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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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Forwarded from Friedemann Däblitz
Waren die Coronamaßnahmen #VerbrechengegendieMenschlichkeit? (1/2 -> 2) (X🔗)

Die Frage nach der #Strafbarkeit der Beteiligten an den staatlichen Coronamaßnahmen wegen #Verbrechen gegen die #Menschlichkeit zu stellen erscheint zunächst sehr ungewöhnlich. Denn nicht die übliche Frage nach der Strafbarkeit wegen Verletzung eines Gesetzes wird aufgeworfen, sondern umgekehrt wegen des Erlasses eines solchen (bzw. einer Verordnung) oder der Umsetzung der darin getroffenen Regelungen.

Unter dem Gesichtspunkt der Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann theoretisch sogar legislatives Unrecht strafrechtlich relevant sein, welches von den nationalen Gerichten geprüft und für verfassungskonform befunden wurde. Dies scheint insbesondere mit Blick auf die missliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „zu Corona“ eine beachtliche Überlegung.

In Deutschland kann man sich grundsätzlich sowohl gem. § 7 VStGB nach nationalem Recht des Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig machen, als auch nach internationalem Recht gem. Art. 7 IStGH-Statut (Römisches Statut).

aa) Strafbarkeit nach deutschem Recht (§ 7 VStGB)

Eine Strafbarkeit nach nationalem Recht wegen Erlasses, dem Vollzug oder der Duldung der Coronaverordnungen scheitert m.E. jedoch bereits am Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung.

Denn die Coronamaßnahmen in Deutschland wurden nach den Wertungen des Bundesverfassungsgerichts im Wesentlichen bereits für verfassungskonform erklärt. Eine strafrechtliche Ahndung verfassungskonformer Maßnahmen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist deshalb hierzulande nicht denkbar.

bb) Strafbarkeit nach internationalem Recht (Art. 7 IStGH)

Anders könnte die Bewertung aber nach dem Straftatbestand des Art. 7 IStGH ausfallen. Denn der Internationale Strafgerichtshof ist an den Grundsatz der „Einheit der deutschen Rechtsordnung“ naturgemäß nicht gebunden.

Das Vorliegen von #VerbrechengegendieMenschlichkeit würde insofern zunächst den Nachweis einer sog. „Gesamttat“ bedingen. Also den Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung.

Taugliches sog. „Tatobjekt“ wäre eine größere Gruppe von Menschen, die über gemeinsame Unterscheidungsmerkmale verfügen, und die auf Grund dieser Unterscheidungsmerkmale „angegriffen“ werden (Zivilbevölkerung).

Als unterscheidbare Gruppe kommen m.E. die „Ungeimpften“ (bzw. „nicht vollständig Geimpften“ nach jeweils geltender Definition) in Betracht. Selbst Maßnahmen, denen unterschiedslos Geimpfte und Ungeimpfte unterworfen wurden, könnten m.E. als „Angriff“ gegen „Ungeimpfte“ zu werten sein, wenn sich herausstellt, dass diese Maßnahmen in ihrer Gesamtheit bloß darauf abzielten, die Bevölkerung durch negative „Anreize“ zur Impfung zu bringen.

Die #RKIFiles und #RKILeaks belegen jedenfalls, dass die Coronamaßnahmen keine fachliche, sondern eine politische Grundlage hatten. Sie wurden m.E. willkürlich flächendeckend über einen langen Zeitraum verordnet und könnten insofern als „Angriff“ auf eine Zivilbevölkerung gesehen werden.

Ein „Angriff“ kann dabei jede Misshandlung der Zivilbevölkerung sein. Auch die massive oder systematische Ausübung von Druck auf eine Bevölkerung, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, kann einen solchen Angriff konstituieren (vgl. MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 23)

Dieser Angriff müsste „ausgedehnt“ oder „systematisch“ sein, was bei den flächendeckenden Coronamaßnahmen über einen langen Zeitraum m.E. beides der Fall ist.

Zusätzlich zu dieser „Gesamttat“ müsste der jeweils Tatverdächtige allerdings noch eine der in Art. 7 Abs. 1 IStGH-Statut benannten Einzeltaten verwirklicht haben.

Täter eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit können dabei alle Personen sein, die in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik des Staates oder der Organisation handeln. (MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl. 2022, VStGB § 7 Rn. 42)

Erfasst sind also nicht nur Politiker. Auch andere Protagonisten könnten sich wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit strafbar gemacht haben. @RA_Friede
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
RKI erwog, Bürger in Lager zu stecken (TKP)

Mein Kommentar:
Es ist so einfach, einen totalitären Staat zu errichten
Mediale Angstpropaganda, ein paar gekaufte Experten, feige Juristen, Ärzte, Politiker, Journalisten und Bürger. Schon wird beim RKI erwogen, (gesunde) Menschen mit nichtssagenden positiven Tests in Lager zu stecken. Aus juristischen Gründen spare ich mir weitere Kommentare hierzu. #RKIProtokolle #RKILeaks #RKIFiles
Forwarded from Bastian_Barucker (bastian barucker)
Verteilt auf vier Plakate hat Dr. Sabine Stebel Ausschnitte aus den #RKILeaks unter dem Titel "Chronologie des politischen Einflusses auf das RKI" zusammengefasst. Die Übersicht ist informativ und die PDFs lassen sich ausdrucken und verteilen.Download: https://drbine.substack.com/p/chronologie-des-politischen-einflusses
Forwarded from Friedemann Däblitz
Bei Kontrafunk Aktuell äußere ich mich zur #Compact-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, zu meiner Strafanzeige in Sachen #RKILeaks und allgemein zur juristischen #Aufarbeitung der sog. Pandemie. Die Sendung wurde gestern Nachmittag aufgezeichnet.

Zum Gespräch: https://kontrafunk.radio//de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-15-august-2024

Anmerkung in eigener Sache: Am Anfang der Sendung macht Benjamin Gollme Werbung für die Zeitung „Junge Freiheit“. Als ich noch Jung war, hatte ich mir sagen lassen, das wäre eine rechtsradikale Zeitung. Heute denke ich, dass ich jedem Sender, der eine Leseempfehlung für eine Zeitung abgibt, ein Interview geben kann, solange diese Zeitung nicht rechtskräftig durch Nancy Faeser verboten wurde. (X🔗) @RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
Laut Tom Lausen legt das VG Osnabrück die Frage der Verfassungswidrigkeit der Einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweispflicht dem Bundesverfassungsgericht für den Zeitraum ab 7.11.2022 zur Prüfung vor.

Anmerkung: das wäre eine neuerliche Chance des Bundesverfassungsgerichts, sich von der eigenen verfassungswidrigen Rechtsprechung der „Pandemie“ zu distanzieren - nun im Lichte der #RKIFiles und #RKILeaks

https://t.me/TomLausen/650 (X🔗) @RA_Friede