Der Verfassungsgerichtshof entscheidet #Verfassungswidrigkeit vieler Corona #Verordnungen!!
https://www.vfgh.gv.at/medien/Entscheidungen_Oktober-Session.php
Zitat: "Gesetzwidrig waren konkret das Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen, Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt), das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) und die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.).
Der VfGH hob auch eine noch in Geltung stehende Bestimmung der COVID-19-Lockerungsverordnung (nunmehr COVID-19-Maßnahmenverordnung) auf, mit der die verpflichtende Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den Verabreichungsplätzen in Gaststätten (§ 6 Abs. 1 und 4) angeordnet wurde, also der Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 in Kraft."
Damit gibt es die Möglichkeit auf #SCHADENSERSATZ!!!
An alle betroffenen Unternehmen, informieren und KLAGEN!!!
An alle Anderen, werde JETZT Teil des WIDERSTANDES, WIDERSTAND=PFLICHT
CoronaWIDERSTAND.org
Denn die PLANdemie geht weiter und wird immer schlimmer!
Wer KONKRET vor Ort mittun will, meldet sich unter:
MitTUN@CoronaWIDERSTAND.org mit PLZ/VORNAME/TEL/MAIL und was du gerne tun würdest!
https://www.vfgh.gv.at/medien/Entscheidungen_Oktober-Session.php
Zitat: "Gesetzwidrig waren konkret das Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen, Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt), das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) und die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.).
Der VfGH hob auch eine noch in Geltung stehende Bestimmung der COVID-19-Lockerungsverordnung (nunmehr COVID-19-Maßnahmenverordnung) auf, mit der die verpflichtende Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den Verabreichungsplätzen in Gaststätten (§ 6 Abs. 1 und 4) angeordnet wurde, also der Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 in Kraft."
Damit gibt es die Möglichkeit auf #SCHADENSERSATZ!!!
An alle betroffenen Unternehmen, informieren und KLAGEN!!!
An alle Anderen, werde JETZT Teil des WIDERSTANDES, WIDERSTAND=PFLICHT
CoronaWIDERSTAND.org
Denn die PLANdemie geht weiter und wird immer schlimmer!
Wer KONKRET vor Ort mittun will, meldet sich unter:
MitTUN@CoronaWIDERSTAND.org mit PLZ/VORNAME/TEL/MAIL und was du gerne tun würdest!