Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist
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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-
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Klage gegen Masern-Kombinationsimpfstoff ‼️

Am kommenden Dienstag, den 11.07
2023 werden wir die Klage gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff beim Verwaltungsgericht einreichen.

In Deutschland gibt es aktuell keinen Einzelimpfstoff gegen Masern sonder lediglich einen Kombinationsimpfstoff welcher auch gegen Mumps und Röteln eingesetzt wird. Bedeutet also, dass jede Impfung gegen Masern zusätzlich auch schädliche Impfstoffe und Viren gegen Mumps und Röteln enthält. Natürlich gibt es auch den normalen Einzelimpfstoff welcher in Österreich und der Schweiz ganz normal eingesetzt wird und sogar vor ein paar Jahren auch bereits in Deutschland genutzt wurde.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in seinem Beschluss vom 05.05.2022 auch bereits festgestellt, dass der Einzelimpfstoff in Deutschland eingesetzt werden darf und auch ausreichend ist um die Impfpflicht zu erfüllen. Zusätzlich hat auch der Deutsche Ethikrat die Impfung mit dem Einzelimpfstoff gefordert. Der einzige plausible Grund weshalb der Einzelimpfstoff nicht einfach aus Österreich oder der Schweiz importieren wird liegt darin, dass mit den Pharmaunternehmen langfristige Verträge geschlossen wurden.

Ziel der Klage ist es zu erreichen, dass Eltern selber entscheiden können ob sie den Einzelimpfstoff nutzen möchten. Wenn wir mit unsere Klage erfolgreich sind dann können sich alle Eltern dafür entscheiden den Einzelimpfstoff anstatt dem Masern-Kombinationsimpfstoff zu nutzen. Zwar ist dieser aktuell in Deutschland nicht erhältlich aber das liegt nicht in der Verantwortung der Eltern und genau deshalb haben Eltern welche sich für den Einzelimpfstoff entscheiden einen Rechtsanspruch auf Zurückstellung der Impfung bis der Einzelimpfstoff in Deutschland verfügbar ist. Bis der Einzelimpfstoff dann tatsächlich in Deutschland verfügbar ist wird es voraussichtlich noch Jahre dauern.

Mit unserer Klage können wir also faktisch erreichen, dass die Impfpflicht für Eltern welche sich für den Einzelimpfstoff entscheiden auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird. Das ist der effektivste Weg unsere Kinder vor der Masernimpfung zu schützen.

Ich werde hier in diesem Kanal regelmäßig über den aktuellen Stand des Klageverfahrens informieren.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Richtiges Vorgehen in Bußgeldverfahren und Einspruch als Muster‼️

Da aktuell immer noch sehr viel Bußgeldverfahren aus der Corona-Diktatur offen sind und immer noch neue Bußgeldbescheid erlassen werden nachfolgend eine Anleitung wie man sich in einem Bußgeldverfahren richtig verhält. Gerne helfe ich Ihnen auch persönlich bei der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid.

Für Betroffene im Bußgeldverfahren ist der Erhalt eines Anhörungsbogen oft das Erste, was sie von einem Bußgeldverfahren mitbekommen. Sie werden hier auch erstmals über die Ordnungswidrigkeit, welche ihnen vorgeworfen wird, informiert. Der Anhörungsbogen wird nicht von der Staatsanwaltschaft ausgestellt, sondern von den Beamten der Bußgeldbehörde, dem Ordnungsamt oder der Polizei. 

Im Anhörungsbogen wird Ihnen Gelegenheit gegeben sich zum Sachverhalt zu äußern. 

‼️Wichtig machen Sie keine Angaben zur Sache‼️ 

Sofern Ihre Personalien korrekt im Anhörungsbogen vermerkt sind, müssen Sie den Anhörungsbogen nicht an die Behörden zurücksenden. 

Als Nächstes erhalten Sie dann den Bußgeldbescheid. In diesem steht, wie hoch das Bußgeld ausfällt. Ab dem Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie eine Frist von zwei Wochen, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben.

‼️Wichtig: Erheben Sie gegen den Bußgeldbescheid unbedingt Einspruch und beantragen Sie gleichzeitig Einsicht in die Akte‼️

Die Bußgeldbehörde muss Ihnen entweder die Kopie der Akte postalisch übersenden oder Ihnen Gelegenheit geben persönlich vor Ort Einsicht in die Akte zu nehmen. Sie haben das Recht den Inhalt der Akte zu kopieren.

Nach erfolgter Einsichtnahme in die Akte muss entschieden werden ob Sie Angaben zur Sache machen und geplant werden wie am sinnvollsten weiter verfahren wird.

Falls dem Einspruch nicht stattgegeben wird muss die Bußgeldbehörde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird die Akte prüfen und dann gegebenenfalls die Hauptverhandlung beim zuständigen Gericht beantragen. Auch dann hat man noch die Möglichkeit durch Beweisanträge und Ladung von Zeugen eine Einstellung oder den Freispruch zu erreichen. Nach der Hauptverhandlung entscheidet der Richter ob es zum Freispruch, der Verfahrenseinstellung oder der Verurteilung kommt.

Gegen das Urteil kann man Rechtsbeschwerde einlegen. Über die Rechtsbeschwerde muss dann ein höheres Gericht entscheiden.

Diese Anleitung soll Ihnen einen ersten Überblick über das Bußgeldverfahren verschaffen und Sie über Ihre Rechte informieren. Nur wer seine Rechte kennt kann sie auch beanspruchen.

Wenn gegen Sie ein Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die sogenannten Corona-Beschränkungen geführt wird können Sie mich gerne per E-Mail über 

christian.dahlmann@protonmail.com

kontaktieren. 

Meine Hilfe ist grundsätzlich kostenlos da ich Menschen helfen möchte die von staatlichen Repressalien betroffen sind.

Ein Musterschreiben (Einspruch + Antrag auf Einsichtnahme in die Akte) kann ich Ihnen gerne als erste Hilfsmaßnahme zur Verfügung stellen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Klage gegen Biontech

Vor dem Landgericht München I hat am heutigen Dienstag, den 08.08.2023 das Verfahren zur ersten Zivilklage in Bayern gegen den Impfstoffhersteller Biontech begonnen. Die Klägerin bekam im April 2021 die Impfung und leidet seit dem an gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Der erste Verhandlungstag endetet ohne eine Einigung.

Ein anderer Fall ist in Baden-Württemberg anhängig. Dort hat ein Rentner nach der Impfung sein Augenlicht auf dem rechten Auge verloren. Die Erblindung erfolgte kurz nach der Impfung. Auch in dieser Sache gab es bisher keine Einigung zwischen dem Kläger und Biontech.

Biontech hat mit seinem Impfstoff unzähligen Menschen erheblich geschadet. Ein Teil dieser Geschädigten wehr sich nun gerichtlich gegen den Konzern. Bekannt ist, dass weitere 180 Geschädigte Klage gegen Biontech einreichen werden oder bereits teilweise eingereicht haben.

Die Lüge, dass der Impfstoff nicht gesundheitsschädlich ist wurde ja nun schon in den letzten 12 Monaten mehrfach nachgewiesen nun haben einige Geschädigte den Mut gefunden Biontech für seine Lügen zur Verantwortung zu ziehen.

Nur wenn man sich gegen Unrecht wehr kann man etwas verändern.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Sehr wichtig ! Anleitung über die richtige Vorgehensweise für Eltern die ihre Kinder vor einer Masernimpfung schützen möchten und 2 geprüfte Anträge ‼️

In diesem Beitrag geht es darum Eltern zu helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten. Mit den von mir verfassten Anträgen lässt sich die Masernimpfung erheblich verzögern oder sogar komplett verhindern. Dazu sind zwei Anträge auf Rückstellung der Masernimpfung notwendig. Zudem muss auch der Impfung mit dem Masern-Kombinationsimpfstoff widersprochen werden.

Diese Vorgehensweise habe ich in Zusammenarbeit mit zwei Rechtsanwälten welche sich auf das Verwaltungsrecht spezialisiert haben erarbeitet.

Die genaue Anleitung über die richtige Vorgehensweise und die beiden Anträge stelle ich allen Eltern gerne kostenlos zu Verfügung.

Eltern die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten können mich gerne per E-Mail an

christian.dahlmann@protonmail.com

kontaktieren.

Die genaue und ausführliche Anleitung zusammen mit den beiden Anträgen übersende ich dann auch direkt per E-Mail.

Meine Hilfe ist grundsätzlich kostenlos. Mit geht es darum Eltern mit meinem juristischen Wissen und Kenntnissen zu helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Kurze Info zu den beiden Anträgen auf Rückstellung der Masernimpfung ❗️

In den letzten Tagen habe ich sehr viele E-Mails von Eltern erhalten die um Zusendung der beiden Anträge auf Rückstellung der Masernimpfung gebeten haben. Auf Grund der hochen Anzahl dieser Anfragen ist ein Bearbeitungsrückstand von ca. 5 Tagen entstanden.

Ich werde jede E-Mail beantworten nur dauert es ein wenig länger da ich alle E-Mails alleine bearbeite. Bitte hab deshalb noch ein wenig Geduld.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Kurze Info‼️

Seit Freitag geht es mir leider gesundheitlich wieder ziemlich schlecht da sich bei mir erneut ein Zwöffingerdarmgeschwür gebildet hat.

Mittlerweile habe ich aber ca. 70 Prozent der E-Mail-Anfragen bezüglich dem Antrag auf Rückstellung der Masernimpfung bearbeitet.

Sobald es mir wieder etwas besser geht (1-3 Tage) werden ich die restlichen Anfragen umgehend bearbeiten. Aktuell kann ich leider nur das Nötigste (Fristsachen) erledigen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Information in eigener Sache‼️

Mittlerweile geht es mir gesundheitlich wieder etwas besser. Daher werde ich den heutigen Tag und das Wochenende dazu nutzen um die noch ausstehenden E-Mails zu beantworten.

Die Verzögerung tut mir leid jedoch ging es mir in den letzten Tagen so schlecht, dass es mir nicht möglich war eure E-Mails zu beantworten. Ich weiß aber natürlich, dass euer Anliegen sehr wichtig ist und auch zeitnah bearbeitet werden muss. Mir ist es ja selber sehr wichtig euch bzw. den Eltern zu helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Ankündigung ‼️

Sehr viele Eltern die ihre Kinder vor einer Masernimpfung schützen wollen haben mir geschrieben, dass ihre Kinder von der Teilnahme am Kindergarten ausgeschlossen werden. Das Gesundheitsamt begründet den Ausschluss von der Teilnahme am Kindergarten damit, dass im Masernschutzgesetz geregelt sei, dass ungeimpfte Kinder nicht am Kindergarten teilnehmen dürfen.

Fakt ist aber, dass der Ausschluss von der Teilnahme am Kindergarten oder der Kindertagesstätte nicht zwingend ist. In dem Masernschutzgesetz heißt es nur, dass der Ausschluss möglich ist. Die Behauptung der Gesundheitsämter ist dahingehend falsch, dass der Ausschluss von ungeimpften Kindern zwingend ist.

Daraus ergibt sich, dass jeder einzelne Fall geprüft werden muss und zwar auch ob der Ausschluss vom Kindergarten überhaupt verhältnismäßig ist.

Da fast alle ungeimpften Kinder von der Teilnahme am Kindergarten ausgeschlossen werden und die meisten Eltern leider nicht wissen welche Möglichkeiten sie haben um gegen den Ausschluss vorzugehen habe ich mir überlegt einen entsprechenden Schriftsatz zu verfassen mit welchem die jeweiligen Eltern versuchen können die Teilnahme ihrer Kinder am Kindergarten durchzusetzen.

Den entsprechenden Schriftsatz werde ich in den kommenden Tagen verfassen. Vorher muss ich noch die ausstehenden Anfragen bezüglich dem Antrag auf Rückstellung der Masernimpfung bearbeiten. Da ich alle E-Mails alleine beantworte dauert es leider etwas länger als geplant. Ich denke aber, dass ich den Schriftsatz in der kommenden Woche verfasst haben werde. Anschließend werde ich den Schriftsatz noch von einem befreundeten Fachanwalt für Verwaltungsrecht prüfen lassen bevor ich ihn dann hier veröffentliche.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Neuigkeiten zur Klage gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff

Nachdem wir unsere Klage eingereicht hatten wurde der Beklagten auferlegt innerhalb von 14 Tagen zu erklären ob sie sich gegen die Klage verteidigen möchte. In einer weiteren Frist von 14 Tage welche sich direkt an die erste Frist anschließt wurde der Beklagten auferlegt die Klageerwiderung vorzulegen.

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Zur Erklärung:

Als Verteidigungsanzeige wird die Mitteilung der Beklagten an das Gericht bezeichnet, ob sie sich gegen die Klage verteidigen möchte. (Frist 14 Tage)

Eine Klageerwiderung hat den Sinn, dass der Beklagte seine Rechtsposition darlegen kann. In der Klageerwiderung kann der Beklagte seine rechtlichen Argumente für das Nichtbestehen der Ansprüche aus der Klageschrift vortragen. (Frist 14 Tage)
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In unserem Fall hat die Beklagte die Verteidigungsanzeige nach 13 Tagen beim Gericht eingereicht. Anschließend hat die Beklagte nach 7 Tagen eine Fristverlängerung von 6 Wochen für die Klageerwiderung beantragt. Die Beklagte hat ihren Antrag auf Fristverlängerung damit begründet, dass auf Grund der Schulferien und auf Grund von Personalmangel die Klageerwiderung nicht früher vorgelegt werden kann.

Das Gericht hat dem Antrag der Beklagten auf Fristverlängerung entsprochen.

Die Frist endet nun am 12.10.2023. Bis dahin muss die Klageerwiderung beim Gericht eingehen. Anschließend bekommen wir dann vom Gericht die Klageerwiderung der Beklagten übersendet und können darauf dann entsprechend reagieren.

Sobald wir die Klageerwiderung erhalten werde ich euch dann hier wieder auf diesem Kanal berichten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Zwischeninfo und Erfolgsmeldung

In den letzten Tagen haben mir vermehrt Eltern berichtet, dass sie mit dem Antrag auf Rückstellung der Masernimpfung gegenüber ihrem Gesundheitsamt erfolgreich waren.

Ich freue mich sehr darüber, dass ich Eltern die ihre Kinder vor eine Masernimpfung schützen möchten durch die beiden Anträgen auf Rückstellung helfen konnte.

In den letzten zwei Monaten ging es mir außergewöhnlich schlecht weshalb leider immer noch ein paar E-Mails von Eltern die um die Übersendung der Anträge auf Rückstellung der Masernimpfung angefragt haben noch nicht von mir beantwortet bzw. bearbeitet werden konnten. Ich werde aber versuchen den noch bestehenden Rückstand schnellstmöglich zu bearbeiten. Da ich jedoch alleine bin dauert es leider länger als ich es mir selber wünsche.

Zudem prüfe ich aktuelle auch Möglichkeiten um ungeimpften Kindern die Teilnahme am Kindergarten zu ermöglichen.

Auch wenn es leider länger dauert könnt ihr euch darauf verlassen, dass ich nicht untätig bin und schnellstmöglich arbeite. Mir ist es ja selber wichtig zu helfen da ich die Ungerechtigkeit und die Nöte der Eltern verstehe. Die ständigen Sorgen und Befürchtung die Eltern täglich ertragen müssen und das nur weil sie ihr Kinder beschützen möchten.

Deshalb werde ich auch wie versprochen alle E-Mails beantworten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Muster-Widerspruch gegen die Androhung eines Zwangsgeldes bezüglich Masernimpfung‼️

Eltern die ihre Kinder vor einer Masernimpfung schützen möchten erhalten leider oft vom zuständigen Gesundheitsamt eine Zwangsgeldandrohung. Damit will das Gesundheitsamt die Eltern zwingen, dass sie ihre Kinder doch noch gegen Masern impfen lassen.

Leider haben es Eltern die ihre Kinder vor einer Masernimpfung schützen wollen aktuell besonders schwer deshalb habe ich mich dazu entschieden einen Widerspruch gegen die Zwangsgeldandrohung zu verfassen und allen Eltern als Muster zur Verfügung zu stellen.

So eine Zwangsgeldandrohung macht natürlich Angst und viel Eltern wissen dann leider auch gar nicht wie sie sich in so einer Situation am besten dagegen verteidigen können. Durch die Bereitstellung des Widerspruchs hoffe ich Eltern ein wenig zu helfen und ihnen die Angst nehmen zu können.

Alle Eltern denen ein Zwangsgeld angedroht wurde können den von mir verfassten Widerspruch gerne nutzen.

Wer den Widerspruch gegen die Zwangsgeldandrohung nutzen möchte kann mich über die E-Mail-Adresse :

christian.dahlmann@protonmail.com

kontaktieren.

Den Widerspruch mit einer Anleitung übersende ich euch dann direkt per E-Mail.

In den nächsten Tagen werde ich auch noch einen Widerspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung verfassen und dann hier auf dem Kanal wieder zur Verfügung stellen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
In eigener Sache‼️

Ich bin erst heute Morgen aus dem Krankenhaus entlassen worden. Vor 7 Tagen musste ich als Notfall im Krankenhaus aufgenommen werden da ich enorme Schmerzen im Bereich des Magens hatte. Um einen Magendurchbruch zu verhindern war eine Operation notwendig.

Die letzten Tage waren dementsprechend sehr anstrengend weshalb es mir leider nicht möglich war eure E-Mails zu beantworten und/oder eure Anfragen zu bearbeiten.

Da ich nun aber aus dem Krankenhaus entlassen wurde werde ich wieder damit beginnen eure E-Mails und Anfragen zu bearbeiten. Ich gehe davon aus, dass ich alle noch ausstehenden E-Mails und Anfragen bis spätestens Freitag abgearbeitet haben werde.

Tut mir leid, dass es mal wieder länger dauert. Macht euch aber keine Sorgen denn ich werde alle eure Anfragen beantworten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Erfolgreicher Widerspruch gegen Betreuungsverbot eines ungeimpften Kindes‼️

Vor einem Monaten hatte das Gesundheitsamt Neuruppin gegen einen 4 jährigen Jungen ein sogenanntes Betreuungsverbot erlassen. Mit diesem Betreuungsverbot wollte das Gesundheitsamt verhindern, dass der ungeimpfte Junge am Kindergarten teilnehmen kann.

Das Gesundheitsamt hat das Betreuungsverbot damit begründet, dass die Eltern des Jungen keinen Impfnachweis vorgelegt haben und somit die Voraussetzungen für die Verhängung des Betreuungsverbot vorliegen würden.

Wir haben gegen das Betreuungsverbot sofort Widerspruch erhoben und diesen damit begründet, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht geklärt ist ob der Junge überhaupt geimpft werden darf denn es besteht der Verdacht, dass der Junge gegen Komponenten des Masernimpfstoff allergisch ist. Um dies abzuklären hat die Mutter des Jungen bei einem Allergologen einen Termin für Januar 2024 vereinbart bei welchem geprüfte werden soll ob tatsächlich eine Allergie vorliegt. Zudem haben wir vorgetragen, dass es überhaupt keine Pflicht gibt ein Betreuungsverbot zu verhängen. Es soll zwar ein Betreuungsverbot verhängt werden aber es muss eben nicht verhängt werden. Deshalb muss jeder Fall einzeln geprüft werden und dabei muss auch die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Im vorliegenden Fall wäre die Verhängung des Betreuungsverbot eben nicht verhältnismäßig gewesen da es sich lediglich um einen Zeitraum von ca. 3 Monaten gehandelt hat bis die medizinische Untersuchung beim Allergologen erfolgt. Das Kind für diesen Zeitraum aus dem Kindergarten auszuschließen welchen er schon seit mehr als einem Jahr besucht und dort Freundschaften geknüpft hat wäre nicht mal ansatzweise verhältnismäßig gewesen.

Das Gesundheitsamt hat unserem Widerspruch dann auch entsprochen und das Betreuungsverbot selber aufgehoben.

Dieser Fall zeigt wieder, dass es wichtig ist nicht jede behördliche Entscheidung einfach zu akzeptieren.

In den kommenden Tagen werde ich hier einen Muster-Widerspruch veröffentlichen mit welchem Eltern gegen ein Betreuungsverbot selber Widerspruch erheben können.

Nach meiner Operation in der letzten Woche bin ich nun wieder dabei mich um die Anliegen der Eltern zu kümmern. So ein Erfolg motiviert mich natürlich sehr.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Einstweilige Anordnung gegen das Gesundheitsamt Hagen erwirkt‼️

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat unserem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Hagen entsprochen.

Vor ein paar Wochen hat mich eine Mutter eines Jungen im Alter von 3 Jahren um Hilfe gebeten denn das Gesundheitsamt Hagen hat gegen den Jungen ein Betreuungsverbot erlassen mit der Begründung, dass die Mutter des Kindes keinen Impfnachweis vorgelegt hat.

Tatsächlich hat die Mutter keinen Impfnachweis vorgelegt jedoch ein Attest in Verbindung mit einem Behandlungsprotokoll über die chronischen Erkrankung des Kindes. Der Junge leidet unter anderen an einem chronischen Immundefekt.

Auf Grund des Immundefekt ist eine Impfung mit einem Lebendimpfstoff so wie bei der Masernimpfung für ihn lebensgefährlich. Die Mutter hat deshalb von dem behandelnden Arzt ein entsprechendes Attest erhalten. Zudem hat sie auch die komplette Patientenakte mit allen Befunden dem Gesundheitsamt vorgelegt.

Trotz diesen eindeutigen Nachweisen hat das Gesundheitsamt das Attest nicht annerkannt und behauptet, dass das Attest nicht den Anforderungen entsprechen würde. Anschließend hat das Gesundheitsamt gegen den Jungen ein Betreuungsverbot erlassen woraufhin der Junge nicht mehr am Kindergarten teilnehmen konnte.

Trotz mehrfacher Aufforderung das Betreuungsverbot aufzuheben und das vorgelegte Attest anzuerkennen bliebt das Gesundheitsamt bei seiner Rechtsauffassung. Daher mussten wir in dieser Sache Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erheben. Da bis zu einer Bescheidung bei Klagen schon mal mehrere Jahre vergehen können haben wir zusätzlich einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt mit dem Ziel, dass das Betreuungsverbot bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache (Klage) aufgehoben wird. Da wir in der Begründung des Antrags eindeutig nachgewiesen haben, dass die Befunde und das streitgegenständliche Attest gültig sind und tatsächlich ein Immundefekt vorliegt hat das Verwaltungsgericht unserem Antrag entsprochen und die einstweilige Anordnung erlassen.

Wir gehen mittlerweile davon aus, dass es die normale Vorgehensweise einiger Gesundheitsämter ist pauschal Atteste bezüglich der Masernimpfung abzulehnen ohne die Atteste inhaltlich zu prüfen.

Es ist daher sehr positiv, dass das Verwaltungsgericht unserem Antrag entsprochen und die einstweilige Anordnung erlassen hat. Das Gesundheitsamt kann zwar gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen aber das ändert erst einmal nichts daran, dass der Junge wieder am Kindergarten teilnehmen kann.

Auf Grund dieser eindeutigen Entscheidung gehen wird davon aus, dass unsere Klage erfolgreich sein wird.

Ich freue mich wirklich sehr für den Jungen und dessen Mutter. Dieser Fall zeigt mal wieder, dass man Entscheidungen von Gesundheitsämter und Behörden nicht einfach hinnehmen muss. Nur wenn man sich gegen rechtswidrige Entscheidung verteidigt kann man etwas verändern.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Masernimpfung ohne Einwilligung der Eltern‼️

Heute berichte ich mal über einen etwas außergewöhnlichen Fall indem es um ein Mädchen im Alter von 3 Jahren geht welches tagsüber von der Großmutter betreut wurde. Die Eltern haben sich schon vor der Geburt getrennt und da beiden Elternteile berufstätig sind hat es sich ergeben, dass sich die Großmutter des Kindes tagsüber um das Kind gekümmert hat. Anfangs hat alles wunderbar funktioniert aber mit der Zeit hat die Großmutter angefangen der Mutter Vorschriften bei der Erziehung des Kindes zu machen und sich ständig eingemischt. Auch bezüglich der Masernimpfung wollte sie die Mutter dazu bringen das Kind gegen Masern impfen zu lassen. Die beiden Eltern waren sich aber darüber einig, dass sie ihr Kind nicht gegen Masern impfen lassen werden. Leider wollte das die Großmutter nicht akzeptieren weshalb es immer öfters zum Streit gekommen ist.

Eines Tages, als die Mutter ihr Kind wie üblich bei der Großmutter abgeholt und das Kind gefragt hat wie denn der Tag verlaufen sei hat das Kind stolz erzählt, dass alle sie gelobt hätten weil sie so tapfer gewesen ist und bei der Spritze nicht geweint hat. Die Mutter hat erst gar nicht verstanden was die Tochter damit meint und hat deshalb nochmals nachgefragt. Die Tochter hat dann erzählt, dass sie mit der Großmutter beim Kinderarzt gewesen ist und sie dort eine Spritze erhalten hat. Völlig schockiert über diese Neuigkeit hat sie bei der Großmutter nachgefragt ob es tatsächlich so gewesen ist. Daraufhin hat die Großmutter erklärt, dass sie selber einen Termin beim behandeldnen Kinderarzt vereinbart und das Kind zur Masernimpfung gebracht hat.

Beide Eltern waren über diesen Eingriff und die Dreistigkeit völlig entsetzt und hätten nie damit gerechnet, dass die Großmutter sich so dreist verhalten würde.

Um ihr Kind zu schützen haben die Eltern des Kindes der Großmutter den Kontakt zur Tochter verboten. Die Betreuung wurde dann vorübergehend von der Schwester der Mutter übernommen da die Schwester selber ein Kind hat und dieses auch selber betreut.

Ein paar Wochen später hat die Mutter ein Schreiben mit einem Termin vom Jugendamt erhalten. Auf Nachfrage beim Jugendamt hat sich herausgestellt, dass die Großmutter dem Jugendamt gemeldet hat, dass die Eltern das Kind vernachlässigen würden und sich weigern, das Kind gegen Masern impfen zu lassen was in ihren Augen einer Kindeswohlgefährdung gleichkommt. Das Jugendamt hat dann mit Einverständnis der Eltern ein Hausbesuch durchgeführt und natürlich nichts verdächtiges gefunden. Eigentlich war damit die Sache erledigt jedoch hat die Großmutter zwischenzeitlich einen Rechtsanwalt beauftragt mit dem Zeil das Kontaktverbot aufheben zu lassen und um zu prüfen ob sie die Übertragung des Sorgerechts beantragen kann bzw. die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Ich hab den Eltern daraufhin geraten einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Vertretung zu beauftragt. Trotz mehrfachem Schriftverkehr hat der Rechtsanwalt der Großmutter einen Antrag beim Familiengericht gestellt mit welchem das Kontaktverbot aufgehoben werden sollte.

Tatsächlich ist es dann zu einer Gerichtsverhandlung gekommen in welcher auch die Sachbearbeiterin des Jugendamtes und der behandelnde Kinderarzt befragt wurden. Während der Befragung des Kinderarzt hat dieser berichtet, dass die Großmutter ihn damals getäuscht hat indem sie selber den Termin vereinbart und gegenüber dem Kinderarzt behauptet hat, dass die Eltern der Masernimpfung zugestimmt hätten. Nur deshalb wurde die Impfung durchgeführt. Da die Großmutter das Kind mehrfach in der Vergangenheit zum Kinderarzt gebracht und begleitet hat war alles völlig normal für den Kinderarzt.

Das Familiengericht hat ziemlich deutlich den Antrag der Großmutter abgelehnt und angemerkt, dass das Verhalten der Großmutter möglicherweise strafrechtlich relevant gewesen sein könnte. Ungeachtet dessen hat aber auch das Familiengericht daraufhin gewiesen, dass die Weigerung ein Kind gegen Masern impfen zu lassen unter Umständen als Kindeswohlgefährdung gewertet werden könnte.
Beide Eltern waren sehr erleichtert, dass das Familiengericht den Antrag der Großmutter abgelehnt hat. Auf eine Strafanzeige gegen die Großmutter haben die Eltern verzichtet.

In den darauffolgenden Wochen hat die Tochter immer wieder nach der Großmutter gefragt und man konnte sehen, dass die Tochter ihre Großmutter sehr vermisst. Da die Tochter zunehmend immer mehr darunter gelitten hat, dass sie die Großmutter nicht mehr besuchen konnte haben die Eltern entschieden zum Wohl der Tochter wieder Kontakt zur Großmutter aufzunehmen und sich mit dieser zu treffen. Klar war aber dass das Kind nie wieder alleine mit der Großmutter sein wird. Besuche werden nur im Beisein der Mutter erfolgen.

Trotz der positiven Entscheidung des Familiengericht war das ganze Verfahren ziemlich belastend für die Eltern und natürlich auch für die Tochter. Es zeigt aber auch, dass den Eltern das Wohlergehen der Tochter wirklich wichtig ist weshalb sie den Kontakt zu Großmutter wieder aufgenommen haben obwohl das Verhalten der Großmutter völlig inakzeptabel gewesen ist.

Bezüglich der Masernimpfung muss nun abgewartet werden ob das Jugendamt und/oder das Gesundheitsamt tätig wird denn die Eltern werden der Nachimpfung natürlich nicht zustimmen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Wünsche Euch allen fröhe Weihnachten und eine ganz schöne Weihnachtszeit ☃️☃️☃️ Lieben Gruß Christian Dahlmann
In eigener Sache:

Vom 23.12.2023 bis zum 31.12.2023 musste ich leider erneut im Krankenhaus behandelt und operiert werden. Am 23.12.2023 hatte ich extreme Magenschmerzen und starke Krämpfe so, dass ich einen RTW bestellen musste welcher mich ins Krankenhaus gebracht hat. Im Krankenhaus hat man dann festgestellt, dass ein Magengeschwür gerissen ist weshalb ich auch sofort operiert werden musste. Die Operation erfolgte im Wege der sogenannten Schlüsselloch-Chirurgie wo nur 3 Löcher gemacht werden so dass der Magen nicht geöffnet werden musste. Glücklicherweise verlief die Operation sehr gut und in den darauffolgenden Tagen hatte ich nur leichte Schmerzen.

Da es mir aktuell den Umständen entsprechend relativ gut geht bin ich wieder in der Lage Eltern zu helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten. Die bereits eingegangenen E-Mails werde ich umgehend bearbeiten.

Im Jahr 2024 werden auch einige unserer Klagen von den Gerichten beschieden. Bereits im Januar findet eine Verhandlung vor dem Familiengericht statt in welcher entschieden wird ob das Sorgerecht von dem Vater auf die Mutter übertragen wird weil der Vater sich weigert das gemeinsame Kind gegen Masern impfen zu lassen. Einen ähnlichen Fall hatten wir vorletztes Jahr wo es darum ging, dass die Mutter ihr Kind nicht gegen Covid19 impfen lassen wollte. Über den Ausgang des Verfahrens werde ich hier auch wieder berichten.

Ich bin jedenfalls sehr motiviert und hoffe, dass das Jahr 2024 einige positive Veränderungen bringen wird. In den kommenden Tagen werde ich bezüglich der Bußgeldverfahren welche gegen Eltern eingeleitet wurden die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen zwei vorgefertigte Schriftsätze als Muster veröffentlichen mit welchem sich die betroffenen Eltern schon einmal gegen den Bußgeldbescheid verteidigen können. Beide Schriftsätze habe ich in Zusammenarbeit mit einem befreundeten Rechtsanwalt erarbeitet bzw. verfasst.

Eure Anfragen werde ich wie oben schon geschrieben umgehend bearbeiten. Ihr braucht euch keine Sorgen machen, dass ich einzelne E-Mails vergesse. Mit ist ja selber bewusst wie wichtig es ist Eltern zu helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten.

Zum Schluss noch die Bitte, dass sollte euer Anliegen schnellstmöglich behandelt werden müssen weil es um Fristen geht dann schreibt in den Betreff der E-Mail einfach Dringend oder Fristsache. Ich werde diese E-Mails dann sofort bearbeiten da es wichtig ist, dass die Fristen eingehalten werden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Freispruch vom Tatvorwurf des Gebrauchs eines unrichtige Gesundheitszeugnis‼️

Die Staatsanwaltschaft hat einer 76 jährigen Frau vorgeworfen, dass sie im Jahr 2022 ein unrichtiges Gesundheitszeugnis verwendet hat um sich rechtswidirg von der sogenannten Maskenpflicht befreien zu lassen.

Im April 2023 hat mich eine 76 jährige Frau per E-Mail kontaktiert und mir geschildert, dass sie schon seit Jahrzehnten unter einer chronischen Lungenerkrankung leidet und sie deshalb ihren behandelnden Arzt per E-Mail angefragt hat ob ihre Erkrankung für die Ausstellung eines Attest welches sie von der Maskenpflicht entbindet ausreicht. Der behandelnde Arzt hat ihr sodann das Attest ausgestellt und es ihr postalisch zugeschickt.

Der behandelnde Arzt der Frau hat auch anderen Patienten geholfen und diese von der Maskenpflicht im Wege eines Attest befreit. Mehrere Ordnungsämter haben deshalb gegen den Arzt Strafanzeige erstattet. Bei der Durchsuchung der Praxis hat die Staatsanwaltschaft die E-Mail der Beschuldigten gefunden und sie deshalb wegen oben genannten Tatvorwurf angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass das Attest so wie die Atteste der anderen Patienten nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Die Atteste seien zu pauschal gehalten und laut Staatsanwaltschaft hätte keine Untersuchung stattgefunden. Völlig absurd da die Beschuldigte ja schon seit Jahrzehnten von dem Arzt behandelt wurde.

Gegen die Beschuldigte hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen welchem wir widersprochen haben so, dass es zu der Verhandlung am Amtsgericht gekommen ist. Ich habe auch schon vorher für die Beschuldigte gegen über dem Gericht dargelegt, dass sie selber den Arzt überhaupt nicht aufgefordert hat ihr ein Attest auszustellen. Sie hat lediglich den Arzt gefragt ob die chronische Erkrankung ihrer Atemwege ausreicht um einen Anspruch auf Befreiung von der Maskenpflicht zu haben. Der Arzt hat dies durch Ausstellung des Attest bejaht.

Zudem ist es der Beschuldigten überhaupt nicht möglich selber zu erkennen ob ein Attest die notwendigen Anforderungen bzw. Voraussetzungen erfüllt.

Anschließend habe ich einen befreundeten Rechtsanwalt gebeten die 76 jährige Frau in dieser Sache zu verteidigen. Sie selber erhält leider nur eine geringe Rente und ist daher nicht in der Lage die Kosten für einen Rechtsanwalt aufzubringen. Der Rechtsanwalt hat dankenderweise die Verteidigung übernommen. Durch meine Vorarbeit konnte ich dem Rechtsanwalt auch einiges an Arbeit ersparen so, dass er keinen zu großen Aufwand hatte.

Am Tag der Verhandlung hat er noch einmal die Argumente wiederholt und einen Freispruch beantragt. Ziemlich am Anfang der Verhandlung hat der Richter den Vertreter der Staatsanwaltschaft gefragt ob man sich in dieser Sache vielleicht einigen könne. Er hat aber erklärt, dass er keine Absprache treffen werde da er dazu keine Veranlassung sieht weil seiner Meinung nach die Sachlage eindeutig sein.

Der Staatsanwalt hat anschließend eine Verurteilung zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ausgesetzt zur Bewehrung als angemessen erachtet.

Der Richter hat sich für ca. 30 Minuten zurückgezogen und anschließend die Beschuldigte vom Tatvorwurf freigesprochen da auch er kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennen konnte. Der Tatvorwurf hat sich nicht bestätigt so, dass ein Freispruch erfolgen musste.

Ich freue mich jedenfalls sehr darüber, dass die Beschuldigte freigesprochen wurde. Ungeachtet dessen habe ich aber überhaupt kein Verständnis dafür, dass man einer 76 jährigen Frau die Strapazen und die emotionalen Belastungen eines Strafverfahren mit anschließender Hauptverhandlung antut.

Meine juritische Hilfe ist ja grundsätzlich kostenlos und solche Entscheidungen bzw. Erfolge motivieren mich sehr um auch weiterhin anderen Betroffenen zu helfen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Muster-Einspruch gegen Zwangsgeldandrohung sowie Muster-Einspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung des Gesundheitsamtes bezüglich der Masernimpfung ‼️

In den letzten Tagen haben sich vermehrt Eltern bei mir gemeldet gegen die vom Gesundheitsamt eine Zwangsgeldandrohung oder sogar schon eine Zwangsgeldfestsetzung erlassen wurden. Die Gesundheitsämter versuchen im Wege des Zwangsgeldes Eltern zu zwingen ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen. Sie spekulieren bewusst mit der Angst der Eltern vor einem finanziellen Schaden.

Um den betroffenen Eltern schon einmal direkt in dieser Situation zu helfen habe ich einen Einspruch gegen die Zwangsgeldandrohung und einen Einspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung als Muster verfasst. Die Eltern müssen lediglich noch die fehlenden Daten eintragen und können anschließend den entsprechenden Einspruch an das Gesundheitsamt versenden.

Eine genaue Anleitung füge ich dem Einspruch gegen die Zwangsgeldandrohung und gegen die Zwangsgeldfestsetzung bei. In der Anleitung ist ausführlich erklärt wie der jeweilige Einspruch genau gestellt werden muss und welche Frist dazu bestehen.

Betroffene Eltern können mich gerne über meine E-Mail-Adresse:


christian.dahlmann@protonmail.com


kontaktieren.

Anschließend versende ich den Einspruch gegen die Zwangsgeldandrohung, den Einspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung und die dazugehörige Anleitung direkt per E-Mail.

Mir ist es schon länger sehr wichtig Eltern zu helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten. Mit dieser aktuellen Hilfsmaßnahme hoffe ich auch den betroffen Eltern zu zeigen, dass sie in dieser anstrengenden und bedrohlichen Situation nicht alleine sind.

Sollten noch Fragen bestehen kann man mich natürlich gerne kontaktieren.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian