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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
NEIN zu 2G im Gesundheitssystem

Heute gesichtet im Parkhaus des Kreiskrankenhaus Heidenheim an der Brenz.

Es brodelt in der Belegschaft, wie ich aus interner Quelle weiß.
Da ist sie die 2-Klassen-Gesellschaft

schneller als gedacht?
Wird die Wahl nun abgeschafft...
Etliche Unternehmer bekommen die Diskriminierung nun von oben angeordnet, alternativ könnten sie wieder schließen, dies mal ohne Entschädigungszahlung versteht sich.

Und Geburtstag feiern dürfen Ungeimpfte offenbar auch nicht mehr.?. einige nun schon das 2. Jahr in Folge.

Ab Montag (15.11.2021) gilt in Berlin in vielen Bereichen die 2G-Regel. Ausgenommen davon sind alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren und Personen die nicht geimpft werden können. Hier reicht ein negativer Corona-Test. Mehr: https://rbburl.de/2gnovember

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Forwarded from Kerim Kakmaci #lebemutig
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St. Martinsumzug mit Corona-Wahnsinn … ich komme auf so viel Dummheit, Hörigkeit und dieser unfassbaren Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen von Kindern nicht mehr klar! 🤬
Testpflicht für alle ab Montag: Kreis Bautzen will "1G" einführen

«In Ostsachsen brodelt es. Wie in kaum einer zweiten Region Deutschlands treffen hier die Corona-Maßnahmen auf heftigen Widerstand. Regelmäßig sieht man sonntags Demonstranten an der Bundesstraße 96. Und in Bautzen wurden bereits zahlreiche "Mahnwachen" veranstaltet.

Doch um die steigende Zahl der positiv auf Corona Getesteten in den Griff zu bekommen, will der Landkreis Bautzen nun "1G für alle" einführen, wie die taz berichtet. "1G für alle" ist der Titel des Konzepts, das der sächsische Landkreis kommende Woche einführen will.

Damit hätten ausschließlich kurzfristig negativ getestete Personen Zutritt zu Restaurants, Fitnessstudios, Cafés, Kneipen oder Theatern – alles Einrichtungen, die in Sachsen seit Montag alle Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen, also fast die Hälfte der Bevölkerung durch Erlass der sächsischen Regierung aussperren müssen.

Doch mit der Einführung des 1G-Modells wäre sowohl der Genesenen- als auch der Impfnachweis nicht mehr entscheidend. Um öffentliche Veranstaltungen wie Museen oder Kinos zu nutzen, müssten sich nun alle Menschen vor einem Besuch testen lassen – Geimpfte, Genese und Nichtgeimpfte. Diese Corona-Schnelltests sollen deshalb wieder für alle kostenlos sein.»

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In Sachsen sollen die Kontakte um 60 % reduziert werden. Laut RT / Bild kommt folgendes auf die Sachsen zu:

🔴 2G-Regel beim Einkaufen, Ausnahme: Lebensmittel-, Bau- und Gartenmärkte
eine warme Jacke bekommt, oder Winterschuhe, darf dann also nur noch anprobieren, wer geimpft oder genesen ist

🔴 3G am Arbeitsplatz, Kontrolle durch den Arbeitgeber
Wie oft ist noch unklar, bislang muss der Arbeitgeber 2 Tests / Woche kostenfrei zur Verfügung stellen.
Mal schauen ob auch bei uns der Wahnsinn einkehrt, dass sogar Menschen im Home Office einen Test nachweisen müssen.

🔴 Landestypische Veranstaltungen sollen verboten werden, u. a. Weihnachtsmärkte und Bergparaden

🔴 Großveranstaltungen, wie z.B. Fußballstadien, soll 2G+ gelten.
Private Feiern bleibt abzuwarten, ob man da dem Berliner Modell folgt, wo man ab dem 15.11. nur noch unter 2G privat feiern darf.

🔴 Testpflicht für Geimpfte und Genesene in Alten- und Pflegeheimen, bei der Kurzzeitpflege und in Krankenhäusern, ggf. auch bei Sport- und Freizeiteinrichtungen.

🔴 Kultureinrichtungen könnten geschlossen werden.

Trostpflaster: Ausnahmen von der 2G-Regel nicht mehr nur für Unter-16-Jährige, sondern für alle Unter-18-Jährigen gelten.

Bild betont, dass sämtliche Punkte als Maßnahmen im Entwurf für die neue Verordnung angedacht seien.

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Forwarded from Oliver Janich & Team
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😡 Hausdurchsuchung bei Aktivist Mann wegen Telegram-Post!

Mateo und sein Rechtsanwalt Gordon Pankalla über die Einschüchterungsversuche der Staatsgewalt.

Pankallas Telegram-Kanal:
https://t.me/pankalla

Mateos Kanal:
https://t.me/aktivistmann

Interview auf Bitchute:
https://www.bitchute.com/video/sacUXIUA3hte/

Odysee:
https://odysee.com/@oliverjanich:b/Interview-Aktivist-Mann_480:a
‼️ Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 18.11.2021 ‼️

...Wie immer gibt es jedoch einen Termin VOR dem Termin wo dann nur noch abgenickt wird
und der ist MORGEN https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/pm-211112-oea-hauptauschuss-infektionsschutzgesetz-868620

Aus der Drucksache 20/152022 geht hervor, dass ein "bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog geschaffen" werden soll, "der UNABHÄNGIG von der
Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
bis zum 19. März
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 3 – zur Anwendung kommen kann."

Da saisonale Viren Mitte März in aller Regel noch gut kursieren ist jetzt schon von einer weiteren Verlängerung auszugehen.

"Mit der Ergänzung des § 18 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes und der Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werden die bewährten Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz für einen Übergangszeitraum von drei
Monaten befristet fortgeführt. (...)

Um das Risiko einer Infektion im Betrieb zu senken, sollen Betriebe dazu beitragen, den Anteil der geimpften Beschäftigten zu erhöhen. Zu diesem Zweck wird für die Arbeitgeber eine Impfunterstützungspflicht beibehalten, durch die Schutzimpfungen der bei ihnen Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen während der Arbeitszeit ermöglicht werden. In Betrieben soll weiterhin die Impfbereitschaft durch eine Ansprache der Beschäftigten und durch eine innerbetriebliche Informationskampagne gefördert werden.
Die Aufklärung über die Gesundheitsgefährdungen, die vom Coronavirus SARS-CoV-2 ausgehen, und über die Möglichkeit, diese Gefährdung mit einer Schutzimpfung zu senken, soll ausdrücklich zum Gegenstand der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung gemacht werden. (...)

Zum anderen sollen – insbesondere aus Gründen der Rechtsklarheit – durch Änderungen in den §§ 277 bis 279 StGB Konstellationen vom Anwendungsbereich der darin normierten Tatbestände ausgenommen werden, die bereits durch Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 5 – Drucksache 20/15 § 267 StGB erfasst sind. Daneben soll in den §§ 277 bis 279 StGB die Begrenzung des Kreises von Täuschungsadressaten entfallen. Des Weiteren soll der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse ausdrücklich von § 281 StGB erfasst werden. "

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Österreich beschlossen, dass Ungeimpfte ab Montag in den Lockdown müssen. Die Inzidenz liegt bei fast 850.

Rund 1/4 der Bevölkerung Österreichs, darf das Haus oder Wohnung nur noch aus dringenden Gründen verlassen - etwa für Einkäufe des täglichen Bedarfs, für den Weg zur Arbeit oder den Besuch beim Arzt. Betroffen sind circa 2 Millionen Menschen.

Bei Verstößen drohen bis zu 1450 Euro Strafe.

Die Ausgangsbeschränkungen sind zunächst auf 10 Tage befristet.

»Ziel sei es, die Impfbereitschaft zu erhöhen und die sozialen Kontakte um etwa 30 Prozent zu verringern, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Ausgenommen seien Geimpfte, Kinder unter zwölf Jahren und Personen, die in den vergangenen 180 Tagen von einer Corona-Infektion genesen sind. Für Schüler gilt der Lockdown ebenfalls nicht.»

Quelle: Tagesschau

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Die nächsten Schritte sind in Österreich offenbar schon geplant. . .

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Die Politik diskutiert Handlungsstrategien. Darunter auch die 3G-Regel verbindlich für Busse, Bahnen und den Fernverkehr.

Anfang Oktober erhielt eine 3G-Regel in Bussen und Bahnen sowie Fernzügen noch eine Absage. »Seibert sagte nun, die „Dringlichkeit der Lage“ habe sich geändert.

Der geschäftsführende Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU*) verwies darauf, dass eine regierungsinterne Prüfung bereits ergeben habe, dass eine 3G-Regel in Fernverkehrszügen und im öffentlichen Nahverkehr nicht praktikabel und unverhältnismäßig sei - vor allem auch die Frage der Kontrolle. Scheuer warf der möglichen neuen Ampel-Koalition Planlosigkeit und eine „Nacht- und Nebelaktion“ vor.»

Quelle: Frankfurter Allgemeine

Etliche Menschen sind auf Öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Es ist als erteile man Geringverdienern ein Berufsverbot über Umwege.

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