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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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Forwarded from Jessica Hamed
#hass #spaltungdergesellschaft #impfdruck

Ortwin Rosners brillanten Kommentar sollte insbesondere jede*r lesen, der* glaubt, es sei nur billig und gerecht, #Ungeimpfte #auszugrenzen und zu #beschimpfen:
Auszugsweise:

„Dem türkisen Arbeitsminister Martin Kocher ist da wahrlich der ganz große PR-Coup gelungen, als er verfügt hat, dass Arbeitslosen und Mindestsicherungsbeziehern knallhart ihr Geld gestrichen werden soll, wenn sie ungeimpft sind und deswegen eine Stelle nicht annehmen können. Auf eine geniale Weise hat er damit das ohnehin schon zur Genüge allgemein vorhandene Ressentiment gegen die Langzeitarbeitslosen mit dem katastrophalen Image des „Impfverweigerers“ verknüpft und dadurch das ultimative #Feindbild erschaffen…

Ähnlich [die] Zürcher Gesundheitsdirektorin Nathalie Rickli, Angehörige der rechtspopulistischen Schweizer Volkspartei (SVP)…: Wer Impfgegner sei, „der müsste eigentlich eine Patientenverfügung ausfüllen, worin er bestätigt, dass er im Fall einer Covid-Erkrankung keine Spital- und Intensivbehandlung will. Das wäre echte Eigenverantwortung.“…

Die gesellschaftliche Stimmung, die gegen Ungeimpfte gemacht wird, ist in der Tat allmählich #unheimlich. Denn wenn es möglich ist, gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe derartig grausig Stimmung zu machen, dann auch gegen jede beliebige andere. #Das #ist #austauschbar. Es kann morgen genauso Sie oder mich treffen, wenn die Situation danach ist. Eine eigene #Gruppendynamik ist da in Gang gekommen. Darum sollte das niemandem von uns gleichgültig sein, auch wenn wir geimpft sind, auch wenn wir in der Sache selbst anderer Meinung sind als die Betroffenen….

Die Wortmeldungen überschlagen sich regelrecht, und die #niedrigsten #Instinkte werden dabei bedient. „Volle Härte gegen Ungeimpfte“, schlagzeilt etwa eine Gratiszeitung regelrecht im Jubelton auf ihrer Titelseite….

Kein Mitleid habe diese Bevölkerungsgruppe verdient, so lautet der allgemeine Tenor, und man müsse hart gegen sie durchgreifen.

Eine solche #menschenverachtende #Sprache bereitet den Boden für mehr. Bedenklich ist vor allem, wie ungeimpfte Menschen nur mehr als Gefahr und Last für die Allgemeinheit dargestellt werden, als Kostenfaktor, als Hindernis, als Störung, als #Schuldige, als so eine Art Brunnenvergifter, die durch ihre Frevel schuld sind an Krankheit und Tod. „Mangelnde Solidarität“ wird ihnen vorgeworfen, „Egoismus“ und „Verantwortungslosigkeit“. Sie scheinen das Böse an sich zu sein. Fehlt nur noch, dass einer in die Welt setzt, sie wären „habgierig“, und der strukturelle Antisemitismus wäre perfekt. Kaum mehr wird von ihnen noch wie von gleichberechtigten Subjekten gesprochen, eher noch wie von bloßen Objekten, mit denen man so oder so verfahren müsse. Die Analogie zu #parafaschistischen #Stigmatisierungs- und #Ausgrenzungsprozessen liegt auf der Hand, auch wenn sie den Beteiligten nicht bewusst ist.“

https://www.derstandard.de/story/2000129938584/impfdebatte-wider-das-staendige-schueren-von-hass
❗️Erneute Hausdurchsuchung wegen Politikerbeleidigung❗️

Erneut wurde eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts der (einfachen) Beleidigung eines Politikers angeordnet und durchgeführt.

Diesmal traf es einen X-User, der ein sog. „Meme“ über Bundeswirtschaftsminister Habeck veröffentlicht haben soll:

Die Polizisten waren zu Niehoffs Haus in Unterfranken in Bayern angerückt, weil der 64-Jährige im Juni 2024 ein Meme auf X retweetet hatte. Darauf zu sehen: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit dem an den Werbeauftritt von Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“.

(Quelle 👉nius.de)

Wieder einmal eilt im vorauseilenden Gehorsam eine Staatsanwaltschaft im Falle einer mutmaßlichen Politikerbeleidigung mit einem Antrag auf Hausdurchsuchung zu einem Amtsgericht, welches dann nur allzu willfährig den Beschluss auch erlässt.

Dabei hätten sich beide Institutionen einmal die Entscheidung des Hamburger Landgerichts (👉 631 Qs 17/22 – Beschluss vom 26.07.2022) näher anschauen sollen. Denn dann wäre ihnen klar geworden, dass eine derartige Hausdurchsuchung unverhältnismäßig ist.

In dem von nius.de veröffentlichen Beschluss findet nämlich keine Auseinandersetzung dazu statt, warum die angeordnete Hausdurchsuchung als angemessen erachtet wird. Es wird lediglich vermerkt, dass die angeordnete Maßnahme im angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat stünde. Warum das aber so ist, führt das Gericht erst gar nicht aus.

Zum beinhaltet der Beschluss keinerlei Ausführungen dazu, woraus sich eine Geeignetheit, Herrn Habecks öffentliches Wirken zu erschweren, ergeben soll, § 188 Abs.1 StGB.

Das alles hat absolut gar nichts mehr mit dem juristischen Handwerk zu tun und ist schlichtweg rechtswidrig.

Wenn dieses erneut höchst bedenkliche Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Gericht Schule macht, dann hat die Justiz in Zukunft aber sehr viel zu tun, denn es drohen täglich tausende von Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Straftätern, die auf sozialen Netzwerken ähnlichen veröffentlichen.

Dieser Fall ist ein weiterer Beleg dafür, dass sich staatliche Institutionen nur selbst delegitimieren, indem sie vollkommen unverhältnismäßig handeln.