Heute in Stuttgart aufgeräumt
Ich höre Synth Wave - was hört ihr?
+++ #Mandic’ klare Kante: Linksextreme Volksverhetzung gegen Deutsche erlaubt? +++

Eine neue #DK🇩🇪-Kolumne von Dubravko Mandic:
Während in den USA und England der Rassenkrieg tobt und weiße Bürger durch die Straßen gejagt und getötet werden, ruft Jutta Dittfurth zum Sturm auf deutsche Denkmäler auf.

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https://youtu.be/rMSyQ1xip4U
Gespräch mit....Dubravko Mandic - Was ist bei der AfD derzeit los?
https://youtu.be/1hWIg40wutY
Hallo Herr Parteikollege Wolf,

bei Ihnen liegen wohl die Nerven blank Herr Kollege. Kein Grund Fake News zu verbreiten:

Das Landgericht hat nicht einfach nur verwiesen. Es hat einen Verfügungsanspruch Kalbitz‘ bejaht und damit wesentliche Weichen nicht nur für das Bundesschiedsgericht, sondern auch für mögliche weitere Verfahren vor ordentlichen Gerichten.

„Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Das Landgericht Berlin hat aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung mit Urteil ebenfalls vom heutigen Tage dem Eilantrag von Herrn Kalbitz (Antragsteller und Verfügungskläger des Verfahrens) gegen die Alternative für Deutschland (Verfügungsbeklagte und Antragsgegnerin des Verfahrens) wegen des Streits um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft im Wesentlichen stattgegeben.

Der Antragsgegnerin ist daher in der ersten Instanz im Wege einer vorläufigen Regelung aufgegeben worden, dem Antragsteller bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens vor dem Bundesschiedsgericht der AfD alle sich aus der Mitgliedschaft in der AfD und ihren Organen ergebenden Rechte uneingeschränkt zu belassen.

Die Zivilkammer 63 hat ihre Entscheidung damit begründet, dass die Antragsgegnerin das in § 10 des Gesetzes über die politischen Parteien (PartG) vorgeschriebene Verfahren nicht beachtet habe, sodass ein Rechtschutzbedürfnis für die erlassene vorläufige Regelung bestehe.

Wegen der weiteren Einzelheiten müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, die noch nicht vorliegen.

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.

Landgericht Berlin: Urteil vom 19. Juni 2020 – 63 O 50/20“

Damit wird es Ihrer Clique in Zukunft auch schwerer fallen die AfD von aufrichtigen Patrioten zu säubern. Wieso treten Sie nicht zurück statt hier einen sinnlosen Krieg zu führen?

Schönen Gruß

Dubravko Mandić
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Heute geht es um die Ausschreitungen in Stuttgart am vergangenen Wochenende, die Verschleierung der zugrunde liegenden Ursachen durch unsere Politiker und wie die radikale Forderung amerikanischer Linker, die Polizei komplett zu transformieren, auch hier Fuß zu fassen beginnt.

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