine Änderung der Stimmzettelgestaltung gefordert. Es sah sich in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Die Kläger argumentierten, dass es keinen Rechtsbehelf gebe, mit dem bei einem knappen Verfehlen der Fünfprozenthürde und Zweifeln am Wahlergebnis eine unmittelbare Nachzählung der Stimmen verlangt werden könne. Bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag hatte das BSW laut endgültigem Ergebnis 4,981 Prozent der gültigen Zweitstimmen erzielt und damit den Einzug in das Parlament knapp verfehlt. Nach eigenen Angaben fehlten bundesweit etwa 9.500 Stimmen. Zudem bemängelte die Partei die gesetzliche Regelung zur Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel.
Beide Organklagen (2 BvE 6/25 und 2 BvE 9/25) verwarf das Gericht mit dem Hinweis, die Anträge seien nicht ausreichend begründet und daher unzulässig. Die Richter stellten fest, das BSW habe nicht hinreichend dargelegt, inwiefern das Unterlassen eines speziellen Rechtsbehelfs zur Wahlanfechtung eine konkrete Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte darstelle. Für gesetzgeberisches Unterlassen im Wahlrecht gelte ein weiter Gestaltungsspielraum. Die Antragstellerin habe nicht erklärt, warum dieser im vorliegenden Fall verengt sein solle.
Auch das Vorbringen vermeintlicher Auszählungsfehler sei im Kontext eines Wahlprüfungsverfahrens zu behandeln, nicht jedoch durch eine Organklage. Das Bundesverfassungsgericht wies zudem darauf hin, dass ein langwieriges Verfahren gegen die Gültigkeit der Wahl nicht ausgeschlossen sei, solange es vom Bundestag in angemessener Zeit behandelt werde.
In der zweiten Klage kritisierte das BSW die aus seiner Sicht benachteiligende Gestaltung der Stimmzettel. Die Partei habe nicht ausreichend begründet, warum die bestehende Regelung nach Paragraph 30 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes gegen das Gebot der Chancengleichheit verstoße. Nach geltendem Recht werden Parteien, die bereits im Bundestag vertreten sind, in der Reihenfolge ihrer Zweitstimmenzahl gelistet. Nur nicht vertretene Parteien folgen in alphabetischer Reihenfolge. Die Argumentation des BSW, hier werde eine sachwidrige Gleichbehandlung mit Kleinstparteien vorgenommen, überzeugte die Richter nicht.
Bereits im März hatte das Gericht einen Eilantrag des BSW zur vorläufigen Neuauszählung abgelehnt. Damals hatte die Partei erreichen wollen, dass die Stimmen noch vor der offiziellen Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses erneut geprüft werden. Auch dieses Begehren blieb erfolglos. Die Partei war im Januar 2024 gegründet worden. Zehn ehemalige Bundestagsabgeordnete der Linkspartei gehören ihr an. Bei der Bundestagswahl verfehlte sie knapp den Einzug, erzielte jedoch bei der Europawahl sowie bei mehreren Landtagswahlen Ergebnisse über fünf Prozent.
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BRD-Regime plant Alkohol- und Grillverbot bei Sportveranstaltungen im Sommer🤡
Das Bundesgesundheitsministerium hat vor Alkoholkonsum und Grillen bei Sportveranstaltungen im Sommer gewarnt. Dies geht aus dem von der Behörde erarbeiteten „Musterhitzeschutzplan für den organisierten Sport“ hervor. An dem Papier arbeiteten der Deutsche Olympische Sportbund, die „Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit“ sowie das Universitätsklinikum Mannheim mit.
„Jedes Jahr sterben Vorerkrankte, ältere Menschen, aber auch Sportler oder Menschen, die draußen arbeiten, wenn die Temperaturen Rekorde brechen. Darauf müssen wir uns einstellen“, zitierte die Neue Osnabrücker Zeitung Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Wie bereits im Hitzeschutzplan des vergangenen Jahres sei auch dieses Jahr bei Sportveranstaltungen im Sommer „auf Ausschank von alkoholischen, stark zuckerhaltigen, koffein- oder taurinhaltigen Getränken zu verzichten“. Neu ist die Empfehlung, bei der Bewirtung „offenes Feuer / Grill (zu) vermeiden“. Begründet wird die Forderung nicht.
Zu Beginn des Maßnahmenkatalogs wird eindringlich vor den Auswirkungen des Klimawandels und der damit einhergehenden Gefahr für Sportler gewarnt. „Egal ob Sport im Freien oder in der Halle: Jede Sportart, jeder Verband und jeder Verein wird künftig mit den Auswirkungen des Klimawandels konfrontiert sein“, heißt es in dem 14seitigen Papier. Die Empfehlung stelle daher „eine gesundheitsspezifische Maßnahme zur Klimaanpassung dar“. Ferner sollten Sportvereine bei der „Reduktion von Treibhausgasen im Betrieb der Sportstätten mitdenken (‘Klimaschutz ist Gesundheitsschutz’)“.
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Das Bundesgesundheitsministerium hat vor Alkoholkonsum und Grillen bei Sportveranstaltungen im Sommer gewarnt. Dies geht aus dem von der Behörde erarbeiteten „Musterhitzeschutzplan für den organisierten Sport“ hervor. An dem Papier arbeiteten der Deutsche Olympische Sportbund, die „Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit“ sowie das Universitätsklinikum Mannheim mit.
„Jedes Jahr sterben Vorerkrankte, ältere Menschen, aber auch Sportler oder Menschen, die draußen arbeiten, wenn die Temperaturen Rekorde brechen. Darauf müssen wir uns einstellen“, zitierte die Neue Osnabrücker Zeitung Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Wie bereits im Hitzeschutzplan des vergangenen Jahres sei auch dieses Jahr bei Sportveranstaltungen im Sommer „auf Ausschank von alkoholischen, stark zuckerhaltigen, koffein- oder taurinhaltigen Getränken zu verzichten“. Neu ist die Empfehlung, bei der Bewirtung „offenes Feuer / Grill (zu) vermeiden“. Begründet wird die Forderung nicht.
Zu Beginn des Maßnahmenkatalogs wird eindringlich vor den Auswirkungen des Klimawandels und der damit einhergehenden Gefahr für Sportler gewarnt. „Egal ob Sport im Freien oder in der Halle: Jede Sportart, jeder Verband und jeder Verein wird künftig mit den Auswirkungen des Klimawandels konfrontiert sein“, heißt es in dem 14seitigen Papier. Die Empfehlung stelle daher „eine gesundheitsspezifische Maßnahme zur Klimaanpassung dar“. Ferner sollten Sportvereine bei der „Reduktion von Treibhausgasen im Betrieb der Sportstätten mitdenken (‘Klimaschutz ist Gesundheitsschutz’)“.
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Vitamin C verschweißt Eiweiß und andere Substanzen zu Kollagenfasern und kräftigt so das Bindegewebe. Kollagen sorgt für die Elastizität von Haut, Bändern, Sehnen und Blutgefäßen, sowie für die Festigkeit von Zähnen und Knochen. Narbengewebe besteht ebenfalls aus Kollagen, weshalb Vitamin C auch für die Wundheilung bedeutend ist.
Insbesondere bei chronisch kranken Menschen ist die Wundheilung oft gestört bzw. benötigt deutlich mehr Zeit als bei Gesunden. Deshalb raten Experten chronisch Kranken zur zusätzlichen Einnahme von hochqualitativen Vitamin C aus natürlichen Quellen. Durch die tägliche Nahrungsaufnahme ist es nahezu unmöglich, genügend Vitamin C zuzuführen. Deshalb wird durch diesen Mangel oft das gesundheitliche Problem noch verstärkt. Synthetische Ascorbinsäure wird häufig als Vitamin C bezeichnet, ist aber nicht natürlichen Ursprungs und für den menschlichen Körper kaum verwertbar.
Natürliches Vitamin C: https://bit.ly/3gDHpFP
Insbesondere bei chronisch kranken Menschen ist die Wundheilung oft gestört bzw. benötigt deutlich mehr Zeit als bei Gesunden. Deshalb raten Experten chronisch Kranken zur zusätzlichen Einnahme von hochqualitativen Vitamin C aus natürlichen Quellen. Durch die tägliche Nahrungsaufnahme ist es nahezu unmöglich, genügend Vitamin C zuzuführen. Deshalb wird durch diesen Mangel oft das gesundheitliche Problem noch verstärkt. Synthetische Ascorbinsäure wird häufig als Vitamin C bezeichnet, ist aber nicht natürlichen Ursprungs und für den menschlichen Körper kaum verwertbar.
Natürliches Vitamin C: https://bit.ly/3gDHpFP
Media is too big
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Die größten Probleme im besten Deutschland aller Zeiten: Aufblasbare Gummiboote müssen klar erkennbar mit einem Namen gekennzeichnet sein. Ist das nicht der Fall, ist die Polizei sofort zur Stelle, um für Recht und Ordnung zu sorgen. Und währenddessen wird irgendwo in Deutschland schon der nächste Mensch von einem Illegalen abgestochen. Man muss eben Prioritäten setzen.
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Bei Björn Höcke hätte eine solche Handbewegung schon zur Aufhebung der Immunität und zur Einleitung von Strafverfahren geführt. Im besten Deutschland aller Zeiten kommt es nicht darauf an, was getan wird, sondern WER es tut. Friedrich Merz hat wegen eines möglichen Hitlergrußes keinerlei Strafverfolgung zu fürchten, schließlich gehört er zum System.
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Die Grünen bilden eine Allianz mit den extremistischen Gewalttätern der Antifa. Abgrenzung? Fehlanzeige.
Grünen-Politiker äußern öffentlich ihren Hass auf Deutschland und marschieren hinter Parolen wie "Deutschland verrecke!" DAS wäre in einem normalen Land ein Fall für den Verfassungsschutz!
Prof. Dr. Jörg Meuthen (AfD) konfrontiert die ehemalige DDR-Küchenhilfe Kathrin Göring-Eckhardt mit diesen Tatsachen und diese bekommt beinahe Schnappatmung🔥
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Grünen-Politiker äußern öffentlich ihren Hass auf Deutschland und marschieren hinter Parolen wie "Deutschland verrecke!" DAS wäre in einem normalen Land ein Fall für den Verfassungsschutz!
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Die AfD hat erstmals mehr Stammwähler als die Union. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa hervor. Demnach gaben 20 Prozent der Befragten an, die AfD „sicher“ wählen zu wollen. Für die CDU und CSU äußerten sich 19 Prozent entsprechend. Damit überholt die AfD die Union erstmals in der Kategorie der festen Wählerbindung. Die SPD kann mit elf Prozent sicherer Wähler rechnen, Grüne und Linkspartei kommen auf acht beziehungsweise sechs Prozent. Die Kernwählerschaft des BSW liegt bei drei und die der FDP bei zwei Prozent.
Noch deutlicher zeigt sich die Stärke der AfD beim maximalen Wählerpotential. Die AfD könnte demnach auf bis zu 32,5 Prozent der Stimmen kommen – die Unionsparteien liegen mit 44,5 Prozent vorne. Das maximale Potential der SPD wird mit 39 Prozent beziffert, das der Grünen mit 26,5 Prozent. Das niedrigste Potential hat das Bündnis Sahra Wagenknecht mit maximal 16 Prozent. Die FDP könnte bis zu 17 Prozent der Stimmen erreichen.
Bei der sogenannten Sonntagsfrage liegt die Union mit 26,5 Prozent weiterhin an der Spitze, knapp vor der AfD mit 24,5 Prozent. Die SPD erreicht 16 Prozent, Grüne und Linke kommen jeweils auf 10,5 Prozent. Das Bündnis Sahra Wagenknecht, die FDP und sonstige Parteien liegen jeweils bei vier Prozent. Während die CDU/CSU um 0,5 Prozentpunkte zulegen konnte, verlor die AfD gegenüber der Vorwoche 0,5 Punkte – dennoch bleibt der Abstand zur Union gering.
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Noch deutlicher zeigt sich die Stärke der AfD beim maximalen Wählerpotential. Die AfD könnte demnach auf bis zu 32,5 Prozent der Stimmen kommen – die Unionsparteien liegen mit 44,5 Prozent vorne. Das maximale Potential der SPD wird mit 39 Prozent beziffert, das der Grünen mit 26,5 Prozent. Das niedrigste Potential hat das Bündnis Sahra Wagenknecht mit maximal 16 Prozent. Die FDP könnte bis zu 17 Prozent der Stimmen erreichen.
Bei der sogenannten Sonntagsfrage liegt die Union mit 26,5 Prozent weiterhin an der Spitze, knapp vor der AfD mit 24,5 Prozent. Die SPD erreicht 16 Prozent, Grüne und Linke kommen jeweils auf 10,5 Prozent. Das Bündnis Sahra Wagenknecht, die FDP und sonstige Parteien liegen jeweils bei vier Prozent. Während die CDU/CSU um 0,5 Prozentpunkte zulegen konnte, verlor die AfD gegenüber der Vorwoche 0,5 Punkte – dennoch bleibt der Abstand zur Union gering.
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Kriminelle, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern? Klingt stark nach Bundestag, finden Sie nicht auch? 😉
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Orbán: Brüssel will, dass die Ukraine weiterkämpft
Es ist offensichtlich, dass Brüssel an der Fortsetzung des Konflikts in der Ukraine interessiert ist, erklärt der ungarische Regierungschef Viktor Orbán. Trotz der Bemühungen von US-Präsident Donald Trump steuere Europa leider immer weiter auf eine Eskalation zu, meint er in einer auf Facebook veröffentlichten Videobotschaft. Und er fügt hinzu: "Die Brüsseler Bürokraten unterstützen die US-amerikanischen Friedenspläne nicht. Sie haben entschieden, dass die Ukraine den Krieg fortsetzen muss." Ungarn hingegen unterstütze die Friedensbemühungen Washingtons, betont Orbán. Ihm zufolge müsse Budapest sich darauf einstellen, dass Brüssel alles tun werde, um Ungarn "mit aller Kraft in die kriegsfreundliche europäische Koalition hineinzuziehen."
In diesem Zusammenhang fordert Orbán dazu auf, darauf vorbereitet zu sein, dass die Geheimdienstoperationen gegen Ungarn und die aus dem Ausland finanzierten Verleumdungskampagnen an Fahrt gewinnen. "Wir müssen darauf vorbereitet sein, dass sich der Krieg mit all seinen Folgen für die Sicherheit und die Wirtschaft in die Länge zieht", meint der Politiker. "Wir müssen darauf vorbereitet sein, dass Ungarn mit doppelter Kraft angegriffen wird, denn Ungarn ist ein Verbündeter von Präsident Trump und Ungarn will Frieden, nicht eine Fortsetzung des Krieges", so der Politiker weiter.
In einer Erklärung vom Montag verkündete der ungarische Regierungschef, das Land müsse "auf der Seite des Friedens bleiben, auch wenn die Streitigkeiten mit Brüssel größer werden." Die Europäische Union rief er dazu auf, die Notwendigkeit zu akzeptieren, sich dem US-amerikanischen Ansatz zur Lösung des Ukraine-Konflikts anzuschließen. Es habe keinen Sinn, getrennte Wege zu gehen, so Orbán. Der ungarische Außenminister Péter Szijjártó hatte zuvor die europäischen Politiker ebenfalls aufgefordert, die Friedenslösung nicht zu behindern.
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Es ist offensichtlich, dass Brüssel an der Fortsetzung des Konflikts in der Ukraine interessiert ist, erklärt der ungarische Regierungschef Viktor Orbán. Trotz der Bemühungen von US-Präsident Donald Trump steuere Europa leider immer weiter auf eine Eskalation zu, meint er in einer auf Facebook veröffentlichten Videobotschaft. Und er fügt hinzu: "Die Brüsseler Bürokraten unterstützen die US-amerikanischen Friedenspläne nicht. Sie haben entschieden, dass die Ukraine den Krieg fortsetzen muss." Ungarn hingegen unterstütze die Friedensbemühungen Washingtons, betont Orbán. Ihm zufolge müsse Budapest sich darauf einstellen, dass Brüssel alles tun werde, um Ungarn "mit aller Kraft in die kriegsfreundliche europäische Koalition hineinzuziehen."
In diesem Zusammenhang fordert Orbán dazu auf, darauf vorbereitet zu sein, dass die Geheimdienstoperationen gegen Ungarn und die aus dem Ausland finanzierten Verleumdungskampagnen an Fahrt gewinnen. "Wir müssen darauf vorbereitet sein, dass sich der Krieg mit all seinen Folgen für die Sicherheit und die Wirtschaft in die Länge zieht", meint der Politiker. "Wir müssen darauf vorbereitet sein, dass Ungarn mit doppelter Kraft angegriffen wird, denn Ungarn ist ein Verbündeter von Präsident Trump und Ungarn will Frieden, nicht eine Fortsetzung des Krieges", so der Politiker weiter.
In einer Erklärung vom Montag verkündete der ungarische Regierungschef, das Land müsse "auf der Seite des Friedens bleiben, auch wenn die Streitigkeiten mit Brüssel größer werden." Die Europäische Union rief er dazu auf, die Notwendigkeit zu akzeptieren, sich dem US-amerikanischen Ansatz zur Lösung des Ukraine-Konflikts anzuschließen. Es habe keinen Sinn, getrennte Wege zu gehen, so Orbán. Der ungarische Außenminister Péter Szijjártó hatte zuvor die europäischen Politiker ebenfalls aufgefordert, die Friedenslösung nicht zu behindern.
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Bundesnetzagentur stellt drei neue „Trusted Flagger“ vor
Die Bundesnetzagentur hat am Montag drei weitere Organisationen als sogenannte „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ („Trusted Flagger“) nach dem europäischen Digital Services Act (DSA) benannt. Dabei handelt es sich um den Bundesverband Onlinehandel e. V., die HateAid gGmbH sowie den Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., wie die Behörde mitteilte.
Diese Organisationen seien ab sofort berechtigt, vermeintlich rechtswidrige Inhalte auf besonders großen Online-Plattformen mit Vorrang zu melden. Die Benennung erfolgte auf Grundlage eines Antragsverfahrens bei der Bundesnetzagentur. Bisher war lediglich die Meldestelle „REspect!“ der Stiftung zur Förderung der Jugend in Baden-Württemberg von der Bundesnetzagentur als „Trusted Flagger“ anerkannt.
Die HateAid gGmbH, die aus der extrem linken Kampagnenplattform „Campact“ hervorgegangen ist, zeigte sich erfreut über ihre Zertifizierung als „Trusted Flagger“. Ein Sprecher der Firma betonte, dass sie bereits seit 2020 als „Trusted Flagger“ bei YouTube tätig sei und nun auch offiziell von der Bundesnetzagentur anerkannt wurde. Die Organisation sieht sich als „vertrauensvolle Brücke zwischen Betroffenen und Plattformen“ und betont die Bedeutung ihrer Rolle im Kampf gegen digitale Gewalt. HateAid betonte, dass sie keine Inhalte selbst löschen könne, sondern lediglich Hinweise auf potentiell rechtswidrige Inhalte gebe. Die Entscheidung über eine Entfernung liege weiterhin bei den Plattformen.
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Diese Organisationen seien ab sofort berechtigt, vermeintlich rechtswidrige Inhalte auf besonders großen Online-Plattformen mit Vorrang zu melden. Die Benennung erfolgte auf Grundlage eines Antragsverfahrens bei der Bundesnetzagentur. Bisher war lediglich die Meldestelle „REspect!“ der Stiftung zur Förderung der Jugend in Baden-Württemberg von der Bundesnetzagentur als „Trusted Flagger“ anerkannt.
Die HateAid gGmbH, die aus der extrem linken Kampagnenplattform „Campact“ hervorgegangen ist, zeigte sich erfreut über ihre Zertifizierung als „Trusted Flagger“. Ein Sprecher der Firma betonte, dass sie bereits seit 2020 als „Trusted Flagger“ bei YouTube tätig sei und nun auch offiziell von der Bundesnetzagentur anerkannt wurde. Die Organisation sieht sich als „vertrauensvolle Brücke zwischen Betroffenen und Plattformen“ und betont die Bedeutung ihrer Rolle im Kampf gegen digitale Gewalt. HateAid betonte, dass sie keine Inhalte selbst löschen könne, sondern lediglich Hinweise auf potentiell rechtswidrige Inhalte gebe. Die Entscheidung über eine Entfernung liege weiterhin bei den Plattformen.
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Die Grüne Jugend hat eine revolutionäre Idee, um die Inflation aufzuhalten: Einfach die Preise senken.
Da zerbrechen sich seit Jahrzehnten Millionen Wissenschaftler weltweit den Kopf darüber, wie man eine Inflation verhindern oder aufhalten kann und dabei ist es so einfach🤣
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OceanWash ist das erste Waschmittel, das in einer umweltfreundlichen Verpackung aus recyclebarem Karton direkt zu dir nach Hause kommt und für weniger Meeresplastik sorgt. Denn für jede verkaufte OceanWash-Packung entfernt der Hersteller mit seinem Partner rePurpose Global 1kg Plastikmüll aus unseren Ozeanen✅ OceanWash ist ein Vollwaschmittel in Form von Blättern, frei von schädlichem Plastik oder unnötiger Chemie.
OceanWash löst sich bei Kontakt mit Wasser vollständig auf und entfernt dank seiner enzymatischen Formel auch hartnäckige Flecken aus weißer, bunter und schwarzer Wäsche. Einfach die Wäsche in die Waschtrommel legen, OceanWash Waschmittelblatt hinzugeben und den gewünschten Waschgang starten.
Je nach Bestellmenge kostet ein Waschgang gerade einmal 0,11 Euro. Und jeder kann ganz einfach mithelfen, unsere Meere vom Plastikmüll zu befreien. Ein super Konzept, was unterstützenswert ist!
Bitte teilen 🙏🏻
Zum Produkt: https://bit.ly/3MFO2tP
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Je nach Bestellmenge kostet ein Waschgang gerade einmal 0,11 Euro. Und jeder kann ganz einfach mithelfen, unsere Meere vom Plastikmüll zu befreien. Ein super Konzept, was unterstützenswert ist!
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Aufgedeckt: Richter, der Zurückweisungen von Illegalen stoppte, ist Linksextremist💥
Der Berliner Verwaltungsrichter Florian von Alemann war Mitglied der damals vom Verfassungsschutz beobachten linksextremistischen Organisation „JungdemokratInnen/Junge Linke“. Das berichtet Nius. Das Portal hat einen Artikel des Mannes in der linken studentischen Jura-Zeitschrift Forum Recht aus dem Jahr 2000 entdeckt. In der Autorenbeschreibung wird die Mitgliedschaft des Juristen in der marxistischen Gruppe angegeben.
Von Alemann hatte die Zurückweisungen der drei Somalier, die über die deutsch-polnische Grenze nach Deutschland eingereist waren, im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichtes wird von Grünen und Linken als Beleg dafür herangeführt, dass die neue Migrationspolitik von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeblich gegen geltendes Recht verstoße. Allerdings handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die noch nicht einmal im Hauptsacheverfahren entschieden ist.
Bemerkenswert ist auch, wie der Fall, der von der linken Organisation „Pro Asyl“ vor Gericht gebracht wurde, überhaupt auf dem Schreibtisch von Alemanns landen konnte, der laut anderer Berichte heute Mitglied der Grünen sein soll. Zunächst wanderte die Zuständigkeit vom Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zu dem in Berlin, weil dort die Bundespolizeidirektion sitzt. Nun ging der Fall auf eine weitere komplizierte Wanderschaft, bis er schließlich von Alemann erreichte.
Als die Klage der Somalier in Berlin ankam, ging sie zunächst zu einer Einzelrichterin. Diese gab ihn an die 28. Kammer ab, weil sie meinte, sie allein könne nicht über eine Sache von so „grundsätzlicher Bedeutung“ entscheiden. Doch diese erklärte sich überraschender Weise für unzuständig, obwohl sie für Asylfälle aus dem Herkunftsland Somalia zuständig ist. Begründung: Es sei noch kein Asylantrag gestellt worden. Plötzlich war die sechste Kammer zuständig, der von Alemann vorsitzt. Dieser hatte sich schon sehr früh und dann immer wieder für eine sehr großzügige Asylpolitik eingesetzt und entsprechende Texte verfasst.
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Der Berliner Verwaltungsrichter Florian von Alemann war Mitglied der damals vom Verfassungsschutz beobachten linksextremistischen Organisation „JungdemokratInnen/Junge Linke“. Das berichtet Nius. Das Portal hat einen Artikel des Mannes in der linken studentischen Jura-Zeitschrift Forum Recht aus dem Jahr 2000 entdeckt. In der Autorenbeschreibung wird die Mitgliedschaft des Juristen in der marxistischen Gruppe angegeben.
Von Alemann hatte die Zurückweisungen der drei Somalier, die über die deutsch-polnische Grenze nach Deutschland eingereist waren, im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichtes wird von Grünen und Linken als Beleg dafür herangeführt, dass die neue Migrationspolitik von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeblich gegen geltendes Recht verstoße. Allerdings handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die noch nicht einmal im Hauptsacheverfahren entschieden ist.
Bemerkenswert ist auch, wie der Fall, der von der linken Organisation „Pro Asyl“ vor Gericht gebracht wurde, überhaupt auf dem Schreibtisch von Alemanns landen konnte, der laut anderer Berichte heute Mitglied der Grünen sein soll. Zunächst wanderte die Zuständigkeit vom Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zu dem in Berlin, weil dort die Bundespolizeidirektion sitzt. Nun ging der Fall auf eine weitere komplizierte Wanderschaft, bis er schließlich von Alemann erreichte.
Als die Klage der Somalier in Berlin ankam, ging sie zunächst zu einer Einzelrichterin. Diese gab ihn an die 28. Kammer ab, weil sie meinte, sie allein könne nicht über eine Sache von so „grundsätzlicher Bedeutung“ entscheiden. Doch diese erklärte sich überraschender Weise für unzuständig, obwohl sie für Asylfälle aus dem Herkunftsland Somalia zuständig ist. Begründung: Es sei noch kein Asylantrag gestellt worden. Plötzlich war die sechste Kammer zuständig, der von Alemann vorsitzt. Dieser hatte sich schon sehr früh und dann immer wieder für eine sehr großzügige Asylpolitik eingesetzt und entsprechende Texte verfasst.
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Klatsche für Wegner-Senat: Berlin muss Vornamen von Straftätern nennen
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Berliner Senat verpflichtet, der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus die häufigsten Vornamen von deutschen Tatverdächtigen bei Messerangriffen zu nennen. Zwar sei die Veröffentlichung von Vornamen ein Eingriff in den persönlichen Datenschutz, jedoch sei „die Annahme eines relevanten Identifizierungsrisikos für konkrete Einzelpersonen“ nicht plausibel, wie ein Sprecher des Berliner Verfassungsgerichtshofs am Montag mit Blick auf das Urteil mitteilte.
Hintergrund: Im Mai 2024 hatte der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar eine entsprechende Anfrage an den Senat gestellt, in der er die 20 häufigsten Vornamen der 1.197 Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürgerschaft in der Hauptstadt erfragte – doch der Senat hatte die Antwort verweigert. Dieser berief sich auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verdächtigen insbesondere mit Blick auf die Möglichkeit, dass durch Suchmaschinen und künstliche Intelligenz ein Gesamtbild von den Verdächtigen erstellt werden könne. Diese Argumentation folgte einer rechtlichen Einschätzung, die den Schutz der Privatsphäre als schwerer wiegend einstufte als das öffentliche Interesse an den Vornamen der Tatverdächtigen.
AfD-Politiker Vallendar argumentierte im Kontext der gesellschaftspolitischen Debatten über die soziokulturellen Hintergründe von Tatverdächtigen, insbesondere im Hinblick auf die gestiegene Zahl von Messerkriminalität, für ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung solcher Daten. Er wies darauf hin, dass seit 2022 der Migrationshintergrund von deutschen Tatverdächtigen nicht mehr separat erfasst werde. Als einzige verbleibende statistische Daten könnten die Vornamen der Tatverdächtigen dienen, die als Indikator für ihre soziokulturelle Herkunft interpretiert werden könnten.
Die Innenverwaltung äußerte Bedenken und warnte vor einer möglichen „sozialen Stigmatisierung“ der Träger der betroffenen Vornamen. Diese könnten in sogenannte „Sozialrankings“ eingeordnet werden, was zu negativen gesellschaftlichen Konsequenzen führen könnte. Sie hielt es zudem für fraglich, dass die Veröffentlichung der konkreten Vornamen einen wertvollen Beitrag zu einer sachlichen Debatte über die soziokulturellen Hintergründe von Tatverdächtigen leisten könnte. Vielmehr, so die Befürchtung, könnte die bloße Nennung von Vornamen zu Fehlinterpretationen und unbegründeten Schlussfolgerungen führen.
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Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Berliner Senat verpflichtet, der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus die häufigsten Vornamen von deutschen Tatverdächtigen bei Messerangriffen zu nennen. Zwar sei die Veröffentlichung von Vornamen ein Eingriff in den persönlichen Datenschutz, jedoch sei „die Annahme eines relevanten Identifizierungsrisikos für konkrete Einzelpersonen“ nicht plausibel, wie ein Sprecher des Berliner Verfassungsgerichtshofs am Montag mit Blick auf das Urteil mitteilte.
Hintergrund: Im Mai 2024 hatte der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar eine entsprechende Anfrage an den Senat gestellt, in der er die 20 häufigsten Vornamen der 1.197 Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürgerschaft in der Hauptstadt erfragte – doch der Senat hatte die Antwort verweigert. Dieser berief sich auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verdächtigen insbesondere mit Blick auf die Möglichkeit, dass durch Suchmaschinen und künstliche Intelligenz ein Gesamtbild von den Verdächtigen erstellt werden könne. Diese Argumentation folgte einer rechtlichen Einschätzung, die den Schutz der Privatsphäre als schwerer wiegend einstufte als das öffentliche Interesse an den Vornamen der Tatverdächtigen.
AfD-Politiker Vallendar argumentierte im Kontext der gesellschaftspolitischen Debatten über die soziokulturellen Hintergründe von Tatverdächtigen, insbesondere im Hinblick auf die gestiegene Zahl von Messerkriminalität, für ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung solcher Daten. Er wies darauf hin, dass seit 2022 der Migrationshintergrund von deutschen Tatverdächtigen nicht mehr separat erfasst werde. Als einzige verbleibende statistische Daten könnten die Vornamen der Tatverdächtigen dienen, die als Indikator für ihre soziokulturelle Herkunft interpretiert werden könnten.
Die Innenverwaltung äußerte Bedenken und warnte vor einer möglichen „sozialen Stigmatisierung“ der Träger der betroffenen Vornamen. Diese könnten in sogenannte „Sozialrankings“ eingeordnet werden, was zu negativen gesellschaftlichen Konsequenzen führen könnte. Sie hielt es zudem für fraglich, dass die Veröffentlichung der konkreten Vornamen einen wertvollen Beitrag zu einer sachlichen Debatte über die soziokulturellen Hintergründe von Tatverdächtigen leisten könnte. Vielmehr, so die Befürchtung, könnte die bloße Nennung von Vornamen zu Fehlinterpretationen und unbegründeten Schlussfolgerungen führen.
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Wirtschaftsexperten erwarten Abschwächung des Rubels bis Ende 2025
Unerwartet für alle, sogar für die russische Zentralbank, hat der Rubel seit Februar an Wert gewonnen. Heute ist er in die Top 3 der Währungen aufgestiegen, die im Mai am stärksten gegenüber dem US-Dollar aufgewertet haben; seit Jahresbeginn hat der Wechselkurs um 32 Prozent zugelegt – eine solche Dynamik zeigte die russische Währung schon lange nicht mehr.
Wie Experten erklären, reagiert der Devisenmarkt sehr stark auf veränderte, auch geopolitische, Situationen. Sie weisen auf eine Reihe von Faktoren hin, die zur Stärkung des Rubels beigetragen haben: die Reduzierung der Importe, die Geldpolitik des Finanzministeriums und der Zentralbank sowie die Schwäche des US-Dollar. Ruslan Pitschugin, ein unabhängiger Experte für private Beteiligungen, erklärte in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur RIA Nowosti: "Trumps Handelszölle haben dazu beigetragen, dass viele Währungen, darunter auch die russische, stärker geworden sind. Gleichzeitig sind die Ölnotierungen nach wie vor relativ niedrig (57 US-Dollar für Ural-Öl), aber das hat den Rubel bisher nicht abgeschreckt."
Ermutigt wurden die Märkte auch durch die direkten Gespräche zwischen Kiew und Moskau sowie in der Erwartung, dass die internationalen Sanktionen gelockert werden und sich dadurch das Investitionsklima verbessern wird, so die Experten weiter. Doch die weiteren Prognosen sind nicht so rosig. Nach Ansicht von Marktteilnehmern wird der Rubel bis zum Ende des Jahres schwächer werden – im Sommer beispielsweise könnte der Kurs bereits bei 82–84 pro US-Dollar liegen. Sollten die Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland scheitern, könnten die Indikatoren sogar noch schlechter ausfallen. RIA Nowosti schreibt: "Bei der Promswjasbank erwartet man ebenfalls eine Abschwächung des Rubels in der zweiten Jahreshälfte. Bogdan Swarytsch, Leiter der Banken- und Finanzmarktanalyse der Promswjasbank, ist sich sicher, dass die derzeitige Rubel-Stärkung nur vorübergehend ist. Durch die Intensivierung der Importe und die Lockerung der Geldpolitik wird der Wechselkurs steigen."
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Unerwartet für alle, sogar für die russische Zentralbank, hat der Rubel seit Februar an Wert gewonnen. Heute ist er in die Top 3 der Währungen aufgestiegen, die im Mai am stärksten gegenüber dem US-Dollar aufgewertet haben; seit Jahresbeginn hat der Wechselkurs um 32 Prozent zugelegt – eine solche Dynamik zeigte die russische Währung schon lange nicht mehr.
Wie Experten erklären, reagiert der Devisenmarkt sehr stark auf veränderte, auch geopolitische, Situationen. Sie weisen auf eine Reihe von Faktoren hin, die zur Stärkung des Rubels beigetragen haben: die Reduzierung der Importe, die Geldpolitik des Finanzministeriums und der Zentralbank sowie die Schwäche des US-Dollar. Ruslan Pitschugin, ein unabhängiger Experte für private Beteiligungen, erklärte in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur RIA Nowosti: "Trumps Handelszölle haben dazu beigetragen, dass viele Währungen, darunter auch die russische, stärker geworden sind. Gleichzeitig sind die Ölnotierungen nach wie vor relativ niedrig (57 US-Dollar für Ural-Öl), aber das hat den Rubel bisher nicht abgeschreckt."
Ermutigt wurden die Märkte auch durch die direkten Gespräche zwischen Kiew und Moskau sowie in der Erwartung, dass die internationalen Sanktionen gelockert werden und sich dadurch das Investitionsklima verbessern wird, so die Experten weiter. Doch die weiteren Prognosen sind nicht so rosig. Nach Ansicht von Marktteilnehmern wird der Rubel bis zum Ende des Jahres schwächer werden – im Sommer beispielsweise könnte der Kurs bereits bei 82–84 pro US-Dollar liegen. Sollten die Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland scheitern, könnten die Indikatoren sogar noch schlechter ausfallen. RIA Nowosti schreibt: "Bei der Promswjasbank erwartet man ebenfalls eine Abschwächung des Rubels in der zweiten Jahreshälfte. Bogdan Swarytsch, Leiter der Banken- und Finanzmarktanalyse der Promswjasbank, ist sich sicher, dass die derzeitige Rubel-Stärkung nur vorübergehend ist. Durch die Intensivierung der Importe und die Lockerung der Geldpolitik wird der Wechselkurs steigen."
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Die Würde des Menschen ist unantastbar und jeder Mensch verdient respekt, niemand darf diskriminiert werden, erklärt uns Saskia Esken. Ausnahmen gibt es da natürlich. Zum Beispiel Ungeimpfte oder AfD-Wähler und -Politiker, allgemein politisch Andersdenkende und alle, die nicht im linksgrünen Gleichschritt mitmarschieren. Das nennt sich Demokratie, falls Sie das noch nicht wussten 😉
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Wadephul bestätigt offiziell: Die linksgrüne Merz-Regierung wird definitiv weiter machen mit dem Massenimport von Illegalen und will kurzfristig erst einmal 2.500 Afghanen einfliegen!💥
Das ist sie, die Asylwende, die sich die CDU-Wähler gewünscht haben. Herzlichen Glückwunsch!
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Prof. Drosten über die Pandemie. Man muss davon ausgehen, dass er die deutsche Corona-Bekämpfung, bei der er eine Hauptrolle spielte, nie als das anerkennen wird, was sie war: ein Irrweg. Dass er die Aufarbeitung als „Umdeutung der Geschichte“ klassifiziert, lässt tief blicken.
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Volksverdummung statt Corona-Aufklärung: Ermittlungsbericht zu Spahns Maskenskandal bleibt Verschlusssache
Letztes Jahr kündigte Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach an, dass „jeder Stein umgedreht“ würde, um den „Schlamassel“ aufzuklären, den sein Vorgänger Jens Spahn bei der Beschaffung von Corona-Masken angerichtet hatte. Tatsächlich ernannte Lauterbach mit der ehemaligen Staatssekretärin Margaretha Sudhof eine Sonderermittlerin und kündigte an, diese werde im Ministerium „in jeden Winkel“ gehen, „ausmisten“ und ihm „innerhalb weniger Monate einen Bericht vorlegen“. Eigentlich hätte Sudhof ihre Ermittlungen bis Mitte Januar abschließen sollen. Dann wurde ihr Vertrag jedoch bis Mitte April verlängert. Laut „Spiegel“ liegt ihr Bericht inzwischen vor – allerdings „nur für den Dienstgebrauch“ und nicht für die Öffentlichkeit. Nicht einmal dem Haushaltsausschuss des Bundestages wird voller Einblick gewährt. Lediglich vom Gesundheitsministerium ausgewählte Passagen werden den Abgeordneten zugänglich gemacht. Aber nicht einmal dafür wurde ein konkretes Datum genannt.
Hintergrund des Skandals ist die Anschaffung von 5,7 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro, die später größtenteils vernichtet werden mussten. Unter Spahns Ägide war den Maskenherstellern 2020 ein pauschaler Preis von 4,50 Euro pro Maske zugesichert worden, egal wie viele angeboten würden. Daraufhin setzte natürlich Goldgräberstimmung und eine Flut von Angeboten ein. Das Gesundheitsministerium versuchte dann, die eigene Zusage auszuhebeln, unterlag aber vor dem Oberlandesgericht Köln, nachdem die geprellten Anbieter erfolgreich geklagt hatten. Hinzu kommt, dass trotz der massiven Überbeschaffung weitere 100 Millionen Masken bei einer Schweizer Firma mit besten politischen Kontakten geordert wurden – und das sogar für einen Stückpreis von 5,40 Euro!
Spahn rechtfertigte diesen Irrsinn mit der angeblichen “Corona-Notlage”. Lauterbach, der selbst Milliarden Euro für Masken und Impfdosen verschwendete, sah wohl zunächst eine willkommene Gelegenheit, von seinem eigenen Versagen abzulenken, indem er der Öffentlichkeit seinen CDU-Vorgänger zum Fraß vorwarf, wurde dann aber offenbar von der Union zurückgepfiffen, die damals drohte, SPD-Kanzler Olf Scholz in den Skandal hineinzuziehen, der zum Zeitpunkt der Maskenbeschaffung Finanzminister war. Nun deutet alles darauf hin, dass der Sudhof-Bericht unter der neuen, nun wieder der CDU angehörenden Gesundheitsministerin Nina Warken unter Verschluss bleibt, um dem zum Unions-Fraktionsvorsitzenden aufgestiegenen Spahn Ärger zu ersparen. Das Corona-Kartell verbindet sich hier also mit parteipolitischem Klüngel und unterstreicht wieder einmal den völligen moralischen Bankrott dieser verabscheuungswürdigen Kaste, die den Bürgern mit allem, was sie anrichtet, unermesslichen Schaden zufügt.
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Letztes Jahr kündigte Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach an, dass „jeder Stein umgedreht“ würde, um den „Schlamassel“ aufzuklären, den sein Vorgänger Jens Spahn bei der Beschaffung von Corona-Masken angerichtet hatte. Tatsächlich ernannte Lauterbach mit der ehemaligen Staatssekretärin Margaretha Sudhof eine Sonderermittlerin und kündigte an, diese werde im Ministerium „in jeden Winkel“ gehen, „ausmisten“ und ihm „innerhalb weniger Monate einen Bericht vorlegen“. Eigentlich hätte Sudhof ihre Ermittlungen bis Mitte Januar abschließen sollen. Dann wurde ihr Vertrag jedoch bis Mitte April verlängert. Laut „Spiegel“ liegt ihr Bericht inzwischen vor – allerdings „nur für den Dienstgebrauch“ und nicht für die Öffentlichkeit. Nicht einmal dem Haushaltsausschuss des Bundestages wird voller Einblick gewährt. Lediglich vom Gesundheitsministerium ausgewählte Passagen werden den Abgeordneten zugänglich gemacht. Aber nicht einmal dafür wurde ein konkretes Datum genannt.
Hintergrund des Skandals ist die Anschaffung von 5,7 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro, die später größtenteils vernichtet werden mussten. Unter Spahns Ägide war den Maskenherstellern 2020 ein pauschaler Preis von 4,50 Euro pro Maske zugesichert worden, egal wie viele angeboten würden. Daraufhin setzte natürlich Goldgräberstimmung und eine Flut von Angeboten ein. Das Gesundheitsministerium versuchte dann, die eigene Zusage auszuhebeln, unterlag aber vor dem Oberlandesgericht Köln, nachdem die geprellten Anbieter erfolgreich geklagt hatten. Hinzu kommt, dass trotz der massiven Überbeschaffung weitere 100 Millionen Masken bei einer Schweizer Firma mit besten politischen Kontakten geordert wurden – und das sogar für einen Stückpreis von 5,40 Euro!
Spahn rechtfertigte diesen Irrsinn mit der angeblichen “Corona-Notlage”. Lauterbach, der selbst Milliarden Euro für Masken und Impfdosen verschwendete, sah wohl zunächst eine willkommene Gelegenheit, von seinem eigenen Versagen abzulenken, indem er der Öffentlichkeit seinen CDU-Vorgänger zum Fraß vorwarf, wurde dann aber offenbar von der Union zurückgepfiffen, die damals drohte, SPD-Kanzler Olf Scholz in den Skandal hineinzuziehen, der zum Zeitpunkt der Maskenbeschaffung Finanzminister war. Nun deutet alles darauf hin, dass der Sudhof-Bericht unter der neuen, nun wieder der CDU angehörenden Gesundheitsministerin Nina Warken unter Verschluss bleibt, um dem zum Unions-Fraktionsvorsitzenden aufgestiegenen Spahn Ärger zu ersparen. Das Corona-Kartell verbindet sich hier also mit parteipolitischem Klüngel und unterstreicht wieder einmal den völligen moralischen Bankrott dieser verabscheuungswürdigen Kaste, die den Bürgern mit allem, was sie anrichtet, unermesslichen Schaden zufügt.
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