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MORGAINE - FREIHEIT WIRD AUS MUT GEMACHT
🗓 26.03.2024 11:40 Uhr
Gericht in London: WikiLeaks-Gründer Assange darf nicht unmittelbar an USA ausgeliefert werden
Der WikiLeaks-Gründer Assange darf gegen einen Beschluss Großbritanniens zu seiner Auslieferung an die USA in Berufung gehen.
Das entschied der britische High Court.
Dem in London inhaftierten 52-Jährigen droht in den USA eine Verurteilung unter anderem wegen Verrats, weil seine Enthüllungsplattform vertrauliche Informationen über das Vorgehen des US-Militärs veröffentlichte.
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MORGAINE - FREIHEIT WIRD AUS MUT GEMACHT
🗓 20.05.2024 13:54 Uhr
Assange darf Berufung gegen Auslieferung an die USA einlegen
Wikileaks-Gründer Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Das entschied der Londoner High Court.
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+++ Wegen Kritik an Innenministerin Faeser: Amtsgericht Bamberg verurteilt Deutschland-Kurier-Chefredakteur Bendels zu 7 Monaten Freiheitsstrafe +++
Das Amtsgericht Bamberg (Oberfranken/Bayern) hat am heutigen Montag (07.04.2025) den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier (DK), David Bendels, wegen des Vorwurfs der Veröffentlichung einer satirischen und kritischen Fotomontage über Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
Da Bendels nicht vorbestraft ist, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde ihm u.a. zur Auflage gemacht, sich bei der geschäftsführenden Bundesinnenministerin schriftlich zu entschuldigen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die gemeinhin erkennbar satirische Fotomontage (Meme), die das gestörte Verhältnis der Noch-Bundesinnenministerin Faeser zur Presse- und Meinungsfreiheit kritisch thematisiert, wurde im Februar 2024 auf dem X-Kanal (vormals Twitter) des Deutschland-Kurier veröffentlicht. Innenministerin Faeser hatte daraufhin Strafantrag gegen DK-Chefredakteur David Bendels gestellt.
DK-Chefredakteur Bendels und seine Anwälte kündigten an, Rechtsmittel einzulegen.
Bendels erklärte in einer ersten Reaktion auf das Urteil:
»Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden den gerechten und für den Fortbestand der Demokratie in Deutschland unverzichtbaren Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit entschlossen, stabil und mit aller Konsequenz fortsetzen.«
In Kürze mehr beim Deutschland-Kurier…
+++ Wegen Kritik an Innenministerin Faeser: Amtsgericht Bamberg verurteilt Deutschland-Kurier-Chefredakteur Bendels zu 7 Monaten Freiheitsstrafe +++
Das Amtsgericht Bamberg (Oberfranken/Bayern) hat am heutigen Montag (07.04.2025) den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier (DK), David Bendels, wegen des Vorwurfs der Veröffentlichung einer satirischen und kritischen Fotomontage über Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
Da Bendels nicht vorbestraft ist, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde ihm u.a. zur Auflage gemacht, sich bei der geschäftsführenden Bundesinnenministerin schriftlich zu entschuldigen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die gemeinhin erkennbar satirische Fotomontage (Meme), die das gestörte Verhältnis der Noch-Bundesinnenministerin Faeser zur Presse- und Meinungsfreiheit kritisch thematisiert, wurde im Februar 2024 auf dem X-Kanal (vormals Twitter) des Deutschland-Kurier veröffentlicht. Innenministerin Faeser hatte daraufhin Strafantrag gegen DK-Chefredakteur David Bendels gestellt.
DK-Chefredakteur Bendels und seine Anwälte kündigten an, Rechtsmittel einzulegen.
Bendels erklärte in einer ersten Reaktion auf das Urteil:
»Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden den gerechten und für den Fortbestand der Demokratie in Deutschland unverzichtbaren Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit entschlossen, stabil und mit aller Konsequenz fortsetzen.«
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