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Forwarded from Freie Sachsen
Eisenbahnstraße: Toter nach Bandenkampf - BILD spricht verharmlosend von "Kneipenschlägerei"

Nein, Hans, Uwe und Dieter haben sich nicht mit drei Promille in ihrer Stammkneipe gegenseitig eins auf die Hucke gehauen - auch, wenn die BILD mit der Überschrift "Toter nach Kneipenschlägerei" diesen Eindruck vermitteln will. Tatsächlich eskalierte am Sonntagnachmittag auf der berüchtigten Eisenbahnstraße im Leipziger Osten erneut die Bandenkriminalität. Und zwar nicht in einer Kneipe, sondern in einem der dortigen Cafés, die zu einem nicht unerheblichen Teil von jungen Männern aus Nordafrika oder dem arabischen Raum besucht werden. Noch ist unklar, ob sogar Waffen im Spiel gewesen sind. Fest steht nur: In Leipzig werden Revierkämpfe von Gangs ganz offen und mit Todesopfern ausgetragen. Der wilde Westen lässt grüßen.

Ob sich Kretschmer und sein Innenminister zeitnah äußern werden, um Roß und Reiter zu benennen? Unwahrscheinlich...

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Euch allen eine tolle, sichere Arbeitswoche! 💪🏻👍🏻

... übrigens pickert unsere Regierung genau so an den Pfeilern von Demokratie und Wohlstand - nur ohne Rettungsseil! 😡
Forwarded from Stefan Möller
Warnhinweis 😃
Gerichtsreport vor Ort:
Berichterstatter Roland, Gerhard Prauser.
Gerichtstermin 30. Februar 2023
Akt: 220/256/AZ100 OLG Hamm

Das Hans Wurst Urteil.
Geklagt hatte Hans B. vor dem Amtsgericht Hamm.
Nach dem Hans B. eine Heizungsfirma beauftragt hatte, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der bunten Ampelkoalition , eine moderne Wärmepumpe in seinem Eigenheim einzubauen, das Haus neu zu isolieren und eine Dachdämmung anzubringen für insgesamt 145.000 Euro laut dem Angebot der Firma B. weil es das günstigste Angebot war und die Wartezeiten für den Einbau sich auf wenige Jahre erstreckte.
Nach Jahren der Wartezeit auf den Einbau der Heizung und der Isolierung von Haus und Dach erfolgte dann doch der Einau und die Isolierungen.
Hans B. bezahlte umgehend die nun geforderten 180.000 Euro an die Firma B.
Firma B hatte die Verteuerung von 25.000 Euro mit dem Preisanstieg von Material und Lohn begründet.
Nach der jetzt vollständigen Bezahlung der Rechnung an die Firma B, forderte Hans B. jetzt die im Vertrag vereinbarte Bratwurst als Bonus für sich und seine Ehefrau, welche mit in dem Eigenheim lebt, nicht vorbestraft ist und sich mit gültigen Personaldokumenten und einer beglaubigten Heiratsurkunde als Ehefrau des Klägers B. vor dem zuständigen Amtsgericht ausgewiesen hatte.
Damit stand zweifelsfrei fest, dass Frau B die gesetzliche Ehefrau des Klägers B ist, und somit ein Anrecht auf Anteile der versprochenen Bratwurst durch die Firma B. hat. Frau B. ist somit auch Klage berechtigt, stellte das Amtsgericht Hamm in einem Beschluss fest.
Der Beschluss wurde den Klägern und den Beklagten in dreifacher Ausfertigung zugestellt und hat Rechtskraft erlangt.
In den weiteren Verhandlungen beantragte Herr B. und Frau B. die Herausgabe einer Bratwurst allerdings mit Brötchen und Senf.
Die Beklagte, Firma B., stellte nun den Antrag , den Antrag der Kläger B. und B. als unverschämt zurückzuweisen.
Nach dem 3. Verhandlungstag stellte das Amtsgericht Hamm fest.
Begründung:
Die Kläger B und B haben ein Anrecht auf die Bratwurst, denn es ist ja vertraglich 1 Bratwurst nach vollständiger Bezahlung durch die Kläger vereinbart worden.
Die Beklagte wird verurteilt auf sofortiger Herausgabe einer Bratwurst an die Kläger B und B.
Bei Verzögerung der Herausgabe der Bratwurst fallen Zinsen pro Tag in Höhe 1/10 einer durchschnittlichen Bratwurst zusätzlich an.
Die Firma B protestierte bereits vor dem Amtsgericht.
Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich.

Innerhalb der gesetzlichen Frist der Berufung legte Firma B. beim Landgericht Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamm ein.

Das Landgericht Hamm erließ einen Beschluss, wonach der Einspruch der Firma B zulässig sei und verfasste einen Beschluss in vierfacher Ausfertigung für Kläger und Beklagte.
Das Landgericht vermerkte, dass eine derzeitige Terminfindung im Bratwurst Fall schwierig sei, da auch das Landgericht schwer an Personalmangel leide, Fachkräfte sind erst in geraumer Zeit aus afrikanischen Ländern zu erwarten .
Bis dahin wird eine Terminvergabe ausgesetzt.
Die Kläger B und B legten gegen die Aussetzung der Terminvergabe Widerspruch beim Landgericht Hamm ein und begründeten was folgt:

Das Landgericht alleine habe stets sicherzustellen, dass genügend fachkundige und unabhängige Richter am Landgericht tätig sind, um Recht zu sprechen.
Das Landgericht Hamm verkennt, dass Fachpersonal, so eben auch Richter, aus Afrika aus einem ganz anderen Kulturkreis kommen, welches auch ein vollständiges anderes Rechtssystem verfolge, bei welchen Bratwürste eher keine Rolle spielen, vielmehr Bananen, so Kochbananen die Oberhand haben.
Die zu erwartenden richterlichen Fachkräfte könnten mit dem Bratwurst-Begriff und dessen Bedeutung für Deutsche gar nichts anfangen und kein Bratwurstrecht sprechen, so die beiden Kläger B und B.

Das Landgericht Hamm stimmte der Begründung der Kläger B und B zu und terminierte die Berufungsverhandlung auf den 30.Februar.
Nach eingehender Prüfung des Urteils im Falle der Bratwurst durch das Amtsgericht Hamm stellte das Landgericht Hamm nun fest, dass die Berufung der Beklagten im Bratwurststreit durchaus zulässig sei, denn das Amtsgericht Hamm verkennt sie Situation fast vollständig.
Nach dem Umbau des Eigenheims der Kläger B und B besteht ja im Haus selbst gar keine Möglichkeit mehr eine Bratwurst zu braten, denn alle Feuerstätten sind ja entfernt worden und eine moderne Wärmepumpe sei ja eingebaut worden, was beide Parteien ja auch nicht bestreiten.

Wenn die Kläger jetzt meinen Sie könnten Ihre Bratwurst im Garten Ihres Eigenheimes braten, so stellt das Gericht fest, dass es an der Stelle ein Verbotsgesetz der Ampelregierung gibt, welches offenes Feuer wegen des Klimaschutzes gibt, welches beachtet werden muss.
Das Gericht fragt sich, was die beiden Kläger mit einer Bratwurst wollen, wenn diese nicht gebraten werden kann.
Das Gericht stell weiter fest, dass der Vertragsteil, welcher die Bratwurst als Bonus im Vertrag beschreibt, sittenwidrig ist und somit keinen Bestand haben kann.

Der Antrag der Kläger auf Herausgabe einer Bratwurst B und B wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger, der Streitwert im Bratwurstfall wird auf 180.000 Euro festgelegt.
Die Gerichtskosten betragen somit, Gerichtskosten zzgl. 2 X Anwalt zzgl. Prozesskosten 16.500 Euro.
Gegen das Urteil ist keine Berufung zulässig.
Die Verhandlung ist beendet.
Forwarded from SD
Weinböhla 19 Uhr!
So dreist lügt die "Letzte Generation" >>>
Forwarded from DasOrakel
https://www.focus.de/politik/deutschland/habeck-wegen-familiaerer-verflechtungen-in-seinem-ministerium-in-der-kritik_id_191877552.html

#Bananenrepublik #HabeckRücktrittJetzt!

"In Habecks Ministerium findet sich ein problematisches Familiengeflecht: Die Staatssekretäre sind verschwägert und Familienmitglieder liefern dem Bundeswirtschaftsminister Gutachten. Aber Habeck scheint damit davonzukommen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck steht wegen seiner familiären Verflechtungen rund um das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium in der Kritik. Wie aus einer schriftlichen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervorging, hat der Grünen-Politiker neun Referatsleiterstellen eigenmächtig besetzt, obwohl diese ausgeschrieben werden mussten.
Besonders brisant: Unter den Auserwählten findet sich ein kompliziertes Familiengeflecht – ähnlich wie bei Clans. Doch Habeck scheint mit der Klüngelei in seinem Ministerium davonzukommen.
..."
Forwarded from PEGIDA - das Original
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Forwarded from SD
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Weinböhla am Montag 24.04.2023
Gerade beim Jauche-Günther:

Immerhin 10% sagen "Spaßmacher"...
... offensichtlich haben 10% nicht begriffen, dass nicht jeder Clown Spaß bringt!

3% für "Schlankmacher" - kann ich eher nachvollziehen, schließlich werden die Geldbeutel der Bürger immer schlanker!

2% für "Herzschrittmacher" - nun, den brauchen ob der völlig irren Politik und damit verbundenen Folgeschäden wegen "Dauerpuls" wahrscheinlich bald mehr als 2%!
Forwarded from DeutschlandKURIER
„Sie erpressen uns“: Reinhold Messner sieht durch Klima-Terroristen Demokratie in Gefahr!

Es war eine der seltenen öffentlich-rechtlichen Sternstunden: Im Gespräch mit Sandra Maischberger (ARD) rechnete Bergsteiger-Legende Reinhold Messner dieser Tage gnadenlos mit den wohlstandsverwahrlosten Klima-Terroristen der Öko-Sekte „Letzte Generation“ ab. Er spüre „Wut“, bei denen sei „Hopfen und Malz“ verloren, sagte der Südtiroler und fuhr fort: „Wir sind viel bescheidener aufgewachsen nach dem Zweiten Weltkrieg als diese jungen Leute. Die leben heute vom Reichtum, der entstanden ist in den letzten 80, 100 Jahren.“

Zum Video
Im März 2023 sind rund 94.000 Menschen in Deutschland gestorben. Damit liegt dieser Wert deutlich über den Werten des gleichen Monats während der Corona-Jahre. Im Mittelwert betrachtet lagen die Todesfälle sogar acht Prozent über den Zahlen der letzten vier Jahre.


@WE_R_FREE
🕊we are peace🕊
Ein Bußgeld von 5000 Euro wird für jene fällig, die ...
▪️die ihre Heizungsanlage entweder nicht richtig einbauen lassen, nicht richtig aufstellen oder nicht richtig betreiben lassen
▪️nach 2030 statt Biogas Erdgas nutzen (bzw. statt Wasserstoff nach 2035)
▪️eine Heizungsanlage nicht mit einer Wärmepumpe ausrüsten
▪️ihre Abrechnung nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahren
▪️nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der Energie erneuerbar ist
▪️ihr Heizungsanlage nicht oder nicht rechtzeitig einer Heizungsprüfung unterziehen
▪️ihre Heizungsanlage nicht oder nicht rechtzeitig einer Heizungsprüfung unterziehen

Habecks Heizpläne: Bußgeld bis zu 10.000 Euro

Ein Bußgeld von 10.000 Euro wird dann fällig, wenn


▪️unberechtigt ein Energieausweis ausgestellt wird
nicht sichergestellt wird, dass neuen Eigentümern ein Energieausweis übergeben wird
▪️eine Inspektion der Heizung nicht rechtzeitig durchgeführt wurde
▪️nicht dafür Sorge getragen wird, dass genannte Daten auf dem Energieausweis richtig sind
nicht sicherstellt wird, dass die Immobilienanzeige die dort genannten Pflichtangaben abdeckt

Habecks Heizgesetz: Bußgeld von 50.000 Euro
Ein Bußgeld von 50.000 Euro wird dann fällig, wenn

▪️mit Blick auf den Energiebedarf und den Wärmeverlust ein Wohngebäude nicht den Vorgaben entsprechend errichtet wird nicht dafür sorgt wird, dass eine Geschossdecke gedämmt ist ▪️ein alter klimaschädlicher Heizkessel in Betrieb ist
▪️wenn die Begrenzung der Wärmeabgabe und Wärmeaufnahme von Leitungen und Armaturen nicht reguliert wird

https://www.merkur.de/wirtschaft/heizen-energieausweis-habecks-heizplaene-heizungsgesetz-geg-strafen-hoehe-bussgelder-falsch-92228296.html