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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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Forwarded from Jessica Hamed
#Ausgangssperre #rechtswidrig #Lockdown

Der BayVGH hat in einer ersten Hauptsacheentscheidung festgestellt, dass die im März 20 verhängte #Ausgangssperre unwirksam, weil #rechtswidrig, war.

In dem Beschluss wird dankenswerterweise auch das Mittel des #Lockdowns angesprochen:

„Es bestehen bereits Zweifel, ob der historische Gesetzgeber des Bundesseuchengesetzes und daran im Anschluss des Infektionsschutzgesetzes tatsächlich die Generalklausel des Paragrafen 28 auch im Hinblick auf sogenannte Lockdowns oder Shutdowns entwickelt hat, in dem Sinne, dass den Landesregierungen oder den subdelegierten Stellen der Erlass solch umfassender, das gesamte öffentliche Leben eines Landes tiefgreifend umgestaltender Einschränkungen erlaubt werden sollte“, schreiben die Richter. Es sei eher darum gegangen, Badeverbote an bestimmten Gewässern oder Waldbetretungsverbote zur Verhütung der Tollwut zu ermöglichen."

https://lnkd.in/dRbnjadB?

Wir sind nun sehr gespannt auf weitere Entscheidungen, denn für unseren Mandanten griffen wir am 08.04.2020 den gesamten #Lockdown als #unverhältnismäßig an. Aktuell haben wir drei Hauptsacheverfahren diesbezüglich offen.

U.a. beanstandeten wir das #Versammlungsverbot:

"Damit einher geht nicht weniger als die Frage, wieviel Freiraum die als einzige Kontrollinstanz vorhandene Judikative der Exekutive einzuräumen bereit ist. Selbstverständlich schafft diese Entscheidung auch Präzedenzfälle, denn wenn es angezeigt ist, zur Eindämmung einer Pandemie die Freiheitsgrundrechte quasi vollständig für eine gewisse Zeit außer Kraft zu setzen, so könnte es auch angezeigt sein, zur Vermeidung sozialer Unruhen Versammlungen für eine gewisse Zeit zu verbieten. Und warum sollte man in Anbetracht der aktuellen Unsicherheit eigentlich nicht auch im Wege der Rechtsverordnung und eines entsprechenden Bußgeldkatalogs verhindern, dass Menschen Fehlinformationen über das Corona-Virus verbreiten und hierfür die Verbreitung solcher „fake-news“ zumindest für eine gewisse Zeit als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat verfolgen?

Die Antwort auf diese Frage kann nur lauten: Weil es der Anfang vom Ende des Rechtsstaates wäre. Wenn dem Antragsgegner gestattet wird, sich unter dem Deckmantel der „Unsicherheit“ jeder konkreten Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Rechtfertigung der Verhältnismäßigkeit seiner Maßnahmen für den konkreten Einzelfall zu entziehen, so steigt die Wahrscheinlichkeit, dass er diesen Mantel auch künftig in diesem und in anderem Zusammenhang nutzen wird. Noch vor sechs Wochen hätte schließlich auch niemand für möglich gehalten, dass man im Freistaat Bayern heute mit 150,00 EUR Regelgeldbuße belegt wird, wenn man allein auf einer Parkbank... länger verweilt; und dies ohne vertiefte öffentliche Diskussion von den Menschen akzeptiert wird."

https://lnkd.in/dMpRXBy
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Protest trotz Ausgangsperre legitim

Donnerstag, 21. September 2023

Amtsgericht Köln

In einem Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Kölner Ausgangssperre stellte das Gericht heute das Verfahren ein.

Denn die Betroffene hatte im April 2021 genau gegen diese örtliche Ausgangssperre protestiert, indem sie mit anderen eine Art öffentliches Dinner abhielt.

Ein derartiger (charmanter) Protest ist von der Ausübung des im Art. 8 Grundgesetz normierten Versammlungsrechts auch im Falle von Ausgangssperren legal. Leider scherte sich die Stadt Köln, welche durch eine Allgemeinverfügung dieses so wichtige Grundrecht beschneiden wollte, sei seinerzeit offenbar nicht um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Immerhin konnte heute das Gericht davon überzeugt werden, die Mandantin nicht zu sanktionieren.

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