Am 01.10.2020 verteidigte ich eine Rentnerin vor dem Amtsgericht Freiburg gegen den Vorwurf der Beleidigung einer Regierungspräsidentin. Meine Mandantin hatte dieser folgende e-mail geschrieben:

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin __ ___,
wie ich jetzt erfahren habe, finanzieren sie Flüchtlingen einen Luxusurlaub in der Jugendherberge. Für Wohnungslose bleibt alles beim Alten.
Herzlichen Glückwunsch für Ihre Menschenverachtung. Sie bestätigen damit Ihre treue Anhängerschaft zu
unserer Führerin Frau Merkel (siehe Art.65 Satz l GG). Denn wenn sie sagt, wir schaffen-das, scheuen Sie
keine Kosten und Mühen, Ihrem Befehl zu folgen.
Hitler wäre sicher stolz auf seine Nachfolger. Ebenso unser früherer Propagandaminister Goebbels. Sie sind
ja weiterhin erfolgreich dabei, seinem letzten Wunsch und Willen zu entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen

___ _____“



Die Regierungspräsidenten erstatte sodann Strafanzeige und stellte Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft. Ihr werde Menschenverachtung und ein Handeln im Sinne von Hitler oder Goebbels unterstellt.

Nach Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Kripo-Staatsschutz erschien die Mandantin ohne Anwalt und machte nach Belehrung keine Angaben. Gegen den dann ergangenen Strafbefehl legte sie selbst Einspruch ein und wandte sich wenige Tage vor dem Gerichtstermin an Rechtsanwalt Dubravko Mandic. Dieser verfasst sogleich einen Einstellungsantrag unter Verweis auf einschlägige Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit. Auszug:

„Die Beschuldigte äußerte sich auch hier kritisch über eine aktuelle politische Debatte und wollte grundsätzlich nur anmerken, dass es ihrer Meinung nach nicht angebracht ist einem solchen politischen Kurs zu folgen.



Zudem gilt zu beachten, dass Politiker in stärkeren Maßen intensivere Kritik hinnehmen müssen. Grundsätzlich sind Beleidigungen an Politikern dann gerechtfertigt, wenn sich ein politischer Kontext herstellen lässt (LG Berlin Beschluss v. 09.09.2019 zum Az. 27 AR 17/19) und sich die Äußerung mit den konkreten Umständen auseinandersetzt. Auch gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, dass Recht sich kritisch über die öffentliche Gewalt äußern zu können, ohne staatliche Sanktionen befürchten zu müssen. Dies gilt auch, wenn sich die Äußerung vergleichend auf bekannte nationalsozialistische Machenschaften bezieht. Immerhin muss sich auch eine Richterin gefallen lassen, dass ihre Verhandlungsmethoden „stark an einschlägige Gerichtsverfahren vor ehemaligen nationalsozialistischen deutschen Sondergerichten“ erinnern würden. Jedoch begründen „historische Vergleiche mit nationalsozialistischer Praxis“ an sich nicht den Tatbestand der Beleidigung (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019, 1 BvR 2433/17). Weiterhin überwiegt das Recht auf Meinungsfreiheit im politischen Kontext auch dann, wenn sich ein Bundestagsabgeordneter anhören müsse „Ich sehe hier einen aufgeregten grünen Bundestagsabgeordneten, der Kommandos gibt, der sich hier als Obergauleiter der SA-Horden, die er hier auffordert. Das sind die Kinder von Adolf Hitler. Das ist dieselbe Ideologie, die haben genauso angefangen.“ Auch hier entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Bundestagsabgeordnete es hinnehmen müsse „als nationalsozialistischer „Superfunktionär“, mithin als ein gewichtiger Teil eines verbrecherischen Unrechtsregimes bezeichnet“ zu werden (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08. Februar 2017- 1 BvR 2973/14). Mithin stehen unter dem Schutz der Meinungsfreiheit auch Sachaussagen über bestimmte Aspekte des Nationalsozialismus ohne Bezug zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, sofern sich der Äußernde kritisch mit der Sachlage auseinandersetzt (BVerfG, Beschluss vom 04. November 2009, 1 BvR 2150/08).



Es geht der Äußernden hier erkennbar darum an der von der Antragstellerin ausgeübten Tätigkeit Kritik auszuüben. Mithin darf nicht verkannt werden, dass die Beschuldigte lediglich das Handeln der Frau ___ aufgrund ihrer politischen Überzeugung kommentierte.
Aus der Gesamtbetrachtung der Äußerung und den konkreten Umständen ergibt sich, dass weder Hitler noch Goebbels als uneingeschränkte positive Leitfigur dargestellt werden noch Frau __ mit Ihnen gleichgestellt werden soll. Die Äußerung kann daher eindeutig als Meinungsäußerung angesehen werden und ist keine Beleidigung mit dem Ziel, eine Person herabzusetzen oder zu erniedrigen.



Ferner ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ausstrahlwirkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei mehreren möglichen Auslegungsvarianten immer diejenige zugrunde zu legen, die das Grundrecht am wenigsten einschränkt. Es ist gerade nicht die am meisten beleidigende Variante zugrunde zu legen.



Weiter ist bei Meinungsdelikten immer zu berücksichtigen, dass das Grundgesetz gerade nicht bestimmte Meinungen verbieten möchte. Nach Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt die Meinungsfreiheit insbesondere den Schranken, die sich aus den allgemeinen Gesetzen ergeben. Darunter sind alle Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 <209>; 93, 266 <291>; 124, 300 <321 f.>

weiterlesen auf meiner Anwaltsseite:

https://www.meinungsfreiheit-anwalt.de/freispruch-nach-kritik-an-regierungspraesidentin-und-ns-vergleich/
Heute entschlossen in die Hauptausschusssitzung des Stadtrates rein gegangen und unangenehme Fragen zur geplanten Aufnahme von Menschen aus Griechenland gestellt.

Auf welcher Rechtsgrundlage die Aufnahme erfolgt ist der Stadt überhaupt nicht klar. Man weiß auch nicht wer die Leute aussucht. Ich verwies auf die Mogelpackung vom März - „es kommen hauptsächlich Mädchen“. Tatsächlich kamen junge Testosteronbomber. Priorität haben zudem Kranke. Es kamen aber nur Gesund.

Ich wollte auch wissen, ob die Stadt ausschließen kann, dass am Auswahlprozess auch diejenigen NGOs beteiligt werden, deren 32 Mitarbeiter, darunter 19 Deutsche, in Griechenland im Gefängnis sitzen und gerade wegen bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern vor Gericht gestellt werden. Dazu erhielt ich gar keine Antwort.

Man vertraut sich ganz der Bundesregierung an. Diese behindert die Griechen beim Grenzschutz und fördert illegale Migration auf Booten unter deutscher Flagge!

Wir haben zudem unsere AfD Abgeordneten im Bundestag um Schützenhilfe gebeten und bekamen prompt Antwort vom Büro Wirth. Wir bleiben dran!

„Liebe Parteikollegen und Mitarbeiter,

nachdem sich zahlreiche Städte und Kommunen in der Initiative Seebrücke zusammengefunden haben, um weitere Möglichkeiten der Einreise in das Bundesgebiet zu bewerkstelligen, werden derzeit in vielen Geimeinderäten Themen rund um Moria auf die Tagesordnung gesetzt. Es soll jeweils die grundsätzliche Bereitschaft zur freiwilligen Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland/Lesbos beschlossen und gegenüber den Innenministerien gemeldet werden. In den uns vorliegenden Beschlussvorlagen wird auf die Bundesregierung und das BMI verwiesen, welche die Aufnahme von 150 minderjähriger Geflüchteter sowie 408 Familien zugesagt haben.

Haben Sie geprüft in welchem rechtlichen Rahmen die Bundesregierung diese Zusagen macht? Werden dazu noch Verordnungen erlassen oder geschieht dies wieder - wie 2015 - durch mündlichen Zuruf?

Weiter fällt auf, dass die Beschlussvorlagen in den Titeln auf Moria verweisen, um einen Bezug zur Brandkatastrophe herzustellen. Tatsächlich sollen jedoch allgemein Menschen aus Griechenland kommen, dazu solche, die bereits anerkannte Asylberechtigte sind. Liegen ihnen dazu Erkenntnisse vor? Was ist über die Vereinbarungen zwischen der BRD und
Griechenland bekannt?

Die Sache wird bei uns morgen 16:00 Uhr im Hauptausschuss vorberaten und am 20.10.2020 im Gemeinderat abgestimmt. Die Abstimmung in der letzten Gemeinderatssitzung konnten wird dem Bürgermeister per Eilantrag vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim verbieten lassen. Wir wollen mit allen Mitteln gegen die Aufnahme weiterer Migranten in Freiburg kämpfen und bitte Sie um Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Für die AfD Gruppe im Freiburger Stadtrat
Dubravko Mandic und Dr. Detlef Huber“

https://www.facebook.com/115488943161199/posts/375982950445129/?extid=0&d=n
Die Rechte befindet sich systemisch trotz aller Schwierigkeiten in einer komfortablen Situation. Sie ist einzige Opposition und gewann in dem Maße an exponiert objektiver Bedeutung, in dem alle anderen Parteien enger zu einem politischen Verbund gemeinsamer „Grundvereinbarungen“ zusammentraten, der die Unterscheidung zwischen ihnen immer schwieriger erscheinen läßt. Unterscheidungen sind im politischen Diskurs bzw. Kampf aber […]

via Sezession im Netz https://ift.tt/36WcNh9

@Sezession
+++ Widerstand gegen die Aufnahme zusätzlicher Asylanten aus Griechenland! +++ Dubravko Mandic, Stadtrat der AfD in Freiburg, über die Gutmenschen in Freiburg, die wieder zusätzliche Flüchtlinge aus dem abgebrannten Lager Moria (auf der griechischen Insel Lesbos) aufnehmen wollen.
Abonnieren Sie unseren YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UCiTKi7Ahf3E2yMGpmIxSvgw/videos?view_as=subscriber


https://www.facebook.com/115488943161199/posts/376630143713743/?extid=0&d=n
Ich gehe gegen 17:30 live auf meinem YouTube Kanal und berichte von der heutigen Gemeinderatssitzung, auf welcher die Aufnahme von 50 Menschen aus Griechenland beschlossen wurde


https://www.youtube.com/channel/UCc2BsbPTOqYSDy_hZyM11HA
Mandics Mediathek Folge 12 - MeeToo und Feminismus

Themen:

- mein Feminismus Tweet und der anschließende shitstorm
- der Beginn der MeeToo Bewegung mit dem Hollywoodstar Harvey Weinstein
- Das Einlassen auf Annäherungsversuche des Chefs als Prostitution und die Abgrenzung zur strafbaren Vergewaltigung
- Der Fall Kachelmann
- Der Fall Arnold
- Der Fall Kavanaugh
- Aufruf an die Männer

Metoo Mediathek ist im Kasten. Upload morgen. Couchsonntag mit Mandić
Sie werden bald lernen, daß sie mit solchen Programmen grundsätzlich zu kurz greifen und sich nur noch in Nischen des politischen Narrentums und der Sektiererei, des Terrorismus und der Phantastik ansiedeln können. Wenn sie aber bemerkt haben werden, daß ihre Aktionen die Systeme nicht mehr erreichen, sondern lediglich Störungen anrichten, die von diesen abgepuffert und verarbeitet werden können, so werden sie sich vielleicht daraufbeschränken, von vornherein nur noch zu stören, ohne diese Störung als Politikversuch im traditionellen Sinne mißzuverstehen. (Sieferle: Epochenwechsel, S. 236)

Diese tragikkomischen Widerständler werden

noch ganze Serien der Erfolglosigkeit, der Verbitterung und der Verzweiflung zu durchlaufen haben, bis sie dorthin gelangen, wo das dionysische Individuum, das sich die Ohren mit dem Walkman verstopft und zugleich öffnet, heute schon steht: zur Anerkennung der Tatsache, daß in der systemischen Welt eine gelungene philosophische Letztbegründung, eine elegante Diskursethik, ein umfassendes Weltrettungsprojekt oder eine Bibliothek offenbarter Wahrheiten nicht mehr wert sind als ein gut gemachter Videoclip. Vielleicht wird man sich aber damit trösten können, daß sie auch nicht weniger wert sind. (Sieferle: Epochenwechsel, S. 237)

Die „vitalen Rebellionen“ werden nach Sieferle zu machtlosen, maximal störenden Gesten des Widerstands. Es geht nur darum, einen Zipfel an Aufmerksamkeit zu erhalten, die einem die eigene Existenz bestätigt. Tatsächlich stabilisiert dieser ziellose Pseudo-Widerstand, ob in Form des ohnmächtigen Terrors oder des folgenlosen Protests, die systemische Welt, gerade durch seinen scheinbaren Störfaktor:

Ihr Wunsch, die Systeme zu verflüssigen, schlägt in sein Gegenteil um. Den Systemen werden neue Ebenen eingezogen, ihre Komplexität wird gesteigert, was ihnen eine Zähigkeit verleiht, welche weit über das hinausgeht, was zuvor der Fall war. (Sieferle: Epochenwechsel, S. 236f)

Tatsächlich können wir nicht umhin eine gewaltige Fähigkeit des westlich-liberalen Wohlfahrtsstaates zur Einbindung, Kommerzialisierung und Nutzbarmachung extremistischer Bewegungen feststellen. Während die fragile DDR jede Form einer offenen Rebellion (vom Rocker über Hippies bis zu Skinheads) unterdrücken mußte, konnte es sich die BRD „leisten“, all diesen Gruppen einen unterschiedlich großen Spielraum zu gewähren. Ja sogar der bewaffnete marxistische Aufstand der RAF in der BRD und der „weathermen“ in den USA änderte nichts an dieser Permissivität.

Der westliche Liberalismus duldete mit mütterlicher Langmut die extremistischen Bocksprünge politischer und kultureller Randgruppen. Am Ende wurden sie gar zu Garanten und Beweismaterial seines Meinungspluralismus und seiner „Buntheit“. Jede westliche Großstadt, die etwas auf sich hält „leistet“ sich heute ein linkes Hausprojekt, wie ein feudaler Schloßherr eine Schmuck-Eremitage. Das Erfolgsrezept der systemischen „Antifragilität“ lautet: maximale Duldung durch ideologische Indifferenz bei gleichzeitig maximaler Wohlstandssteigerung, Vermarktung und Kommerzialisierung.

Diese Strategie rottete extreme Ideologien gründlicher aus als die offene Repression des Kommunismus. Die Binsenweisheit, daß die postsowjetischen Länder viel patriotischer, konservativer und religiöser sind, als der liberale Westen, beruht auf der Fragilität und der damit verbundenen offfenen Repression des Sozialismus.

Die Frage für uns als „Metapolitiker“ lautet: Inwieweit betreffen Sieferles Analysen den neurechten Widerstand. Trifft zu, was er sagt, so wäre eine Rolle als erfolgloser Belagerer nicht nur erbärmlich und parasitär, sondern sogar schädlich und systemstabilisierend.

Nehmen wir Kubitschek Metapher beim Wort und überlegen uns, welchen Nutzen ein offensichtlich harmloses, feindliches Feldlager vor der Stadt für deren Herrscher haben könnte. Die nackte Präsenz des Feindes „ante Portas“ wäre der ständige Grund, die Stadt im Belagerungszustand zu halten. Sie wäre die Rechtfertigung für die innere Überwachung und ebenso für den Erhalt des äußeren Schutzwalls.
Rasch wird uns klar, was diese metaphorische Ebene in der Realität bedeutet könnte. Die hysterisch übertriebene „Gefahr“ von Rechts, der „brown scare“, die als das extrem Andere, Äußere und Barbarische stilisiert wird, dient der „Friedensvolksgemeinschaft gegen Rechts“ als ideologischer Kitt. Die Bewältigungsindustrie braucht ihre rechtsextremen Schmuckeremiten als Anschauungsmaterial, ebenso wie die das Politkartell sie als Abschreckungsobjekte benötigt.

Gerade da, wo Rechte sich über übergroßes, unverhältnismäßig lautes Medienecho ihrer kleinen Aktionen freuen, dienen sie, nach dieser Interpretation, eigentlich den herrschenden Verhältnissen. Sie leben in einem gut umzäunten, überwachten und von V-Männern durchseuchten „Szenetierpark", den sich der ideologische Staatsapparat als Reservoir hält.

„Wandelnde Mahnmahle gegen Rechts“, nannte ein Nachrichtensprecher einmal rechte Skinheads und verriet damit mehr als er ahnte und wollte. In ritualisierten, periodisch wiederkehrenden „Schlägen gegen die rechte Szene“ wird ein unglückliches Opfer aus dem Gehege gezogen und öffentlichkeitswirksam hingerichtet, um gleichsam für die Erbschuld der ganzen Gesellschaft zu büßen.

Nils Wegner, der hierzulande bekannteste Vertreter und Erklärer des Akzelerationismus (den er klar von Gewalt und Terror abgrenzt), pflichtete Sieferele bei. Die „Crux der Sache für die Dissidenz – ob nun »neurechter« oder sonstwelcher Art“, sieht er darin, daß

alle versuchte Einflußnahme auf »den Diskurs«, aller Aktionismus und jede »Provokation« unter den gegenwärtigen, gänzlich marktbestimmten Bedingungen öffentlicher Kommunikation nur in eine »Simulation«

münden könne. Sein Ratschlag, sich von Medienmechanismen zu „entkoppeln“ und "positive Feedbackschleifen“ zur Steigerung der Widersprüche im bestehenden System zu schaffen, bleiben jedoch abstrakt. Konkret empfiehlt Wegner:

Das System ist darauf ausgelegt und entsprechend gehärtet, um solchen Angriffen zu widerstehen. Wenn ihr versucht, es umzustürzen, dann wird es euch töten. Ob nun mittelbar oder unmittelbar. Und sehr wahrscheinlich auch eine ganze Menge Leute, mit denen ihr zu tun habt. Findet euch damit ab. Konzentriert euch besser auf eure eigenen Familien und Gemeinschaften, um selbst eine gewisse Resilienz aufzubauen.

Dieser Ratschlag ähnelt Caroline Sommerfelds Strategem der Selbstrettung. Auch das neueste Buch von David Engels Was Tun weist eine Schlagseite in diese Richtung auf. Zusammengefaßt könnte man diese Haltung so beschreiben: Im Rahmen des Bestehenden ist es absolut unmöglich, mittels Tat und Organisation Wesentliches zu verändern. Im Gegenteil: Offene widerständige Akte stärken das System. Sie setzen das eigene Potential der Repression aus und geben es der Vernichtung preis. Stattdessen sei möglichst schonender, latenter Aufbau von Kräften, Strukturen, und Ressourcen das Gebot der Stunde. Die eigene Position soll strukturell untermauert und ideologisch verfeinert werden, um die derzeitige Phase möglichst schadlos zu „überwintern“.

Ich selbst stimme weder der Analyse unseres Systems als total antifragil noch der Konsequenz daraus zu.

Die oben skizzierte wirkungslose bis kontraproduktive Rolle des erfolglosen Belagerers ist in meinen Augen eine ständig drohende, aber nicht unausweichliche Verfallsform des rechten Lagers. Wenn es sich als Szene versteht und statt auf Strategie, Disziplin und Kampf um Macht, auf Ästhetik, Exzess und "Kontrolle des eigenen Kiez“, setzt, kurz zu einer existenzialistischen Erlebniswelt wird, wird es zum systemstabilisierende Erlebnispark.

Eine andere mehr als nur störende Form, die Johannes Poensgen als „antifragiler Widerstand“ beschreibt, ist meiner Meinung nach möglich. Ich will hier primär ihre Möglichkeitsbedingungen beschreiben und darlegen, warum ich das System für durchaus fragil halte. Meine Vermutung ist, daß die Analyse der Antifragilität und repressiven Toleranz des westlichen Liberalismus vor allem eine Erfahrung neomarxistischer Denker ist.
Sie entstammt einer Erfahrung des realpolitischen Scheiterns trotz maximaler Mobilisierung und Kraftanstrengung.

Tatsächlich war das Ergebnis der Mobilisierung der gigantischen revolutionären Widerstandmasse der Linken (von dem Nachkriegsrechte nur träumen konnten) nicht viel mehr als der Kulturbruch hin zum "dionysischen Individuum“, das Sieferle beschreibt. Dieses wollte alles, nur keinen marxistischen Arbeiterstaat.

Das Ergebnis von SDS, RAF und APO sind institutionalisierte Demorituale, staatlich subventionierte „autonome“ Jugendzentren und von Cola und Flixbus finanzierte Konzerte. Die Ernte von Dutschke, Marcuse, Adorno sind ein Conni-Leipzig, das Neo-Magazin Royale und ein Audiolith-Shirt.

Diese Verschmelzung der Linken mit System und Konsum ist kein dummer Fehlschlag, sondern eine unausweichliche Notwendigkeit. Linke Ideologie und liberale Wirtschaftsform bilden einen existenzfähigen, dynamischen Aggregatszustand, der in seiner Bezogenheit und Widersprüchlichkeit gerade die Antifragilität des Systems ausmacht.

Für das rechte Lager sieht die Lage jedoch ganz anders aus, weswegen die Analysen neomarxistischer Denker hier nicht einfach übertragbar sind. Die linksterroristische Antifa ist etwa auf eine ganz andere Weise in die systemische Gesellschaft eingebunden als rechte Jugendgruppen. Die eine Seite ist eine staatlich subventionierte, Schlägergruppe, über die unterdrückte Haß- und Gewaltphantasien ("punch nazis in the face“) der linksliberalen Bourgeoisie ausgelebt und ventiliert werden. Das rechte Lager dient, in seiner ohnmächtigen, desorganisierten Verfallsform, als Objekt der Abschreckung und Triebabfuhr, als politisches Freiwild und Material für die Kontaktschuld.

Es gibt hier keinen lebensfähigen Aggregatszustand. Rechte Subkulturen konnten niemals in der Form kommerzialisiert werden, wie das mit linken Pendants der Fall war. Während „Wizo“ auf MTV läuft und „Feine Sahne Fischfilet“ von Heiko Maaß gelobt wird, wurden „Landser“ und „Stahlgewitter“ solche zweifelhaften Ehren nie zuteil. Auch das derzeit beliebte Deplatforming trifft ausschließlich rechte Akteure.

Während die Linke Rebellion tatsächlich von der systemischen Gesellschaft eingebunden und bis hin zum RAF Terror (siehe das Buch „Die RAF hat euch lieb“) verharmlost und toleriert wurde, antwortete man auf rechte Bewegungen immer schon mit Repression und „Containment“. Um sie systemstabilisierend zu nutzen, wurden, wie unter anderem Holger Apfels Buch „Irrtum NPD“ zeigt, gezielt einzelne positive Akteure ausgeschaltet und irre Provokateure subventioniert.

Diese offene Repression, die beim linken Lager nicht im Ansatz nötig war, zeigt die Fragilität des Systems an seiner rechten Flanke. Die Linken haben sich mit dem Status Quo verbündet. Die Rechten werden von ihm unterdrückt, hingehalten und eingehegt. Die Linken sind ins System eingefügt, die Rechten werden von ihm eingesperrt. Der Grund dafür ist die Unverdaulichkeit der (neu)rechten Ideen für die herrschende linksliberale Ideologie.

Die entscheidende Frage ist daher, ob das rechte Lager „ausbrechen“, also sich aus eigener Kraft in eine Form bringen kann, die der Rolle des „nützlichen Idioten“ nicht entspricht. Anders als im marxistischen Lager, für das tatsächlich die Fruchtlosigkeit jeglichen Aktivismus, jeder Gegenkultur und jeglicher „Organistaion“, offenkundig ist, gibt es im rechten Lager zahlreiche mögliche Strategien und Handlungsoptionen.

Kurz gesagt: „Antifragil“ verhält sich das Systems nur gegenüber "revolutionären" linken Kräften, denn hier sieht es große ideologische Schnittmengen. Gegen rechte und insbesondere neurechte Kritik verhält und erweist sich das System stets als potentiell fragil und daher sehr repressiv. Sein Erfolg beruhte und beruht einerseits auf einer klugen Strategie der Überwachung, Unterwanderung, Radikalisierung und des Containements. Andererseits tragen das organisatorische Chaos, der subkulturelle Existenzialismus und der resignative Defätismus im rechten Lager ihren Teil dazu bei.

Stimmt meine Vermutung, wäre das eine gute Nachricht.