Heute sollte in der Sitzung des Gemeinderates von Freiburg über die Aufnahme von sogenannten Geflüchteten aus Moria abgestimmt werden. Dagegen hat die AfD geklagt und heute morgen vor dem VG Freiburg verloren. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte kurz vor Beginn der Sitzung Erfolg. Vordergründig geht es um Formalitäten wie der Verletzten Wochenfrist. Politisch geht es um ein drohendes neues Jahr 2015 und neue Massenzuströme und brennende Asylantenheime https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/7272622/?LISTPAGE=1213200
verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de
Freiburg: Tagesordnungspunkt zur Aufnahme von Flüchtlingen ist von Tagesordnung des Gemeinderats abzusetzen
Am 01.10.2020 verteidigte ich eine Rentnerin vor dem Amtsgericht Freiburg gegen den Vorwurf der Beleidigung einer Regierungspräsidentin. Meine Mandantin hatte dieser folgende e-mail geschrieben:
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin __ ___,
wie ich jetzt erfahren habe, finanzieren sie Flüchtlingen einen Luxusurlaub in der Jugendherberge. Für Wohnungslose bleibt alles beim Alten.
Herzlichen Glückwunsch für Ihre Menschenverachtung. Sie bestätigen damit Ihre treue Anhängerschaft zu
unserer Führerin Frau Merkel (siehe Art.65 Satz l GG). Denn wenn sie sagt, wir schaffen-das, scheuen Sie
keine Kosten und Mühen, Ihrem Befehl zu folgen.
Hitler wäre sicher stolz auf seine Nachfolger. Ebenso unser früherer Propagandaminister Goebbels. Sie sind
ja weiterhin erfolgreich dabei, seinem letzten Wunsch und Willen zu entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
___ _____“
Die Regierungspräsidenten erstatte sodann Strafanzeige und stellte Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft. Ihr werde Menschenverachtung und ein Handeln im Sinne von Hitler oder Goebbels unterstellt.
Nach Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Kripo-Staatsschutz erschien die Mandantin ohne Anwalt und machte nach Belehrung keine Angaben. Gegen den dann ergangenen Strafbefehl legte sie selbst Einspruch ein und wandte sich wenige Tage vor dem Gerichtstermin an Rechtsanwalt Dubravko Mandic. Dieser verfasst sogleich einen Einstellungsantrag unter Verweis auf einschlägige Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit. Auszug:
„Die Beschuldigte äußerte sich auch hier kritisch über eine aktuelle politische Debatte und wollte grundsätzlich nur anmerken, dass es ihrer Meinung nach nicht angebracht ist einem solchen politischen Kurs zu folgen.
Zudem gilt zu beachten, dass Politiker in stärkeren Maßen intensivere Kritik hinnehmen müssen. Grundsätzlich sind Beleidigungen an Politikern dann gerechtfertigt, wenn sich ein politischer Kontext herstellen lässt (LG Berlin Beschluss v. 09.09.2019 zum Az. 27 AR 17/19) und sich die Äußerung mit den konkreten Umständen auseinandersetzt. Auch gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, dass Recht sich kritisch über die öffentliche Gewalt äußern zu können, ohne staatliche Sanktionen befürchten zu müssen. Dies gilt auch, wenn sich die Äußerung vergleichend auf bekannte nationalsozialistische Machenschaften bezieht. Immerhin muss sich auch eine Richterin gefallen lassen, dass ihre Verhandlungsmethoden „stark an einschlägige Gerichtsverfahren vor ehemaligen nationalsozialistischen deutschen Sondergerichten“ erinnern würden. Jedoch begründen „historische Vergleiche mit nationalsozialistischer Praxis“ an sich nicht den Tatbestand der Beleidigung (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019, 1 BvR 2433/17). Weiterhin überwiegt das Recht auf Meinungsfreiheit im politischen Kontext auch dann, wenn sich ein Bundestagsabgeordneter anhören müsse „Ich sehe hier einen aufgeregten grünen Bundestagsabgeordneten, der Kommandos gibt, der sich hier als Obergauleiter der SA-Horden, die er hier auffordert. Das sind die Kinder von Adolf Hitler. Das ist dieselbe Ideologie, die haben genauso angefangen.“ Auch hier entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Bundestagsabgeordnete es hinnehmen müsse „als nationalsozialistischer „Superfunktionär“, mithin als ein gewichtiger Teil eines verbrecherischen Unrechtsregimes bezeichnet“ zu werden (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08. Februar 2017- 1 BvR 2973/14). Mithin stehen unter dem Schutz der Meinungsfreiheit auch Sachaussagen über bestimmte Aspekte des Nationalsozialismus ohne Bezug zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, sofern sich der Äußernde kritisch mit der Sachlage auseinandersetzt (BVerfG, Beschluss vom 04. November 2009, 1 BvR 2150/08).
Es geht der Äußernden hier erkennbar darum an der von der Antragstellerin ausgeübten Tätigkeit Kritik auszuüben. Mithin darf nicht verkannt werden, dass die Beschuldigte lediglich das Handeln der Frau ___ aufgrund ihrer politischen Überzeugung kommentierte.
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin __ ___,
wie ich jetzt erfahren habe, finanzieren sie Flüchtlingen einen Luxusurlaub in der Jugendherberge. Für Wohnungslose bleibt alles beim Alten.
Herzlichen Glückwunsch für Ihre Menschenverachtung. Sie bestätigen damit Ihre treue Anhängerschaft zu
unserer Führerin Frau Merkel (siehe Art.65 Satz l GG). Denn wenn sie sagt, wir schaffen-das, scheuen Sie
keine Kosten und Mühen, Ihrem Befehl zu folgen.
Hitler wäre sicher stolz auf seine Nachfolger. Ebenso unser früherer Propagandaminister Goebbels. Sie sind
ja weiterhin erfolgreich dabei, seinem letzten Wunsch und Willen zu entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
___ _____“
Die Regierungspräsidenten erstatte sodann Strafanzeige und stellte Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft. Ihr werde Menschenverachtung und ein Handeln im Sinne von Hitler oder Goebbels unterstellt.
Nach Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Kripo-Staatsschutz erschien die Mandantin ohne Anwalt und machte nach Belehrung keine Angaben. Gegen den dann ergangenen Strafbefehl legte sie selbst Einspruch ein und wandte sich wenige Tage vor dem Gerichtstermin an Rechtsanwalt Dubravko Mandic. Dieser verfasst sogleich einen Einstellungsantrag unter Verweis auf einschlägige Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit. Auszug:
„Die Beschuldigte äußerte sich auch hier kritisch über eine aktuelle politische Debatte und wollte grundsätzlich nur anmerken, dass es ihrer Meinung nach nicht angebracht ist einem solchen politischen Kurs zu folgen.
Zudem gilt zu beachten, dass Politiker in stärkeren Maßen intensivere Kritik hinnehmen müssen. Grundsätzlich sind Beleidigungen an Politikern dann gerechtfertigt, wenn sich ein politischer Kontext herstellen lässt (LG Berlin Beschluss v. 09.09.2019 zum Az. 27 AR 17/19) und sich die Äußerung mit den konkreten Umständen auseinandersetzt. Auch gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, dass Recht sich kritisch über die öffentliche Gewalt äußern zu können, ohne staatliche Sanktionen befürchten zu müssen. Dies gilt auch, wenn sich die Äußerung vergleichend auf bekannte nationalsozialistische Machenschaften bezieht. Immerhin muss sich auch eine Richterin gefallen lassen, dass ihre Verhandlungsmethoden „stark an einschlägige Gerichtsverfahren vor ehemaligen nationalsozialistischen deutschen Sondergerichten“ erinnern würden. Jedoch begründen „historische Vergleiche mit nationalsozialistischer Praxis“ an sich nicht den Tatbestand der Beleidigung (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019, 1 BvR 2433/17). Weiterhin überwiegt das Recht auf Meinungsfreiheit im politischen Kontext auch dann, wenn sich ein Bundestagsabgeordneter anhören müsse „Ich sehe hier einen aufgeregten grünen Bundestagsabgeordneten, der Kommandos gibt, der sich hier als Obergauleiter der SA-Horden, die er hier auffordert. Das sind die Kinder von Adolf Hitler. Das ist dieselbe Ideologie, die haben genauso angefangen.“ Auch hier entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Bundestagsabgeordnete es hinnehmen müsse „als nationalsozialistischer „Superfunktionär“, mithin als ein gewichtiger Teil eines verbrecherischen Unrechtsregimes bezeichnet“ zu werden (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08. Februar 2017- 1 BvR 2973/14). Mithin stehen unter dem Schutz der Meinungsfreiheit auch Sachaussagen über bestimmte Aspekte des Nationalsozialismus ohne Bezug zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, sofern sich der Äußernde kritisch mit der Sachlage auseinandersetzt (BVerfG, Beschluss vom 04. November 2009, 1 BvR 2150/08).
Es geht der Äußernden hier erkennbar darum an der von der Antragstellerin ausgeübten Tätigkeit Kritik auszuüben. Mithin darf nicht verkannt werden, dass die Beschuldigte lediglich das Handeln der Frau ___ aufgrund ihrer politischen Überzeugung kommentierte.
Aus der Gesamtbetrachtung der Äußerung und den konkreten Umständen ergibt sich, dass weder Hitler noch Goebbels als uneingeschränkte positive Leitfigur dargestellt werden noch Frau __ mit Ihnen gleichgestellt werden soll. Die Äußerung kann daher eindeutig als Meinungsäußerung angesehen werden und ist keine Beleidigung mit dem Ziel, eine Person herabzusetzen oder zu erniedrigen.
Ferner ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ausstrahlwirkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei mehreren möglichen Auslegungsvarianten immer diejenige zugrunde zu legen, die das Grundrecht am wenigsten einschränkt. Es ist gerade nicht die am meisten beleidigende Variante zugrunde zu legen.
Weiter ist bei Meinungsdelikten immer zu berücksichtigen, dass das Grundgesetz gerade nicht bestimmte Meinungen verbieten möchte. Nach Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt die Meinungsfreiheit insbesondere den Schranken, die sich aus den allgemeinen Gesetzen ergeben. Darunter sind alle Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 <209>; 93, 266 <291>; 124, 300 <321 f.>
weiterlesen auf meiner Anwaltsseite:
https://www.meinungsfreiheit-anwalt.de/freispruch-nach-kritik-an-regierungspraesidentin-und-ns-vergleich/
Ferner ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ausstrahlwirkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei mehreren möglichen Auslegungsvarianten immer diejenige zugrunde zu legen, die das Grundrecht am wenigsten einschränkt. Es ist gerade nicht die am meisten beleidigende Variante zugrunde zu legen.
Weiter ist bei Meinungsdelikten immer zu berücksichtigen, dass das Grundgesetz gerade nicht bestimmte Meinungen verbieten möchte. Nach Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt die Meinungsfreiheit insbesondere den Schranken, die sich aus den allgemeinen Gesetzen ergeben. Darunter sind alle Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 <209>; 93, 266 <291>; 124, 300 <321 f.>
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Anwalt für Meinungsfreiheit
Freispruch nach Kritik an Regierungspräsidentin und NS-Vergleich
Am 01.10.2020 verteidigte ich eine Rentnerin vor dem Amtsgericht Freiburg gegen den Vorwurf der Beleidigung einer Regierungspräsidentin. Meine Mandantin hatte dieser folgende e-mail geschrieben: Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin ____ _____, wie ich…
Helft mir etwas dabei meine Anwaltsseite Rund ums Thema Meinungsfreiheit bekannter zu machen und teilt den Beitrag https://www.meinungsfreiheit-anwalt.de/freispruch-nach-kritik-an-regierungspraesidentin-und-ns-vergleich/
Anwalt für Meinungsfreiheit
Freispruch nach Kritik an Regierungspräsidentin und NS-Vergleich
Am 01.10.2020 verteidigte ich eine Rentnerin vor dem Amtsgericht Freiburg gegen den Vorwurf der Beleidigung einer Regierungspräsidentin. Meine Mandantin hatte dieser folgende e-mail geschrieben: Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin ____ _____, wie ich…
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Mohamed Ali zu Rassenfragen
Nachdem die FPÖ auf ganzer Linie versagt hat, teile ich an dieser Stelle einen guten Artikel von Martin Sellner, der sich mit dem sogenannten Parlamentspatriotismus beschäftigt. Kann man sich auf jeden Fall durchlesen, wenn man sich für das allgemeine Parteiengeschehen von Rechts interessiert.
▶️https://sezession.de/63350/kritik-des-parlamentspatriotismus
▶️https://sezession.de/63350/kritik-des-parlamentspatriotismus
Sezession im Netz
Kritik des Parlamentspatriotismus - Sezession im Netz
Das Jahr 2019 war ein Wendepunkt des “Parlamentspatriotismus”. Seine Vertreter, namentlich die AfD und die FPÖ, tun jedoch so, als hätten sie den „Knall von Ibiza“ nicht gehört. Die Regierungsbeteiligung, die inszenierte Affäre und der…
Heute entschlossen in die Hauptausschusssitzung des Stadtrates rein gegangen und unangenehme Fragen zur geplanten Aufnahme von Menschen aus Griechenland gestellt.
Auf welcher Rechtsgrundlage die Aufnahme erfolgt ist der Stadt überhaupt nicht klar. Man weiß auch nicht wer die Leute aussucht. Ich verwies auf die Mogelpackung vom März - „es kommen hauptsächlich Mädchen“. Tatsächlich kamen junge Testosteronbomber. Priorität haben zudem Kranke. Es kamen aber nur Gesund.
Ich wollte auch wissen, ob die Stadt ausschließen kann, dass am Auswahlprozess auch diejenigen NGOs beteiligt werden, deren 32 Mitarbeiter, darunter 19 Deutsche, in Griechenland im Gefängnis sitzen und gerade wegen bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern vor Gericht gestellt werden. Dazu erhielt ich gar keine Antwort.
Man vertraut sich ganz der Bundesregierung an. Diese behindert die Griechen beim Grenzschutz und fördert illegale Migration auf Booten unter deutscher Flagge!
Wir haben zudem unsere AfD Abgeordneten im Bundestag um Schützenhilfe gebeten und bekamen prompt Antwort vom Büro Wirth. Wir bleiben dran!
„Liebe Parteikollegen und Mitarbeiter,
nachdem sich zahlreiche Städte und Kommunen in der Initiative Seebrücke zusammengefunden haben, um weitere Möglichkeiten der Einreise in das Bundesgebiet zu bewerkstelligen, werden derzeit in vielen Geimeinderäten Themen rund um Moria auf die Tagesordnung gesetzt. Es soll jeweils die grundsätzliche Bereitschaft zur freiwilligen Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland/Lesbos beschlossen und gegenüber den Innenministerien gemeldet werden. In den uns vorliegenden Beschlussvorlagen wird auf die Bundesregierung und das BMI verwiesen, welche die Aufnahme von 150 minderjähriger Geflüchteter sowie 408 Familien zugesagt haben.
Haben Sie geprüft in welchem rechtlichen Rahmen die Bundesregierung diese Zusagen macht? Werden dazu noch Verordnungen erlassen oder geschieht dies wieder - wie 2015 - durch mündlichen Zuruf?
Weiter fällt auf, dass die Beschlussvorlagen in den Titeln auf Moria verweisen, um einen Bezug zur Brandkatastrophe herzustellen. Tatsächlich sollen jedoch allgemein Menschen aus Griechenland kommen, dazu solche, die bereits anerkannte Asylberechtigte sind. Liegen ihnen dazu Erkenntnisse vor? Was ist über die Vereinbarungen zwischen der BRD und
Griechenland bekannt?
Die Sache wird bei uns morgen 16:00 Uhr im Hauptausschuss vorberaten und am 20.10.2020 im Gemeinderat abgestimmt. Die Abstimmung in der letzten Gemeinderatssitzung konnten wird dem Bürgermeister per Eilantrag vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim verbieten lassen. Wir wollen mit allen Mitteln gegen die Aufnahme weiterer Migranten in Freiburg kämpfen und bitte Sie um Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Für die AfD Gruppe im Freiburger Stadtrat
Dubravko Mandic und Dr. Detlef Huber“
https://www.facebook.com/115488943161199/posts/375982950445129/?extid=0&d=n
Auf welcher Rechtsgrundlage die Aufnahme erfolgt ist der Stadt überhaupt nicht klar. Man weiß auch nicht wer die Leute aussucht. Ich verwies auf die Mogelpackung vom März - „es kommen hauptsächlich Mädchen“. Tatsächlich kamen junge Testosteronbomber. Priorität haben zudem Kranke. Es kamen aber nur Gesund.
Ich wollte auch wissen, ob die Stadt ausschließen kann, dass am Auswahlprozess auch diejenigen NGOs beteiligt werden, deren 32 Mitarbeiter, darunter 19 Deutsche, in Griechenland im Gefängnis sitzen und gerade wegen bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern vor Gericht gestellt werden. Dazu erhielt ich gar keine Antwort.
Man vertraut sich ganz der Bundesregierung an. Diese behindert die Griechen beim Grenzschutz und fördert illegale Migration auf Booten unter deutscher Flagge!
Wir haben zudem unsere AfD Abgeordneten im Bundestag um Schützenhilfe gebeten und bekamen prompt Antwort vom Büro Wirth. Wir bleiben dran!
„Liebe Parteikollegen und Mitarbeiter,
nachdem sich zahlreiche Städte und Kommunen in der Initiative Seebrücke zusammengefunden haben, um weitere Möglichkeiten der Einreise in das Bundesgebiet zu bewerkstelligen, werden derzeit in vielen Geimeinderäten Themen rund um Moria auf die Tagesordnung gesetzt. Es soll jeweils die grundsätzliche Bereitschaft zur freiwilligen Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland/Lesbos beschlossen und gegenüber den Innenministerien gemeldet werden. In den uns vorliegenden Beschlussvorlagen wird auf die Bundesregierung und das BMI verwiesen, welche die Aufnahme von 150 minderjähriger Geflüchteter sowie 408 Familien zugesagt haben.
Haben Sie geprüft in welchem rechtlichen Rahmen die Bundesregierung diese Zusagen macht? Werden dazu noch Verordnungen erlassen oder geschieht dies wieder - wie 2015 - durch mündlichen Zuruf?
Weiter fällt auf, dass die Beschlussvorlagen in den Titeln auf Moria verweisen, um einen Bezug zur Brandkatastrophe herzustellen. Tatsächlich sollen jedoch allgemein Menschen aus Griechenland kommen, dazu solche, die bereits anerkannte Asylberechtigte sind. Liegen ihnen dazu Erkenntnisse vor? Was ist über die Vereinbarungen zwischen der BRD und
Griechenland bekannt?
Die Sache wird bei uns morgen 16:00 Uhr im Hauptausschuss vorberaten und am 20.10.2020 im Gemeinderat abgestimmt. Die Abstimmung in der letzten Gemeinderatssitzung konnten wird dem Bürgermeister per Eilantrag vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim verbieten lassen. Wir wollen mit allen Mitteln gegen die Aufnahme weiterer Migranten in Freiburg kämpfen und bitte Sie um Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Für die AfD Gruppe im Freiburger Stadtrat
Dubravko Mandic und Dr. Detlef Huber“
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Die Rechte befindet sich systemisch trotz aller Schwierigkeiten in einer komfortablen Situation. Sie ist einzige Opposition und gewann in dem Maße an exponiert objektiver Bedeutung, in dem alle anderen Parteien enger zu einem politischen Verbund gemeinsamer „Grundvereinbarungen“ zusammentraten, der die Unterscheidung zwischen ihnen immer schwieriger erscheinen läßt. Unterscheidungen sind im politischen Diskurs bzw. Kampf aber […]
via Sezession im Netz https://ift.tt/36WcNh9
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Die Rechte befindet sich systemisch trotz aller Schwierigkeiten in einer komfortablen Situation. Sie ist einzige Opposition und gewann in dem Maße an exponiert objektiver Bedeutung, in dem alle anderen Parteien enger zu einem politischen Verbund gemeinsamer…
+++ Widerstand gegen die Aufnahme zusätzlicher Asylanten aus Griechenland! +++ Dubravko Mandic, Stadtrat der AfD in Freiburg, über die Gutmenschen in Freiburg, die wieder zusätzliche Flüchtlinge aus dem abgebrannten Lager Moria (auf der griechischen Insel Lesbos) aufnehmen wollen.
Abonnieren Sie unseren YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UCiTKi7Ahf3E2yMGpmIxSvgw/videos?view_as=subscriber
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Ich gehe gegen 17:30 live auf meinem YouTube Kanal und berichte von der heutigen Gemeinderatssitzung, auf welcher die Aufnahme von 50 Menschen aus Griechenland beschlossen wurde
https://www.youtube.com/channel/UCc2BsbPTOqYSDy_hZyM11HA
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Dubravko Mandic
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Mandics Mediathek Folge 12 - MeeToo und Feminismus
Themen:
- mein Feminismus Tweet und der anschließende shitstorm
- der Beginn der MeeToo Bewegung mit dem Hollywoodstar Harvey Weinstein
- Das Einlassen auf Annäherungsversuche des Chefs als Prostitution und die Abgrenzung zur strafbaren Vergewaltigung
- Der Fall Kachelmann
- Der Fall Arnold
- Der Fall Kavanaugh
- Aufruf an die Männer
Metoo Mediathek ist im Kasten. Upload morgen. Couchsonntag mit Mandić
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- mein Feminismus Tweet und der anschließende shitstorm
- der Beginn der MeeToo Bewegung mit dem Hollywoodstar Harvey Weinstein
- Das Einlassen auf Annäherungsversuche des Chefs als Prostitution und die Abgrenzung zur strafbaren Vergewaltigung
- Der Fall Kachelmann
- Der Fall Arnold
- Der Fall Kavanaugh
- Aufruf an die Männer
Metoo Mediathek ist im Kasten. Upload morgen. Couchsonntag mit Mandić
Premiere läuft, live Chat an 40 min mit Mandić https://www.youtube.com/watch?v=-gsZifelrfs
YouTube
Mandics Mediathek Folge 12 - MeeToo und Feminismus
Themen:
- mein Feminismus Tweet und der anschließende shitstorm
- der Beginn der MeeToo Bewegung mit dem Hollywoodstar Harvey Weinstein
- Das Einlassen auf Annäherungsversuche des Chefs als Prostitution und die Abgrenzung zur strafbaren Vergewaltigung…
- mein Feminismus Tweet und der anschließende shitstorm
- der Beginn der MeeToo Bewegung mit dem Hollywoodstar Harvey Weinstein
- Das Einlassen auf Annäherungsversuche des Chefs als Prostitution und die Abgrenzung zur strafbaren Vergewaltigung…
Sie werden bald lernen, daß sie mit solchen Programmen grundsätzlich zu kurz greifen und sich nur noch in Nischen des politischen Narrentums und der Sektiererei, des Terrorismus und der Phantastik ansiedeln können. Wenn sie aber bemerkt haben werden, daß ihre Aktionen die Systeme nicht mehr erreichen, sondern lediglich Störungen anrichten, die von diesen abgepuffert und verarbeitet werden können, so werden sie sich vielleicht daraufbeschränken, von vornherein nur noch zu stören, ohne diese Störung als Politikversuch im traditionellen Sinne mißzuverstehen. (Sieferle: Epochenwechsel, S. 236)
Diese tragikkomischen Widerständler werden
noch ganze Serien der Erfolglosigkeit, der Verbitterung und der Verzweiflung zu durchlaufen haben, bis sie dorthin gelangen, wo das dionysische Individuum, das sich die Ohren mit dem Walkman verstopft und zugleich öffnet, heute schon steht: zur Anerkennung der Tatsache, daß in der systemischen Welt eine gelungene philosophische Letztbegründung, eine elegante Diskursethik, ein umfassendes Weltrettungsprojekt oder eine Bibliothek offenbarter Wahrheiten nicht mehr wert sind als ein gut gemachter Videoclip. Vielleicht wird man sich aber damit trösten können, daß sie auch nicht weniger wert sind. (Sieferle: Epochenwechsel, S. 237)
Die „vitalen Rebellionen“ werden nach Sieferle zu machtlosen, maximal störenden Gesten des Widerstands. Es geht nur darum, einen Zipfel an Aufmerksamkeit zu erhalten, die einem die eigene Existenz bestätigt. Tatsächlich stabilisiert dieser ziellose Pseudo-Widerstand, ob in Form des ohnmächtigen Terrors oder des folgenlosen Protests, die systemische Welt, gerade durch seinen scheinbaren Störfaktor:
Ihr Wunsch, die Systeme zu verflüssigen, schlägt in sein Gegenteil um. Den Systemen werden neue Ebenen eingezogen, ihre Komplexität wird gesteigert, was ihnen eine Zähigkeit verleiht, welche weit über das hinausgeht, was zuvor der Fall war. (Sieferle: Epochenwechsel, S. 236f)
Tatsächlich können wir nicht umhin eine gewaltige Fähigkeit des westlich-liberalen Wohlfahrtsstaates zur Einbindung, Kommerzialisierung und Nutzbarmachung extremistischer Bewegungen feststellen. Während die fragile DDR jede Form einer offenen Rebellion (vom Rocker über Hippies bis zu Skinheads) unterdrücken mußte, konnte es sich die BRD „leisten“, all diesen Gruppen einen unterschiedlich großen Spielraum zu gewähren. Ja sogar der bewaffnete marxistische Aufstand der RAF in der BRD und der „weathermen“ in den USA änderte nichts an dieser Permissivität.
Der westliche Liberalismus duldete mit mütterlicher Langmut die extremistischen Bocksprünge politischer und kultureller Randgruppen. Am Ende wurden sie gar zu Garanten und Beweismaterial seines Meinungspluralismus und seiner „Buntheit“. Jede westliche Großstadt, die etwas auf sich hält „leistet“ sich heute ein linkes Hausprojekt, wie ein feudaler Schloßherr eine Schmuck-Eremitage. Das Erfolgsrezept der systemischen „Antifragilität“ lautet: maximale Duldung durch ideologische Indifferenz bei gleichzeitig maximaler Wohlstandssteigerung, Vermarktung und Kommerzialisierung.
Diese Strategie rottete extreme Ideologien gründlicher aus als die offene Repression des Kommunismus. Die Binsenweisheit, daß die postsowjetischen Länder viel patriotischer, konservativer und religiöser sind, als der liberale Westen, beruht auf der Fragilität und der damit verbundenen offfenen Repression des Sozialismus.
Die Frage für uns als „Metapolitiker“ lautet: Inwieweit betreffen Sieferles Analysen den neurechten Widerstand. Trifft zu, was er sagt, so wäre eine Rolle als erfolgloser Belagerer nicht nur erbärmlich und parasitär, sondern sogar schädlich und systemstabilisierend.
Nehmen wir Kubitschek Metapher beim Wort und überlegen uns, welchen Nutzen ein offensichtlich harmloses, feindliches Feldlager vor der Stadt für deren Herrscher haben könnte. Die nackte Präsenz des Feindes „ante Portas“ wäre der ständige Grund, die Stadt im Belagerungszustand zu halten. Sie wäre die Rechtfertigung für die innere Überwachung und ebenso für den Erhalt des äußeren Schutzwalls.
Diese tragikkomischen Widerständler werden
noch ganze Serien der Erfolglosigkeit, der Verbitterung und der Verzweiflung zu durchlaufen haben, bis sie dorthin gelangen, wo das dionysische Individuum, das sich die Ohren mit dem Walkman verstopft und zugleich öffnet, heute schon steht: zur Anerkennung der Tatsache, daß in der systemischen Welt eine gelungene philosophische Letztbegründung, eine elegante Diskursethik, ein umfassendes Weltrettungsprojekt oder eine Bibliothek offenbarter Wahrheiten nicht mehr wert sind als ein gut gemachter Videoclip. Vielleicht wird man sich aber damit trösten können, daß sie auch nicht weniger wert sind. (Sieferle: Epochenwechsel, S. 237)
Die „vitalen Rebellionen“ werden nach Sieferle zu machtlosen, maximal störenden Gesten des Widerstands. Es geht nur darum, einen Zipfel an Aufmerksamkeit zu erhalten, die einem die eigene Existenz bestätigt. Tatsächlich stabilisiert dieser ziellose Pseudo-Widerstand, ob in Form des ohnmächtigen Terrors oder des folgenlosen Protests, die systemische Welt, gerade durch seinen scheinbaren Störfaktor:
Ihr Wunsch, die Systeme zu verflüssigen, schlägt in sein Gegenteil um. Den Systemen werden neue Ebenen eingezogen, ihre Komplexität wird gesteigert, was ihnen eine Zähigkeit verleiht, welche weit über das hinausgeht, was zuvor der Fall war. (Sieferle: Epochenwechsel, S. 236f)
Tatsächlich können wir nicht umhin eine gewaltige Fähigkeit des westlich-liberalen Wohlfahrtsstaates zur Einbindung, Kommerzialisierung und Nutzbarmachung extremistischer Bewegungen feststellen. Während die fragile DDR jede Form einer offenen Rebellion (vom Rocker über Hippies bis zu Skinheads) unterdrücken mußte, konnte es sich die BRD „leisten“, all diesen Gruppen einen unterschiedlich großen Spielraum zu gewähren. Ja sogar der bewaffnete marxistische Aufstand der RAF in der BRD und der „weathermen“ in den USA änderte nichts an dieser Permissivität.
Der westliche Liberalismus duldete mit mütterlicher Langmut die extremistischen Bocksprünge politischer und kultureller Randgruppen. Am Ende wurden sie gar zu Garanten und Beweismaterial seines Meinungspluralismus und seiner „Buntheit“. Jede westliche Großstadt, die etwas auf sich hält „leistet“ sich heute ein linkes Hausprojekt, wie ein feudaler Schloßherr eine Schmuck-Eremitage. Das Erfolgsrezept der systemischen „Antifragilität“ lautet: maximale Duldung durch ideologische Indifferenz bei gleichzeitig maximaler Wohlstandssteigerung, Vermarktung und Kommerzialisierung.
Diese Strategie rottete extreme Ideologien gründlicher aus als die offene Repression des Kommunismus. Die Binsenweisheit, daß die postsowjetischen Länder viel patriotischer, konservativer und religiöser sind, als der liberale Westen, beruht auf der Fragilität und der damit verbundenen offfenen Repression des Sozialismus.
Die Frage für uns als „Metapolitiker“ lautet: Inwieweit betreffen Sieferles Analysen den neurechten Widerstand. Trifft zu, was er sagt, so wäre eine Rolle als erfolgloser Belagerer nicht nur erbärmlich und parasitär, sondern sogar schädlich und systemstabilisierend.
Nehmen wir Kubitschek Metapher beim Wort und überlegen uns, welchen Nutzen ein offensichtlich harmloses, feindliches Feldlager vor der Stadt für deren Herrscher haben könnte. Die nackte Präsenz des Feindes „ante Portas“ wäre der ständige Grund, die Stadt im Belagerungszustand zu halten. Sie wäre die Rechtfertigung für die innere Überwachung und ebenso für den Erhalt des äußeren Schutzwalls.