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Forwarded from Songül Schlürscheid #werdelaut (Songül Schlürscheid)
#Schmerkel #CumEx #Warburg #deMasi #Strafanzeige

Cum-Ex-Skandal: Finanzexperte de Masi stellt Strafanzeige gegen Bundeskanzler Scholz wegen „uneidlicher Falschaussage zur Warburg Affäre“

29. August 2023

Von Redaktion

https://www.nachdenkseiten.de/?p=103023

Wie die NachDenkSeiten bereits letzte Woche berichteten, liegen neue Dokumente vor, die laut Einschätzung des Finanzexperten Fabio de Masi, der in seiner Zeit als Abgeordneter der Linksfraktion die Aufklärung des Cum-Ex-Skandals maßgeblich mit ins Rollen gebracht hatte, „zweifelsfrei“, belegen, dass Kanzler Scholz vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss zur Affäre um den massiven Steuerbetrug der Warburg-Bank im August 2022 unter Eid gelogen hat. In Konsequenz hat de Masi am 28. August Strafanzeige gegen den Bundeskanzler bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg erstattet. Die NachDenkSeiten dokumentieren die Anzeige im Wortlaut.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Der SWR berichtet neutral, sachlich und zur besten Sendezeit von der heutigen Demonstration in Karlsruhe und der eingereichten Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund der sog. einrichtungsbezogenen #Impfpflicht (Nachweispflicht)
Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der Initiator des ZAAVV, wird auch in einem kurzen Interview befragt. Diese Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist schon ein erster Achtungserfolg der #Strafanzeige und ein Beleg dafür, dass es richtig war, diese im Rahmen einer Demonstration einzureichen. #Ka1210
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Markus Haintz auf X: "#Landtagswahlen im Osten, Demokratie & Faschisten.
Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet

#Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen.

Nach der eigenen Argumentation der Staatsanwaltschaft, der ich die Strafanzeige geschickt habe, liegt hier eine Volksverhetzung vor.

Ein Mandant / eine Mandantin von Haintz legal wurde aufgrund eines vermeintlichen Vergleichs mit COVID-Bezug von eben jener Staatsanwaltschaft angeklagt (Strafbefehl) und erstinstanzlich wegen vermeintlicher Volksverhetzung von einem Amtsgericht verurteilt.
Die Berufung hiergegen liegt seit fast 2 Jahren beim Landgericht, welches offenkundig Probleme damit hat, den Fall zu händeln.
In diesem konkreten Fall wurde gerade kein Bezug zu einem Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (Völkermord) gezogen, welcher aber für eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch zwingend erforderlich ist. Trotzdem erfolgte eine Verurteilung.

Erstinstanzlich hätte hier niemals eine Verurteilung erfolgen dürfen. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des erstinstanzlichen Amtsgerichts habe ich auch Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Diesbezüglich wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, welches nach meiner Kenntnis noch immer nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft erhalten.

Nunmehr habe ich mit derselben Argumentation auch die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt. Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen ihre eigene Argumentation argumentieren wird.

Sowohl im Fall von Steinmeier als auch im Fall Schausten wurde ein Kontext zu einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs gezogen.
Steinmeier stellte bei seiner Rede anlässlich des 80. Jahrestags des Aufstands im Warschauer Getto einen Bezug zwischen dem Ukrainekrieg und dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht in Osteuropa her. Schausten stellte einen Kontext mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden her.

Ich bin wirklich gespannt, wie die politisch abhängige Staatsanwaltschaft (§ 146 f. GVG) versuchen wird, aus diesem "juristischen Dilemma" herauszukommen.

Ich fordere meine Anwaltskolleginnen und -Kollegen dazu auf, sich den unzähligen Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden, den verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und den staatlichen Machtüberschreitungen, insbesondere seit März 2020, entgegenzustellen.

Dies ist keine Bitte. Es ist eine Aufforderung zur Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht gemäß § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte.

Markus Haintz
Rechtsanwalt"