⚠️Cannabis-Legalisierung⚠️
Die Cannabis-Legalisierung der Regierung tritt am 1. April 2024 in Kraft. Am 22. März 2024 wurde die kontrollierte Freigabe von Cannabis endgültig beschlossen.
Folgendes ist ab 1. April 2024 erlaubt:
👉Besitz von bis zu 25 gr. zum Eigenkonsum ab 18 Jahren
👉Anbau von bis zu 3 lebenden Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung mit bis zu 50 gr. Cannabis zum Eigenkonsum
👉Verbot von Cannabis-Konsum im Umkreis von 100 m Luftlinie um den Eingang von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Sportstätten und darin selbst
👉Zusammenschluss von bis zu 500 volljährigen Menschen mit Wohnsitz im Inland zu einer nicht kommerziellen "Anbauvereinigung" zum gemeinschaftlichen Anbau. Die Anbau- und Abgabemenge beschränkt sich auf maximal 50 Gramm pro Mitglied im Monat.
👉Bewertung auf die Auswirkung der Legalisierung auf den Kinder- und Jugendschutz soll spätestens in 18 Monaten erfolgen,
👉Erst dieses Frühjahr soll ein neuer Grenzwert für THC bei Autofahrern beschlossen werden.
Beachtet: Derzeit beträgt der THC-Grenzwert für Autofahrer bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum.
#Canabis #April
#Hinweise #Rückrufe
MÆrBlick🔎
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@Hinweise & Rückrufe
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👉Anbau von bis zu 3 lebenden Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung mit bis zu 50 gr. Cannabis zum Eigenkonsum
👉Verbot von Cannabis-Konsum im Umkreis von 100 m Luftlinie um den Eingang von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Sportstätten und darin selbst
👉Zusammenschluss von bis zu 500 volljährigen Menschen mit Wohnsitz im Inland zu einer nicht kommerziellen "Anbauvereinigung" zum gemeinschaftlichen Anbau. Die Anbau- und Abgabemenge beschränkt sich auf maximal 50 Gramm pro Mitglied im Monat.
👉Bewertung auf die Auswirkung der Legalisierung auf den Kinder- und Jugendschutz soll spätestens in 18 Monaten erfolgen,
👉Erst dieses Frühjahr soll ein neuer Grenzwert für THC bei Autofahrern beschlossen werden.
Beachtet: Derzeit beträgt der THC-Grenzwert für Autofahrer bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum.
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