Forwarded from ❌Dr. Alexander Christ - Anwalt für Grundrechte & Demokratie
❌ Das ganze Volk in der Geiselhaft der Ungeimpften: Karl Lauterbach in der Manier des Volksverhetzers
🔻 Der Bundestag hat den Gesetzentwurf für weitgehende Lockerungen der bundesweiten Corona-Auflagen verabschiedet. Dafür stimmte am Freitag die Mehrheit der Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen. Später passierte das Gesetz auch den Bundesrat - unter offenem Protest der Ländervertreter.
🔻 Die Union im Bundestag kritisierte die neuen Regelungen scharf: Sie erzeugten ein Wirrwarr, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge bei der abschließenden Beratung im Bundestag.
🔻 "Es ist ein absolutes Novum in der Geschichte, daß 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dieser Bundesregierung in Protokollerklärungen sagen, daß es so nicht geht", sagte Sorge. Die Koalition habe nicht geklärt, wann genau eine Kliniküberlastung drohe. Dies ist das von der Ampel vorgesehene hauptsächliche Kriterium dafür, daß die Länder für Hotspots bestimmte Schutzmaßnahmen beschließen können. Das Gesetz sei "ein einziger unscharfer Rechtsbegriff".
🔻 Im Bundestag wurde zudem über die Frage der Einführung einer Impfpflicht debattiert, während in Berlin Tausende demonstrierten. Im Bundestag löste einer wieder einmal Fassungslosigkeit aus: Karl Lauterbach äußerte, das Land befinde sich in der Geiselhaft der Ungeimpften... Eine Aussage, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen dürfte.
❌ Mein Kollege Rechtsanwalt Markus Haintz stellte Strafanzeige, s.o. ☝️!
https://twitter.com/haintz_markus/status/1504616036754243592?s=12
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ jetzt auf Twitter folgen:
https://twitter.com/acundp
🔻
DIE ROTE LINIE
IST EINE LINIE
ZWISCHEN FREIHEIT UND UNRECHT...
🔺
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie
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🔻 Der Bundestag hat den Gesetzentwurf für weitgehende Lockerungen der bundesweiten Corona-Auflagen verabschiedet. Dafür stimmte am Freitag die Mehrheit der Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen. Später passierte das Gesetz auch den Bundesrat - unter offenem Protest der Ländervertreter.
🔻 Die Union im Bundestag kritisierte die neuen Regelungen scharf: Sie erzeugten ein Wirrwarr, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge bei der abschließenden Beratung im Bundestag.
🔻 "Es ist ein absolutes Novum in der Geschichte, daß 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dieser Bundesregierung in Protokollerklärungen sagen, daß es so nicht geht", sagte Sorge. Die Koalition habe nicht geklärt, wann genau eine Kliniküberlastung drohe. Dies ist das von der Ampel vorgesehene hauptsächliche Kriterium dafür, daß die Länder für Hotspots bestimmte Schutzmaßnahmen beschließen können. Das Gesetz sei "ein einziger unscharfer Rechtsbegriff".
🔻 Im Bundestag wurde zudem über die Frage der Einführung einer Impfpflicht debattiert, während in Berlin Tausende demonstrierten. Im Bundestag löste einer wieder einmal Fassungslosigkeit aus: Karl Lauterbach äußerte, das Land befinde sich in der Geiselhaft der Ungeimpften... Eine Aussage, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen dürfte.
❌ Mein Kollege Rechtsanwalt Markus Haintz stellte Strafanzeige, s.o. ☝️!
https://twitter.com/haintz_markus/status/1504616036754243592?s=12
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Markus Haintz
Die Staatsanwaltschaft wird heute noch eine Strafanzeige gegen @Karl_Lauterbach von mir erhalten, wegen des Verdachts der #Volksverhetzung (§ 130 StGB) und der verletzenden #Beleidigung (§ 192a StGB). #EsistvorbeiKarl, #LauterbachRuecktritt jetzt! #lauterbachmussweg…
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Verurteilt:
Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar
Mittwoch, 11.10.2023
Amtsgericht Bergheim
Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar:
Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.
Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gericht so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.
Was dahinter steckt und vor allem wie durchaus bedenkenswerte Begründung des Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich
👉 hier im Video👈
Meine Kanäle:
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Verurteilt:
Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar
Mittwoch, 11.10.2023
Amtsgericht Bergheim
Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar:
Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.
Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gericht so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.
Was dahinter steckt und vor allem wie durchaus bedenkenswerte Begründung des Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich
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Verurteilt: Bezug auf Nürnberger Kodex strafbar
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Mittwoch, 11.10.2023
Amtsgericht Bergheim
Es war nach dem #ersten #Verhandlungstag vor einigen Wochen #vorhersehbar:
Nach #Ansicht des #Strafrichters am #AG #Bergheim stellt eine #Bezugnahme auf den #Nürnberger #Kodex von…
Mittwoch, 11.10.2023
Amtsgericht Bergheim
Es war nach dem #ersten #Verhandlungstag vor einigen Wochen #vorhersehbar:
Nach #Ansicht des #Strafrichters am #AG #Bergheim stellt eine #Bezugnahme auf den #Nürnberger #Kodex von…
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Markus Haintz auf X: "#Landtagswahlen im Osten, Demokratie & Faschisten.
Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet
#Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen.
Nach der eigenen Argumentation der Staatsanwaltschaft, der ich die Strafanzeige geschickt habe, liegt hier eine Volksverhetzung vor.
Ein Mandant / eine Mandantin von Haintz legal wurde aufgrund eines vermeintlichen Vergleichs mit COVID-Bezug von eben jener Staatsanwaltschaft angeklagt (Strafbefehl) und erstinstanzlich wegen vermeintlicher Volksverhetzung von einem Amtsgericht verurteilt.
Die Berufung hiergegen liegt seit fast 2 Jahren beim Landgericht, welches offenkundig Probleme damit hat, den Fall zu händeln.
In diesem konkreten Fall wurde gerade kein Bezug zu einem Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (Völkermord) gezogen, welcher aber für eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch zwingend erforderlich ist. Trotzdem erfolgte eine Verurteilung.
Erstinstanzlich hätte hier niemals eine Verurteilung erfolgen dürfen. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des erstinstanzlichen Amtsgerichts habe ich auch Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Diesbezüglich wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, welches nach meiner Kenntnis noch immer nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft erhalten.
Nunmehr habe ich mit derselben Argumentation auch die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt. Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen ihre eigene Argumentation argumentieren wird.
Sowohl im Fall von Steinmeier als auch im Fall Schausten wurde ein Kontext zu einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs gezogen.
Steinmeier stellte bei seiner Rede anlässlich des 80. Jahrestags des Aufstands im Warschauer Getto einen Bezug zwischen dem Ukrainekrieg und dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht in Osteuropa her. Schausten stellte einen Kontext mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden her.
Ich bin wirklich gespannt, wie die politisch abhängige Staatsanwaltschaft (§ 146 f. GVG) versuchen wird, aus diesem "juristischen Dilemma" herauszukommen.
Ich fordere meine Anwaltskolleginnen und -Kollegen dazu auf, sich den unzähligen Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden, den verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und den staatlichen Machtüberschreitungen, insbesondere seit März 2020, entgegenzustellen.
Dies ist keine Bitte. Es ist eine Aufforderung zur Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht gemäß § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte.
Markus Haintz
Rechtsanwalt"
Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet
#Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen.
Nach der eigenen Argumentation der Staatsanwaltschaft, der ich die Strafanzeige geschickt habe, liegt hier eine Volksverhetzung vor.
Ein Mandant / eine Mandantin von Haintz legal wurde aufgrund eines vermeintlichen Vergleichs mit COVID-Bezug von eben jener Staatsanwaltschaft angeklagt (Strafbefehl) und erstinstanzlich wegen vermeintlicher Volksverhetzung von einem Amtsgericht verurteilt.
Die Berufung hiergegen liegt seit fast 2 Jahren beim Landgericht, welches offenkundig Probleme damit hat, den Fall zu händeln.
In diesem konkreten Fall wurde gerade kein Bezug zu einem Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (Völkermord) gezogen, welcher aber für eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch zwingend erforderlich ist. Trotzdem erfolgte eine Verurteilung.
Erstinstanzlich hätte hier niemals eine Verurteilung erfolgen dürfen. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des erstinstanzlichen Amtsgerichts habe ich auch Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Diesbezüglich wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, welches nach meiner Kenntnis noch immer nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft erhalten.
Nunmehr habe ich mit derselben Argumentation auch die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt. Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen ihre eigene Argumentation argumentieren wird.
Sowohl im Fall von Steinmeier als auch im Fall Schausten wurde ein Kontext zu einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs gezogen.
Steinmeier stellte bei seiner Rede anlässlich des 80. Jahrestags des Aufstands im Warschauer Getto einen Bezug zwischen dem Ukrainekrieg und dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht in Osteuropa her. Schausten stellte einen Kontext mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden her.
Ich bin wirklich gespannt, wie die politisch abhängige Staatsanwaltschaft (§ 146 f. GVG) versuchen wird, aus diesem "juristischen Dilemma" herauszukommen.
Ich fordere meine Anwaltskolleginnen und -Kollegen dazu auf, sich den unzähligen Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden, den verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und den staatlichen Machtüberschreitungen, insbesondere seit März 2020, entgegenzustellen.
Dies ist keine Bitte. Es ist eine Aufforderung zur Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht gemäß § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte.
Markus Haintz
Rechtsanwalt"