SfN - Arbeitskreis Sicherheit
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Schütze dich und dein Umfeld, indem du die Theorie beherzigst und sie in die Praxis umwandelst.

Arbeitskreis Sicherheit
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VS-Schlapphut verliert die Kontrolle; ihm bleiben nur Beleidigungen

Dieses Gespräch mit einem Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz (VS) war weder geplant noch beabsichtigt. Es wurde vor mehreren Zeugen am Stand des Verfassungsschutzes während des Brandenburgtages in Perleberg geführt. Perleberg liegt im Wahlkreis 56, in dem Götz Frömming MdB (AfD) bei der letzten Bundestagswahl mit fast 40 Prozent das Direktmandat gewonnen hat. Man sollte meinen, dass das Brandenburgische Landesamt für Verfassungsschutz die Bundestagsabgeordneten aus Brandenburg kennt; es sind nur acht an der Zahl. Offenbar kannte der Beamte den Abgeordneten jedoch nicht. Und bis zu dem Zeitpunkt, als er sich als Abgeordneter zu erkennen gab, verlief das Gespräch auch sehr sachlich.

Das Video dokumentiert nicht einen „emotionalen Ausrutscher“, sondern die politische Schlagseite einer Behörde. Der Beamte redet nicht wie ein neutraler Verfassungsschützer, sondern wie ein Aktivist. Was in Perleberg geschah, war kein Bürgerdialog, sondern ein Moment, in dem der Staat sein wahres Gesicht zeigte. Der Beamte entlarvte nicht Frömming, sondern sich selbst – und damit eine Behörde, die offenbar vergessen hat, dass die Verfassung auch für ihre Kritiker gilt.

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Urteil: Versammlungsfreiheit hat Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil zur Versammlungsfreiheit Richtlinien festgelegt. Die Richter machten deutlich, dass die Versammlungsfreiheit zwar als unverzichtbar und grundlegend angesehen wird, jedoch auch Grenzen besitzt.

Personen, die durch eine Sitzblockade eine Demonstration stören, können sich zwar auf ihr Recht auf Versammlungsfreiheit berufen, riskieren aber dennoch, strafrechtlich belangt zu werden, insbesondere wenn die Aktion darauf abzielt, eine andere Versammlung erheblich zu stören.

In dem konkreten Fall hatte ein Mann Beschwerde eingelegt, nachdem er 2015 an einer Sitzblockade gegen eine Versammlung von Abtreibungsgegnern teilgenommen hatte und daraufhin zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 20 Euro, also insgesamt 200 Euro, verurteilt wurde. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies seine Beschwerde zurück (Az. 1 BvR 2428/20).

In § 21 des Versammlungsgesetzes ist festgelegt, dass Personen bestraft werden können, wenn sie erlaubte Kundgebungen oder Aufzüge durch Gewalt oder schwere Störungen sabotieren oder verhindern. Es wurde nun diskutiert, ob diese Regelung auch gilt, wenn diese Personen selbst an einer Kundgebung teilnehmen, die durch das Versammlungsrecht geschützt ist. Die Richter bestätigten dies. Das Recht, seine Meinung gemeinsam mit anderen öffentlich zu äußern, sei nicht dazu da, um Menschen mit abweichenden Ansichten in diesem Recht zu behindern.

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SfN aktuell Offline

Aktuell erlebt Cloudflare massive Störungen, die sich auf SfN und andere Netzseiten auswirken, die über deren Infrastruktur betrieben werden. Seit etwa einer Stunde berichten viele Nutzer von Problemen beim Laden von Seiten, die auf Cloudflare angewiesen sind. Laut Cloudflare arbeiten technische Teams daran, das Problem schnellstmöglich zu beheben.

Dies zeigt erneut die fatale Zentralität des Internets. Die Abhängigkeit von zentralisierten Dienstleistungen wie Cloudflare oder auch Amazons AWS birgt erhebliche Risiken. Wenn diese großen Plattformen unerwartete Ausfälle erleiden, sind exorbitant viele Dienste und Netzseiten betroffen, was zu einem großflächigen Ausfall führen kann. Diese Zentralisierung erhöht nicht nur die Anfälligkeit für Störungen, sondern kann auch Sicherheitsrisiken und Datenschutzbedenken aufwerfen.

Daher werden wir uns für die Zukunft eine Strategie überlegen, bei der wir auf Cloudflare verzichten können, um die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zu verringern und unsere Resilienz zu stärken.



// Edit:

Wir sind wieder Online.

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Aktuelle Rechtsentwicklung zum Radkreuz

Das Landgericht Berlin hat heute entschieden, dass das Radkreuz als stilisiertes Keltenkreuz eingestuft wird. Dieses Urteil bejaht somit die Strafbarkeit und könnte potenziell problematische Konsequenzen nach sich ziehen, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Im konkreten Fall wurde das Radkreuz im Logo der NSBM-Gruppe „Absurd“ thematisiert.

Das Radkreuz, auch Sonnenkreuz oder Sonnenrad genannt, ist ein Motiv der nordischen Vorzeit. Es handelt sich um ein kreisrundes Rad, dessen Speichen ein Kreuz bilden, das den Kreis in vier gleich große Bereiche teilt. In der freien Interpretation des Radkreuzes als Darstellung des zyklischen Laufs der Sonnenbewegung im Tag-Nacht-Rhythmus stellt die waagerechte Kreuzstrebe die Erde als Scheibe dar. Der obere Halbkreis zeigt damit die Bahn der Sonne am Tag, vom morgendlichen Sonnenaufgang (linker Schnittpunkt) über den Mittag bis zum abendlichen Sonnenuntergang (rechter Schnittpunkt). Der untere Halbkreis stellt die Bahn der Sonne in der Nacht durch die Unterwelt dar.

Doch die Berliner Richter scheinen in jedem historischen Symbol etwas Verbotenes zu erkennen. Daher hebt die Entscheidung des Landgerichts die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hervor, die mit der Verwendung solcher Symbole verbunden sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtliche Lage weiterentwickeln wird und welche Auswirkungen dies auf ähnliche Fälle haben könnte. In Anbetracht der aktuellen Situation raten wir daher, in der Bundesrepublik Deutschland kein Merchandise der Gruppe „Absurd“ offen zu tragen, um mögliche Konflikte und rechtliche Probleme zu vermeiden.

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Wichtiger Hinweis: Betrugsversuch!

Ein großer Kanal, der sich für den normalen Telegrammbenutzer erst bei genauerem Hinsehen als Betrug entpuppt, nutzt unseren Namen und unser Bild, um euch zu täuschen.

Wir möchten klarstellen, dass wir weder auf unserer Netzseite noch im Telegram-Kanal Investmenttipps geben. Zudem werden euch die Administratoren oder Moderatoren unserer öffentlichen Diskussionsgruppe niemals privat kontaktieren, um über Finanzen oder Geldtransfers zu informieren.

Seid vorsichtig!

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Hammerbande - Guntermann

Johann Guntermann, der Chef der Hammerbande (geb. 11.04.1993), steht zusammen mit anderen Angeklagten in Dresden wegen schwerer Körperverletzung und versuchten Mordes vor Gericht. Am ersten Verhandlungstag nahm die Verlesung der Anklageschrift bereits drei Stunden in Anspruch.

Ein bemerkenswertes Detail: Zwischen seinem letzten Haftaufenthalt und der aktuellen Verhandlung ließ sich der Linkskriminelle die „HateCops“-Tätowierung von seinen Fingern entfernen. Obgleich dies den Anschein erwecken könnte, dass er sich distanziert, hat er sich gleichzeitig zwei neue Hämmer mit den Buchstaben „HB“, vermutlich für „Hammerbande“, tätowieren lassen. Dies ist ein deutliches Zeichen für seine Bereitschaft zu weiterer Gewalt und belegt die Unberechenbarkeit sowie die anhaltende Gefährlichkeit dieses Kriminellen.

Der zweite Verhandlungstag ist derzeit wegen eines mutmaßlichen Anschlag durch Linkskriminelle ausgesetzt.

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Chatkontrolle 'Light' kommt

Die EU bewegt sich schrittweise in Richtung eines Überwachungsstaats, und ein Rückschritt scheint ausgeschlossen.

Die EU-Staaten haben sich gestern auf eine einheitliche Position zur umstrittenen Chatkontrolle geeinigt. Messenger-Dienste wie WhatsApp und Signal sind nicht verpflichtet, Chats zwingend zu durchsuchen. Eine solche Verpflichtung scheiterte am Widerstand mehrerer Länder, darunter Deutschland. Stattdessen setzen die Staaten auf freiwillige Kontrollen durch die Anbieter. Eine bis jetzt befristete Ausnahme soll nun dauerhaft gelten. Nach drei Jahren plant die EU eine Prüfung, ob doch eine verpflichtende Regelung erforderlich ist. Zudem sollen Apps beginnen, Risiken für Kinder zu benennen und die Altersangaben zuverlässig zu überprüfen.

Verdeutlicht nennt man es Salamitaktik: Zuerst wird nur wenig umgesetzt, und sobald man sich daran gewöhnt hat, folgt die vollständige Kontrolle.

Die Chatkontrolle wird zur Blaupause für weitere Maßnahmen, die tief in die Grundrechte aller Bürger eingreifen. Dies ist ein weiterer Hinweis, dass dieses übergriffige Monster "EU" abgewickelt werden sollte, denn sie stellt eine akute Bedrohung für den freien Bürger dar!

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Reporter undercover im Bus der Antifa

Seit Tagen vermisst die Antifa einen ihrer "Aktivisti" aus Gießen und sucht verzweifelt nach ihm in diversen Whatsapp-Gruppen. Wir können nun mitteilen: Es war ein NIUS-Journalist. Der Reporter war undercover im Bus der Antifa, fuhr mit den Linksextremen zum Gewalt-Wochenende nach Gießen. Er filmte heimlich, bekam alles hautnah mit.

Seine Reportage: https://www.nius.de/nius-originals/news/giessen-krawalle-undercover-bei-der-antifa/00ece74a-b6dd-4563-aa41-5af87867c1d0

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Polizei darf heimlich Wohnungen betreten

Der Staat hat die Verantwortung, seine Bürger zu schützen. Jeder, der klar denkt, erkennt, dass er dieser Pflicht nicht nachkommt. Es ist auch nicht neu, dass der Staat aktiv gegen Grundrechte verstößt. Die unzähligen Grundgesetzesverstöße während der Coronazeit waren nur die Spitze dieses Eisbergs. In Mecklenburg-Vorpommern ist das schon gängige Praxis, für Berlin jedoch neu: Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird ausgehöhlt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist im Grundgesetz festgelegt, konkret in Artikel 13. Trotzdem dürfen jetzt Ermittler laut dem Senatsentwurf sowie den Änderungen der Abgeordneten künftig nicht nur IT-Systeme hacken, sondern auch heimlich die Wohnungen von Verdächtigen betreten, um verschlüsselte Kommunikation zu überwachen.

Weiterlesen und die Hinweise befolgen:
https://www.s-f-n.org/blogs/kurzmitteilungen/polizei-darf-heimlich-wohnungen-betreten

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Urteil: BVG kassiert Verbot der „Hammerskins Deutschland“

Das Bundesverwaltungsgericht hat das im Juli 2023 durch das Bundesinnenministerium verhängte Verbot der Bruderschaft „Hammerskins Deutschland“ aufgehoben und der ehemaligen Antifa-(Innen)ministerin Nancy Faeser somit eine weitere erfreuliche Niederlage zugefügt.

Nachdem schon das Verbot der Medienorganisation „Compact“ im Juli 2024 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aufgehoben wurde, trifft es nun die vermeintliche Gruppe „Hammerskins Deutschland“. Die Klagen einzelner Chapter und Mitglieder gegen die Verbote waren erfolgreich, wodurch beide Maßnahmen nun nicht mehr bestehen. Hier wird erneut deutlich, dass es sinnvoll ist, aktiv zu bleiben und sich gegen Repressionsmaßnahmen zur Wehr zu setzen.

Weiterlesen im SfN-Blog:
https://www.s-f-n.org/blogs/kurzmitteilungen/urteil-bvg-kassiert-verbot-der-hammerskins-deutschland

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BND Reform - Spione dürfen in Wohnung einbrechen

Das Bundeskanzleramt plant eine umfassende Reform des Gesetzes für den Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst (BND), um dessen Fähigkeiten sowohl technologisch als auch operativ zu verbessern. Ziel ist u.a. die Einführung von Befugnissen, die es Agenten ermöglichen, in Wohnungen einzudringen, um dort Spionagesoftware, wie den Bundestrojaner, direkt auf den IT-Systemen von Zielpersonen zu installieren. Diese Maßnahme soll es dem BND erleichtern, technische Barrieren wie Verschlüsselungen und geschützte Endgeräte zu überwinden. Dieses Vorgehen spiegelt einen allgemeinen Trend wider, der auch auf Länderebene zu beobachten ist, wie etwa die Entscheidung des Berliner Abgeordnetenhauses, der Polizei ähnliche Befugnisse einzuräumen.

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Aktuell kommt es immer wieder vor, dass Teilnehmer in politischen Telegram-Gruppen (sowohl offene als auch geschlossene) merkwürdige Links versenden, die meist auf .ru enden. Dies geschieht, weil sich eine dritte Person unbefugt in den Telegram-Account der betroffenen Person eingeloggt hat.

Deshalb hier noch einmal der Hinweis zum SfN Telegram-Leitfaden:
https://www.s-f-n.org/blogs/it-tipps/telegram-messenger-der-leitfaden

In dem Leitfaden erfahrt ihr u.a., wo die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) in Telegram eingestellt wird und warum diese Einstellung so unendlich sinnvoll ist.

Ansonsten bleibt uns nur, euch einen guten Start ins Kampfjahr 2026 zu wünschen. Knallt euch weder die Finger noch die Köpfe weg. 😉
Wir sehen uns dann im nächsten Jahr!

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Der Feind liest mit!

Die Mannheimer Band Aufbruch hat heute Abend ein neues Musikvideo veröffentlicht. Dieses Lied wird voraussichtlich auf einer kommenden CD erscheinen und es schreit förmlich danach, durch uns vorgestellt und verbreitet zu werden. Darin werden einige in der Bewegung leider zu wenig beachtete Sicherheitsprobleme angesprochen:

"Achte stets auf deine Worte, der Feind liest mit. Bedenke 'Posts' und 'Likes'. Sei nicht dumm - schütze dich!"

Dieses Musikvideo kann im Original auf YouTube angesehen werden. Unterstützt die politischen Bands und Liedermacher und kauft originale Tonträger.

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Eine trügerische Sicherheit ist keine wirkliche Sicherheit

Das Medienkollektiv Balaclava Graphics Bautzen spricht unsere Jugend an, daher ist es verständlich, dass einfache Lösungen gesucht und verbreitet werden. So auch in dem aktuellen Telegram-Beitrag zum Thema iPhone-Sicherheit. Natürlich muss man sagen, sie haben Recht: Es gibt die Funktion beim iPhone, die Face-ID-Abfrage durch wenige Klicks temporär zu deaktivieren. Wer sich jedoch voll und ganz darauf verlässt, steht schnell im Regen.

Weiterlesen im SfN-Blog:
https://www.s-f-n.org/blogs/hinweise/eine-truegerische-sicherheit-ist-keine-wirkliche-sicherheit

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Anquatschversuch in Oschersleben

Es war leider zu erwarten, dass der erste versuchte Anquatschversuch im neuen Jahr nicht lange auf sich warten lassen würde. Gestern Abend war es soweit. Ein Aktivist aus dem schönen Harz wurde von den Schergen aufgesucht.

Weiterlesen im SfN-Blog:
https://www.s-f-n.org/blogs/anquatschversuche/anquatschversuch-in-oschersleben

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Threema wird verkauft: Ein Grund zur Sorge?

Das Thema Messaging-Apps ist hochkomplex. Es gibt gefühlt tausende verschiedene Messenger-Apps auf dem Markt, und jede reklamiert die Sicherheit der Nutzer für sich. Dass „Sicherheit“ jedoch nicht gleich „Sicherheit“ ist, liegt für den geneigten Leser auf der Hand. Wenn es um Messenger geht, die wir als Arbeitskreis Sicherheit empfehlen, schrumpft die Masse an Apps auf genau zwei: Auf der einen Seite gibt es Signal und auf der anderen Seite ist Threema.

Beide Apps haben ihre Vor- und Nachteile, jedoch haben sie sich in einem repressiven System wie der BRD dank ihrer starken Kryptografie & der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als unverzichtbar für politische Aktivisten etabliert. Aber nicht nur politische Aktivisten vertrauen auf Threema, auch die Schweizer Armee & Behörden setzen auf den Messenger “Made in Switzerland”.

Doch Threema wird jetzt in die Hände eines Finanzinvestors übergeben, der sich bisher mit Tofu und Tierfutter beschäftigt hat ...

Weiterlesen im SfN-Blog:
https://www.s-f-n.org/blogs/kurzmitteilungen/threema-wird-verkauft-ein-grund-zur-sorge

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Das geheime Handbuch der CIA zur Täuschung und Verdeckung – verfasst 1953 von dem renommierten Zauberkünstler John Mulholland im Auftrag der CIA.

Es war Teil des MKULTRA-Programms (Subprojekt 4) und lehrte Agenten Techniken der Fingerfertigkeit: unauffälliges Verabreichen von Substanzen, Verstecken von Nachrichten, heimliches Austauschen kleiner Objekte sowie Methoden der Ablenkung und Wahrnehmungsmanipulation. Viele Szenen aus Spionagefilmen, in denen jemand unbemerkt etwas in ein Getränk gibt, basieren auf genau solchen historischen Konspirationstechniken.

Das Manual zeigt, wie ernst die CIA in den 1950er-Jahren die Anwendung von Magie- und Illusionskunst für nachrichtendienstliche Zwecke nahm – bezahlt mit 3.000 US-Dollar und unter strengster Geheimhaltung. Es handelt sich um das einzige vollständig erhaltene Exemplar dieser Anleitung, das 1973 der Vernichtung entging und 2007 wiederentdeckt wurde. 2009 erschien es öffentlich als kommentierte Edition.

Zur Echtheit: Das Dokument ist authentisch und deklassifiziert. Es wurde von der CIA selbst in Auftrag gegeben, was durch historische Aufzeichnungen und Publikationen bestätigt wird. Quellen wie die CIA-Archive, Fachartikel und Enzyklopädien belegen die Existenz und den historischen Kontext zweifelsfrei.

Wichtig: Es geht um deklassifizierte, historische Methoden der Täuschung – keine Anleitung zu illegalen Handlungen heute. Die Techniken beruhen auf klassischer Zauberkunst, die für nachrichtendienstliche Zwecke adaptiert wurde. Das Originaldokument (PDF-Scan der 2009er-Ausgabe mit Kommentaren) findest du hier:
https://ia801604.us.archive.org/31/items/cia-manual-trickery-deception-2009/cia-manual-trickery-deception-2009.pdf

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Sieg gegen den App-Zwang - Papier schlägt Smartphone

Ein Mann ohne Smartphone zeigt sein Deutschlandticket auf Papier und gewinnt vor Gericht.

Drei Schaffner wollten ihn als Schwarzfahrer abstrafen, obwohl der Barcode gültig gescannt wurde. Jetzt ist gerichtlich festgestellt worden: Ein digitales Ticket ist nicht an ein digitales Gerät gebunden. Das Ausdrucken einer PDF reicht. Punkt.

Das Urteil hat Signalwirkung – nicht nur fürs Bahnfahren, sondern auch gegen den stillen Zwang zur App-Nutzung im Alltag. Man darf also wieder Mensch sein, kein Bediener eines Konzern-Ökosystems.

Papier lebt. Und manchmal gewinnt es sogar gegen die Deutsche Bahn.

Quelle:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/fahrgast-gewinnt-vor-gericht-deutschlandticket-gilt-auch-auf-papier-accg-110825733.html

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Phishing-Angriffe auf Journalisten über Signal Messenger

In den letzten Wochen sind zahlreiche Journalisten, besonders aus dem investigativen Bereich, Ziel eines bekannten Phishing-Angriffs über den Signal Messenger geworden. Ein bislang unbekannter Akteur versucht, über gefälschte Nachrichten Zugriff auf die Signal-Konten dieser Personen zu erlangen.

Donncha Ó Cearbhaill, Leiter des Security Labs bei Amnesty International, betont, dass diese Angriffe keine Schwachstellen in der Signal-Anwendung selbst ausnutzen. Man kann sich vor diesen Angriffen schützen.

Weiterlesen im SfN-Blog:
https://www.s-f-n.org/blogs/kurzmitteilungen/phishing-angriffe-auf-journalisten-ueber-signal-messenger

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Überwachung durch die Hintertür

Die CDU will Social Media für Kinder verbieten – das geht aus einem Antrag des Landesverbands Schleswig-Holstein für den CDU-Parteitag (20./21. Februar) hervor, der der BILD vorliegt. Darin heißt es: „Ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für offene Plattformen, flankiert durch verpflichtende Altersverifikation, setzt eine klare Schutzgrenze und trägt den besonderen Entwicklungsbedarfen junger Menschen Rechnung.“

Leider verstehen das einige immer noch nicht. Wenn das kommt, ist das Internet, wie wir es heute kennen, gestorben. Das heißt: VERPFLICHTENDE Registrierung und Verifizierung aller Social-Media-User. Damit können User in Deutschland für ihre Aussagen noch schneller und effektiver verfolgt werden.

Der Schutz Minderjähriger ist lediglich ein Vorwand. Sie ziehen das Netz enger und enger.

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