Forwarded from SD
Hereinspaziert, hereinspaziert, wer hat noch nicht, wer will nochmal. . . . . .
+++ Bürgermeister Stefan Müller erzählt: „Viele Leute in den Dörfern, besonders ältere, sind verschreckt, klar, wenn da plötzlich größere Menschengruppen durch die Straßen ziehen.“ Tag und Nacht passiere solches, erzählt der ehrenamtliche Bürgermeister. Und die hohe Polizeipräsenz trage auch nicht unbedingt zur Beruhigung bei, sagt Müller. Sogar Polizeihubschrauber kreisen über den kleinen Grenzdörfern, an manchen Tagen bis zu drei Stück. „Da bekommen die Leute natürlich Angst.“ +++
https://www.nordkurier.de/pasewalk/unruhe-in-den-grenzdoerfern-taeglich-neue-fluechtlinge-0845427210.html
+++ Bürgermeister Stefan Müller erzählt: „Viele Leute in den Dörfern, besonders ältere, sind verschreckt, klar, wenn da plötzlich größere Menschengruppen durch die Straßen ziehen.“ Tag und Nacht passiere solches, erzählt der ehrenamtliche Bürgermeister. Und die hohe Polizeipräsenz trage auch nicht unbedingt zur Beruhigung bei, sagt Müller. Sogar Polizeihubschrauber kreisen über den kleinen Grenzdörfern, an manchen Tagen bis zu drei Stück. „Da bekommen die Leute natürlich Angst.“ +++
https://www.nordkurier.de/pasewalk/unruhe-in-den-grenzdoerfern-taeglich-neue-fluechtlinge-0845427210.html
www.nordkurier.de
Unruhe in den Grenzdörfern – täglich neue Flüchtlinge
In den Dörfern an der polnischen Grenze spielen sich bedrückende Szenen ab. Hunderte Flüchtlinge kamen in den vergangenen Wochen hier nach Deutschland. Auch die massiv gestiegene Präsenz der Polizei
Forwarded from Meerrettuesch Mutiert
Wichtige Entscheidung des Landgerichts Osnabrück
Videoaufnahmen mit Mobiltelefonen bei Polizeieinsätzen
04.10.2021
Pressemitteilung 38/21
OSNABRÜCK. Im Rahmen von Polizeieinsätzen kommt es mitunter zu heftigeren Auseinandersetzungen. Dürfen solche Auseinandersetzungen durch eine Handyaufnahme in Bild und Ton festgehalten werden? Und ist die Polizei berechtigt, in einem solchen Fall das Handy zu beschlagnahmen, mit dem derartige Aufnahmen gemacht worden sind? Mit diesen Fragen hatte sich die 10. Große Strafkammer des Landgerichts in einer Beschwerdeentscheidung zu befassen (Beschl. v. 24.09.2021, Az. 10 Qs 49/21).
Am 13.06.2021 kam es in der Osnabrücker Innenstadt zu einem Polizeieinsatz einer Funkstreifenbesatzung, bei der es u.a. zur Fixierung einer sich widersetzenden Person auf dem Boden kam. Während dieser Maßnahmen wurden die Einsatzkräfte wiederholt durch umstehende Personen – u.a. auch durch den Beschwerdeführer - gestört. Die Beamten versuchten, die Situation zu beruhigen und sprachen hierzu Platzverweise aus. Der Beschwerdeführer fertigte währenddessen mit seinem Handy Video- und Tonaufzeichnungen der Situation an. Die Polizeibeamten forderten den Beschwerdeführer auf, die Aufzeichnungen zu unterlassen, weil derartige Tonaufnahmen strafbar seien. Im weiteren Verlauf wurde das Mobiltelefon des Beschwerdeführers wegen des Verdachts einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gegen dessen Willen sichergestellt.
Das Amtsgericht Osnabrück bestätigte mit Beschluss vom 14.07.2021 die Beschlagnahme. Gegen diesen Beschluss wandte sich der Beschwerdeführer.
Das Landgericht hob die amtsgerichtliche Entscheidung auf und gab dem Beschwerdeführer recht. Es liege kein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vor, so dass das Handy nicht hätte beschlagnahmt werden dürfen.
Die von den Polizeibeamten vorgenommenen Diensthandlungen seien im öffentlichen Verkehrsraum vorgenommen worden. Die insoweit gesprochenen Worte seien in faktischer Öffentlichkeit gesprochen, weil der Ort frei zugänglich gewesen sei. Die Strafvorschrift des § 201 StGB, die die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe stelle, erfasse solche Äußerungen nicht. Die Vorschrift schütze die Unbefangenheit der mündlichen Äußerung. Diese Unbefangenheit sei bei dienstlichem Handeln, das rechtlich gebunden sei und der rechtlichen Überprüfung unterliege, nicht tangiert. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass gem. § 201 a StGB das Anfertigen von Bildaufnahmen im öffentlichen Raum – von wenigen Ausnahmenfällen abgesehen – straffrei sei. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Aufnehmen von Tonaufnahmen im öffentlichen Raum strenger geahndet werden sollte als die Fertigung von Bildaufnahmen in demselben Umfeld.
https://landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/videoaufnahmen-mit-mobiltelefonen-bei-polizeieinsatzen-204712.html
Videoaufnahmen mit Mobiltelefonen bei Polizeieinsätzen
04.10.2021
Pressemitteilung 38/21
OSNABRÜCK. Im Rahmen von Polizeieinsätzen kommt es mitunter zu heftigeren Auseinandersetzungen. Dürfen solche Auseinandersetzungen durch eine Handyaufnahme in Bild und Ton festgehalten werden? Und ist die Polizei berechtigt, in einem solchen Fall das Handy zu beschlagnahmen, mit dem derartige Aufnahmen gemacht worden sind? Mit diesen Fragen hatte sich die 10. Große Strafkammer des Landgerichts in einer Beschwerdeentscheidung zu befassen (Beschl. v. 24.09.2021, Az. 10 Qs 49/21).
Am 13.06.2021 kam es in der Osnabrücker Innenstadt zu einem Polizeieinsatz einer Funkstreifenbesatzung, bei der es u.a. zur Fixierung einer sich widersetzenden Person auf dem Boden kam. Während dieser Maßnahmen wurden die Einsatzkräfte wiederholt durch umstehende Personen – u.a. auch durch den Beschwerdeführer - gestört. Die Beamten versuchten, die Situation zu beruhigen und sprachen hierzu Platzverweise aus. Der Beschwerdeführer fertigte währenddessen mit seinem Handy Video- und Tonaufzeichnungen der Situation an. Die Polizeibeamten forderten den Beschwerdeführer auf, die Aufzeichnungen zu unterlassen, weil derartige Tonaufnahmen strafbar seien. Im weiteren Verlauf wurde das Mobiltelefon des Beschwerdeführers wegen des Verdachts einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gegen dessen Willen sichergestellt.
Das Amtsgericht Osnabrück bestätigte mit Beschluss vom 14.07.2021 die Beschlagnahme. Gegen diesen Beschluss wandte sich der Beschwerdeführer.
Das Landgericht hob die amtsgerichtliche Entscheidung auf und gab dem Beschwerdeführer recht. Es liege kein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vor, so dass das Handy nicht hätte beschlagnahmt werden dürfen.
Die von den Polizeibeamten vorgenommenen Diensthandlungen seien im öffentlichen Verkehrsraum vorgenommen worden. Die insoweit gesprochenen Worte seien in faktischer Öffentlichkeit gesprochen, weil der Ort frei zugänglich gewesen sei. Die Strafvorschrift des § 201 StGB, die die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe stelle, erfasse solche Äußerungen nicht. Die Vorschrift schütze die Unbefangenheit der mündlichen Äußerung. Diese Unbefangenheit sei bei dienstlichem Handeln, das rechtlich gebunden sei und der rechtlichen Überprüfung unterliege, nicht tangiert. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass gem. § 201 a StGB das Anfertigen von Bildaufnahmen im öffentlichen Raum – von wenigen Ausnahmenfällen abgesehen – straffrei sei. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Aufnehmen von Tonaufnahmen im öffentlichen Raum strenger geahndet werden sollte als die Fertigung von Bildaufnahmen in demselben Umfeld.
https://landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/videoaufnahmen-mit-mobiltelefonen-bei-polizeieinsatzen-204712.html
Forwarded from Irfan Peci (Irfan)
In Köln wird man nun vom Gebetsruf aller 35 Moscheen "begrüßt"‼️
Welche Machtdemonstration braucht es noch, bis auch der letzte versteht, das dieses Land systematisch islamisiert wird!
📢 Täglich aktuelle Meldungen, Videos und Kommentare unter: https://t.me/Islamistenjaeger
Welche Machtdemonstration braucht es noch, bis auch der letzte versteht, das dieses Land systematisch islamisiert wird!
📢 Täglich aktuelle Meldungen, Videos und Kommentare unter: https://t.me/Islamistenjaeger
Forwarded from SD
Die Sachsen aber auch wieder, sie wollen sich ihre Meinung nicht "bilden" oder "lenken" LASSEN, sie kennen den Unterschied zwischen Journalismus und Propaganda noch, sie können zwischen den Zeilen lesen, das werden diese 🤡 die solche "Studien" erstellen wohl nie begreifen. 👏🏻👏🏻👏🏻
+++ «Rund 20 Prozent der jungen Erwachsenen sind davon überzeugt, dass die meisten Medien Eigentum des Staates sind», sagte Bigl. Fast 40 Prozent der über 65-jährigen seien davon überzeugt, dass Medien die Funktion haben, die Meinungsbildung in der Bevölkerung zu lenken. +++
https://www.diesachsen.de/soziales/studie-viele-sachsen-haben-nur-geringes-wissen-ueber-medien-2873412
+++ «Rund 20 Prozent der jungen Erwachsenen sind davon überzeugt, dass die meisten Medien Eigentum des Staates sind», sagte Bigl. Fast 40 Prozent der über 65-jährigen seien davon überzeugt, dass Medien die Funktion haben, die Meinungsbildung in der Bevölkerung zu lenken. +++
https://www.diesachsen.de/soziales/studie-viele-sachsen-haben-nur-geringes-wissen-ueber-medien-2873412
www.diesachsen.de
Studie: Viele Sachsen haben nur geringes Wissen über Medien
Rund ein Drittel der Sachsen besitzen laut einer Studie nur ein geringes Wissen über Medien. So lautet der zentrale Befund einer von der Landeszentrale ...
Forwarded from Einzelfallinfos
#Erfurt: Messerstecher hat mehrere Identitäten: Nach der tödlicher Attacke auf einen Algerier stellt sich ein Nordafrikaner im Beisein seines Anwalts der Polizei https://t.co/0H47rIr4Ug
bild.de
Erfurt: Hier stellt sich der Messer-Killer bei der Polizei
Erfurt – Der Nordafrikaner (35) habe sich am Morgen mit seinem Leipziger Anwalt bei der Erfurter Staatsanwaltschaft gestellt.
Forwarded from HC Strache Official
https://www.derstandard.at/story/2000130348834/neue-chats-belasten-kurz-bei-verdacht-der-falschaussage
https://t.me/TeamHCStrache
https://t.me/TeamHCStrache
DER STANDARD
Neue Chats belasten Kurz bei Verdacht der Falschaussage
Sebastian Kurz besprach schon im August 2018 potenzielle Öbag-Aufsichtsräte. In der Causa Inseratenkorruption taucht auch seine Lebensgefährtin auf
Forwarded from SD
Meeting in Berlin with the CEO of #GETTR Jason Miller, Tommy Robinson, Matthew Tyrmand and friends.
Join www.gettr.com
Join www.gettr.com