Pflegerinnen und Pfleger, die sich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht während der Coronapandemie verweigerten und deswegen freigestellt wurden, haben keinen Anspruch auf Gehaltsnachzahlungen oder Urlaub. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch in zwei Fällen entschieden.
Pflegepersonal musste bis zum 16. März 2022 eine Coronaimpfung, eine Immunität durch Genesung oder eine Impfunverträglichkeit nachweisen. Andernfalls konnten Gesundheitsämter ein »Betretungsverbot« für die jeweilige Einrichtung aussprechen.
Zu Recht, wie das BAG nun entschied. Gesundheitsämter und die Einrichtungen durften den Nachweis verlangen, um Bewohner zu schützen sowie die »Funktionsfähigkeit der Einrichtungen aufrechtzuerhalten«. Dass es im Nachhinein Streit um die Effektivität dieser Maßnahmegab, stehe ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht entgegen.
#GegenDasVergessen
#SocialEgineering
#BioNtech
#ZAAVV
Artikel 👈
@Zeitzeugen_Archiv
@Prozessbeobachter
Pflegepersonal musste bis zum 16. März 2022 eine Coronaimpfung, eine Immunität durch Genesung oder eine Impfunverträglichkeit nachweisen. Andernfalls konnten Gesundheitsämter ein »Betretungsverbot« für die jeweilige Einrichtung aussprechen.
Zu Recht, wie das BAG nun entschied. Gesundheitsämter und die Einrichtungen durften den Nachweis verlangen, um Bewohner zu schützen sowie die »Funktionsfähigkeit der Einrichtungen aufrechtzuerhalten«. Dass es im Nachhinein Streit um die Effektivität dieser Maßnahmegab, stehe ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht entgegen.
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Katharina Koenig über ihre Impfschäden und den Kampf um Gerechtigkeit | dieBasis 2024 — dieBasis Landesverband NRW
https://youtu.be/juAu8aRvP2w 35:12
Eine ungerechte Justiz fürchtet nichts mehr als Zeugen.
👉 Diskussion 👉 Termin einsenden
👉 Ländergruppen
Sei dabei, wann immer die 'verurteilende Industrie' zuschlägt
🗓️ @Prozessbeobachter
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Jedes Sandkorn fällt zu seiner Zeit
EU-Gerichtsurteil bringt Flintenuschi in Bedrängnis, die Haftungsfragen sind neu zu bewerten.
#BioNtech
Kommen jetzt neue Transparenzregeln?
Fanta wandte sich an die „New York Times“. Und diese reichte vor einem Jahr Klage gegen die Europäische Kommission ein. Sie verlangt den Zugang zu den Textnachrichten. Es ist dieser Fall, der nun vor 15 Richtern des Europäischen Gerichtshofes verhandelt wird.
Dabei gehe es um mehr, als nur um die Textnachrichten zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Bourla, sagte Alexander Fanta dem Stern. „Es geht auch darum, was die Europäische Kommission als Dokument wertet und was nicht.“ Aktuell würde die EU-Behörde arbiträr entscheiden, welche Dokumente sie registriere und welche nicht – und dadurch auch, welche Dokumente der Öffentlichkeit im Rahmen des Transparenzgesetzes zur Verfügung stünden. SMS, aber auch andere Kommunikationsformen wie Teams-Nachrichten oder Webex-Unterhaltungen seien somit ausgeschlossen.
Dabei sei dieses Vorgehen nicht mit EU-Gesetzen und der EU-Grundrechtecharta vereinbar. Letztere räumt Bürgern den Zugang zu EU-Dokumenten ein, „unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger“. Entscheide das Gericht zugunsten der Kläger, könnten viele weitere Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich werden, die die Kommission bisher nicht als „offizielle Dokumente“ wertet – ein großer Schritt in Richtung Transparenz, sagt Alexander Fanta.
https://www.capital.de/wirtschaft-politik/pfizer-deal--wo-sind-die-verschwundenen-sms-von-ursula-von-der-leyen--35230160.html
@Zeitzeugen_Archiv
EU-Gerichtsurteil bringt Flintenuschi in Bedrängnis, die Haftungsfragen sind neu zu bewerten.
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Kommen jetzt neue Transparenzregeln?
Fanta wandte sich an die „New York Times“. Und diese reichte vor einem Jahr Klage gegen die Europäische Kommission ein. Sie verlangt den Zugang zu den Textnachrichten. Es ist dieser Fall, der nun vor 15 Richtern des Europäischen Gerichtshofes verhandelt wird.
Dabei gehe es um mehr, als nur um die Textnachrichten zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Bourla, sagte Alexander Fanta dem Stern. „Es geht auch darum, was die Europäische Kommission als Dokument wertet und was nicht.“ Aktuell würde die EU-Behörde arbiträr entscheiden, welche Dokumente sie registriere und welche nicht – und dadurch auch, welche Dokumente der Öffentlichkeit im Rahmen des Transparenzgesetzes zur Verfügung stünden. SMS, aber auch andere Kommunikationsformen wie Teams-Nachrichten oder Webex-Unterhaltungen seien somit ausgeschlossen.
Dabei sei dieses Vorgehen nicht mit EU-Gesetzen und der EU-Grundrechtecharta vereinbar. Letztere räumt Bürgern den Zugang zu EU-Dokumenten ein, „unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger“. Entscheide das Gericht zugunsten der Kläger, könnten viele weitere Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich werden, die die Kommission bisher nicht als „offizielle Dokumente“ wertet – ein großer Schritt in Richtung Transparenz, sagt Alexander Fanta.
https://www.capital.de/wirtschaft-politik/pfizer-deal--wo-sind-die-verschwundenen-sms-von-ursula-von-der-leyen--35230160.html
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!! Damals: Heidi Reichinnek (Linke) gehörte zu den schlimmsten CORONA-Hetzer*Innen — Ritter der Meinungsfreiheit
https://youtu.be/qO1WcWahTGU 9:16
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