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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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Nicole Höchst AfD auf Facebook: Das ist doch nicht zu glauben. Unsere Bundestagsvizepräsidentin Roth lehnt den AfD Antrag zur Geschäftsordnung ab. Wir wollten die Beschlußfähigkeit des Parlaments feststellen. Die Ablehnung des Geschäftsordnungsantrags macht fassungslos. Haben wir noch Demokratie oder nicht? Haben wir Bestimmungen zur Beschlußfähigkeit des Bundestags oder haben wir sie nicht? Ja haben wir und diese besagt, wenn das Präsidium sich einig ist, dass die Beschlußfähigkeit dennoch gegeben ist, ein solcher Antrag abgelehnt werden kann. Ist also geschaftsordnungsgemäß gelaufen, aber das macht es keinen Deut besser: Das Präsidium ist entweder blind oder kann nicht zählen. Naja, war ja auch kein AfD Schriftführer im Dienst.
Diese seltsame Entscheidung von Frau Roth plus Schriftführer wiegt umso schwerer, wenn man sich das Thema der Debatte ansieht. Wenn ich mich nicht irre, ging es um die ANPASSUNG DES DATENSCHUTZRECHTS. Meiner Meinung genau so wichtig wie das NetzDG. Wurde dieses nicht auch nachts ganz schnell still klammheimlich und leise durchgewunken? Hält der wissenschaftliche Dienst das #NetzDG nicht sogar für verfassungswidrig?
Diese präsidiale Handlung von Frau Roth ist nicht dazu geeignet, das Vertrauen in das Amt des Bundestagspräsidenten und seiner Vize zu stärken. Sie rückt gar die Funktion des Bundestags in unserer #Demokratie in ein fahles Licht: wird der #Bundestag zur Abnickerbühne degradiert und seine Geschäftsordnung zur Makulatur durch groteske Auslegung? "Deutschland du mieses Stück Scheiße" ?