Wer Der Weg der AfD noch nicht gesehen hat, sollte das nachholen:
➡️ https://www.youtube.com/watch?v=E9FMmBP7Ea4

Ein umfassendes Standardwerk zur AfD, das sich mit der rechten Parteiengeschichte in der Bundesrepublik, dem Aufstieg der AfD, den Machtverhältnisse in der Partei und möglichen Zukunftsszenarien auseinandersetzt.

Zudem enthält es einen umfassenden Strategieplan für die Partei und Anweisungen, was jeder Einzelne zum gemeinsamen Erfolg beitragen kann. In der Beschreibung ist außerdem auch ein Inhaltsverzeichnis zu finden! Teilt das Video, wenn ihr es gut fandet.

Wer unterstützen will, kann das hier tun:
➡️ https://www.paypal.me/siegdesvolkes
AfDler singen die Nationalhymne mit Gesichtswindel. Wie kann man sich selbst und Deutschland nur so erniedrigen?!
Heute sollte in der Sitzung des Gemeinderates von Freiburg über die Aufnahme von sogenannten Geflüchteten aus Moria abgestimmt werden. Dagegen hat die AfD geklagt und heute morgen vor dem VG Freiburg verloren. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte kurz vor Beginn der Sitzung Erfolg. Vordergründig geht es um Formalitäten wie der Verletzten Wochenfrist. Politisch geht es um ein drohendes neues Jahr 2015 und neue Massenzuströme und brennende Asylantenheime https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/7272622/?LISTPAGE=1213200
Am 01.10.2020 verteidigte ich eine Rentnerin vor dem Amtsgericht Freiburg gegen den Vorwurf der Beleidigung einer Regierungspräsidentin. Meine Mandantin hatte dieser folgende e-mail geschrieben:

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin __ ___,
wie ich jetzt erfahren habe, finanzieren sie Flüchtlingen einen Luxusurlaub in der Jugendherberge. Für Wohnungslose bleibt alles beim Alten.
Herzlichen Glückwunsch für Ihre Menschenverachtung. Sie bestätigen damit Ihre treue Anhängerschaft zu
unserer Führerin Frau Merkel (siehe Art.65 Satz l GG). Denn wenn sie sagt, wir schaffen-das, scheuen Sie
keine Kosten und Mühen, Ihrem Befehl zu folgen.
Hitler wäre sicher stolz auf seine Nachfolger. Ebenso unser früherer Propagandaminister Goebbels. Sie sind
ja weiterhin erfolgreich dabei, seinem letzten Wunsch und Willen zu entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen

___ _____“



Die Regierungspräsidenten erstatte sodann Strafanzeige und stellte Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft. Ihr werde Menschenverachtung und ein Handeln im Sinne von Hitler oder Goebbels unterstellt.

Nach Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Kripo-Staatsschutz erschien die Mandantin ohne Anwalt und machte nach Belehrung keine Angaben. Gegen den dann ergangenen Strafbefehl legte sie selbst Einspruch ein und wandte sich wenige Tage vor dem Gerichtstermin an Rechtsanwalt Dubravko Mandic. Dieser verfasst sogleich einen Einstellungsantrag unter Verweis auf einschlägige Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit. Auszug:

„Die Beschuldigte äußerte sich auch hier kritisch über eine aktuelle politische Debatte und wollte grundsätzlich nur anmerken, dass es ihrer Meinung nach nicht angebracht ist einem solchen politischen Kurs zu folgen.



Zudem gilt zu beachten, dass Politiker in stärkeren Maßen intensivere Kritik hinnehmen müssen. Grundsätzlich sind Beleidigungen an Politikern dann gerechtfertigt, wenn sich ein politischer Kontext herstellen lässt (LG Berlin Beschluss v. 09.09.2019 zum Az. 27 AR 17/19) und sich die Äußerung mit den konkreten Umständen auseinandersetzt. Auch gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, dass Recht sich kritisch über die öffentliche Gewalt äußern zu können, ohne staatliche Sanktionen befürchten zu müssen. Dies gilt auch, wenn sich die Äußerung vergleichend auf bekannte nationalsozialistische Machenschaften bezieht. Immerhin muss sich auch eine Richterin gefallen lassen, dass ihre Verhandlungsmethoden „stark an einschlägige Gerichtsverfahren vor ehemaligen nationalsozialistischen deutschen Sondergerichten“ erinnern würden. Jedoch begründen „historische Vergleiche mit nationalsozialistischer Praxis“ an sich nicht den Tatbestand der Beleidigung (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2019, 1 BvR 2433/17). Weiterhin überwiegt das Recht auf Meinungsfreiheit im politischen Kontext auch dann, wenn sich ein Bundestagsabgeordneter anhören müsse „Ich sehe hier einen aufgeregten grünen Bundestagsabgeordneten, der Kommandos gibt, der sich hier als Obergauleiter der SA-Horden, die er hier auffordert. Das sind die Kinder von Adolf Hitler. Das ist dieselbe Ideologie, die haben genauso angefangen.“ Auch hier entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Bundestagsabgeordnete es hinnehmen müsse „als nationalsozialistischer „Superfunktionär“, mithin als ein gewichtiger Teil eines verbrecherischen Unrechtsregimes bezeichnet“ zu werden (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08. Februar 2017- 1 BvR 2973/14). Mithin stehen unter dem Schutz der Meinungsfreiheit auch Sachaussagen über bestimmte Aspekte des Nationalsozialismus ohne Bezug zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, sofern sich der Äußernde kritisch mit der Sachlage auseinandersetzt (BVerfG, Beschluss vom 04. November 2009, 1 BvR 2150/08).



Es geht der Äußernden hier erkennbar darum an der von der Antragstellerin ausgeübten Tätigkeit Kritik auszuüben. Mithin darf nicht verkannt werden, dass die Beschuldigte lediglich das Handeln der Frau ___ aufgrund ihrer politischen Überzeugung kommentierte.