Ronald Gläser
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Mut zur Wahrheit
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Einzig die AfD äußerte sich kritisch zu den Kandidierenden und insbesondere zum Verfahren. Ronald Gläser, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, sagte, die Personalien seien "politisch einordbar". Seine Fraktion sei in den Prozess gar nicht eingebunden worden. Dabei hätte ihr auch die Nominierung eines Kandidaten zugestanden, so Gläser. (...) Der AfD-Abgeordnete Gläser räumte ein, dass seine Fraktion für einen von ihr aufgestellten Kandidaten wahrscheinlich nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit bekommen hätte. Die AfD hatte keine Kandidaten benannt. Gläser ließ offen, ob die AfD bei der Wahl am Donnerstag im Plenum den von den anderen Fraktionen Nominierten ihre Stimme geben wird. https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/07/verfassungsgericht-richter-kandidatur-berlin.html
Ronald Gläser, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion in Berlin, nannte das Verbot einen "Schlag gegen die Pressefreiheit" und eine "undemokratische Maßnahme". Die Verbotsbegründung, Artikel des Magazins könnten die Leser möglicherweise dazu animieren, aggressiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorzugehen, sei "geradezu an den Haaren herbeigezogen". https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/07/reaktionen-verbot-compact-afd-gruene-linke-amadeu-antonio-stiftu.htm/listallcomments=on.html
Besorgt über die andauernde Verfolgung in China gegenüber Falun-Gong-Praktizierenden zeigt sich auch Ronald Gläser. Die Unterdrückung von kulturellen und religiösen Gruppen dürfe nicht weitergehen. "Die Welt muss dieses Unrecht sehen."
Hinter der glitzernden Fassade von Wolkenkratzern stecke nach wie vor eine kommunistische Einparteienherrschaft. Dort gebe es keine Menschenrechte, keine Meinungsfreiheit und keine Religionsfreiheit. Der AfD-Politiker erklärt im Interview mit NTD: "China und die Chinesen wären besser dran, wenn sie dieses Joch abwerfen könnten."

Übermorgen wird weltweit an das Verbot von Falun Gong vor 25 Jahren erinnert.
Der Medienexperte der AfD-Hauptstadtfraktion, Ronald Gläser, kommentiert den Tweet über die versuchte Ermordung von Donald Trump folgendermaßen:

»In einem Beitrag auf dem sozialen Netzwerk X hat der ›Radio Fritz‹-Moderator Sebastian Hotz, auch bekannt als ›El Hotzo‹, bedauert, dass Donald Trump bei dem Attentat am Sonnabend lediglich leicht verletzt wurde. Das ist nicht nur menschlich widerwärtig, sondern erfüllt auch mindestens den Straftatbestand des § 140 StGB (Billigung von Straftaten).

Viel zu lange wurden teilweise menschenverachtende Äußerungen aus dem linken Spektrum achselzuckend hingenommen. Wer aber einen erfolglosen Mordversuch an einem Politiker bedauert, hat in einem Jugendradio nichts verloren. Dies gilt umso mehr, wenn dieses Radio von allen Bürgern zwangsfinanziert wird. Der RBB muss daher die Zusammenarbeit mit Sebastian Hotz umgehend beenden.«

https://www.freiewelt.net/nachricht/strafanzeige-gegen-boehmermann-mitarbeiter-er-bedauerte-dass-trump-nicht-getroffen-sei-10097215/
Wenn eine Zeitung strafrechtlich relevante Inhalte verbreite, sei dies ein Fall für die Justiz, im regelmäßigen Fall sei auch eine Einstufung als kriminelle Vereinigung zu prüfen, kommentierte der parlamentarische Geschäftsführer der Berliner AfD-Fraktion, Ronald Gläser, am Freitag das Urteil. Dass aber alleine die regelmäßige Veröffentlichung von »marxistischem Blödsinn« den Verfassungsschutz auf den Plan rufe, zeige, »wie sehr dieser Geheimdienst seinen eigentlichen Auftrag mittlerweile ausgedehnt hat«. In keiner anderen westlichen Demokratie gebe es einen Inlandsgeheimdienst, der Medienerzeugnisse bewerte und beobachte. Der Rechtsaußenpolitiker forderte eine Zurechtstutzung des Verfassungsschutzes auf seine Kernaufgabe oder seine Abschaffung. https://www.jungewelt.de/artikel/479851.jw-gegen-brd-reaktionen-auf-das-urteil-im-jw-prozess.html