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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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❗️AfD-Verbotsantrag „Schuss mit Schrot in den Busch

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Conrad hat sich den Entwurf des Antrages zum AFD-Verbot im Bundestag angeschaut und juristisch (nicht politisch!) auf X in mehreren Anmerkungen bewertet.

Dabei kommt er zu folgendem Schluss:

Im Ergebnis suggeriert der Entwurf also nur, auf altbekannte Erwägungen aufzubauen – tatsächlich betreten die Antragsteller aber #Neuland. Das Parteiverbotsverfahren als „schärfstes Schwert“ wird dabei nicht gezielt angesetzt – vielmehr will man auf Basis politischer Erwägungen und auf ungewisser Grundlage mit „Schrot in den Busch“ schießen. Ob man das #demokratie|theoretisch gutheißen will, darf jede/r selbst entscheiden.“

(👉 Quelle: https://x.com/ra_conrad/status/1845367237252640790?s=46&t=mBYw4oaj-Xzt3WbZ1hHW6g)

Setzt man sich mit seinen Einwendungen auseinander, so kann man nur zu dem Schluss kommen, dass der im Bundestag kursierende Antrag auf Einleitung eines Verbotsverfahrens zahlreiche juristische Unwägbarkeiten beinhaltet, die letztlich das Risiko, damit vor dem BVerfG an Wand zu fahren, zu groß ist.

Das sollte auch den juristisch sicher gut beratenden Antragstellern klar sein, weshalb natürlich der Verdacht naheliegt, dass es sich hierbei um reinen politischen Aktionismus handelt.

Verbot statt inhaltliche Auseinandersetzung.

So läuft das nicht…

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