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Dr. Bodo Schiffmann - Informationen, Interviews und Querdenkernachrichten

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Ausgangssperre, Maskenzwang, BuĂźgelder

GegenĂĽber der Polizei vor Ort:
„Korrigieren sie mich, wenn ich mich irre, aber die Polizei ist doch mittlerweile ein privates Dienstleistungsunternehmen, das heißt, sie müssen zunächst hoheitliche Befugnisse nachweisen.“
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt – Verfahren 03_01_2020 – 2 Ss-Owi 963/18

Typische Vorgehensweise der Polizei:
• Sie machen euch einen Vorwurf und warten, daß ihr euch rechtfertigt.
• Nein! Wir sind souverän und wir stellen die Fragen!

Das bedeutet:
• Wenn im Auto: Scheibe oben lassen und „Corona“ durchsagen.
• Bevor ich meine Person identifiziere: Legitimation der Bediensteten erfragen
(Dienstausweis ist kein Amtsausweis). Begründung: Es könnten auch Straßenräuber sein.
• Ich muß meine Identität nur glaubhaft machen (also keinen Beleg zeigen)
• Es gibt keine Pflicht, den Personalausweis dabei zu haben.
• Dokumente nicht aus der Hand geben, am besten aber garnicht erst zeigen.

Polizei will Aussage:
• Aussage verweigern: „Ich beantworte keine Fragen“, weil „Jedes Wort kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet“.
• Wenn sie mir die Rechte vorlesen: „I do not understand!“ (Ich unterstehe ihren Gesetzen nicht).
• Grund des Ausflugs nicht beantworten, sondern nur sagen: „Ich habe einen triftigen Grund“. Die Polizei muß nun beweisen, daß kein triftiger Grund vorliegt – das können sie nicht.

Polizei will Aussage erzwingen, wird das bestraft nach:
• §240 StGB Nötigung
• §344 StGB Verfolgung Unschuldiger
• §343 StGB Aussageerpressung
Also die Polizei darauf hinweisen, daß sie die Staatshaftung vollständig verlieren, wenn sie weiter machen. Außerdem werden die Polizisten gemäß §823 und §839 BGB privat und vollumfänglich haften. Zusätzlich droht ein Eintrag in das MiStra-Register, sodaß zukünftige Beförderungen erstmal ausgeschlossen sind.

Beweislast liegt bei der Polizei gemäß:
• Untersuchungsgrundsatz §24 VWVFG
• Untersuchungsgrundsatz §86 VWGO
Wenn die Polizei dies nicht kann, dann haben sie nichts und können wieder gehen.

Falls die Polizei irgendwelche Gesetze anwenden will:
• Gesetze brauchen einen räumlichen Geltungsbereich: Ein Gesetz, welches aufgrund eines fehlenden Geltungsbereich mangelhaft ist, trägt keine Rechtskraft!
• Also: Räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes erfragen!
• Fast alle Gesetze haben keinen r. Geltungsbereich: GG, OWiG, GVO, GVG, ZPO, StPO, …

Bei schriftlichem BuĂźgeld oder Schreiben:
• Schriftform gemäß §126 BGB muß eingehalten werden
• Verweis auf §§ 125-129 BGB
• Das bedeutet insbesondere eine Namensunterschrift vom Aussteller
• Bei E-Mail oder elektronischer Form, muß eine digitale Signatur ein gesondertes Zertifikat enthalten – dieses Zertifikat anfordern, 3 Tage Antwortzeit einräumen!
• Ansonsten wird von unserer Seite aus gar nichts getan und das Schreiben als ungültig angesehen.
• Bei einem „Verwaltungsakt“: §44 VWVFG Schriftform:
„Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegendem Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.“

Zusatzinformation: Corona-„Schutzverordnung“ wurde nie unterschrieben und hat keine Rechtskraft und ist damit ungültig. Das heißt, sie sind auf eure Einwilligung angewiesen, die sie mit Angst und Unwissen erzwingen.

Liebe GrĂĽĂźe,
Michael

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=5FrYx7_8lOA

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#Polizei #Staatsangehörigkeit

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Forwarded from Satellit
#Magdeburg: Sicherheitslücken waren drei Wochen vor Anschlag bekannt – Medien

Sowohl der Veranstalter des Magdeburger Weihnachtsmarktes als auch die #Polizei wussten mindestens drei Wochen vor dem #Anschlag von einer Lücke zum Markt, durch die der Attentäter fahren konnte, berichtet die „Volksstimme“ unter Berufung auf eine entsprechende E-Mail.

So habe der Veranstalter am 29. November die Polizei informiert und von fehlenden Mannschaftswagen an einer Rettungsgasse, die der Amokfahrer später als Ausfahrt nutze, berichtet. Eine Antwort darauf habe es nicht gegeben. Darüber hinaus hatte es laut der „Bild“ am Vorabend einen Einsatz wegen eines versuchten Tötungsdeliktes im benachbarten Landkreis Stendal gegeben, weshalb Beamte kurzfristig ausgetauscht wurden.

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