Die Frau benötigte im Mittelalter einen Vormund, sie konnte nicht selbständig ihre Angelegenheiten regeln Der Vater oder der Ehemann vertrat die Frau, sie traten für ihre Rechte ein. Insofern war die Frau einem unmündigen Kind gleichgestellt, das auch einen Vormund benötigt. Berichte hierzu kann man z. B. im Sachsenspiegel nachlesen.
#Frau #Mittelalter #Vormund
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https://x.com/VgkFur34320
https://klauskunze.com/blog/2024/10/13/die-aufloesung-der-weiblichkeit-im-konstruktivismus/
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