So kann die Bundesregierung über ihre Weisungsmöglichkeit an das RKI die Basis für die Grundrechtsentzüge definieren, ohne diese nach Außen verantworten zu müssen. Änderungen sollen also offensichtlich weder im Bundesgesetzblatt noch im Bundesanzeiger, sondern auf einer Internetseite erscheinen. Gerichte und Behörden werden Screenshots speichern müssen, um zu wissen, wann was galt. Änderungen sind jederzeit möglich.
Ein absurder Zustand, wenn man die Tragweite der Regelung bedenkt. Entgegen dem Anschein, der sich aus der bisherigen medialen Berichterstattung ergibt, geht es nicht nur um eine Regelung zu Quarantäne-Zeiten, sondern um sämtliche infektionsschutzrechtliche Einschränkungen, die daran anknüpfen, dass eine Person geimpft oder genesen ist und zur Beantwortung dieser Frage auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweisen.
Die Verkürzung des Genesenenstatus ist praktisch in jeder Hinsicht dramatisch, zum Beispiel in Bezug auf die Impfpflicht im Gesundheitswesen. Schließlich hätten genesene Pflegekräfte den bisherigen Zeitraum ausschöpfen können, ohne sich impfen lassen zu müssen. Dieser Zeitraum wird nun halbiert. Noch mehr Pflegekräfte, die sich keiner Impfung unterziehen wollen, drohen aus dem Dienst auszuscheiden. Die Pflegekatastrophe wird so nochmals verschärft, statt das Gesundheitswesen zu entlasten.
Ob und unter welchen Bedingungen zumindest ein Bestandsschutz für den eigentlich sechsmonatigen Zeitraum für diejenigen besteht, die bereits zum 15. Januar 2022 einen Genesenenstatus hatten, ist unklar.
Will die Bundesregierung die Wut der durch Impfungen Geschädigten und derjenigen, die ihre wirtschaftliche Existenz verlieren, auf das RKI umlenken, um später, wieder einmal in Deutschland, sagen zu können: Wir haben es nicht gewusst? Die Wissenschaft war es?
Auch in Bezug auf „geimpfte“ Personen, d.h. den künftigen Verlust des Impfschutzes, die sog. Auffrischimpfungen und Impfintervalle, wurde übrigens nun das gleiche Regelungssystem gewählt. Nach dem neuen § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung darf nun das Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem RKI diese Regelungen bezüglich der Impfung treffen. Auch hierfür wird also nicht der Gesetzgeber, nicht die Regierung, sondern wieder eine Internetseite zuständig sein.
Ruft man die genannte Internetseite auf, findet man dort allerdings an dieser Stelle noch ein Schweigen bezüglich der aktuell zentralen Fragen:
„Hinweis
Derzeit sind noch keine Angaben zu Auffrischimpfungen und entsprechenden Intervallzeiten veröffentlicht.“
Bei Rechtsverordnungen haben alle Gerichte eine eigene Verwerfungskompetenz und -pflicht, wenn sie diese für verfassungswidrig halten. Dies ist anders als bei formellen Gesetzen, für deren Prüfung allein die Verfassungsgerichte zuständig sind. Durch die hier besprochene Verordnungsänderung wird der Inhalt von Vorschriften, die extrem bedeutsam sind für die Ausübung von Grundrechten und auch für ihre Beschränkung bzw. ihren Entzug, an die genannten Einrichtungen delegiert. Es wird zu prüfen sein, ob dies noch mit Verfassungsrecht vereinbar ist. Hierzu ist jede Richterin und jeder Richter in Deutschland berufen. Auch die Beamtinnen und Beamten sollten die auf der Hand liegende Frage der Verfassungsmäßigkeit im Rahmen ihrer Remonstrationspflicht prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf diese Normen keinerlei Bescheide, Bußgeldbescheide oder Urteile mehr stützen lassen.
Dies gilt erstens wegen der bereits bekannten Problematik der Bestimmtheit von Normen angesichts solcher Blankettvorschriften und Verweisungsketten. Zweitens ist es höchst zweifelhaft, ob der verfassungsrechtliche Grundsatz „nulla poena sine lege scripta“ (keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz) erfüllt ist (Art. 103 Abs. 2 GG), wenn zur Schaffung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen lediglich auf eine dynamische(!) Internetseite verwiesen wird.
Ein absurder Zustand, wenn man die Tragweite der Regelung bedenkt. Entgegen dem Anschein, der sich aus der bisherigen medialen Berichterstattung ergibt, geht es nicht nur um eine Regelung zu Quarantäne-Zeiten, sondern um sämtliche infektionsschutzrechtliche Einschränkungen, die daran anknüpfen, dass eine Person geimpft oder genesen ist und zur Beantwortung dieser Frage auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweisen.
Die Verkürzung des Genesenenstatus ist praktisch in jeder Hinsicht dramatisch, zum Beispiel in Bezug auf die Impfpflicht im Gesundheitswesen. Schließlich hätten genesene Pflegekräfte den bisherigen Zeitraum ausschöpfen können, ohne sich impfen lassen zu müssen. Dieser Zeitraum wird nun halbiert. Noch mehr Pflegekräfte, die sich keiner Impfung unterziehen wollen, drohen aus dem Dienst auszuscheiden. Die Pflegekatastrophe wird so nochmals verschärft, statt das Gesundheitswesen zu entlasten.
Ob und unter welchen Bedingungen zumindest ein Bestandsschutz für den eigentlich sechsmonatigen Zeitraum für diejenigen besteht, die bereits zum 15. Januar 2022 einen Genesenenstatus hatten, ist unklar.
Will die Bundesregierung die Wut der durch Impfungen Geschädigten und derjenigen, die ihre wirtschaftliche Existenz verlieren, auf das RKI umlenken, um später, wieder einmal in Deutschland, sagen zu können: Wir haben es nicht gewusst? Die Wissenschaft war es?
Auch in Bezug auf „geimpfte“ Personen, d.h. den künftigen Verlust des Impfschutzes, die sog. Auffrischimpfungen und Impfintervalle, wurde übrigens nun das gleiche Regelungssystem gewählt. Nach dem neuen § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung darf nun das Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem RKI diese Regelungen bezüglich der Impfung treffen. Auch hierfür wird also nicht der Gesetzgeber, nicht die Regierung, sondern wieder eine Internetseite zuständig sein.
Ruft man die genannte Internetseite auf, findet man dort allerdings an dieser Stelle noch ein Schweigen bezüglich der aktuell zentralen Fragen:
„Hinweis
Derzeit sind noch keine Angaben zu Auffrischimpfungen und entsprechenden Intervallzeiten veröffentlicht.“
Bei Rechtsverordnungen haben alle Gerichte eine eigene Verwerfungskompetenz und -pflicht, wenn sie diese für verfassungswidrig halten. Dies ist anders als bei formellen Gesetzen, für deren Prüfung allein die Verfassungsgerichte zuständig sind. Durch die hier besprochene Verordnungsänderung wird der Inhalt von Vorschriften, die extrem bedeutsam sind für die Ausübung von Grundrechten und auch für ihre Beschränkung bzw. ihren Entzug, an die genannten Einrichtungen delegiert. Es wird zu prüfen sein, ob dies noch mit Verfassungsrecht vereinbar ist. Hierzu ist jede Richterin und jeder Richter in Deutschland berufen. Auch die Beamtinnen und Beamten sollten die auf der Hand liegende Frage der Verfassungsmäßigkeit im Rahmen ihrer Remonstrationspflicht prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf diese Normen keinerlei Bescheide, Bußgeldbescheide oder Urteile mehr stützen lassen.
Dies gilt erstens wegen der bereits bekannten Problematik der Bestimmtheit von Normen angesichts solcher Blankettvorschriften und Verweisungsketten. Zweitens ist es höchst zweifelhaft, ob der verfassungsrechtliche Grundsatz „nulla poena sine lege scripta“ (keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz) erfüllt ist (Art. 103 Abs. 2 GG), wenn zur Schaffung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen lediglich auf eine dynamische(!) Internetseite verwiesen wird.
Dieses – soweit ersichtlich bislang nicht gelöste – Problem hat sich bereits bei der Ausweisung ausländischer Risikogebiete durch das RKI und der hieran anknüpfenden Verpflichtung zur Quarantäne von Reiserückkehrern gestellt.
https://netzwerkkrista.de/2022/01/16/eilmeldung-bundesregierung-verkuerzt-genesenenstatus-auf-drei-monate-will-es-aber-nicht-gewesen-sein-delegation-wichtiger-impf-und-fristentscheidungen-genesenenstatus-auffrischungsimpfung/
https://netzwerkkrista.de/2022/01/16/eilmeldung-bundesregierung-verkuerzt-genesenenstatus-auf-drei-monate-will-es-aber-nicht-gewesen-sein-delegation-wichtiger-impf-und-fristentscheidungen-genesenenstatus-auffrischungsimpfung/
KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
+++ Eilmeldung +++ Bundesregierung verkürzt Genesenenstatus auf drei Monate, will es aber nicht gewesen sein: Delegation wichtiger…
+++ E i l m e l d u n g +++ Es ist keine Falschnachricht: Mit Wirkung ab dem 15. Januar 2022 wird der Genesenenstatus von bisher sechs auf drei Monate verkürzt. Die Bundesregierung hat diese...
Forwarded from AUF1
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Rostock: Der Staat eskaliert!
Polizeigewalt, Festnahmen und Pfefferspray: Mehrere tausend Bürger wurden heute im deutschen Rostock von der Polizei an ihrem friedlichen Spaziergang gegen den Corona-Wahnsinn gehindert. Ein Filmteam von AUF1 war hautnah dabei.
Polizeigewalt, Festnahmen und Pfefferspray: Mehrere tausend Bürger wurden heute im deutschen Rostock von der Polizei an ihrem friedlichen Spaziergang gegen den Corona-Wahnsinn gehindert. Ein Filmteam von AUF1 war hautnah dabei.
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Peinliche Gestalten wie diese trieben mich als jungen Menschen in die Arme von Rechtsextremisten
Ich sage doch nur, dass ich anfangen würde Fragen zu stellen, wenn ich nach drei Polioimpfungen pro Jahr trotzdem Polio bekommen würde
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Guten Morgen Olaf Scholz, wir sind Deine rote Linie!
Es gibt Menschen, die Tweets anderer billig abkupfern, diese dann als eigene Kreationen verkaufen, teilen, sich dafür dann im Internet abfeiern lassen und sich immer noch nicht von sich selbst verarscht fühlen.
Forwarded from Klemens Kilic
Es gibt Menschen, die Tweets anderer billig abkupfern, diese dann als eigene Kreationen verkaufen, teilen, sich dafür dann im Internet abfeiern lassen und sich immer noch nicht von sich selbst verarscht fühlen.
Media is too big
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US Medien berichten über weltweite Massenproteste gegen die Corona-Diktatur
Forwarded from Die Schwarze Fahne
Ich kann es nur immer wieder sagen: Es gibt keinen Fluchtpunkt „basierte Linke“. Die waren schon immer und überall so wie heute, nur noch nicht so weit. Leute wundern sich, warum die Antifa das Impfregime verteidigt. Warum? Sie verteidigen IHREN STAAT. Dieser Staat macht ihre Todfeinde, UNS, platt und setzt IHR Programm durch, wenn auch nicht immer unter ihrem Label und in der perfekten utopischen Idealform, die sich viele darunter vorstellen. Die Linken (auch die angeblich basierten Altlinken) WOLLEN, dass ihr im Pod lebt, WOLLEN, dass ihr Käfer fresst, WOLLEN, dass Homozeug überall ist, WOLLEN, dass hier überall Farbige sind, WOLLEN die totaliltäre Technokratie ohne Eigentum, Familie, Nationen, Religionen. Sie WOLLEN den ANTICHRISTEN.
Demgegenüber bezweifelt Rechtsanwalt Dr. Bunzel die Beweiskraft der Blutwerte auf seinem YouTube-Kanal. Zahlreiche Untersuchungen zeigten, dass bei bis zu 10% der Geimpften keine Antikörper vorhanden seien. Würde diesen nun im Rahmen von Ermittlungen Blut abgenommen und würde die Blutprobe als Mittel zum Beweis einer der oben genannten Straftatbestände verwertet werden, so könne dies im schlimmsten Fall zu einer unrechtmäßigen Verurteilung führen. Das mache die Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis des Impfstatus jedoch nicht von vornherein ungeeignet bzw. unverhältnismäßig und somit rechtswidrig, so Bunzel. Vielmehr müsse differenziert werden, ob die Blutprobe zur Be- oder zur Entlastung des Beschuldigten beitrage. Nur in letzterem Fall - also wenn bei einem Beschuldigten Antikörper nachgewiesen werden konnten - sollte die Blutprobe zu seinen Gunsten verwertet werden können. Eine belastende Verwertung scheide jedoch aus, wenn keine Antikörper nachgewiesen werden konnten, da der Beschuldigte in diesem Fall auch unter die 10% der geimpften Personen ohne Antikörper fallen könnte.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/blutprobe-als-beweismittel-bei-impfpassfaelschung
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/blutprobe-als-beweismittel-bei-impfpassfaelschung
Aktuell
Blutprobe als Beweismittel bei Impfpassfälschung?
Im Zusammenhang mit der Zunahme an gefälschten Impfpässen stellt sich die Frage, inwieweit Blutproben als Beweismittel bei Impfpassfälschung in Betracht kommen können.