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KARDINAL ROBERT PREVOST IST PAPST LEO XIV.

• Name: Robert Francis Prevost
• Papstname: Papst Leo XIV.
• Geburtsdatum: 14. September 1955
• Geburtsort: Chicago, Illinois, USA
• Alter bei Wahl: 69 Jahre
• Bisheriges Amt: Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe
• Kardinal seit: 30. September 2023, erhoben von Papst Franziskus
• Besondere Themen: Liturgie, soziale Gerechtigkeit, Neuevangelisierung, Ökumene, Umwelt

Gebet:

O Gott, Du ewiger Hirte, der Du Deine Herde nie ohne Obhut lässt und in Deiner väterlichen Vorsehung stets einen Hirten bestellst, der über Dein Volk wachen soll:
Wir danken Dir aus ganzem Herzen, dass Du Deiner heiligen Kirche in Papst Leo XIV. einen neuen obersten Hirten geschenkt hast.

Gieße über ihn die Fülle des Heiligen Geistes aus, damit er mit apostolischem Eifer und unerschütterlichem Glauben die ihm anvertraute Herde weide.
Stärke ihn in der Treue zur überlieferten Lehre, im Eifer für die Heiligkeit des Gottesdienstes, in der Sorge um die Armen und Schwachen sowie in der Weisheit, mit der er die Kirche durch die Stürme dieser Zeit leiten soll.

Verleihe ihm Demut, Stärke und väterliche Milde, damit er in allem ein getreuer Nachfolger des heiligen Petrus sei, zum Ruhme Deines Namens und zum Heil der Seelen.

Durch unseren Herrn Jesus Christus, Deinen Sohn,
der mit Dir lebt und herrscht in der Einheit des Heiligen Geistes,
Gott von Ewigkeit zu Ewigkeit.
Amen.
"In trauriger Erinnerung ist ihm das Schicksal einer anderen Nachbarin geblieben. Auch sie wurde vergewaltigt, „das waren 30 Soldaten nacheinander“, meint er. Ihr kriegsuntauglicher Mann, der mit im Keller saß, konnte nichts machen.
Diese Nachbarin hat dieses Verbrechen nie verkraftet. „Sie hatte meiner Mutter alles erzählt.“ Das Trauma wirkte so tief, dass die Nachbarin damit nicht mehr leben konnte. „Wenige Monate später ist sie mit ihrem vierjährigen Sohn ins Wasser gegangen.“ Man fand die Leichen im Silokanal.
Als tragisch empfindet es Hans-Joachim Tietsche, „dass ihr Mann ein überzeugter Kommunist war und sehnsüchtig auf den Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus durch die Sowjetarmee gewartet hatte“.

https://x.com/ganzegeschichte/status/1920465918036979994?s=46&t=MQvbIG29xKWVhQuFWR6hGg
Die Bundesregierung hält die AfD für gesichert rechtsextrem und hat den Geheimdienst alles überprüfen lassen. Anbei die „Belege“ 😅
Forwarded from Freiburger Standard
„Die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder werfen der AfD vor allem die Propagierung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs vor. Alle weiteren Vorwürfe der Verletzung der Menschenwürdegarantie oder des Demokratieprinzips schließen sich an den inkriminierten ethnisch-kulturellen Volksbegriff an. So werde aus Sicht des BfV mit der Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs zugleich die Achtung vor der fundamentalen Rechtsgleichheit nicht-ethnisch deutscher Staatsangehöriger bestritten und diese in der Folge aus dem Staatsvolk ausgegliedert.

Gestützt wird diese Rechtsauffassung auf das zweite NPD-Urteil, in dem der damalige Senat die Verfassungsfeindlichkeit der NPD daran festmachte, dass diese einen ethnisch-exklusiven, rein abstammungsbezogenen Volksbegriff vertrete. Das Konzept einer „blutsmäßig“ vollhomogenisierten Volksgemeinschaft verstieße gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzips. Im entscheidenden Leitsatz des Urteils heißt es, dass das Grundgesetz einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff nicht kenne.

Dem ist insoweit zu folgen, dass eine politische Partei Volkstum und Staatsvolk nicht gegeneinander ausspielen darf, da in der Folge das demokratische Kollektivsubjekt des Volkes von innen heraus aufgesprengt würde. Auch ist es innerhalb der historischen Auslegung richtig, davon auszugehen, dass das Grundgesetz die Staatsbürgerschaft nicht nur für ethnische Deutsche reserviere, denn immerhin fanden sich unter der deutschen Verfassungsgewalt seit 1871 auch autochthone Minderheiten wie etwa Sorben und Dänen. Problematisch an diesem entscheidenden Judikat ist seine geistesgeschichtlich wenig konturierte, ja laxe Verwendung und Verschleifung der Begriffe Ethnie, Volk, Nation und Rasse. So wird das Abstellen auf den ethnos mit dem biologischen Rassedenken schlechthin identifiziert. Dies ist nicht überzeugend, da Ethnie eben sich nicht allein auf Abstammungsmerkmale stützt, sondern das kumulative Zusammenwirken objektiver Merkmale wie etwa Kultur, Abstammung, Religion, Sitte bezeichnet.

So ist bereits der ethnos als rechtspolitische Idee keinesfalls eine biologistische Engführung des Volksbegriffes.
Davon zu unterscheiden sind sog. rassische Konzeptionen, die über Volk und Nation hinaus tatsächliche oder vermeintliche genetische Gemeinsamkeiten zur Grundlage einer biopolitischen Ordnung machen wollen. So erkannte früh bereits Hannah Arendt die revolutionäre Reichweite des nationalsozialistischen Rassedenkens, das letztlich zu einer Zerstörung der konkret vorhandenen Nation führen müsse.

Darüber hinaus versäumte es der Senat auf das Verteidigungsargument der Antragsgegnerin NPD einzugehen, sie strebe lediglich eine Rückkehr zum alten, bis 1999 geltenden Staatsangehörigkeitsrecht an. Der Senat begründete dies, dass die Ziele der NPD „in Wahrheit“ (!) weit darüber hinaus gingen.
Selbst wenn man diese Auffassung teilt, ist es verwunderlich, dass in einem dreihundertseitigen Urteil diese entscheidende Abgrenzung zwischen verfassungsfeindlicher biologistischer Vollhomogenisierung und nach alter Fassung des Staatsbürgerschaftsrechts verfassungskonformem Abstellen auf das Abstammungsprinzip nicht vorgenommen wird. In dieses vom Senat geschaffene dogmatische Vakuum fällt die derzeitige rechtspolitische Debatte als ein „Kulturkampf um das Volk“ (Martin Wagener). Die Argumente, die für die affirmative Verwendung des ethnisch-kulturellen Volksbegriffs sprechen, wurden im Freiburger Standard in zahlreichen Beiträgen elaboriert, beispielsweise hier, hier, hier und hier. Sie sollen daher im Folgenden nur summarisch wiederholt werden:

1Das Grundgesetz gründete keinen westdeutschen Teilstaat, sondern ist die Fortführung des 1871 aus dem Norddeutschen Bund hervorgegangenen Völkerrechtssubjekts des Deutschen Reichs in materieller Voll- und territorialer Teilidentität.
2Das Grundgesetz setzt in der Präambel die verfassungsgebende Gewalt des Volkes (über-)positiv voraus.
Forwarded from Freiburger Standard
Mit diesem Bekenntnis zur ungeteilten Volkssouveränität enthält das Grundgesetz nicht etwa eine lose ideologische Legitimationsideologie, sondern eine echte Kompetenznorm, die normative verfassungsrechtliche Bindungskraft entfaltet.
Daraus folgt, dass bereits vor dem Grundgesetz ein deutsches Volk existierte. In seiner ethnisch-kulturellen Zusammensetzung formuliert es das materielle Leitbild des Staatsangehörigkeitsrechts.

3Dem steht auch die Regelung des Art. 116 I Fall 1 nicht entgegen, wonach Deutscher iSd GG der Inhaber der Staatbürgerschaft ist. Denn Fall 2 der Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die Volkszugehörigkeit als Kriterium der Staatsangehörigkeit. Zudem stellte Art. 116 gerade die rechtliche Kontinuität zwischen dem Staatsvolk des Kaiserreichs, der Weimarer Republik und der Bundesrepublik her. Mit anderen Worten ordnet die Vorschrift an, dass wer im Kaiserreich Deutscher war, es in der Bundesrepublik ebenfalls sein soll. Art. 116 ist somit als Ausprägung der Fortsetzung des Nationalstaates der Deutschen (Präambel) zu sehen.
Zu Recht geht deshalb ein gewichtiger Teil des Schrifttums davon aus, dass Art. 116 I GG nicht nur einen formalen Zurechnungszusammenhang, sondern eine Statusgarantie zwecks Erhaltung des ethnisch-kulturellen Volkes enthalte. …“

https://freiburger-standard.de/2025/05/09/der-ungewisse-juristische-rahmen-eines-afd-verbotsverfahrens/
Forwarded from Freie Sachsen
EILMELDUNG: CSU-Innenminister dreht durch - erste Amtshandlung ist das Verbot des „Königreich Deutschlands“!

Offenbar vorbereitet von Nancy Faeser, schickt Dobrindt hunderte Polizisten los, um gegen missliebige Bürger vorzugehen. Man kann vom „Königreich Deutschland“ halten, was man möchte, aber es sind friedliche Menschen, die keinem etwas getan haben. Und es gibt kein Grund, sie zu verbieten und ihr Vermögen zu rauben!

Bild: Screenshot Bild.de

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Gefangen in der BRD - Wieder dürfen Aktivisten das Land nicht verlassen

@MilitaerNews berichtet:
"Rechte Aktivisten versuchten heute, nach Mailand zu fliegen, um an einem „Remigrationsgipfel“ teilzunehmen. Die Polizei nahm mehrere Männer und Frauen in Gewahrsam und verhörte sie für Stunden. Für sie gilt eine Ausreisesperre in die Länder Italien, Österreich und Schweiz."

Es ist wichtig für jeden Einzelnen, sich gegen ein Ausreiseverbot zu wehren, damit er oder sie nicht noch einen unnötigen Aktenvermerk bekommt!

Tust du es nicht, wirst du in Zukunft immer ein Ausreiseverbot erhalten. Bei jeder Gelegenheit wird das System in diese Kiste greifen und dich wieder in deiner Reisefreiheit einschränken. Man muss diesem Willkürsystem aufzeigen, dass man sich nicht wie der letzte Idiot behandeln lässt.

Weiterlesen im SfN-Blog und Musterklage fürs Verwaltungsgericht:
https://www.s-f-n.org/blogs/hinweise/ausreiseverbote

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Ist die ehemalige AfD Bundestagsabgeordnete und Richterin Frau Birgit Malsack-Winkemann eine Terroristin?
 
Mein Besuch bei ihr in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt III am 16.5.2025
 
Wie schrecklich muss es wohl sein, allein und einsam jahrelang in einer Zelle zu verbringen?

Das ging mir immer wieder durch den Kopf, wenn ich an unsere ehemalige AfD-Richterin dachte. Ich hatte sie nie persönlich kennengelernt, dennoch konnte ich mir nicht annähernd vorstellen, dass die Vorwürfe zutreffend sein könnten.

Deshalb beschloss ich, auch sie zu besuchen, um mir ein eigenes Bild zu machen. Ich bemühte mich also um eine Sonderbesuchserlaubnis als Abgeordnete, damit meine Zeit nicht auf das Kontingent der wenigen Stunden für ihre Familie angerechnet wird.

Meine Entscheidung war absolut richtig und ich bin sehr froh, Birgit getroffen zu haben, denn diese Frau braucht jede nur denkbare Unterstützung.
Sie erzählte mir, dass sie vor zwei Wochen von meinem Besuch erfahren hatte und kaum diese Stunde erwarten konnte. Sie war überglücklich und so unendlich dankbar.

Sie sitzt nun bereits seit Dezember 2022 in Haft – unvorstellbare zweieinhalb Jahre in Einzelhaft! Und sie hat nur Pflichtverteidiger, da sie sich keinen eigenen Anwalt leisten kann.  Das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten ist eben nicht vergleichbar mit selbst gewählten Verteidigern.

Bisher war mir gar nicht klar, was man dieser Gruppe der „Reichstagsstürmer“ eigentlich konkret vorwarf, da ich mich nie näher damit beschäftigt hatte.

Ich gebe Birgits Erklärung nun hier so wieder, wie ich sie, von ihr getrennt durch eine Glasscheibe, verstanden habe.

Man klagt diese, vielfach als „Rollatorputschmitglieder“ bezeichnete, Gruppe an, geplant zu haben, sich während einer Sitzungswoche mit namentlicher Abstimmung unberechtigt Zugang zum Reichstag verschaffen zu wollen, um Regierungsmitglieder zu bedrohen oder zu entführen oder was auch immer.

Bereits eine solche Planung wird strafrechtlich geahndet wie eine tatsächliche Umsetzung und als terroristischer Akt und als Hochverrat angesehen.

Ihr als damaligem Mitglied des Bundestages unterstellt man, dass sie die anderen Personen einschließlich irgendwelcher Waffen auf irgendeine Weise in den Reichstag hätte „einschleusen“ wollen oder sollen.

Wer jedoch die Sicherheitsvorkehrungen im Reichstag kennt, die Absperrungen vor dem Gebäude, die Kontrollen im Eingangsbereich und die Polizeipräsenz vor und im Gebäude, kann sich nicht vorstellen, wie das gehen soll und muss erkennen, dass ein solches Unternehmen völlig absurd wäre. Und Birgit kannte natürlich all diese Sicherheitsmaßnahmen.

Für mich klingt das Ganze wie eine Räuberpistole, um das Narrativ von „gefährlichen Rechten“, die unsere Demokratie bedrohen, in der Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Schließlich muss man die Milliarden, die aus Steuermitteln für den „Kampf gegen Rechts“ eingesetzt werden, dem Volk gegenüber irgendwie begründen.

Und es geht darum ein Exempel zu statuieren und unmissverständlich klarzustellen, dass man bereit ist, für Gedankenverbrechen Leben zu zerstören.
 
Birgit geht es mental schlecht, weil sie davon ausgeht, dass sie zu einer hohen Strafe verurteilt wird. Man kann sich nach so langer Zeit der Ermittlungen gar nicht mehr erlauben, zuzugeben, dass an der ganzen Sache nichts dran ist. Der Gesichtsverlust wäre zu groß.

Jeder, der Birgit sieht, kann die Darstellung der Staatsanwaltschaft nicht glauben. Eine 60-jährige, eher unsportliche und bis zu diesem Zeitpunkt unbescholtene Frau und treue Staatsdienerin soll über Nacht zur Schwerverbrecherin mutiert sein. Das stinkt zum Himmel.

Wie gerne hätte ich diese „gefährliche“ Frau in den Arm genommen, um ihr etwas menschliche Wärme und Zuversicht zu geben. Diese Trennscheibe hat es verhindert und vor meinem Auge entstanden plötzlich die Bilder aus der Coronazeit. Was ist nur aus unserer Gesellschaft geworden? Was sind das für Richter und Staatsanwälte?

Jeder, der sich traut, kann Birgit einen Brief schreiben. Sie würde sich bestimmt sehr freuen. Bedenkt aber bitte, dass alles mitgelesen wird.
 
Und vielleicht findet sich ein mutiger und großherziger Strafverteidiger, der Birgit unentgeltlich unterstützt. Es wäre ein wunderbarer Akt der Menschlichkeit.

Ich möchte noch anmerken, dass dieser Bericht ausschließlich auf den Erzählungen von Birgit und meinem persönlichen Eindruck beruht. Weder habe ich den Prozess verfolgt noch irgendwelche Akten eingesehen.

Aber eines steht fest: Sie sitzt immer noch in Untersuchungshaft, da nach zweieinhalb Jahren noch kein Urteil gefällt wurde. Solange sie nicht verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung, weshalb eine U-Haft normalerweise nach sechs Monaten beendet werden muss. Das gilt sogar für Gewaltverbrechen und Mörder.

Für die 60-jährige, die niemandem etwas zu Leide getan hat, gilt es nicht. Sie wurde im Dezember 2022 weggesperrt und sitzt seitdem unter erschwerten Haftbedingungen im Gefängnis.

Das ist Deutschland im Jahr 2025.