Forwarded from DeutschlandKURIER
+++ Wegen Kritik an Innenministerin Nancy Faeser (SPD): Amtsgericht Bamberg verurteilt Deutschland-Kurier-Chefredakteur David #Bendels zu 7 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung +++
»Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden den gerechten und für den Fortbestand der Demokratie in Deutschland unverzichtbaren Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit entschlossen, stabil und mit aller Konsequenz weiterführen.«
Der DK-Chefredakteur David Bendels über das heutige Urteil des Amtsgerichtes Bamberg (Bayern) wegen eines kritischen Faeser-Memes
»Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. Der Deutschland-Kurier und ich persönlich werden den gerechten und für den Fortbestand der Demokratie in Deutschland unverzichtbaren Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit entschlossen, stabil und mit aller Konsequenz weiterführen.«
Der DK-Chefredakteur David Bendels über das heutige Urteil des Amtsgerichtes Bamberg (Bayern) wegen eines kritischen Faeser-Memes
Forwarded from HAINTZ.media
Markus Haintz auf X:
Bei allem Verständnis für die Empörung bezüglich des Urteils gegen den Chefredakteur des @Deu_Kurier
#Bendels möchte ich darauf hinweisen, dass hierfür lediglich ein entweder unfähiger oder ein politisch motivierter Richter verantwortlich war.
Lasst euch von solchen Unrechtsurteilen nicht einschüchtern. Diese dienen nur dazu, euch zum Schweigen zu bringen. Niemand muss Urteile in Strafsachen von einem Amtsgericht ernst nehmen, dagegen gibt es Rechtsmittel.
Es gibt in Deutschland immer noch eine Menge Richter, die Recht sprechen. Das heutige Urteil in Bamberg hat mit Recht nichts zu tun, es ist grobes Unrecht und wird keinen Bestand haben.
PS: Nein, @NancyFaeser hat dieses Schild nicht hochgehalten. Es handelt sich um ein Meme, aber eben um keine Verleumdung. Es handelt sich um eine zulässige Ansicht darüber, wie Nancy Faeser (vermeintlich oder tatsächlich) zur Meinungsfreiheit steht, auch wenn sie für das Strafverfahren gegen Bendels möglicherweise keinen Beitrag geleistet hat, da es keines Strafantrags bedurfte und Faeser eine Strafverfolgung auch nicht hätte verhindern können, anders als bei einer Beleidigung (Siehe hierzu § 194 I S. 3 StGB).
Bei allem Verständnis für die Empörung bezüglich des Urteils gegen den Chefredakteur des @Deu_Kurier
#Bendels möchte ich darauf hinweisen, dass hierfür lediglich ein entweder unfähiger oder ein politisch motivierter Richter verantwortlich war.
Lasst euch von solchen Unrechtsurteilen nicht einschüchtern. Diese dienen nur dazu, euch zum Schweigen zu bringen. Niemand muss Urteile in Strafsachen von einem Amtsgericht ernst nehmen, dagegen gibt es Rechtsmittel.
Es gibt in Deutschland immer noch eine Menge Richter, die Recht sprechen. Das heutige Urteil in Bamberg hat mit Recht nichts zu tun, es ist grobes Unrecht und wird keinen Bestand haben.
PS: Nein, @NancyFaeser hat dieses Schild nicht hochgehalten. Es handelt sich um ein Meme, aber eben um keine Verleumdung. Es handelt sich um eine zulässige Ansicht darüber, wie Nancy Faeser (vermeintlich oder tatsächlich) zur Meinungsfreiheit steht, auch wenn sie für das Strafverfahren gegen Bendels möglicherweise keinen Beitrag geleistet hat, da es keines Strafantrags bedurfte und Faeser eine Strafverfolgung auch nicht hätte verhindern können, anders als bei einer Beleidigung (Siehe hierzu § 194 I S. 3 StGB).
Forwarded from HAINTZ.media
Markus Haintz auf X:
Laut Welt-Informationen hat Faeser tatsächlich selbst Strafantrag im Fall #Bendels gestellt. Stimmt das, Frau @NancyFaeser?
Damit wäre die Meme-„Aussage“ dann bestätigt.
„Nach der Verballhornung im Internet hatte Nancy Faeser dann Ende Mai 2024 persönlich einen schriftlichen Strafantrag gestellt, nach WELT-Informationen offenbar erst, nachdem sie durch die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wurde.“
Laut Welt-Informationen hat Faeser tatsächlich selbst Strafantrag im Fall #Bendels gestellt. Stimmt das, Frau @NancyFaeser?
Damit wäre die Meme-„Aussage“ dann bestätigt.
„Nach der Verballhornung im Internet hatte Nancy Faeser dann Ende Mai 2024 persönlich einen schriftlichen Strafantrag gestellt, nach WELT-Informationen offenbar erst, nachdem sie durch die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wurde.“
DIE WELT
Nancy Faeser: Harte Strafe für AfD-nahen Journalist wegen X-Posts – Ricarda Lang kritisiert mangelnde „Verhältnismäßigkeit“ - WELT
Der Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“ wurde zu einer mehrmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte ein manipuliertes Bild von Nancy Faeser verbreitet. Rechtswissenschaftler sprechen von „Wahnsinn“, Ricarda Lang hält das Urteil für unverhältnismäßig.
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7 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für ein Meme in Sachen #Bendels?
Stellt die Bundesinnenministerin, die Volljuristin ist, Strafanträge ohne jede eigene rechtliche Würdigung?
Fällen (leider nur bedingt unabhängige) Gerichte Urteile nach den Bewertungen der politisch abhängigen Staatsanwaltschaft?
Herr Kall, Sprecher der Volljuristin und Bundesinnenministerin Nancy Faeser:
… das heißt, die strafrechtliche Beurteilung hatte also schon stattgefunden, durch die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg …
Ich finde es bemerkenswert, dass sich eine Volljuristin (vermeintlich) bei der Bewertung der Strafbarkeit eines satirischen Memes, das eine Meinungsäußerung enthalten hat, wenngleich nicht ihre, auf die Bewertung der Kriminalpolizei verlässt.
Bei allem Respekt für die Arbeit der Polizei: Derartige juristische Bewertungen sollten dann doch Juristen überlassen werden, wenngleich die Bewertung hier einfach und eindeutig ist.
Kall weiter:
… Aber nochmals, das ist keinerlei eigene Beurteilung, keinerlei eigene Wertung, keinerlei Einflussnahme auf das Verfahren, sondern jeglich, lediglich sozusagen ein formaler Schritt. Die Beurteilung trifft alleine ein unabhängiges Gericht, nach den Bewertungen der Staatsanwaltschaft in der Anklage, und darauf gibt es keinerlei Einfluss. Und deswegen nochmals, kommentieren wir diese Entscheidung auch nicht.
(Hervorhebung durch mich)
Richtig ist: @NancyFaeser hätte der Strafverfolgung jederzeit widersprechen können, § 194 Abs. 1 S. 4 StGB (Die Taten nach den Sätzen 2 und 3 können jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht.), stattdessen hat sie sogar selbst Strafantrag gestellt, wollte die Strafverfolgung also.
Ich empfehle bei der nächsten Bundespressekonferenz folgende Nachfrage von @FWarweg an Herrn Kall:
„Haben wir Sie richtig verstanden, dass unabhängige Gerichte Urteile nach Bewertungen der politisch abhängigen Staatsanwaltschaft fällen?“
„Warum hat Nancy Faeser der Strafverfolgung nicht nach § 194 Abs. 1 S. 4 StGB widersprochen?“
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 146
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 147
Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1.
dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2.
der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3.
dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.
Stellt die Bundesinnenministerin, die Volljuristin ist, Strafanträge ohne jede eigene rechtliche Würdigung?
Fällen (leider nur bedingt unabhängige) Gerichte Urteile nach den Bewertungen der politisch abhängigen Staatsanwaltschaft?
Herr Kall, Sprecher der Volljuristin und Bundesinnenministerin Nancy Faeser:
… das heißt, die strafrechtliche Beurteilung hatte also schon stattgefunden, durch die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg …
Ich finde es bemerkenswert, dass sich eine Volljuristin (vermeintlich) bei der Bewertung der Strafbarkeit eines satirischen Memes, das eine Meinungsäußerung enthalten hat, wenngleich nicht ihre, auf die Bewertung der Kriminalpolizei verlässt.
Bei allem Respekt für die Arbeit der Polizei: Derartige juristische Bewertungen sollten dann doch Juristen überlassen werden, wenngleich die Bewertung hier einfach und eindeutig ist.
Kall weiter:
… Aber nochmals, das ist keinerlei eigene Beurteilung, keinerlei eigene Wertung, keinerlei Einflussnahme auf das Verfahren, sondern jeglich, lediglich sozusagen ein formaler Schritt. Die Beurteilung trifft alleine ein unabhängiges Gericht, nach den Bewertungen der Staatsanwaltschaft in der Anklage, und darauf gibt es keinerlei Einfluss. Und deswegen nochmals, kommentieren wir diese Entscheidung auch nicht.
(Hervorhebung durch mich)
Richtig ist: @NancyFaeser hätte der Strafverfolgung jederzeit widersprechen können, § 194 Abs. 1 S. 4 StGB (Die Taten nach den Sätzen 2 und 3 können jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht.), stattdessen hat sie sogar selbst Strafantrag gestellt, wollte die Strafverfolgung also.
Ich empfehle bei der nächsten Bundespressekonferenz folgende Nachfrage von @FWarweg an Herrn Kall:
„Haben wir Sie richtig verstanden, dass unabhängige Gerichte Urteile nach Bewertungen der politisch abhängigen Staatsanwaltschaft fällen?“
„Warum hat Nancy Faeser der Strafverfolgung nicht nach § 194 Abs. 1 S. 4 StGB widersprochen?“
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 146
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 147
Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1.
dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2.
der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3.
dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.
Forwarded from DeutschlandKURIER
+++ Kampf um die #Meinungsfreiheit: #Bendels vs. #Faeser +++
#JF: „Faeser zerrt „#Deutschlandkurier“-Chef erneut vor Gericht
Erst vor kurzem wurde der Chefredakteur des „Deutschlandkuriers“ wegen einer offensichtlichen Satire zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Nun wird bekannt: Das Bamberger Amtsgericht überzieht den Journalisten mit weiteren Prozessen. Wieder stellt Faeser persönlich Strafantrag.
Weiterlesen bei den Kollegen der JUNGE FREIHEIT: https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2025/faeser-zerrt-deutschlandkurier-chef-erneut-vor-gericht/
#JF: „Faeser zerrt „#Deutschlandkurier“-Chef erneut vor Gericht
Erst vor kurzem wurde der Chefredakteur des „Deutschlandkuriers“ wegen einer offensichtlichen Satire zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Nun wird bekannt: Das Bamberger Amtsgericht überzieht den Journalisten mit weiteren Prozessen. Wieder stellt Faeser persönlich Strafantrag.
Weiterlesen bei den Kollegen der JUNGE FREIHEIT: https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2025/faeser-zerrt-deutschlandkurier-chef-erneut-vor-gericht/