Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist
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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-
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‼️Normenkontrollklage beim Oberverwaltungericht NRW eingereicht‼️

Im Wege des § 47 VwGO haben wir heute gegen die immer noch bestehende Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Fernverkehr in NRW Normenkontrollklage eingereicht.

In der aktuellen Zeit wo selbst Wissenschaftler die früher für die Corona Beschränkungen gestimmt haben erklären, dass die Pandemie überstanden ist sollten auch die letzten Befürworter der Corona-Beschränkungen merken, dass die Pandemie endlich der Vergangenheit angehört.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Fernverkehr macht überhaupt keinen Sinn. Vorallem wenn man auch bedenkt, dass selbst in Flugzeugen die Maskenpflicht aufgehoben wurde.

Es gibt keinen logischen Grund die Maskenpflicht aufrecht zu erhalten. Deshalb fordern wir schon seit Monaten, dass endlich auf die Maskenpflicht verzichtet wird. Leider haben bisher nur vereinzelte Bundesländer die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Fernverkehr aufgehoben so, dass wir gezwungen sind selber aktiv zu werden und das Oberverwaltungsgericht im Wege des Normenkontrollverfahren um Hilfe zu ersuchen.

Sobald es von Seiten des OVG Neuigkeiten gibt werde ich euch hier informieren.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Strafanzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener‼️

Die Stadt Stuttgart hat gegen mehrere Querdenker Strafanzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und wegen Volksverhetzung erstattet. Die Verantwortlichen der Stadt Stuttgart meinen, dass es strafbar sei eine Todesanzieg die online verbreitet wird zu teilen und mit einem sogenannten Hashtag zu versehen. Leider verkennt die Stadt Stuttgart, dass ein Hashtag dazu dient, Nachrichten mit bestimmten Inhalten oder zu bestimmten Themen in sozialen Netzwerken auffindbar zu machen. Ein Hashtag kann auch zur Meinungsäußerung genutzt werden.

Anstatt, dass die Stadt Stuttgart den Sachverhalt objektiv prüft wird mal wieder mit völlig sinnlosen Strafanzeigen versucht Meinungen zu unterdrücken.

Letztendlich werden die Strafanzeigen und die dazugehörigen Ermittlungsverfahren eingestellt werden da ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht vorliegt.

Trotzdem ist es wichtig, dass die betroffenen Querdenker keine Angaben zur Sache machen. Sobald ein konkretes Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde sollten die Betroffenen einen Fachanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung beauftragen.

Vorsorge ist immer besser als Nachsorge.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Masern-Impflicht effektiv verhindern‼️

Die Masern-Impflicht wurde durch das Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt. Juristisch gesehen besteht daher die Pflicht zur Impfung der Kinder gegen Masern.

❗️Wichtig: Eine Zwangsimpfung ist ausgeschlossen und kann auch nicht gerichtlich angeordnet werden❗️

Kinder die nicht gegen Masern geimpft wurden erhalten von dem zuständigen Kindergarten in der Regel ein Betretungsverbot. Die Teilnahme am Kindergarten wird dadurch untersagt.

Anders ist es aber an den Schulen. Ungeimpfte Kinder dürfen nicht vom Schulunterricht ausgeschlossen werden da in Deutschland die Schulpflicht gilt.

Die Behörde und/oder das Gesundheitsamt kann jedoch gegen die Eltern ein Bußgeld verhängen.

Damit das Bußgeldverfahren überhaupt rechtmäßig starten kann muss die Behörde beweisen, dass der Bußgeldbescheid dem Betroffen zugestellt wurde. Wenn der Betroffene also mitteilt, dass er keinen Bußgeldbescheid erhalten hat und die Behörde keinen Nachweis über die Zustellung vorlegen kann ist das Bußgeldverfahren gescheitert und muss erneut durchgeführt werden.

Nicht geimpft werden dürfen Kinder für die die Impfung unverträglich ist oder andere medizinische Gründe vorliegen die eine Impfung nicht zulassen.

Die Masern-Impflicht ist mittlerweile nicht mehr verhältnismäßig wenn man bedenkt, dass in einem Jahr in ganz Deutschland weniger als 10 Menschen an Masern erkranken. Vergessen darf man auch die Nebenwirkungen der Impfung nicht.

Eltern die nicht möchten, dass ihre Kinder geimpft werden können die Impfung einfach verweigern. Die Schulleitung kann das Kind nicht vom Unterricht ausschließen.

Die Schulleitung kann Eltern auffordern einen Nachweis über die erfolgte Impfung vorzulegen. Jedoch muss die Schulleitung die Zustellung der Aufforderung beweisen wenn die Eltern den Erhalt der Aufforderung bestreiten.

Eltern die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen müssen jedoch leider mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Solche Bußgeldverfahren kann man jedoch durch entsprechende Anträg verschleppen damit letztendlich das Gericht das Verfahren auf Grund der langen zeitlichen Dauer einstellt oder das Bußgeld verringert.

Eltern können die Masernimpfung verhindern müssen aber aufpassen, dass sie richtig vorgehen um negative Konsequenzen so gering wie möglich zu halten.

Betroffene Eltern können sich gerne bei mir melden wenn sie Hilfe gegen die Masern-Impflicht benötigen und/oder schon ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Einen entsprechenden Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stelle ich gerne zur Verfügung.

Kontaktieren können Sie mich über die E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann@protonmail.com

(E-Mails beantworte ich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.)

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Lüge‼️

Der Bundesgesundheitsminister hat heute verkündet, dass ab dem 02.02.2023 die Maskenpflicht in Zügen des Fernverkehr ( ICE, IC) der Deutschen Bahn aufgehoben wird. Anschließend haben die Bundesländer in welchen immer noch eine Maskenpflicht im Nahverkehr besteht ebenfalls angekündigt die Maskenpflicht zum 02.02.2023 aufzuheben.

Es wird sich jedoch nicht viel ändern denn die Deutsche Bahn betreibt selber nur noch wenige Züge. Im Regionalverkehr hat die Deutsche Bahn schon seit langem kein Monopol mehr. Es sind Mitbewerber wie Abelio, Transdev, Netinera und andere die im Regionalverkehr die Züge betreiben. Es gibt in ganz Deutschland mehr als 300 private Unternehmen welche Züge im Regionalverkehr betreiben.

Ja im Fernverkehr ICE, IC wird es keine Maskenpflicht mehr geben aber im großen Regionalverkehr entscheiden die privaten Unternehmen ob sie eine Maskenpflicht verhängen und die überwiegende Mehrheit wird an der Maskenpflicht festhalten und diese im Wege der Hausordnung erlassen. Gleiches passiert ja schon seit Monaten. In den meisten Bundesländern wurde die Maskenpflicht im normalen Leben bereits aufgehoben aber Apotheken, Krankenhäuser, Seniorenheime, Arztpraxen, Kindergärten, einzelne Schulen, Amtsgerichte, Landgerichte verhängen einfach selber die Maskenpflicht und zwar im Wege der Hausordnung. Selbst in einzeln Geschäften des Einzelhandel besteht weiterhin die Maskenpflicht. Die Landesregierungen haben zwar die Maskenpflicht aufgehoben aber faktisch besteht sie weiter da sie einfach weiter erlassen wird. Natürlich kann man gegen die Maskenpflicht juritisch vorgehen und in letzter Zeit haben auch mehrere Gerichte die Maskenpflicht aufgehoben jedoch muss man selber aktiv werden.

Vor ein paar Tagen hat sogar das Verwaltungsgericht Berlin erklärt, dass auf Grund der hohen Infektionszahlen die Maskenpflicht im Berliner Nahverkehr bestehen bleiben muss. Die Infektionszahlen sinken zwar schon seit Monaten aber das wird einfach ignoriert.

Offiziell wird zwar verkündet, dass die Maskenpflicht aufgehoben wird aber faktisch wird sich fast nichts ändern. Genauso versuchen die Politiker und Entscheidungsträger uns Bürger zu täuschen um Protest zu verhindern.

Die Maskenpflicht lässt sich nur aufheben wenn man selber aktiv wird und juritisch dagegen vorgeht. Gerichtliche Erfolge kann man dann in anderen Fällen nutzen um die dortige Maskenpflicht leichter aufheben zu lassen. Ähnliches haben wird in Kölnern Schulen erreichen können.

Zusammengefasst zeigt sich mal wieder, dass die Bundesregierung in Vertretung durch den Bundesgesundheitsminister versucht uns Bürger zu täuschen. Außer in Zügen des Fernverkehr (ICE, IC) wird sich nichts an der Maskenpflicht ändern.

Lasst euch also bitte nicht täuschen und bleibt aufmerksam.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden ❗️

Vor ein paar Wochen hatte ich einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt mit welcher ich die immer noch bestehende Maskenpflicht im Berliner Nahverkehr aufheben lassen wollte.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag nun abgelehnt und dies damit begründet, dass die Infektionszahlen aktuell wieder steigen würden und dass die Charité mitgeteilt hat, dass die Bettenkapatzität bei zunehmenden Infektionen knapp werden können. Beide Begründungen stammen aus der Presse und wurden von den Rechtsanwälten der Stadt Berlin beim Verwaltungsgericht eingereicht. Anstatt die Verhältnismäßigkeit anhand von juristischen Bewertungen zu prüfen und sich auf Verfasungsrechtlern zu verlassen welche die Maskenpflicht im Nahverkehr als unnötig bezeichnen hat sich das Verwaltungsgericht Berlin lieber auf Presseberichte verlassen. Mittlerweile bewerten unzählige Juristen, Verfassungsrechtler und Professoren, sowie Rechtsanwälte die Maskenpflicht als unverhältnismäßig da die Infektionszahlen nachweislich rückläufig sind.

Die Entscheidung des Verwaltungsgericht Berlin ist leider sehr bedauerlich aber es ist nur eine einzelne Entscheidung. Andere Verwaltungsgerichte wie in Köln sehen die Sachlage anders und haben dies auch in mehreren Urteilen bezüglich der Tragepflicht einer Maske an Schulen und Kindergärten klargestellt. Erst vor ein paar Tagen hat das Verwaltungsgericht ein Urteil erlassen mit welchem es die Tragepflicht in Kindergärten für Eltern die ihre Kinder abholen aufgehoben haben. Genaueres dazu aber in einem eigenen Beitrag hier auf dem Kanal.
Festzuhalten bleibt, dass es zwar immer noch Richter gibt die an absurden Beschränkungen fernhalten aber es immer mehr Richter gibt die Entscheidungen treffen welche juristisch fundierte sind und den Mut habe Beschränkungen aufzuheben.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Maskenpflicht an Schulen auch für Besucher rechtswidirg❗️

Eine Schule in Lippstadt hat eine Pflicht zum Tragen einer Maske auf dem Schulgelände für Besucher und Eltern die das Schulgelände betreten verhängt. Die Schulleitung beschloss, dass Eltern die ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen und dabei das Schulgelände betreten eine Maske tragen müssen. Auch Eltern die nur kurz mit dem Lehrer sprechen möchten wurden verpflichtet eine Maske zu tragen. Die Schulleitung meinte, dass sie diese Tragepflicht im Wege der Hausordnung beschließen kann.

Der Schulleitung war es augenscheinlich egal, dass alle Landesregierungen die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen schon vor Monaten aufgehoben haben. Die Schulleitung meinte, dass sie im Wege des Hausrechts per Hausordnung die Maskenpflicht für Besucher und Eltern verhängen kann. Der Schulleitung war zwar auch bekannt, dass bereits mehrfach Gerichte die Maskenpflicht an Schulen aufgehoben haben weil das Hausrecht nicht als Ermächtigungsgrundlage genutzt werden kann jedoch war die Schulleitung der Auffassung, dass sich die jeweiligen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nur auf die Maskenpflicht für Schüler beziehen würden.

Das Verwaltungsericht sieht die Sachlage jedoch anders als die Schulleitung und erklärte die verhängte Maskenpflicht für rechtswidirg. Im Wege der Hausordnung kann keine Maskenpflicht verhängt werden. Alleine im Wege des Infektionsschutzgesetz kann eine Maskenpflicht angeordnet werden aber genau diese Maskenpflicht wurde vor Monaten von allen Landesregierungen bewusst aufgehoben.

Die Schulleitung hat durch ihren Rechtsanwalt erklärt, dass sie den Beschluss akzeptieren und auf Rechtsmittel verzichten wird.

Positiv an dem Beschluss des Verwaltungsgericht ist, dass jetzt klar ist, dass auch eine Maskenpflicht für Besucher die sich nur kurz auf dem Schulgelände aufhalten rechtswidrig ist. Der Beschluss bzw. die Entscheidung kann auch auf die Lage an Kindergärten angewendet werden da in den meisten Kindergärten eine Maskenpflicht für Eltern und Besucher besteht die ihre Kinder bringen oder abholen. Bisher mussten Eltern die keine Maske tragen wollten bei der Abholung vor dem Eingang des Kindergarten warten. Die Kindergartenleitung beruft sich genau wie die Schulleitung im vorliegenden Fall auf das Hausrecht und die Hausordnung.

In den kommenden Tagen werde ich einen entsprechenden Schriftsatz verfassen mit welchem Eltern gegenüber der Kindergartenleitung der Maskenpflicht widersprechen können. Ich gehe davon aus, dass auf Grund der jetzigen gerichtlichen Entscheidung die betroffenen Kindergartenleitungen auf die Maskenpflicht verzichten werden.

Den Schriftsatz werde ich natürlich so wie in der Vergangenheit auch kostenlos anbieten. Eltern sind dann in der Lage ihren Rechtsanspruch durchzusetzen.

Den Beschluss des Verwaltungsgericht werde ich sobald er mir vorliegt hier in anonymer Version veröffentlichen. Anonym damit Rechte Dritter nicht verletzt werden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Angeblich ab Donnerstag den 02.02.2023 bundesweit keine Maskenpflicht im Nah und Fernverkehr‼️

Ich hatte ja schon vor ein paar Tagen geschrieben, dass ich große Zweifel daran habe, dass es ab Donnerstag keine Maskenpflicht mehr im Nah und Fernverkehr geben wird. Die bundesweite Aufhebung der Maskenpflicht im Nah und Fernverkehr ist schon deshalb unrealistisch da im Nahverkehr die Deutsche Bahn nur noch 20 Prozent der Züge selber betreibt. Ganze 80 Prozent der Züge im Nahverkehr werden von privaten Unternehmen betrieben und schon jetzt hat zum Beispiel die Eurobahn angekündig, dass sie letztendlich selber entscheiden wird ob sie die Maskenpflicht in ihren Zügen aufhebt oder an ihr festhält.

Zudem soll die Maskenpflicht natürlich auch in Bussen aufgehoben werden wo es unzählige private Unternehmen gibt die letztendlich selber entscheiden ob sie die Maskenpflicht aufrecht erhalten.

Juristisch gesehen ist die Sache eigentlich ziemlich eindeutig denn die Landesregierungen und die Bundesregierung haben beschlossen, dass die Maskenpflicht im Nah und Fernverkehr aufgehoben wird. Manche private Unternehmen argumentieren jedoch, dass sie selber entscheiden können da sie in ihren Zügen und Bussen das Hausrecht besitzen. In privat betriebenen Einkaufsgeschäften, Gaststätten usw. kann diese Argumentation zutreffend sein jedoch nicht in Unternehmen welche für die Öffentlichkeit tätig sind. Das Hausrecht kann dort eben nicht als Grundlagen für die Verhängung der Maskenpflicht benutzt werden.

Leider wissen wir aber mittlerweile, dass sich Befürworter der Beschränkungen nicht immer zulässig verhalten.

Wir haben uns deshalb entscheiden, dass wir Unternehmen die weiter an der Maskenpflicht festhalten schriftlich abmahnen bzw. erst einmal über die Aufhebung der Maskenplicht und der daraus folgenden Konsequenzen informieren werden.

Damit wir dieser Initiative erfolgreich durchführen können benötigen wir Eure Hilfe. Jeder von Euch der ab Donnerstag, den 02.02.2023 im Nah und Fernverkehr, in der Schule oder im Kindergarten aufgefordert wird eine Maske zu tragen kann dies uns bitte über die nachfolgebde E-Mail-Adresse:

maskenpflicht.melden@pm.me

melden.

Wichtig zu beachten ist dabei, dass ihr den Name des Unternehmens, der Schule oder des Kindergarten in der E-Mail benennt. Super wäre auch wenn ihr die Kontaktdaten der jeweiligen Unternehmen mitteilt falls diese euch bekannt sind. Wir werden dann das jeweilige Unternehmen, die jeweilige Schule oder den Kindergarten schriftlich über die aktuelle Rechtslage bezüglich der Maskenpflicht informieren und zur Einhaltung auffordern. Sollte das jeweilige Unternehmen sich trotzdem weiter unzulässig verhalten erfolgt eine schriftliche Abmahnung.

Bei dieser Initiative ist es wichtig, dass wir aktiv werden und uns gegen unzulässige Beschränkungen wie die Maskenpflicht juritisch wehren.

Vielen Dank schon einmal an alle Einsender von Meldungen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann


t.me/DahlmannChristian
Fazit nach einer Woche ohne Maskenpflicht

In den letzten 7 Tagen wurde die Aufhebung der Maskenpflicht größtenteils eingehalten. Es gab lediglich 3 Berichte darüber, dass manche Zugführer in ihren jeweiligen Zügen die Fahrgäste zum freiwilligen Tragen einer Maske aufgefordert haben.

Aktuell ist die Maskenpflicht nur noch in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Arztpraxen und in Blutspendeeinrichtungen zulässig. In Schulen und Kindergärten ist die Maskenpflicht hingegen nicht mehr zulässig.

Falls euch ein Fall bekannt ist wo die Maskenpflicht weiterhin besteht könnt ihr mir das gerne kurz per E-Mail schreiben. Wir werden dann den Verstoß entsprechend abmahnen.

Meldungen bitte an die E-Mail-Adresse:

maskenpflicht.melden@pm.me

senden.

Trotz diesem positiven Verlauf müssen wir weiterhin damit rechen, dass in Zügen die Maskenpflicht wieder von Seiten der privaten Betreiber eingeführt wird. Einige Betreiber haben bereits erklärt, dass sie sich das Recht zur erneuten Einführung der Maskenpflicht in ihren Zügen offen halten und entsprechend der Infektionszahlen entscheiden werden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Verbotserklärung Impfung.docx
26.9 KB
Da es aktuell leider immer noch an manchen Schulen zu (freiwilligen) Impfaktionen kommt biete ich hier einen Schriftsatz an mit welchem Eltern ihre Kinder vor einer Impfung an Schulen schützen können.

Liebe Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Durch Hass und Hetze in den Tot getrieben❗️

Autor und Wissenschaftler Clemens Arvay, der durch seine objektive Bewertung der sogenannten Pandemie skeptisch gegenüber stand hat Suizid begangen.

Arvay war ein sehr objektiv arbeitender Wissenschaftler der die sogenannte Pandemie und die Corona-Beschränkungen in Frage stellte. Vor Corona galt Arvay als Medienliebling. Seine Publikationen zur Heilkraft der Natur fanden großen Anklang, er galt als Spezialist von Zusammenhängen zwischen Ökologie und Gesundheit. Als er im Jahr 2020 die Pandemie und die medizinischen Maßnahmen der Bundesregierung in Frage stellte wurde er von Medien und Wissenschaftler verleumdet.

In den letzten beiden Jahren musste Arvary die Hetze von Befürwortern der Corona-Beschränkungen ertragen. Denunziantenplattformen, wie “Volksverpetzer” oder “Psiram” hetzten, was das Zeug hielt. Für jemanden, der mit so einem Menschenschlag nie zu tun haben musste, war das psychologisch sicherlich eine schwierige Herausforderung.

Die Hetzkampagne nahm in den letzten Monaten enorm zu. Die Hetzer attackierten sogar seinen behinderten Sohn und veröffentlichten in den Printmedien Todesanzeigen über seinen Sohn und seinen Vater.

Die Unmenschlichkeit und das Online-Mobbing belastete ihn körperlich und psychisch sehr. Die Verleumdungen, der Hass und die Hetze haben ihn derart belastet, dass er seinen Lebensmut verloren hat.

Clemens Arvay ist kein Einzelfall. Unzählige Kritiker der Corona-Beschränkungen wurden und werden täglich Opfer von Hetze. Die letzten zwei Jahre haben gezeigt wie unmenschlich sich Personen verhalten können. Erschreckend ist, dass die Opfer der Hetze oft keine Hilfe von Behörden und/oder Polizei erhalten und nicht selten selber mit Anzeigen bedroht sind.

Diese Tragödie zeigt, dass wir Opfer von Hetze schützen und ernstnehmen müssen. Unsere Gemeinschaft sollte für Opfer von Hetze ein Zufluchtsort darstellen wo sie Kraft tanken können.

Abschließend gilt mein tiefstes Mitgefühl und mein allerherzlichstes Beileid den Hinterbliebenen von Clemens Arvay.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Erfolgreiche Verteidigung in 5 Bußgeldverfahren‼️

In den letzten Wochen haben wir es geschafft 5 Betroffenen gegen die jeweils ein Bußgeldbescheid erlassen wurde erfolgreich zu verteidigen. Vorgeworfen wurde den Betroffenen unter anderem gegen die Maskenpflicht verstoßen zu haben.

In einem weiteren Fall wurde dem Betroffenen, einem 15 jährigen Schüler das unentschuldigte Fehlen am Unterricht vorgeworfen. In Wirklichkeit wollte der Schüler jedoch am Unterricht teilnehmen er hat es nur abgelehnt vor Beginn des Unterrichts sich testen zu lassen. Der Schulleiter hat dies zum Anlass genommen um dem Schüler ein Betretungsverbot auszusprechen. Zusätzlich wurde gegen den Schüler der genannte Bußgeldbescheid erlassen.

Wir haben sodann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben und Akteneinsicht beantragt. Anschließend haben wir beantragt den Bußgeldbescheid aufzuheben mit der Begründung, dass der Schüler natürlich am Unterricht teilnehmen wollte jedoch vom Schulleiter durch den Erlass des Betretungsverbots gehindert wurde am Unterricht teilzunehmen. Nur weil man die Testung verweigert ist das kein Grund dem Schüler die Teilnahme am Unterricht zu verweigern. Die Schulpflicht ist weitreichender.

Die Behörde hielt jedoch an ihrem Bußgeldbescheid fest was zur Folge hatte, dass das Bußgeldverfahren an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurde. Die Staatsanwaltschaft hat nach Prüfung den Bußgeldbescheid aufgehoben und somit unserem Antrag entsprochen.

Ich kann jedem Betroffenen gegen den ein Bußgeldbescheid erlassen wurde nur empfehlen Einspruch zu erheben. Oftmals sind die Bußgeldbescheide unzulässig oder sogar rechtswidirg. Zudem muss die Behörde abwegen ob nicht ein milderes Mittel wie die Verhängung einer Verwarnung ohne Verwarngeld ausreichend bzw. verhältnismäßig ist. Es ist daher immer sinnvoll gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben und anschließend den Inhalt der Akte zu prüfen. Danach kann man in Ruhe das weitere Vorgehen besprechen und planen.

Mein Hilfe in den Bußgeldverfahren war und ist grundsätzlich kostenlos da es mir darum geht Menschen zu helfen die Opfer von staatlicher Willkür geworden sind.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Ballweg mit Verfassungsbeschwerde gescheitert‼️


Michael Ballweg ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die vortlaufende U-Haft gescheitert. Bezeichnend ist, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht seinen Antrag nicht einmal zur Entscheidung angenommen haben. Ballweg wird daher leider weiter in U-Haft bleiben.

Es ist nicht einmal ansatzweise verständlich weshalb Herr Ballweg immer noch in U-Haft ist und nicht aus der Haft entlassen wurde. Selbst wenn man davon ausgeht, dass eine Fluchtgefahr besteht gibt es zahlreiche Möglichkeiten wie die sogenannte Fußfessel oder die Verhängung von Hausarrest welche die Fluchtgefahr so stark mindert, dass die Aussetzung der U-Haft gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Selbst in ähnlichen Verfahren wie aktuell gegen drei EU- Abgeordnete welche der Bestechung verdächtig sind hat das Gericht anstatt der U-Haft Hausarrest angeordnet.

Zudem ist selbst der Tatvorwurf mehr als fraglich da eine Veruntreuung von Spenden nur vorliegen kann wenn es sich bei den Geldern tatsächlich um Spenden gehandelt hat und nicht um Geschenke. Da Herr Ballweg um Schenkung gebeten hat dürfte es sich logischerweise bei den Geldern eben nicht um eine Spende handeln.

Es bleibt nun abzuwarten ob die Rechtsanwälte von Herrn Ballweg sich an den Europäischen Gerichtshof wenden oder eine erneute Haftprüfung beantragen.

Abschließend sollte auch noch erwähnt werden, dass jeder Mensch der einer Straftat verdächtigt wird bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu betrachten ist.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Vorwurf des versuchten Betruges gegen Ballweg absurd❗️

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Ballweg über 500.000 Euro für eigene Zwecke genutzt haben. Die Herunterstufung der Vorwürfe von Betrug auf versuchten Betrug wird wie folgt begründet: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die von ihm für private Zwecke genutzten Gelder von denjenigen Unterstützern stammten, die zumindest auch mit einer entsprechenden Handhabung einverstanden gewesen seien.

Die Begründung der Staatsanwaltschaft weshalb es sich um versuchten Betrug handeln soll ist völlig absurd denn wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gelder welche Ballweg für private Zwecke genutzt hat von Unterstützern stammen die damit einverstanden waren, dass er die Gelder für private Zwecke nutzt dann muss im Zweifel für den Angeklagten davon ausgegangen werden, dass die Geld von Unterstützern stammen die damit einverstanden waren, dass er sie für private Zwecke nutzt und genau dann liegt eben keine Straftat vor.

Eigentlich müsste der zuständige Richter welcher nun über die Zulassung der Anklage entscheidet schon deshalb die Anklage zumindest bezüglich des Vorwurfs des versuchten Betruges nicht zulassen.

Bleibt nun abzuwarten wie der zuständige Richter entscheiden wird.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Krankheitsbedingte Verzögerung

In den letzten 8 Wochen war ich leider fast durchgehend schwer erkrankt . Deshalb war es mir leider nicht möglich Anfragen und E-Mails zu beantworten. Mittlerweile geht es mir aber besser so, dass ich die kommenden Tage und die Osterfeiertage dazu nutzen werde um alle E-Mail zu beantworten bzw. zu bearbeiten.

Habt bitte noch ein wenig Geduld. Ich werde auf jeden Fall alle Eure E-Mails in den kommenden Tagen bearbeiten.

Lieben Gruß
Christian Dahlman

t.me/DahlmannChristian
Skandalöser Bußgeldbescheid aufgehoben‼️


In einem aktuellen Bußgeldverfahren wurde einer Frau im Alter von 63 Jahren in Berlin vorgeworfen, dass sie die öffentlichen Verkehrsmittel ohne eine Mund-Nasen-Bedeckung genutzt hat. Anzeigenerstatter war ein Fahrkartenkontrolleur der BVG.

Am sogenannten Tattag hat dieser Fahrkartenkontrolleur in der U-Bahn die Fahrkarten kontrolliert und dabei die betroffene Frau angesprochen weshalb sie keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Die betroffene Frau erklärte, dass sie auf Grund einer schweren und chronischen Lungenerkrankung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann. Zudem überreichte sie dem Fahrkartenkontrolleur eine Kopie des Attest.

Der Fahrkartenkontrolleur meinte aber tatsächlich, dass das Attest gefälscht sei und er nun die Polizei verständigen wird. Zusätzlich hat der Fahrkartenkontrolleur der betroffenen Frau seine Handschellen angelegt obwohl dazu überhaupt kein Grund bestanden hat da sie sich sich völlig normal verhalten hat.

Die Polizei ist dann auch relativ zeitnah angekommen und forderte erst einmal den Fahrkartenkontrolleur auf die Handschellen unverzüglich zu öffnen. Nachdem sich der Polizeibeamte den Sachverhalt angehört und auch das Attest kontroliert hatte durfte sie die Ortschaft verlassen. Die Weiterfahrt mit der U-Bahn wurde ihr jedoch vom Fahrkartenkontrolleur verboten obwohl die betroffene Frau ein Jahresticket besitzt.

Nachdem ich von der betroffenen Frau kontaktiert wurde habe ich erst einmal die BVG aufgefordert innerhalb von 7 Tagen zu erklären, dass sie die U-Bahn ohne das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiter nutzen kann. Die BVG hat sich nach Erhalt meiner Forderung sofort gemeldet und erklärt, dass die betroffene Frau auch ohne Mund-Nasen-Bedeckung die U-Bahn weiter nutzen kann und sie das Attest akzeptieren.

Normalerweise wäre jetzt alles erledigt gewesen aber ca. 6 Wochen später wurde der betroffenen Frau ein Bußgeldbescheid über 700 Euro zugestellt. Daraufhin habe ich dem Bezirksamt als Ordnungsamt den Sachverhalt ausführlich erklärt und auch die Stellungnahme der BVG vorgelegt. Der Sachbearbeiter meinte jedoch, dass das Attest nicht ausreichend sei und er es für eine Fälschung hält. Der behandelnde Arzt hat jedoch schriftlich erklärt, dass es sich bei dem Attest eben nicht um eine Fälschung handelt. Danach hat sich die Behörde erst einmal gar nicht mehr gemeldet.

Ungefähr 2 Monate später meldete sich die Staatsanwaltschaft und erklärte, dass das Verfahren nun an sie weitergeleitet wurde. Ich habe daraufhin den kompletten Sachverhalt erneut schriftlich vorgetragen und erreichen können, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wurde. Die Staatsanwaltschaft war auch der Auffassung, dass überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Auch dieses Bußgeldverfahren zeigt mal wieder, dass es sich sehr wohl lohnt Widerspruch zu erheben. Es gibt unzählige Bußgeldbescheid die entweder formell unzulässig sind oder in der Sache überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Einige Behörden spekulieren jedoch darauf, dass viele Bürger einfach den Bußgeldbescheid akzeptieren und das Bußgeld freiwillig bezahlen.

Deshalb erhebt Widerspruch wenn gegen euch ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Maskenpflicht in Arztpraxen rechtswidirg ❗️

Seit Anfang April ist nun endlich auch die Maskenpflicht in Arztpraxen und sonstigen medizinischen Einrichtungen aufgehoben worden. Leider gibt es Arztpraxen die weiterhin an der Maskenpflicht festhalten und die Maskenpflicht über das Hausrecht anordnen.

Es ist jedoch so, dass mitlerweile überhaupt keine Grundlage für die Verhängung einer Maskenspflicht mehr existiert. Zwar kann man über das Hausrecht einiges regeln aber eben keine Maskenpflicht anordnen.

In den letzten Tagen haben mir mehrere Personen geschrieben, dass sie in der Notaufnahme nur behandelt wurden nachdem sie eine Maske angezogen haben. Juristisch gesehen ist es rechtswidrig wenn Ärzte die Behandlung des Patienten vom Tragen einer Maske abhängig machen. Vorallem in der Notaufnahme wo es oft um lebensbedrohliche Verletzungen geht. Ärzte die tatsächlich die Behandlung des Patienten verweigern weil dieser keine Maske trägt machen sich zudem strafbar. Zusätzlich besteht dann auch die Möglichkeit Schmerzensgeldansprüche gegen den betreffenden Arzt geltend zu machen.

Sollte auch euer Arzt die Behandlung vom Tragen einer Maske abhängig machen solltet ihr umgehend Strafanzeige erstatten. Gerne helfe ich euch dann auch bei der richtigen Formulierung der Strafanzeige.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Grundschulkind massiv gemobbt und Lehrer schauen einfach weg ‼️

Heute muss ich leider mal über einen sehr negativen und traurigen Fall berichten welcher leider kein Einzelfall ist.

Es geht um einen 8 jährigen Grundschüler der sich zurecht geweigert hat sich auf Corona testen zu lassen und auch keine Maske tragen wollte. Die Schulleitung hat den Schüler deshalb vom Unterricht ausgeschlossen und anfangs noch im Wege des Online-Unterrichts beschult. Der Online-Unterricht wurde dann nach ein paar Monaten ja generell beendet. Das hatte zur Folge, dass der Schüler fast 8 Monate nicht beschult wurde da die Schulleitung ihm ein Betretungsverbot ausgesprochen hat. Auf Grund dessen musste er die zweite Klasse erneut besuchen. Ende 2022 durfte er dann auch wieder ganz normal am Unterricht teilnehmen jedoch wurde er direkt von seinen Klassenlehrern benachteiligt und ausgegrenzt. Die Mitschüler haben das natürlich mitbekommen was dazu führte, dass der Schüler zum Außenseiter wurde. Seine Mitschüler haben ihn beleidigt, im Unterricht angespuckt und sogar mehrfach geschlagen. Diese Misshandlungen gingen über Monate und wurden immer schlimmer.

Eines Tages wurde er kurz nach Ende des Unterrichts von 4 Schülern geschlagen, bespuckt und getreten der Schüler hatte in dieser Situation extreme Angst gehabt was zur Folge hatte, dass er sich in die Hose gemacht hat. Als die anderen Mitschüler von ihm abgelassen haben hat er sich zum Lehrerzimmer begeben und auf Hilfe gehofft aber anstatt ihm zu helfen wurden ihm von Seiten der anwesenden Lehrer nur Vorwürfe gemacht, dass er sich in seinem Alter noch in die Hose gemacht hat. Der Klassenlehrer hat anschließend seine Mutter angerufen und ihr indirekt die Schuld an dem Vorfall gegeben da sie es ja gewesen ist die der Schule damals die Testung des Kindes untersagt hat.

Völlig aufgelöst hat sich die Mutter an mich gewendet da sie mitbekommen hat, dass ich Eltern und anderen betroffenen Personen bei juristischen Probleme kostenlos helfe. Wir haben dann beschlossen, dass es am wichtigsten ist dem Kind als erstes zu helfen und wir erst danach gegen die Lehrer vorgehen werden.

Für die Mutter habe ich sodann einen entsprechenden Antrag verfasst mit welcher sie den Wechsel der Schule beim Schulamt beantragen konnte. Erfreulicherweise hat sich auch zeitnah eine Sachbearbeiterin gemeldet und den Schulwechsel bewilligt. Zuvor wurde auch der Schulleiter um Stellungnahme gebeten. In seiner Stellungnahme hat der Schulleiter eingeräumt, dass eine weitere Beschulung an seiner Schule nicht möglich sei und erneut hat der Schulleiter wieder der Mutter dafür die Schuld geben.

Das Schulamt hat anschließend den Schulwechsel veranlasst und eine entsprechende Schule gefunden wo der Schüler nun normal beschult wird und wo der Vorfall an seiner vorherigen Schule nur den neuen Klassenlehrern bekannt ist. Mittlerweile hat er sich in der neuen Schule gut eingelebt und fühlt sich wieder wohl.

Anschließend habe wir noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter und den Klassenlehrer gestellt. Zusätzlich hab ich für die Mutter eine Strafanzeige gegen den Klassenlehrer verfasst da dieser nichts gegen die Misshandlungen und gegen das Mobbing unternommen hat. Die Strafanzeige ist nun bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anhängig.

Dieser Vorfall ist zwar sehr extrem und außergewöhnlich aber es gibt unzählige Kinder die von ihren Mitschülern täglich gemobbt werden weil sie sich gegen die Corona-Maßnahmen gewehrt haben. Die Schulleitung und die Klassenlehrer sind verpflichtet sofort einzugreifen wenn ein Schüler gemobbt oder ausgegrenzt wird.

Wichtig ist aber auch, dass die Eltern sofort tätig werden wenn sie bemerken, dass sich ihr Kind verändert hat, dass Kind sich zurückzieht und/oder traurig aussieht. Auf diese Anzeichen muss man genau achten und dann mit dem Kind verständnisvoll sprechen, ihm zeigen, dass er nicht mehr alleine ist und er merkt, dass ihm jetzt geholfen wird.

Falls betroffene Eltern Hilfe benötigen können sie mich gerne kontaktieren.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
❗️Masernimpfung❗️

Leider ist in Deutschland die Masernimpfung verpflichtend jedoch gibt es natürlich Ausnahmen und Gründe weshalb eine Impfung ausgeschlossen bzw. nicht möglich ist.

Einer dieser Gründe wäre wenn das Kinder eine Allergie gegen den Impfstoff hat. Es reicht schon wenn lediglich ein Verdacht besteht. Genau dann muss die Impfung ausgesetzt werden und erst wenn der Allergologe feststellt, dass keine Allergie besteht kann es mit der Prozedur weitergehen. Termine bei einem Allergologen zeitnahe zu bekommen ist jedoch sehr selten. Normalerweise kann es bis zu 12 Monaten dauern bis man tatsächlich einen Termin bekommt.

Ein weiteres Problem ist, dass die Ordnungsbehörden gerne mal schnell Bußgelder verhängen. Selbst wenn also bereits ein Bußgeld verhängt wurde und dagegen Einspruch erhoben wurde führt das bei einem Verdacht, dass das Kind allergisch auf den Impfstoff regiert zur Aufhebung des Bußgeldbescheides oder zum ruhen des Verfahrens bis zur endgültigen Klärung.

Auch wenn ein Kind energisch die Impfung verweigert kann die Ordnungsbehörde keine Bußgeld gehen die Eltern verhängen. Zwangsmaßnahmen mit welchem man die Impfung des Kindes durchführen könnte sind nicht zulässig.

Es kommt immer auf den Einzelfall an weshalb man auch nicht eine pauschale Vorgehensweise empfehlen kann. Am effektivsten ist es den Einzelfall zu betrachten und dann mit den Eltern das weitere Vorgehen zu planen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Amtsgericht hebt Bußgeldbescheid wegen angeblichen Verstoß gegen die Impfpflicht auf‼️

Das Ordnungsamt Duisburg hat gegen eine Mutter einen Bußgeldbescheid in Höhe von 800 Euro erlassen. Nach Auffassung des Ordnungsamtes weigert sich die Mutter ihre Tochter gegen Masern impfen zu lassen

In Wirklichkeit ist es aber so, dass bei der Tochter der Verdacht besteht, dass sie gegen den Impfstoff allergisch ist. Genau deshalb hat die Mutter einen Termin bei einem Allergologen vereinbart und beim Ordnungsamt die Rückstellung der Impfung beantragt. Der Termin ist zwar erst im August 2024 aber dafür ist die Mutter natürlich nicht verantwortlich.

Nachdem die Mutter den Bußgeldbescheid erhalten hat habe ich für sie erst einmal Einspruch erhoben und Akteneinsicht beantragt. Anschließend haben wir dann den Inhalt der Akte geprüft und den Einspruch begründet und aufgezeigt, dass überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vorliegt denn gesetzlich ist klar geregelt, dass die Impfpflicht nicht für Kinder gilt welche gegen den Impfstoff allergisch sind. Da im vorliegenden Fall der Verdacht besteht muss dieser durch einen Allergologen im Wege eines Gutachten überprüft werden. Schon alleine der Verdacht ist ausreichend um eine Rückstellung der Impfung zu erwirken.

Das Ordnungsamt hat unserem Einspruch nicht entsprochen und das Verfahren an das Amtsgericht weitergeleitet. Auch dort habe ich noch einmal ausführlich begründet weshalb keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird jedoch hat das Gericht den Bußgeldbescheid erfreulicherweise direkt aufgehoben und meinen Ausführungen entsprochen. Zudem hat das Gericht das Vorgehen des Ordnungsamtes kritisiert.

Ich persönlich freue mich sehr für die Mutter und deren Tochter denn nun muss erst einmal das Gutachten des Allergologen abgewartet werden was wie oben geschrieben erst im August 2024 stattfinden wird. Bis zur endgültigen Entscheidung werden sicher noch zwei Jahre vergehen. Es gibt noch einige Möglichkeiten um die Impfung der Tochter zu verhindern. Zwar wird das sehr mühsam und aufwendig werden aber das ist für mich nicht von Bedeutung. Mir geht es nur darum Familien bzw. deren Kinder zu helfen und so vor einer widerrechtlichen Impfung zu schützen. Genau deshalb ist meine juristische Hilfe auch generell kostenlos.

Wenn auch ihr von der Impfpflicht betroffen seit und Hilfe benötigt könnt ihr mir gerne eine E-Mail an

christian.dahlmann@protonmail.com

schicken.

Ich werde mich dann innerhalb von 48 Stunden melden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Erzwingungshaft erfolgreich abgewendet‼️

Gegen eine Mutter eines Sohnes im Alter von 8 Jahren wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet weil sie angeblich gegen die Schulpflicht verstoßen hätte indem sie ihren 8 jährigen Sohn die Teilnahme am Unterricht durch ihr Verhalten unmöglich gemacht hätte. Es ging darum, dass die Mutter der Schule die Testung des Kindes verboten hatte und daraufhin die Schulleitung dem Kind ein Betretungsverbot erteilt hat. Leider hat auch das zuständige Gericht den Bußgeldbescheid bestätigt. Das Gericht hat nicht gewertet, dass die Mutter jeden Tag zum Beginn des Unterrichts mit dem Kind zur Schule gekommen ist und dort vom Schulleiter jeden Morgen ein Betretungsverbot ausgesprochen bekommen hat. Wir haben vor Gericht argumentiert, dass nicht die Mutter das Kind vom Unterricht abhält sondern der Schulleiter.

Nach dem der Beschluss des Amtsgericht rechtskräftig geworden ist hat die Stadt die Mutter mehrfach schriftlich zur Zahlung des Bußgeldes aufgefordert. Die Mutter hat auf die Schriftsätze nicht reagiert weshalb die Stadt beim Amtsgericht den Antrag auf Anordnung von 14 Tagen Erzwingungshaft gestellt hat.

Ich habe sodann für die Mutter beantragt den Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft abzulehnen da er unbegründet und nicht verhältnismäßig ist.

Begründet habe ich meinen Antrag damit, dass die Mutter mittellos ist und es ihr deshalb gar nicht möglich ist die Geldbuße zu zahlen. Zudem habe ich geschrieben, dass Sinn der Erzwingungshaft es ist, einen Zahlungsunwilligen zur Zahlung der Geldbuße zu zwingen nicht aber einen Zahlungsunfähigen zu bestrafen. Von Zahlungsunfähigkeit ist bei Betroffenen auszugehen, die nur über das Existenzminimum verfügen und kein verwertbares Vermögen besitzen. Eine alleinerziehende Mutter die lediglich Bürgergeld und Kindergeld erhält ist definitiv mittellos und daher zahlungsunfähig was dazu führt, dass keine Erzwingungshaft angeordnet werden darf.

In dieser Sache gab es aber noch einen weiteren Grund und zwar, dass die Mutter alleinerziehend ist und niemand anderes existiert der das Kind 14 Tage hätte betreuen können. Der Vater des Kindes hat schon vor Jahren den Kontakt abgebrochen und lebt nicht mehr in Deutschland. Es gibt zwar eine Oma welche auch eine gute Beziehung zu dem Kind hat aber auf Grund ihres Alters nicht in der Lage ist das Kind über einen längeren Zeitraum zu betreuen.

Die Stadt meinte noch, dass die Betroffene ja anstatt der Erzwingungshaft eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen könnte. Da aber wie oben geschrieben die Betroffene mittellos ist kommt auch keine Ratenzahlung in Frage.

Das Amtsgericht hat erfreulicherweise den Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft abgelehnt und ist zum größten Teil meiner Argumentation gefolgt. Zusätzlich hat das Amtsgericht noch einmal klargestellt, dass die Erzwingungshaft zwar den Willen des Zahlungsunwilligen beugen soll aber gerade nicht den Zahlungsunfähigen bestrafen soll.

Den Bußgeldbescheid konnten wir zwar nicht aufheben lassen aber dafür konnten wir nun die Erzwingungshaft verhindern. Ich persönlich freue mich sehr über diese Entscheidung und bin glücklich, dass die Mutter nicht inhaftiert wird.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian